Rechtsprechung
   BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1342
BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85 (https://dejure.org/1987,1342)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1987 - 5 AZR 166/85 (https://dejure.org/1987,1342)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 (https://dejure.org/1987,1342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von Lohnansprüchen wegen Heranziehung - Einschlägiger Rechtsweg bei Geltendmachung von Lohnansprüchen - Vergütung wegen Bestehen eines faktischen Arbeitsverhältnisses - Begründung eines faktischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 966
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach aber stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (so Fenn in Anm. zum BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - in AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m. w. N.).

    Das Bundesarbeitsgericht stellt stets darauf ab, ob Arbeitsleistungen wie in einem Arbeitsverhältnis in persönlicher Abhängigkeit wenn auch ohne wirksame Rechtsgrundlage erbracht worden sind (BAG Urteil vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).

  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Ob hiernach ein Anspruch des Klägers auf Wertersatz in Höhe der von ihm geforderten Vergütung besteht, oder ob diese an sich entbehrlichen Arbeitsleistungen für die Beklagte keinen Wert hatten, kann dahingestellt bleiben, weil die Heranziehung hierzu aufgrund eines Verwaltungsaktes erfolgt ist und im öffentlichen Recht an die Stelle eines Bereicherungsanspruchs ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch tritt (BVerwGE 4, 215, 218 f. [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]; 6, 1, 10 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 18, 308, 314 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63]; 25, 72, 76 [BVerwG 21.09.1966 - V C 155/65]; sowie Erichsen in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., § 18 II 3, S. 251 f.).
  • BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62

    Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich (§ 818 Abs. 2 BGB) - das gilt gerade auch für empfangene Dienstleistungen (BGHZ 37, 258, 264 [BGH 25.06.1962 - VII ZR 120/61]; 41, 282, 288) [BGH 06.04.1964 - II ZR 75/62]-, so ist Wertersatz in Geld zu leisten.
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Es kann dahingestellt bleiben, ob durch Überschreiten des Rahmens der gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeit (§ 19 Abs. 1 BSHG) ein Anspruch auf Arbeitsentgelt erwächst (offengelassen im Urteil des BVerwG vom 15. Februar 1961 - V C 105.60 - = BVerwGE 12, 64 ff., 66) [BVerwG 15.02.1961 - V C 105/60].
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Ist die Herausgabe wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich (§ 818 Abs. 2 BGB) - das gilt gerade auch für empfangene Dienstleistungen (BGHZ 37, 258, 264 [BGH 25.06.1962 - VII ZR 120/61]; 41, 282, 288) [BGH 06.04.1964 - II ZR 75/62]-, so ist Wertersatz in Geld zu leisten.
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Ob hiernach ein Anspruch des Klägers auf Wertersatz in Höhe der von ihm geforderten Vergütung besteht, oder ob diese an sich entbehrlichen Arbeitsleistungen für die Beklagte keinen Wert hatten, kann dahingestellt bleiben, weil die Heranziehung hierzu aufgrund eines Verwaltungsaktes erfolgt ist und im öffentlichen Recht an die Stelle eines Bereicherungsanspruchs ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch tritt (BVerwGE 4, 215, 218 f. [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]; 6, 1, 10 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 18, 308, 314 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63]; 25, 72, 76 [BVerwG 21.09.1966 - V C 155/65]; sowie Erichsen in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., § 18 II 3, S. 251 f.).
  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63

    Wesentlicher einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte -

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Hierfür kommt es aber nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an, sondern die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen haben in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 ff. [BAG 13.03.1964 - 5 AZR 144/63] = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).
  • BVerwG, 27.05.1964 - VIII C 316.63

    öR Erstattungsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Ob hiernach ein Anspruch des Klägers auf Wertersatz in Höhe der von ihm geforderten Vergütung besteht, oder ob diese an sich entbehrlichen Arbeitsleistungen für die Beklagte keinen Wert hatten, kann dahingestellt bleiben, weil die Heranziehung hierzu aufgrund eines Verwaltungsaktes erfolgt ist und im öffentlichen Recht an die Stelle eines Bereicherungsanspruchs ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch tritt (BVerwGE 4, 215, 218 f. [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55]; 6, 1, 10 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]; 18, 308, 314 [BVerwG 27.05.1964 - VIII C 316/63]; 25, 72, 76 [BVerwG 21.09.1966 - V C 155/65]; sowie Erichsen in Erichsen/Martens, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl., § 18 II 3, S. 251 f.).
  • BGH, 28.11.1953 - II ZR 188/52

    Faktische Gesellschaft

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Ebenso verlangt der Bundesgerichtshof bei der Anwendung der Grundsätze für die faktische Gesellschaft, daß die Beteiligten überhaupt einen Gesellschaftsvertrag abschließen wollten (BGHZ 11, 190: "Auch eine faktische Gesellschaft setzt, wie jede Gesellschaft, einen Gesellschaftsvertrag voraus").
  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85
    Auf den in der Revisionsinstanz zulässigerweise gestellten Hilfsantrag (BGHZ 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] des Klägers war der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht in Düsseldorf zu verweisen (§ 48 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG).
  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 71/79

