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   BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02   

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https://dejure.org/2003,4837
BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02 (https://dejure.org/2003,4837)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2003 - 5 AZR 186/02 (https://dejure.org/2003,4837)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2003 - 5 AZR 186/02 (https://dejure.org/2003,4837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Zuschuß zum Krankengeld - Freiwillige Krankenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe eines tariflich geregelten Zuschusses zum Krankengeld; Ermittlung des maßgeblichen Nettobetrags der gezahlten regelmäßigen Vergütung; Berücksichtigung des Eigenanteils zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung; Gewährleistung einer wirtschaftlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung; Entgeltfortzahlung Krankheit - Zuschuß zum Krankengeld; freiwillige Krankenversicherung; Arbeitnehmeranteil; Nettoarbeitsentgelt; Nettobetrag der regelmäßigen Vergütung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariflicher Krankengeldzuschuss: Auslegung i. S. einer Berücksichtigung unterschiedlicher wirtschaftlicher Nachteile pflichtversicherter und freiwillig versicherter Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1168 (Ls.)
  • DB 2003, 1796
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 604/00

    Zuschuß zum Krankengeld - Bruttokrankengeld

    Auszug aus BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02
    a) Die tarifliche Leistung soll das gesetzliche Krankengeld ergänzen und die dem Arbeitnehmer entstehenden wirtschaftlichen Nachteile für den in § 16 Abs. 3 MTV bestimmten Zeitraum mindern, wenn er länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist (vgl. Senat 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 82 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 52).

    b) § 16 Abs. 2 MTV unterscheidet anders als vergleichbare Regelungen in anderen Tarifverträgen (vgl. etwa die den Verfahren BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - aaO; 24. April 1996 - 5 AZR 798/94 - AP BGB § 616 Nr. 96 = EzA SGB V § 47 Nr. 1 zugrundeliegenden Tarifverträge) nicht zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitnehmern.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2001 - 3 Sa 899/01

    Die Begriffe Nettoarbeitsentgelt und Nettobetrag können, müssen aber nicht

    Auszug aus BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Dezember 2001 - 3 Sa 899/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Auszug aus BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02
    Hierunter wurde der Betrag verstanden, der um die vom Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden Steuern und Beiträge gemindert ist (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150; BAG 11. August 1998 - 9 AZR 122/95 (A) - AP BGB § 288 Nr. 1 = EzA BGB § 288 Nr. 1).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 798/94

    Berechnung des tariflichen Krankengeldzuschusses

    Auszug aus BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02
    b) § 16 Abs. 2 MTV unterscheidet anders als vergleichbare Regelungen in anderen Tarifverträgen (vgl. etwa die den Verfahren BAG 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 - aaO; 24. April 1996 - 5 AZR 798/94 - AP BGB § 616 Nr. 96 = EzA SGB V § 47 Nr. 1 zugrundeliegenden Tarifverträge) nicht zwischen pflichtversicherten und freiwillig versicherten Arbeitnehmern.
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

    Auszug aus BAG, 26.03.2003 - 5 AZR 186/02
    Hierunter wurde der Betrag verstanden, der um die vom Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden Steuern und Beiträge gemindert ist (BAG Großer Senat 7. März 2001 - GS 1/00 - BAGE 97, 150; BAG 11. August 1998 - 9 AZR 122/95 (A) - AP BGB § 288 Nr. 1 = EzA BGB § 288 Nr. 1).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 6/05

    Zuschuss zum Krankengeld - Private Krankenversicherung

    die vom Arbeitnehmer zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge und die auf die Bezüge entfallende Lohnsteuer, verminderte Bruttoarbeitsentgelt verstanden (Senat 26. März 2003 - 5 AZR 186/02 - EEK 3113, zu I 1 b der Gründe; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 733/85 - BAGE 53, 217, 224 f.).

    Dieser besteht darin, das gesetzliche Krankengeld zu ergänzen und die dem Angestellten entstehenden wirtschaftlichen Nachteile für den in § 4 Nr. 2.2 RTV bestimmten Zeitraum zu mindern, wenn er länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist (Senat 26. März 2003 - 5 AZR 186/02 - aaO, zu I 3 a der Gründe; 13. Februar 2002 - 5 AZR 604/00 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 82 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 52, zu 3 der Gründe).

    dd) Diesem Ergebnis entspricht die Rechtsprechung des Senats, nach der bei der Bemessung der Nettovergütung in Anlehnung an die Rechtslage bei bestehender Versicherungspflicht sogar die Eigenbeiträge des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung in Abzug zu bringen sind (26. März 2003 - 5 AZR 186/02 - EEK 3113, zu I 3 der Gründe; 5. November 2003 - 5 AZR 682/02 - BAGE 108, 264, 266 f., zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 18.08.2004 - 5 AZR 518/03

    Zuschuss zum Krankengeld - Wechsel der Steuerklasse

    Auch sonst wird bei Ansprüchen des Arbeitnehmers, die sich nach der bisherigen oder einer fiktiven Nettovergütung richten, auf die in der Lohnsteuerkarte jeweils eingetragenen Steuermerkmale abgestellt (Zuschuss zum Krankengeld: BAG 5. November 2003 - 5 AZR 682/02 - AP BAT-O § 37 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe; 26. März 2003 - 5 AZR 549/02 - AP SGB V § 47 Nr. 1, zu I 2 der Gründe; 26. März 2003 - 5 AZR 186/02 - zu I der Gründe; Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 733/85 - BAGE 53, 217, 221; 18. September 1991 - 5 AZR 581/90 - AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 10 = EzA MuSchG § 14 Nr. 10, zu 1 der Gründe; Aufstockungsbetrag während der Altersteilzeit: BAG 9. September 2003 - 9 AZR 554/02 - AP ATG § 4 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu A II 1 der Gründe; Überbrückungsbeihilfe nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: BAG 9. September 2003 - 9 AZR 605/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Deutsche Bahn Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Rechtsmissbrauch Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 21 Sa 82/11

    Berechnung der Höhe des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld bei privater

    bb) Soweit die Beklagte die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2003 -5 AZR 186/02-, vom 05.11.2003 -5 AZR 682/02- und vom 31.08.2005 -5 AZR 6/05- zur Begründung ihrer Ansichten heranzieht, ergibt sich nichts anderes.
  • LAG Hamm, 24.01.2018 - 2 Sa 605/17

    Arbeitsvertraglicher Zuschuss zum Krankengeld bei freiwilliger Mitgliedschaft in

    Damit verfalle auch nicht der Hinweis des Arbeitsgerichts auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.03.2003 (5 AZR 186/02).

    Der Zweck Krankengeldzuschusses besteht in der Minderung wirtschaftlicher Nachteile, nicht in der Verschaffung einer Begünstigung im Verhältnis zum Entgeltfortzahlungszeitraum oder zu Zeiten der Arbeitsleistung (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.2003 - 5 AZR 186/02, juris).

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 682/02

    Tariflicher Krankengeldzuschuß bei privat rentenversicherten Arbeitnehmern

    Entsprechend dem Zweck tariflicher Krankengeldzuschüsse hat der Senat zuletzt im Urteil vom 26. März 2003 (- 5 AZR 186/02 -, zu I 3 b der Gründe) den Eigenbeitrag zur Krankenversicherung bei einem freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmer abgezogen, um einen tariflichen "Nettobetrag der gezahlten regelmäßigen Vergütung" zu bestimmen.
  • LAG Nürnberg, 19.10.2016 - 2 Sa 445/15

    Krankengeldzuschuss - Tarifauslegung - Bayerisches Rotes Kreuz

    (1) Sinn und Zweck eines tariflichen Krankengeldzuschusses ist die Minderung wirtschaftlicher Nachteile, nicht jedoch die Verschaffung einer Begünstigung im Verhältnis zum Entgeltfortzahlungszeitraum oder zu Zeiten der Arbeitsleistung (BAG vom 26.03.2003 - 5 AZR 186/02 -, Rn. 24).
  • LAG München, 27.11.2009 - 3 Sa 652/09

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

    Auch das Bundesarbeitsgericht habe wiederholt entschieden (BAG 31.08.2005 - 5 AZR 6/05; BAG 26.03.2003 - 5 AZR 186/02; BAG 05.11.2003 - 5 AZR 682/02), dass bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts der Arbeitnehmeranteil zu den Beiträgen zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung abzuziehen sei, um eine Gleichstellung mit den pflichtversicherten Arbeitnehmern zu erreichen.
  • LAG Hamm, 29.09.2004 - 18 Sa 602/04

    Tariflicher Krankengeldzuschuss bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern

    Unter Nettogehalt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Bruttogehalt zu verstehen (vgl. BAG, Urteil vom 26.03.2003 - 5 AZR 186/02 - NZA 2003, 1168).
  • LAG Hamm, 30.01.2013 - 2 Sa 830/12

    Auslegung betrieblicher Regelung

    Denn es wäre auch im Hinblick auch den Zweck des Zuschusses zum Krankengeld, das üblicherweise gezahlt wird, um dem Arbeitnehmer nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes des § 3 EFZG für eine befristete Dauer sein bisheriges Einkommen zu erhalten, zumindest aber um die wirtschaftlichen Nachteile aufgrund des Bezuges des Krankengeldes zu mildern (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.2007 - 10 AZR 110(/06, NZA 2007, 251; BAG, Urt. v. 26.03.2003 - 5 AZR 186/02, juris; Küttner/Griese, "Krankengeldzuschuss", Rdnr. 1).
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