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   BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01   

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https://dejure.org/2002,1932
BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 (https://dejure.org/2002,1932)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 (https://dejure.org/2002,1932)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2002 - 5 AZR 2/01 (https://dejure.org/2002,1932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    EFZG § 3; ; EFZG § 4; ; EFZG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG §§ 3, 4, 8; SGB V § 44, SGB X § 115 Abs. 1
    Anlasskündigung bei bevorstehender Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 101, 61
  • MDR 2002, 1127
  • NZA 2002, 899
  • NJ 2002, 448
  • BB 2002, 1371
  • DB 2002, 1330
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 476/98

    Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG und Dauer der Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Vielmehr kommt auch der künftige Anspruch in Betracht (vgl. für den Fall der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 476/98 - BAGE 91, 370, 373 ff.).

    Es wäre widersprüchlich, dem erkrankten Arbeitnehmer zwar den Schutz des Entgeltfortzahlungsgesetzes einzuräumen, dem Arbeitgeber aber zu gestatten, den gesetzlichen Schutz durch eine wegen der Erkrankung ausgesprochene Kündigung wieder zu vereiteln (BAG 26. Mai 1999 aaO S 372 mwN).

  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluß gegeben hat (st. Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Oktober 1971 - 1 AZR 40/71 - BAGE 24, 1, 3 f.; 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 - BAGE 34, 128, 130 f.; Brecht aaO § 8 Rn. 4; Dunkl aaO § 8 Rn. 11; Vossen aaO Rn. 396 ff.; Geyer/Knorr/Krasney Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld Stand August 2001 § 8 EFZG Rn. 27; Staudinger/Oetker aaO § 616 Rn. 377 ff.; MünchKomm Schaub 3. Aufl. BGB § 616 Rn. 102 ff., alle mwN).

    Es kommt auf die objektive Ursache der Kündigung, nicht aber auf deren Motiv an (BAG 24, 1 [3] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG [zu 1 der Gründe]).

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Rechtliche Bedenken gegen die kurze tarifliche Kündigungsfrist während der dreimonatigen Probezeit bestehen nicht (vgl. BAG 23. Januar 1992 - 2 AZR 389/91 - AP BGB § 622 Nr. 35 = EzA BGB § 622 nF Nr. 40).
  • LAG Berlin, 24.10.2000 - 3 Sa 1652/00

    Entgeltfortzahlung: Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Oktober 2000 - 3 Sa 1652/00 - aufgehoben.
  • BAG, 28.07.1976 - 5 AZR 315/75

    Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeiters

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Deutlich wird dies in der Senatsentscheidung vom 28. Juli 1976 (- 5 AZR 315/75 - AP LohnFG § 6 Nr. 4).
  • BAG, 21.09.1971 - 1 AZR 65/71

    Arbeitsunfähigkeit - Antritt der Arbeitsschicht - Fehltag des Arbeiters -

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Möglich ist etwa, daß G. am Vormittag operiert wurde und erst in der Spätschicht hätte arbeiten müssen, also den Entgeltfortzahlungsanspruch erworben hat (vgl. nur BAG 21. September 1971 - 1 AZR 65/71 - BAGE 23, 444, 447 ff.; ErfK/Dörner aaO EFZG § 3 Rn. 73).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79

    Lohnfortzahlung - Prozeßvergleich - Entgeltfortzahlungsanspruch - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluß gegeben hat (st. Rechtsprechung, vgl. BAG 26. Oktober 1971 - 1 AZR 40/71 - BAGE 24, 1, 3 f.; 20. August 1980 - 5 AZR 227/79 - BAGE 34, 128, 130 f.; Brecht aaO § 8 Rn. 4; Dunkl aaO § 8 Rn. 11; Vossen aaO Rn. 396 ff.; Geyer/Knorr/Krasney Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld Stand August 2001 § 8 EFZG Rn. 27; Staudinger/Oetker aaO § 616 Rn. 377 ff.; MünchKomm Schaub 3. Aufl. BGB § 616 Rn. 102 ff., alle mwN).
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 2/01
    Die mit Schreiben der Beklagten vom 12. November 1977 erklärte schriftliche Kündigung war ausgesprochen, als das Kündigungsschreiben den Machtbereich der Beklagten verlassen hatte (BAG 27, 331 [335] = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972 [zu 3 a der Gründe]).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 5 Sa 324/13

    Entgeltfortzahlung, Kündigung, Anscheinsbeweis, Anlass, Arbeitsunfähigkeit

    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat (st. Rspr., vgl. nur: BAG, Urt. v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 -, Rn. 16, juris, m. w. Nachw.).

    Sie muss mithin den Kündigungsentschluss als solchen wesentlich beeinflusst haben (BAG, Urt. v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 -, Rn. 23, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 10 Sa 1507/17

    Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung aus Anlass der Erkrankung -

    Sie muss mithin den Kündigungsentschluss als solchen wesentlich beeinflusst haben (BAG, Urteil vom 17.4.2002 - 5 AZR 2/01).
  • LAG Nürnberg, 10.12.2019 - 7 Sa 364/18

    Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit - Anlasskündigung -

    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat, BAG, Urteil vom 17.04.2008 - 5 AZR 2/01 -, dort Rdz. 16, zitiert nach juris.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 - 7 Sa 694/14

    Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Eine Kündigung aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit scheidet damit aus, wenn der Arbeitnehmer zwar zur Zeit des Zugangs der Kündigung krank ist, der Arbeitgeber jedoch von der (bevorstehenden) Erkrankung keine Kenntnis hat (BAG, Urteil vom 17. April 2002 - 5 AZR 2/01 - NZA 2002, 899).
  • LAG Nürnberg, 04.07.2019 - 5 Sa 115/19

    Anlasskündigung - Arbeitsunfähigkeit

    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG, Urteil vom 17.04.2008 - 5 AZR 2/01, zitiert nach juris).

    Sie muss mithin den Kündigungsentschluss als solchen wesentlich beeinflusst haben (BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01, zitiert nach juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.11.2006 - 8 Sa 526/06

    Entgeltfortzahlung: Anspruch der Krankenkasse gegen Arbeitgeber aus

    Soweit die Berufung der Auffassung ist, das Arbeitsgericht verkenne den Begriff der Kündigung "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" in § 8 EFZG und das Merkmal "Anlass" sei nach der Rechtssprechung des BAG (Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01) weit auszulegen, ist allein zutreffend, dass diese Auffassung zu dem einschlägigen Tatbestandsmerkmal nach der auch von der Berufungskammer für zutreffend gehaltenen Rechtssprechung des BAG vertreten wird.

    Dies bedeutet - entgegen der weiter geäußerten Auffassung der Klägerin - jedoch nicht zwingend, dass andere zur bestehenden Arbeitsunfähigkeit hinzutretenden und den Kündigungsentschluss auslösenden Umstände zwingend zur Anwendbarkeit des § 8 EFZG führen, wenn die Umstände im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeit stehen; denn nach der von der Klägerin zutreffend zitierten Rechtssprechung des BAG kündigt der Arbeitgeber dann aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit, wenn die Arbeitsunfähigkeit wesentliche Bedingung der Kündigung ist, wobei es auf die objektive Ursache und nicht auf das Motiv der Kündigung ankommt (BAG Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 m. w. auf BAG Urteil vom 26.10.1971 - 1 AZR 40/71 = BAGE 24, 1, Urteil vom 20.08.1980 - 5 AZR 227/79 = BAGE 34, 128, 130 f).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2021 - 5 Sa 93/21

    Anlasskündigung in der Wartezeit - Entgeltfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall

    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat (st. Rspr., vgl. BAG 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 - Rn. 16 mwN; LAG Rheinland-Pfalz 20.05.2015 - 7 Sa 694/14 - Rn. 32 ).
  • ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18

    Anlasskündigung - Arbeitsunfähigkeit

    Es genügt, wenn die Kündigung ihre objektive Ursache und wesentliche Bedingung in der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat und den entscheidenden Anstoß für den Kündigungsentschluss gegeben hat (BAG, Urteil v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01).

    Sie muss mithin den Kündigungsentschluss als solchen wesentlich beeinflusst haben (BAG, Urteil v. 17.04.2002 - 5 AZR 2/01).

  • ArbG Nürnberg, 13.02.2019 - 2 Ca 3819/18

    Widerlegung des Vorliegens einer Anlasskündigung bei Kündigung während der

    Den Anscheinsbeweis kann der Arbeitgeber jedoch dadurch entkräften, dass er Tatsachen vorträgt und im Bestreitensfalle beweist, aus denen sich ergibt, dass andere Gründe als die bevorstehende oder vorliegende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers seinen Kündigungsentschluss maßgeblich determiniert haben (BAG vom 05.02.1998 - 2 AZR 270/97 - BAG vom 17.04.2002 - 5 AZR 2/01 -).
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