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   BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77   

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BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77 (https://dejure.org/1978,547)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1978 - 5 AZR 180/77 (https://dejure.org/1978,547)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 (https://dejure.org/1978,547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesarbeitsgericht - Auslegungsregel - Übertarifliche Lohnzulagen - Tariflohnerhöhung - Selbständiger Lohnbestandteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 183 (Ls.)
  • BB 1979, 476
  • DB 1978, 2274
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.07.1976 - 5 AZR 270/75

    Leistungszulage ohne Widerrufsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77
    c) Handelt es sich nicht um echte LeistungsZulagen, so ist auch nicht darüber zu befinden, weihe Wirkung die arbeitsvertragliche Kürzungsklausel bei Tariflohnerhöhungen auf Leistungszulagen ausüben würde (zum Widerruf von LeistungsZulagen aufgrund eines Widerrufsvorbehalts vgl. BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Lohnzuschläge [unter 1 der Gründe m.w. Nachw.]).
  • BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73

    Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung -

    Auszug aus BAG, 19.07.1978 - 5 AZR 180/77
    Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auslegungsregel entwickelt, daß mangels entgegenstehender vertraglicher Abreden ein übertariflicher Lohn insoweit gekürzt werden kann, als durch eine Tariflohnerhöhung der bisherige Gesamtlohn nicht erreicht wird; das ist nur dann anders, wenn dem Arbeitnehmer der übertarifliche Lohnbestandteil als relativ "selbständiger" Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (vgl. BAG AP Nr. 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung [Bl. I E ] ; BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie [Bl. 3 mit weiteren Nachweisen]).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    b) Sei vereinbart worden, daß die Zulage beständig stets neben dem Tariflohn gezahlt werden solle, könne der Arbeitgeber die Tariflohnerhöhung nicht voll anrechnen (BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Es gebe aber eine Auslegungsregel, nach der von einer anrechenbaren Zulage auszugehen sei, sofern nicht eine besondere Vereinbarung über die Tarifbeständigkeit, die sich auch aus dem Zweck der Zulage (z.B. Leistungszulage) konkludent ergeben könne, vorliegt (BAG Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    b) Sei vereinbart worden, daß die Zulage beständig stets neben dem Tariflohn gezahlt werden solle, könne der Arbeitgeber die Tariflohnerhöhung nicht voll anrechnen (BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Es gebe aber eine Auslegungsregel, nach der von einer anrechenbaren Zulage auszugehen sei, sofern nicht eine besondere Vereinbarung über die Tarifbeständigkeit, die sich auch aus dem Zweck der Zulage (z.B. Leistungszulage) konkludent ergeben könne, vorliege (BAG Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • LAG Sachsen, 27.01.2016 - 2 Sa 375/15

    Nachtschichtzuschlag und Urlaubsentgelt nach dem Manteltarifvertrag für die

    Denn daraus folgt keine Verpflichtung, in der Zukunft nicht ebenso zu verfahren, i. d. R. nur nach einem vorherigen Hinweis im Rahmen einer früheren Lohnerhöhung des Inhalts, man wolle den Arbeitnehmern die Erhöhung trotz mangelnder Verpflichtung voll zugute kommen lassen (vgl. BAG vom 19.07.1978 - 5 AZR 180/77 - Juris), wofür vorliegend nichts vorgetragen oder sonst ersichtlich ist.
  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß ein Arbeitgeber übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich individualrechtlich auf den Tariflohn anrechnen kann, es sei denn, daß dem Arbeitnehmer auf Grund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll, wobei eine solche Abrede auch stillschweigend getroffen werden kann (BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP TVG § 4 Übertarifl.
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

    a) Der Arbeitgeber kann übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dass dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (vgl. BAG 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 11. August 1965 - 4 AZR 187/64 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 22. August 1979 - 5 AZR 769/77- AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79).

    b) Eine Anrechnung ist aber ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe; BAG 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 6) und sich der Arbeitgeber eine Anrechnung oder einen Widerruf nicht ausdrücklich vorbehält (vgl. BAG 23. März 1993 - 1 AZR 520/92 - BAGE 72, 367 ff.).

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Diese Rechtsprechung wurde vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts wiederholt (vgl. Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 -, vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10, 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 174/91

    Kürzung eines unter Vorbehalt gewährten zusätzlichen Treueurlaubs

    Deshalb ist die teilweise Anrechnung übertariflichen Treueurlaubs auf die Erhöhung tariflichen Erholungsurlaubs rechtlich unbedenklich, denn es handelt sich beim Treueurlaub um keine selbständige neben der tariflich festgelegten Leistung (vgl. BAG Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10, 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAGE 49, 299, 301 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 1033/04

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Leistungszulage

    Ein Arbeitgeber kann zwar übertariflichen Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich individuallrechtlich auf den Tariflohn anrechnen, jedoch liegen die Dinge anders, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll, wobei eine solche Abrede durchaus auch stillschweigend getroffen werden kann (vgl. ständige Rechtsprechung des BAG, Urteil vom 25.06.2002 - 3 AZR 167/01 - m.w.N. auf BAG 19.07.1978 - 5 AZR 180/77 = AP TVG § 4 übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, Urteil vom 22.08.1979 - 5 AZR 769/77 = AP TVG § 4 übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 11, Urteil vom 10.03.1982 - 4 AZR 540/79 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, Urteil vom 08.12.1982 - 4 AZR 481/80 = AP Nr. 15 zu § 4 TVG übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung, Urteil vom 03.12.1991 - GS 2/90 = BAGE 69, 134, Urteil vom 11.08.1992 - 1 AZR 279/90 = AP Nr. 53 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 235/90 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

    Diese Rechtsprechung wurde vom Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts wiederholt (vgl. Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 -, vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10, 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

  • LAG Sachsen, 11.05.2016 - 2 Sa 551/15

    Anrechnung von Vergütungbestandteilen auf den Mindestlohnanspruch

  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 117/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 100/88

    Rechtswirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage -

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85

    Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer

  • BAG, 09.11.1988 - 5 AZR 172/87

    Kürzung übertariflicher Lohnzulagen bei Tariflohnerhöhung

  • LAG Niedersachsen, 27.03.1997 - 16a Sa 1651/96

    Möglichkeit der Anrechnung einer übertariflichen Zulage; Ne eat judex ultra

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 526/82
  • LAG Sachsen, 11.11.2015 - 2 Sa 351/15

    Schichtzulage neben Mindestlohn bei arbeitsvertraglicher Unterscheidung mehrerer

  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 601/83
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