    Versichderungspflicht - Öffentlicher Dienst - Schuldvorwurf -

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 3/56

    Bildung des Aufsichtsrates - Zuständigkeit der ArbG - Antrag - Auslegung

  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Eine ggf rechtswidrige Heranziehung zu einer Arbeitsgelegenheit für sich allein kann kein faktisches Arbeitsverhältnis begründen, weil auch bei einem solchen der "Tatbestand des Vertragsabschlusses" gegeben sein muss; ein fehlender (wenngleich nichtiger oder fehlerhafter) rechtsgeschäftlicher Bindungswille kann nicht ersetzt werden (BAG Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 759/87; BAG Urteil vom 14.1.1987 - 5 AZR 166/85, NVwZ 1988, 966, 967; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Aufl 2008, § 611 BGB RdNr 170) .
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus auch zum Zwecke der Rechtswegbestimmung stets für unverzichtbar gehalten (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - nv. unter I 4 der Gründe; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. unter I 5 der Gründe).

    Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. aaO).

  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87

    Eröffnung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Falle der Heranziehung eines

    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).

    Das gleiche Ergebnis vertritt Berger-Delhey, der sich auf der Grundlage des Senatsurteils vom 14. Januar 1987 (- 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1) mit dieser Frage auseinandersetzt (NVwZ 1988, 899, 901 [BAG 14.01.1987 - 5 AZR 166/85] sowie Anmerkung zum vorgenannten Senatsurteil in EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 966, 967; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).

    Bei unrechtmäßiger Heranziehung zu gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten kann sich ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch ergeben, über den aber nicht die Gerichte für Arbeitssachen zu entscheiden haben, sondern dafür ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und

    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).

    Das gleiche Ergebnis vertritt Berger-Delhey, der sich auf der Grundlage des Senatsurteils vom 14. Januar 1987 (- 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1) mit dieser Frage auseinandersetzt (NVwZ 1988, 899, 901 [BAG 14.01.1987 - 5 AZR 166/85] sowie Anmerkung zum vorgenannten Senatsurteil in EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 966, 967; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 198? - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).

    Das gleiche Ergebnis vertritt Berger-Delhey, der sich auf der Grundlage des Senatsurteils vom 14. Januar 1987 (- 5 AZR 166/85 - = EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1) mit dieser Frage auseinandersetzt (NVwZ 1988, 899, 901 sowie Anmerkung zum vorgenannten Senatsurteil in EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB 12.

  • BAG, 10.05.2000 - 5 AZB 3/00

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus auch zum Zwecke der Rechtswegbestimmung stets für unverzichtbar gehalten (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - nv. unter I 4 der Gründe; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. unter I 5 der Gründe).

    Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. aaO).

  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 32/99

    Rechtsweg für Klagen ehemaliger Ostarbeiter auf Entschädigung für Zwangsarbeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus auch zum Zwecke der Rechtswegbestimmung stets für unverzichtbar gehalten (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - nv. unter 14 der Gründe; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv unter 15 der Gründe).

    Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 -5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14; BAG 14. Januar 1987-5 AZR 166/85 - nv. a.a.O.).

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 59/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

    Das Bundesarbeitsgericht hat das Erfordernis einer vertraglichen Begründung der Arbeitspflicht als Voraussetzung des Arbeitnehmerstatus auch zum Zwecke der Rechtswegbestimmung stets für unverzichtbar gehalten (BAG 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 - nv. unter I 4 der Gründe; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. unter I 5 der Gründe).

    Mag sich die vertragliche Grundlage auch als nichtig oder fehlerhaft erweisen, so muß doch stets jedenfalls dem Tatbestand nach ein Vertragsschluß vorgelegen haben (BAG 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 19 = EzA BGB § 611 Nr. 14; BAG 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - nv. aaO).

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 68/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 58/99

    Rechtsweg: Klage eines ehemaligen Zwangsarbeiters

  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job -

  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 416/92

    Schwerbehindertenkündigungsschutz; Arbeit nach § 19 BSHG

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 29.09.2005 - 2 Ca 480/05

    Zur Frage, ob der Empfänger von Arbeitslosengeld II, der Tätigkeiten im Rahmen

  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 63.86

    Rechtsnatur der Arbeitsverhältnisse nach BSHG

  • LAG Köln, 16.05.2007 - 11 Ta 106/07

    Rechtsweg, Ein-Euro-Job

  • LAG Berlin, 02.12.2005 - 8 Ta 1987/05

    Rechtsweg

  • BVerwG, 22.12.1988 - 5 B 93.88

    Sozialhilfe - Heranziehungsbescheid - Gemeinnützige Arbeit - Rückwirkende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2018 - 5 Sa 371/17

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses - Widersprüchlichkeit im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2005 - 1 E 1330/05
  • LAG Sachsen, 13.04.1994 - 2 Sa 254/93

    Strafgefangener; Arbeitsgerichtsgesetz; Arbeitnehmer; Strafurteil; Aufhebung

  • LAG Hessen, 15.01.1992 - 2 Ta 284/91

    Gemeinnützigkeit einer Arbeitsgelegenheit für den Sozialhilfeempfänger;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht