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   BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 194/78   

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BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 194/78 (https://dejure.org/1980,20586)
BAG, Entscheidung vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78 (https://dejure.org/1980,20586)
BAG, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 (https://dejure.org/1980,20586)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1972 - VII ZR 75/71

    Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Bausparkassenvertreters

    Auszug aus BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 194/78
    Diese Vorschrift erlaubt in vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter den im Gesetz genannten, hier gegebenen Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungs ansprüchen (Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 38. Aufl., § 287 Anm. 4; zum Ausgleichsanspruch eines Bausparkassenvertreters BGHZ 59, 125 [ 130] ) .
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitsgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Umfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe) .

    Die Vorschrift erlaubt damit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe - zum Umfang einer Überstundenleistung; 11. März 1981 - 5 AZR 878/78 - zu III der Gründe - zur Höhe einer Lohnforderung; 17. Dezember 2014 - 5 AZR 663/13 - Rn. 29 - zur Höhe der üblichen Vergütung; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 45 f. - zur Schätzung bei einem Mieterhöhungsverlangen nach Modernisierungsmaßnahmen) .

    Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt, dem aufgrund des vom Arbeitgeber zugewiesenen Umfangs der Arbeit im Grundsatz berechtigten Arbeitnehmer jede Überstundenvergütung zu versagen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46) .

    b) Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß geleisteter Überstunden "richtig" geschätzt hat, unterliegt nur der eingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht auf Ermessensüberschreitung (BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 b der Gründe) dahingehend, ob der Tatrichter wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 370/10 - Rn. 25 mwN, BAGE 143, 165) und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft" hängt, also willkürlich ist (vgl. BGH 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13 - Rn. 46 mwN) .

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    bb) Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180; aA Franzen NZA 2016, 136, 140) .
  • LAG Düsseldorf, 23.09.2020 - 14 Sa 296/20

    Überstundenvergütung, Vergütungserwartung, Fahrtzeit, gesetzliche

    Die Vorschrift erlaubt damit unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen (BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78, BeckRS 1980, 108784, Rn. 17ff.; BAG vom 25.03.2015 - 5 AZR 602/13, BeckRS 2015, 70150, Rn. 18-21 mwN).

    (BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78, BeckRS 1980, 108784, Rn. 17ff.; BAG vom 25.3.2015 - 5 AZR 602/13, NZA 2015, 1002, Rn. 18ff.).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    bb) Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180; aA Franzen NZA 2016, 136, 140) .
  • LAG Hamm, 22.05.2006 - 16 Sa 1593/05

    Überstundenvergütung

    § 287 Abs. 2 ZPO erlaubt in vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen und wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Geltendmachung von Überstundenvergütung angewandt (vgl. BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78 - zit. nach JURIS; BAG vom 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 - zit. nach JURIS; BAG vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/90 - NZA 2002, 268).

    Der Abschlag ist zu Lasten des Klägers berechtigt, da diesen die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. zu dieser Vorgehensweise auch BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78 -).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    bb) Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180; aA Franzen NZA 2016, 136, 140) .
  • LAG Hamm, 18.04.2013 - 8 Sa 1649/12

    Arbeitnehmer muss individuelle Arbeitszeit kennen - Schätzung von Überstunden

    a) § 287 Abs. 2 ZPO erlaubt in vermögensrechtlichen Streitigkeiten unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen und wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei der Geltendmachung von Überstundenvergütung angewandt (vgl. BAG vom 21.05.1980 - 5 AZR 194/78 - juris; BAG vom 11.03.1981 - 5 AZR 878/78 - juris; BAG vom 18.09.2001 - 9 AZR 307/90 - NZA 2002, 268).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    bb) Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180; aA Franzen NZA 2016, 136, 140) .
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    bb) Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 21. Mai 1980 - 5 AZR 194/78 - zu 4 a der Gründe; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180; aA Franzen NZA 2016, 136, 140) .
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