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   BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65   

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BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65 (https://dejure.org/1965,555)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1965 - 5 AZR 175/65 (https://dejure.org/1965,555)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 (https://dejure.org/1965,555)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 12
  • NJW 1966, 612
  • DB 1966, 306
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 494/63

    Überstunden - Lohnabrechnungszeitraum

    Auszug aus BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65
    Es erscheint; wenn dies beachtet wird; entgegen der Meinung dor Revision auch nicht angängig; die vom Gesetz im einzelnen ausgestaltete Bezugsmethode dadurch abzuändern; daß in Sonderfallen auf einen einjährigen Berechnungszeitraum statt auf den von 13 Wochen abgestellt wird" Lie Verlängerung des Berechnungszeitraums gegenüber dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes kann wie das Berufungsgericht zu Recht ausführt; nicht mit Billigkeitserwägungen begründet werden; denn damit würde die vom Gesetz gewollte praktikable; Rechts- Streitigkeiten vermeidende Berechnung des Urlaubsentgelts in 13 - Frage gestellt werden« Allenfalls könnte eine solche Verlängerung des BerechnungsZeitraums dann in Erwägung gezogen werden, wenn die besondere Natur des Arbeitsverhältnisses es von vornherein ausschließt, auf der Basis von 13 Wochen ein verläßliches Bild des erzielten Arbeitsverdienstes zu gewinnen; dies könnte mitunter bei gegen Provision beschäftigten Arbeitnehmern der Pall sein (s" Dersch-IIeumonn, § 11 Anm" 31 mit weiteren Nachweisen); ein solcher 'Ausnahmefall ist bei dem hier zu beurteilenden Arbeitsverhältnis jedoch keineswegs gegebene Im übrigen läßt die nach § 13 Abs« 1 BUrlG vor allem für Tarifverträge gegebene Möglichkeit, die gesetzliche Rcgclung abzuändern, hinreichend Raum für eine Anpassung des Berechnungszeitraums an die jeweils gegebenen Verhältnisse« Pohl geht in diesem Zusammenhang der Hinweis der Revision auf das Urteil des Zweiten Senats vom 5o November 1964 ~ 2 AZR 494/63 - (AP Nr« 21 zu § 2 ArbKrankhG)" Bort ist ausgeführt, daß bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusscs zum Krankengeld die Präge, ob Überstunden regelmäßig geleistet seien, nach den in einem Zeitraum von drei Monaten bestehenden Verhältnissen zu beurteilen sei, daß .'aber auch Palle denkbar seien, wo auf einen längeren Zeitraum zurückgegriffen werden müsse« Eine Parallele zwischen diesem Pall und dem vorliegen den Rechtsstreit läßt sich schon deshalb nicht ziehen, weil der dort gewählte Betrachtungszeitraum von drei Monaten allein auf richterlichen Erwägungen beruht und nicht durch das Gesetz vorgeschrieben ist«.
  • BAG, 18.05.1961 - 5 AZR 174/60

    Urlaubsentgelt - Überstundenzuschläge - Überstunden

    Auszug aus BAG, 09.12.1965 - 5 AZR 175/65
    hierzu in den Tatoacheninotanzen Näheres vorzutragen, Abge sehen hiervon hat die Pirma Z durch die Art der Gewährung des Überstundcncntgolts klar zum Ausdruck gebracht, daß sie den gesamten für die eigentliche Montagearbeit dos Klägers in Rumänien erforderlichen zeitlichen Aufwand als eine vergütenswerte Arbeitsleistung angesehen hat5 sie hat insoweit also ihrer GesamtZahlung Lohncharakter gegebene Lie Vergütungen für Zeiten der An- und Abfahrt und der Arbeitsbereitschaft sowie für Pausen sind iin Wesen mit den Leistungszuschlägcn vergleichbar;; die als Entgelt für 2 S, besonders intensive oder gefährliche Arbeiten gewährt werden (vgl., hierzu die Ausführungen des Senats im Urteil vom 18, Mai 1961 - 5 AZR 174/60 - AP Nr, 4 zu § 1 UrlaubsG Württemberg-Baden; ferner BAG AP Nr, 6 zu § 615 BGB) und wie allgemein anerkannt ist bei der Berechnung des UrlaubsentgeIts zu berücksichtigen sind.
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    In diesem Sinne hatte bereits das Reichsarbeitsgericht (RAG 9. Juni 1937 - RAG 56/37 - ARS 30, 117) entschieden; die gleiche Auffassung haben auch das Bundesarbeitsgericht für den insoweit vergleichbaren Fall des § 11 BUrlG (9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - BAGE 18, 12) und ganz überwiegend auch die Instanzgerichte und das Schrifttum - mit unterschiedlichen Begründungen - vertreten (vgl. die Nachweise bei: Bowe Die Entlohnung unzulässiger Mehrarbeit Diss. Münster 1992 S 27 ff.; für die ebenfalls vergleichbare Berechnung des "Regellohns": BSG 28. Juni 1990 - 9 b/11 RAr 15/89 - NZA 1991, 116).
  • BAG, 15.12.2015 - 9 AZR 611/14

