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   BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17   

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https://dejure.org/2018,6130
BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17 (https://dejure.org/2018,6130)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2018 - 5 AZR 2/17 (https://dejure.org/2018,6130)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 (https://dejure.org/2018,6130)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-, Wechselschichtzulage - Vergütung von Umkleidezeiten

  • IWW

    § 563 Abs. 1 ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 1 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 293 Satz 2 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 3 des Einigungsvertrags, § 256 Abs. 2 ZPO, § 3 Satz 2, § 7 Abs. 8 ArbZG, § 562 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung; Bezugnahmeklausel auf die jeweils einschlägigen Tarifverträge als Gleichstellungsabrede bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002; Erforschung der rechtsgeschäftlichen Willensbildung der ...

  • bag-urteil.com

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-, Wechselschichtzulage - Vergütung von Umkleidezeiten

  • rewis.io

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-, Wechselschichtzulage - Vergütung von Umkleidezeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung

  • datenbank.nwb.de

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-, Wechselschichtzulage - Vergütung von Umkleidezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-, Wechselschichtzulage - Vergütung von Umkleidezeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1432
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Sachsen, 15.11.2016 - 8 Sa 336/16
    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2016 - 8 Sa 336/16 - wird als unzulässig verworfen, soweit es die Berufung des Beklagten gegen das der Klage stattgebende Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 2. Juni 2016 - 7 Ca 2513/15 - in Höhe von 386, 26 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 4. März 2016 zurückgewiesen hat.

    Im Übrigen wird auf die Revision des Beklagten das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. November 2016 - 8 Sa 336/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Insoweit besteht insbesondere bei der Ermittlung des Inhalts von Tarifverträgen auch im Revisionsverfahren eine Pflicht zur Amtsermittlung (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 40 f.) .

    Nach ständiger Rechtsprechung trifft die Pflicht zur Ermittlung des anzuwendenden Rechts in erster Linie den Tatrichter (BAG 15. April 2008 - 9 AZR 159/07 - Rn. 42 mwN) .

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 719/13

    Elementenfeststellungsklage - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Die Verweisung auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung wurde deshalb einschränkend dahin ausgelegt, die auf diese Weise zum Ausdruck gebrachte Dynamik gehe nur so weit, wie sie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer reiche, also dann ende, wenn der Arbeitgeber wegen Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr normativ an künftige Tarifentwicklungen gebunden sei (st. Rspr., vgl. nur BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 21) .

    Er wendet die Auslegungsregel nur aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin auf Bezugnahmeklauseln an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform vereinbart worden sind (vgl. BAG 26. August 2015 - 4 AZR 719/13 - Rn. 22) .

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Dies folgt aus der Auslegung des Tarifvertrags (zu den nach st. Rspr. anzuwendenden allgemeinen Auslegungsgrundsätzen vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 03.08.2016 - 10 AZR 710/14

    Bonusanspruch - gerichtliche Leistungsbestimmung

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falls abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 26, BAGE 156, 38) .
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Der Verstoß des Tarifvertrags gegen höherrangiges Recht führt indes nur dazu, dass die Tarifregelung unanwendbar ist, soweit die von dem Beklagten festgelegte Höchstarbeitszeit 48 Wochenstunden überschreitet (vgl. BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 535/03 - zu I 1 d der Gründe) .
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Je nach Einlassung des Arbeitgebers besteht eine abgestufte Darlegungslast (vgl. zu § 14 Abs. 2, § 18 DRK-TV BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu II 2 b aa der Gründe) .
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Diese Vorgreiflichkeit ersetzt die ansonsten notwendige Voraussetzung eines Feststellungsinteresses (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287) .
  • BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 864/15

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Schauspieler in einer Krimiserie

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 30. August 2017 - 7 AZR 864/15 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 515/09

    Berechnung des Altersteilzeitentgelts in einer Spielbank - Auszahlung des in der

    Auszug aus BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17
    Derartige Normtatsachen sind vielmehr nach § 293 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 21. September 2010 - 9 AZR 515/09 - Rn. 40) .
  • BAG, 21.10.2015 - 4 AZR 649/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 12) .
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Die Vorschrift findet nicht nur auf vertragliche Vereinbarungen Anwendung, sondern greift auch, wenn einer Vertragspartei durch normativ geltende Regelungen ein Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt wird (vgl. BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 36; 31. Juli 2014 - 6 AZR 822/12 - Rn. 12, BAGE 148, 381; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, B AGE 165, 168; 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 12) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 12) .
  • BAG, 25.01.2023 - 4 ABR 4/22

    Tarifpluraler Betrieb - Regelungssperre - Tarifvorbehalt

    Derartige Normtatsachen, zu denen auch die zeitliche Geltung von Tarifnormen gehört, sind nach § 293 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Werden mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend geregelt, ist bzw. wird die Zwischenfeststellungsklage unzulässig (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 16 mwN; vgl. auch BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 24) .
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    Werden mit dem Urteil über die Hauptklage die Rechtsbeziehungen der Parteien mit Rechtskraftwirkung erschöpfend geregelt, ist bzw. wird die Zwischenfeststellungsklage unzulässig (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 18; 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn. 16 mwN; vgl. auch BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 19; 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 24) .
  • BAG, 19.11.2019 - 1 AZR 386/18

    Betriebsvereinbarung - Kündigung transformierter Normen

    Damit ist der Klageantrag auf das Bestehen eines Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO gerichtet; auch besteht die nach § 256 Abs. 2 ZPO erforderliche Vorgreiflichkeit, die die - ansonsten notwendige - Voraussetzung eines Feststellungsinteresses ersetzt (vgl. dazu etwa BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 24 mwN) .
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 507/18

    Einseitige Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit - vergangenheitsbezogene

    Auch die Feststellung, dass die Ausübung des Direktionsrechts oder eines Gestaltungsrechts wirksam oder unwirksam ist, kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (zum Direktionsrecht BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 19/18 - Rn. 10; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 47/17 - Rn. 12, BAGE 160, 325; zu einem Gestaltungsrecht BAG 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 24) .
  • BAG, 13.09.2023 - 10 AZR 270/22

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie -

    Diese Normtatsachen können nach § 293 Satz 2 ZPO von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. BAG 25. Januar 2023 - 4 ABR 4/22 - Rn. 33; 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 16 mwN) ; sie unterfallen nicht dem Verbot der Berücksichtigung neuer Tatsachen gemäß § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Sachsen, 21.12.2023 - 4 Sa 216/22
  • LAG Sachsen, 21.12.2023 - 4 Sa 218/22
  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • LAG Sachsen, 21.12.2023 - 4 Sa 217/22

    Ausgleich des die tarifliche Höchstgrenze übersteigenden Zeitguthabens innerhalb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 2 Sa 155/20

    Anspruch auf Altersteilzeit - Tarifauslegung

  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 184/18

    Auslegung des Haustarifvertrags - Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß

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