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   BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82   

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https://dejure.org/1984,356
BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82 (https://dejure.org/1984,356)
BAG, Entscheidung vom 09.05.1984 - 5 AZR 195/82 (https://dejure.org/1984,356)
BAG, Entscheidung vom 09. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 (https://dejure.org/1984,356)
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
    Dies hat der erkennende Senat in den zeitlich nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteilen BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, noch einmal grundsätzlich herausgestellt.

    Die das Rechtsverhältnis prägenden charakteristischen Merkmale sind zu beurteilen, wie sie sich aus dem Inhalt des Vertrages und der praktischen Durchführung und Gestaltung der Vertragsbeziehungen ergeben (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. zuletzt für die Volkshochschuldozenten BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I der Gründe).

    Hierauf hat der Senat bereits mehrfach hingewiesen (vgl. die Urteile vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, vom 23. September 1981, BAG 37, 58 ff. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 25. August 1982, BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, die sich mit der Statusbeurteilung eines Volkshochschuldozenten befassen).

    Ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, kann sich nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und damit werde der Kündigungsschutz in unzulässiger Weise umgangen (BAG 37, 58, 64 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu III der Gründe; BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu III der Gründe).

  • BAG, 23.09.1981 - 5 AZR 284/78

    Einstufung von Dozenten an Volkshochschulen, die Sprachkurse leiten

    Auszug aus BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
    Hierauf hat der Senat bereits mehrfach hingewiesen (vgl. die Urteile vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, vom 23. September 1981, BAG 37, 58 ff. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 25. August 1982, BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, die sich mit der Statusbeurteilung eines Volkshochschuldozenten befassen).

    Ein freier Mitarbeiter, der keinen Kündigungsschutz in Anspruch nehmen kann, kann sich nicht darauf berufen, die Befristung sei sachlich nicht gerechtfertigt und damit werde der Kündigungsschutz in unzulässiger Weise umgangen (BAG 37, 58, 64 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu III der Gründe; BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu III der Gründe).

  • BAG, 26.01.1977 - 5 AZR 796/75

    Dozenten an Volkshochschulen - Lehrverpflichtung - Anzahl der Wochenstunden -

    Auszug aus BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
    Hierauf hat der Senat bereits mehrfach hingewiesen (vgl. die Urteile vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, vom 23. September 1981, BAG 37, 58 ff. = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 25. August 1982, BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, die sich mit der Statusbeurteilung eines Volkshochschuldozenten befassen).
  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82
    Dies hat der erkennende Senat in den zeitlich nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteilen BAG 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten und vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, noch einmal grundsätzlich herausgestellt.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Hiervon ausgehend und nach den Feststellungen des LSG im vorliegenden Fall unterlag die Beigeladene zu 1. keiner arbeitnehmertypischen Leistungspflicht, weil sich für sie bei ihrer Tätigkeit für einen Arbeitnehmer uncharakteristische Handlungsspielräume ergaben (vgl insoweit - im Arbeitsrecht - zum Gesichtspunkt einer möglichen Einflussnahme des Betroffenen auf Art und zeitliche Lage der konkreten Tätigkeit in einer Betreuungssituation BAG AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Leitsatz 1 und Bl 413 ff) .
  • OLG Frankfurt, 07.03.2014 - 1 Ws 179/13

    Zur Strafbarkeit nach § 266a StGB bei Beschäftigung von Pflegekräften auf der

    Allein aus der im Hinblick auf die genannten (allgemeinen) Vorgaben der A GmbH und der Betreuten bestehenden "Minderung" der "Autonomie" der Pflegekräfte bei der Durchführung der einzelnen Einsätze kann daher nicht auf eine Weisungsgebundenheit im geforderten Sinne und damit eine persönliche Abhängigkeit der Pflegekräfte vom Beschuldigten geschlossen werden (vgl. insoweit - im Arbeitsrecht - zum Gesichtspunkt einer möglichen Einflussnahme des Betroffenen auf Art und zeitliche Lage der konkreten Tätigkeit in einer Betreuungssituation: BAG AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, Leitsatz 1).
  • BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91

    Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften

    § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB , der zwar nicht unmittelbar anwendbar ist, aber eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck bringt, enthält ein typisches Abgrenzungsmerkmal (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 a der Gründe; BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe, und BAG Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 -, unveröffentlicht, zu I der Gründe).

    Diese Bindung besagt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nichts über eine persönliche Abhängigkeit (vgl. BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu I 2 d der Gründe; BAGE 37, 58, 62 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 2 c der Gründe; BAGE 39, 329, 335 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 3 c der Gründe; Urteil vom 14. Dezember 1983 - 7 AZR 290/82 - EzBAT Nr. 8 zu § 1 BAT Arbeitnehmerbegriff, zu 4 c der Gründe).

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