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   BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97   

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https://dejure.org/1998,250
BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 (https://dejure.org/1998,250)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 5 AZR 183/97 (https://dejure.org/1998,250)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 (https://dejure.org/1998,250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 315 Abs. 3; ; ZPO § 256; ; Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten "stellvertretenden Schulleiterin"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 384
  • BB 1999, 324
  • JR 1999, 484
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
    Es darf nur nach billigem Ermessen i.S. des § 315 Abs. 1, Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Direktionsrecht).

    Dabei hat die Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung zusteht, darzulegen und zu beweisen, daß ihre Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 11. Oktober 1995, aaO, m.w.N.; BAG Urteil vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 332/96

    Widerruf der Bestellung zum kommissarischen Schulleiter

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
    Gerade im Schuldienst ist erst durch eine Beobachtung über einen hinreichend langen Zeitraum feststellbar, wer für eine Leitungsfunktion in Betracht kommt (BAG Urteil vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - unter III 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dabei hat die Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung zusteht, darzulegen und zu beweisen, daß ihre Bestimmung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB der Billigkeit entspricht (BAG Urteil vom 11. Oktober 1995, aaO, m.w.N.; BAG Urteil vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
    Damit soll jedoch nur ausgeschlossen werden, daß einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses und abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (BAG, AP Nr. 19, 24 zu § 256 ZPO; BGHZ 22, 43, 48; 68, 331).
  • BAG, 16.01.1991 - 4 AZR 301/90

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
    Ist die Fortdauer einer nur vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten sachlich nicht mehr gerechtfertigt, wird - wie beim Fehlen eines Sachgrundes für die Befristung - die nur vorübergehende Aufgabenübertragung durch eine endgültige Übertragung ersetzt (BAG Urteil vom 16. Januar 1991 - 4 AZR 301/90 - AP Nr. 3 zu § 24 MTA).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 523/96

    Stellenzulage für ein freigestelltes Personalratsmitglied - Befristete Gewährung

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
    Die öffentlich-rechtliche Umwandlung der bisherigen Schultypen in diejenigen des geltenden Sächsischen Schulgesetzes entfaltet arbeitsvertraglich keine unmittelbare Wirkung (BAG Urteil vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 523/96 - unter B I 2 der Gründe).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
    Damit soll jedoch nur ausgeschlossen werden, daß einzelne Vorfragen oder Elemente eines Rechtsverhältnisses und abstrakte Rechtsfragen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (BAG, AP Nr. 19, 24 zu § 256 ZPO; BGHZ 22, 43, 48; 68, 331).
  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97
    Als Rechtsverhältnis i.S. des § 256 ZPO wird deshalb auch der einzelne aus ihm entspringende Anspruch angesehen (BAGE 47, 314, 318; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., § 256 Rz 7, m.w.N.).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Ein Rechtsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift ist auch ein einzelner, aus einem Schuldverhältnis resultierender Leistungsanspruch (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49, zu II der Gründe mwN).
  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13

    Telearbeit; leidensgerechte Beschäftigung

    Es darf nur nach billigem Ermessen i.S. des § 315 Abs. 1, Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 -) .
  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Die Beweislast dafür, daß die Ausübung des Direktionsrechts billigem Ermessen entspricht, trägt derjenige, der das Leistungsbestimmungsrecht ausübt (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 332/96 - BAGE 87, 311).
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