    Urlaubsentgelt - tarifliche Berechnungsvorschrift - Berücksichtigung durch

    Erkennbarer Zweck dieser Tarifnorm ist, dem Arbeitnehmer, der entweder regelmäßig oder zumindest innerhalb eines repräsentativen Zeitraums (hier das Vorjahr) längere Zeit Mehrarbeit geleistet und sich an den Mehrverdienst gewöhnt hat, diesen Standard auch im Urlaub zu erhalten (vgl. zu einer tariflichen Regelung, nach der für die Berechnung des Urlaubsentgelts nur die Mehrarbeit zu berücksichtigen ist, die der Angestellte in den letzten drei Kalendermonaten vor Beginn des Urlaubs geleistet hat, wenn er in jedem der drei Monate Mehrarbeit geleistet und diese innerhalb dieses Zeitraums insgesamt mindestens 24 Stunden erreicht hat BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 296/90 - zu 2 d der Gründe; vgl. zum Urlaubsentgelt und dem sog. Lebensstandardprinzip BAG 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - zu 2 c und d der Gründe, BAGE 18, 12) .
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes und Überstundenvergütungen unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2023 - L 2 BA 55/22

    Beitragspriviligierung; Lohnfortzahlung; Nachtarbeit; SFN-Arbeit

    Nach § 11 BUrlG ist in Umsetzung des sog. Lebensstandardprinzips (vgl. BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, BAGE 18, 12, Rn. 26) mithin entscheidend, wieviel der Arbeitnehmer in dem dreizehnwöchigen Bezugszeitraum tatsächlich verdient hat.

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2023 - L 2 BA 26/22

    Entstehungsprinzip; Lebensstandardprinzip; Referenzzeitraum; Schätzung;

    Nach § 11 BUrlG ist in Umsetzung des sog. Lebensstandardprinzips (vgl. BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, BAGE 18, 12, Rn. 26) mithin entscheidend, wieviel der Arbeitnehmer in dem dreizehnwöchigen Bezugszeitraum tatsächlich verdient hat.

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG, Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 421/90

    Urlaubsvergütung nach vorangegangener Mehrarbeit

    Soweit allein Entgeltansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz zu beurteilen waren, kam es dort auf die vorliegend entscheidungserhebliche Frage nicht an, ob nur abgerechnete oder auch geleistete, aber noch nicht abgerechnete Mehrarbeit zu berücksichtigen waren (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - AP Nr. 2 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 9. Mai 1966 - 5 AZR 432/65 - AP Nr. 4 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG und Urteil vom 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74 - AP Nr. 12 zu § 1 BUrlG).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

    Die unter Verstoß gegen § 3 ArbZG geleistete Arbeitszeit gehört auch zu dem urlaubsrechtlich gem. § 11 Abs. 1 BUrlG zu berücksichtigenden Arbeitsverdienst (BAG 09. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - NJW 1966, 612, 613; 06. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - NZA 2018, 582), weshalb das Arbeitsgericht auch die verlangte Urlaubsvergütung zutreffend berechnet hat.
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

    Dazu gehören auch schwankende Verdienstbestandteile wie etwa Akkordlohn, Provisionen oder andere Formen des Leistungslohnes und Überstundenvergütungen unabhängig davon, ob sie regelmäßig anfallen oder nicht (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 -, vom 24. Februar 1972 - 5 AZR 414/71 - und vom 8. Juni 1977 - 5 AZR 97/76 - AP Nr. 2, 10, 13 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 15.10.1981 - 2 AZR 548/79
    § 615 BGB geltend gemacht werden, besteht grundsätzlich nur dann, wenn es sich hierbei um einen Bestandteil der Vergütung, d.h. um Arbeitsentgelt handelt (BAG vom 9.12.1965 - 5 AZR 175/65 - AP Nr. 2 zu § 11 BUrlG; BAG vom 18.6. 1958 - 4 AZR 490/55 - AP Nr. 6 zu § 615 BGB).
  • BAG, 08.06.1977 - 5 AZR 97/76

    Lohnzuschläge für Mehrarbeit - Sonntags- und Feiertagsarbeit - Berechnung des

    Nach § 11 Abs. 1 BUrlG 74 sind alle im Berechnungszeiträum über den Grundlohn hinaus gewährten Lohnzuschläge - soweit sie überhaupt unter den Begriff des Arbeitsverdienstes i. S. des § 11 Abs. 1 BUrlG fallen - in die Berechnungsgrundlage des Urlaubsentgelts aufzunehmen, unabhängig davon, ob sie regelmäßig angefallen sind oder nicht (BAG 18, 12 [17 ff.] = AP Ir. 2 zu § 11 BUrlG [zu 2 c der Gründe]); Zuschläge für Mehr-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten könnten danach - anders als bei der von der Beklagten vertretenen Auslegung - nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BAG, 05.11.1991 - 9 AZR 502/90

    Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts in der Getränkeindustrie

  • LAG Berlin, 20.03.1998 - 6 Sa 167/97

    Überstunden; Urlaubsentgelt; Berücksichtigung bei Berechnung; Abgrenzung

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