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   BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90   

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BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 (https://dejure.org/1990,817)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 (https://dejure.org/1990,817)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1990 - 5 AZR 218/90 (https://dejure.org/1990,817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Änderungsvertrag bei Fortbestand des ursprünglich begründeten Arbeitsverhältnisses - Anwendung eines Tarifvertrages auf ein einheitliches Arbeitsverhältnis, das sich ursprünglich nicht nach einem Tarifvertrag ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitbeschäftigte Lehrer; Ausschlußfrist

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; BGB §§ 133, 157; BAT § 70, § 3 Buchst. q
    Eintritt der Tarifbindung erst nach Abschluß des Arbeitsvertrags: Tarifliche Ausschlußklausel erfaßt nicht vor Bindung entstandene Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 79
  • MDR 1991, 280
  • NZA 1991, 246
  • BB 1991, 138
  • BB 1991, 71
  • DB 1991, 390
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.11.1958 - 2 AZR 9/58

    Verfallklausel - Tarifvertrag - Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze - Wille

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90
    Tritt die Tarifbindung der Parteien eines Arbeitsverhältnisses erst nach Vertragsabschluß ein oder erfaßt ein TV ein Arbeitsverhältnis erst nach Vertragsabschluß, so werden die bis zum Zeitpunkt der Tarifgeltung entstandenen Ansprüche von einer tariflichen Ausschlußklausel jedenfalls dann nicht erfaßt, wenn sich die Klausel keine ausdrückliche Rückwirkung beimißt (Bestätigung von BAGE 7, 81 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung).

    Das hat der Zweite Senat bereits in seiner Entscheidung vom 27. November 1958 (BAGE 7, 81, 84 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung, zu I der Gründe) klargestellt und dazu ausgeführt, die Unterwerfung eines schon entstandenen Anspruchs unter die Verfallklausel eines erst von einem späteren Zeitpunkt ab geltenden Tarifvertrages bedeute eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Anspruchs; denn der bisher zeitlich nicht beschränkte und von einem gewissen Zeitpunkt ab lediglich mit der Verjährungseinrede behaftete Anspruch würde zeitlich begrenzt und nach einer mehr oder weniger kurzen Zeit untergehen.

    Ob die Tarifvertragsparteien aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit zu einem derartigen Eingriff befugt wären, braucht der Senat nicht abschließend zu erörtern (ebenso wie BAGE 7, 81, 84 = AP Nr. 69 zu § 1 TVG Auslegung).

    Dabei wird aber nicht berücksichtigt, daß die zunächst geforderte Nachfrist einem obiter dictum zuzurechnen ist und daß der Zweite Senat eine verbindliche Antwort zu der hier gestellten Frage bereits im Urteil vom 27. November 1958 (aaO) gegeben hat.

    Auch sie berücksichtigen die Ausführungen des Zweiten Senats im späteren Urteil (BAGE 7, 81 = AP, aaO) nicht.

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer; Ausschlußfrist; übliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90
    Das hat der Senat in der Parallelentscheidung vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) näher ausgeführt.
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90
    Das Landesarbeitsgericht hat auf den Streitfall ersichtlich die Erwägungen des Senats im Urteil vom 25. Januar 1989 (5 AZR 161/88 - AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) angewandt und ist sodann davon ausgegangen, daß der Klägerin der erhobene Anspruch grundsätzlich zusteht.
  • BAG, 30.10.1962 - 3 AZR 405/61

    Kollektivrechtliche Ordnung - Arbeitsbedingungen - Kollektiv generelle Regelung -

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90
    Im Urteil vom 30. Oktober 1962 (- 3 AZR 405/61-AP Nr. 1 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip) hat der Dritte Senat den Standpunkt eingenommen, eine neue kollektivrechtliche Ordnung könne vorschreiben, daß auch solche Rechte, die der Arbeitnehmer auf der Grundlage einer bisherigen kollektiven Regelung erworben habe, innerhalb einer Ausschlußfrist geltend gemacht werden müssen.
  • BAG, 12.03.1971 - 3 AZR 224/70

    Provisionsbasis - Verdienstausfall - Autoverkäufer - Organisationszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90
    Im Urteil vom 12. März 1971 (BAGE 23, 248 = AP Nr. 9 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG Berlin) hat es der Dritte Senat für zulässig gehalten, daß, falls die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung einschlägiger Tarifverträge vereinbaren, für den vertragsschließenden nichtorganisierten Arbeitnehmer tarifliche Ausschlußfristen ebenso wie für die kraft Verbandszugehörigkeit tarifgebundenen Arbeitnehmer gelten und daß die vereinbarten tariflichen Ausschlußfristen auch Ansprüche aus einem Gesetz erfassen.
  • BAG, 24.04.1958 - 2 AZR 37/56
    Auszug aus BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90
    Soweit der Zweite Senat in einer früheren Entscheidung vom 24. April 1958 (BAGE 5, 279, 285 = AP Nr. 1 zu § 16 JugSchG Niedersachsen) die Auffassung geäußert hat, das Eingreifen einer tariflichen Verfallklausel in bereits früher entstandene Ansprüche komme nicht in Betracht, ohne daß den erst später Tarifgebundenen noch eine angemessene Nachfrist zur Geltendmachung ihrer Ansprüche einzuräumen sei, handelt es sich bei diesen Ausführungen ersichtlich um ein obiter dictum.
  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Ausschlussfristen aus dem AMP-TV 2010 überhaupt den vor Abschluss der Zusatzvereinbarung vom 26. April 2010 in allen Monatsraten fällig gewordenen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt für den Überlassungszeitraum 2008 und 2009 erfassen könnten (vgl. zu den Anforderungen einer rückwirkend sein sollenden tariflichen Ausschlussklausel BAG 26. September 1990 - 5 AZR 218/90 - BAGE 66, 79) .
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03

    Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Vergütungsanspruch nach § 611 Abs. 1 BGB i. V. m. § 615 Satz 1 BGB für die Zeit von Januar bis März 2002 und für November 2002 nicht wegen Versäumung der in § 19 Ziff. 2 lit. b MTV-Metall normierten Ausschlussfrist erloschen (vgl. zu dieser Rechtsfolge BAG 11.07.1990 - 5 AZR 609/89 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 84; BAG 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 87).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 209/95

    Rückwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

    2.6.5 Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Fünften Senats vom 26. September 1990 - 5 AZR 218/90 - BAGE 66, 79 = AP Nr. 109 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) .In diesem hat der Fünfte Senat den Standpunkt eingenommen, daß dann, wenn die Tarifbindung der Parteien eines Arbeitsverhältnisses erst nach Vertragsabschluß eintritt oder ein Tarifvertrag ein Arbeitsverhältnis erst nach Vertragsabschluß erfaßt, die bis zum Zeitpunkt des Beginns der Tarifgeltung entstandenen Ansprüche von einer tariflichen Ausschlußklausel jedenfalls dann nicht erfaßt werden, wenn sich die Klausel keine ausdrückliche Rückwirkung beimißt.

    Diese mag als angemessene Lösung in Erwägung zu ziehen sein, wenn eine Verfallklausel erstmals in einen Tarifvertrag eingefügt oder die bisherige Verfallklausel geändert wird und die tarifvertragliche Neuregelung bereits entstandene Ansprüche erfaßt (vgl. dazu BAG Urteil vom 24. April 1958 - 2 AZR 37/56 - AP Nr. 1 zu § 16 JugSchG Niedersachsen; ablehnend hingegen BAG Urteil vom 26. September 1990 - 5 AZR 218/90 -, aaO).

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11

    Wirksamkeit einer vorformulierten Klausel in einem Arbeitsvertrag bzgl. einer

    bb)Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass eine tarifliche Ausschlussfrist nach der (bisherigen) Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Falle einer erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages eintretenden Tarifbindung bzw. -geltung bis zu diesem Zeitpunkt entstandene und fällig gewordene einzelvertragliche Ansprüche nicht erfasst, wenn sie sich keine ausdrückliche Rückwirkung beimisst (vgl. BAG 26.9.1990 - 5 AZR 218/90 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 79; BAG 12.12.1990 - 5 AZR 631/89 - zu III 2 der Gründe, ZTR 1991, 302; sowie bereits: BAG 27.11.1958 - 2 AZR 9/58 - zu I der Gründe, BAGE 7, 81).

    Die dadurch entstehende Rechtslage komme einem Erfüllungstatbestand gleich (vgl. BAG 26.9.1990 - 5 AZR 218/90 - zu II 1 der Gründe, BAGE 66, 79; sowie bereits: BAG 27.11.1958 - 2 AZR 9/58 - zu I der Gründe, BAGE 7, 81).

    Insbesondere musste dem Kläger deshalb keine angemessene Nachfrist zur schriftlichen Geltendmachung seiner Ansprüche eingeräumt werden (in diesem Sinne: BAG 24.4.1958 - 2 AZR 37/56 - BAGE 5, 279; dagegen ablehnend: BAG 26.9.1990 - 5 AZR 218/90 - zu II 2 der Gründe, BAGE 66, 79; offenlassend: BAG 25.9.1996 - 4 AZR 209/95 - zu I 2.8 der Gründe, BAGE 84, 147; ebenfalls ablehnend: ErfK/Preis, 12. Aufl., 2012, § 611 BGB Rn. 51).

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

    Rechtsbefristung ist materielle Rechtsbeschränkung und gehört, weil sie das Recht materiell schwächt, zur inhaltlichen Gestaltung selbst (BAG 26.09.1990 - 5 AZR 218/90, DB 1991, 390 Rn. 16 ff.; a.A. z.B. ErfK/Preis a.a.O. Rn. 51 m.w.N.).

    Zu § 70 BAT hat das Bundesarbeitsgericht dann ausgeführt, dass dieser sich jedenfalls keine rückwirkende Kraft auf frühere einzelvertragliche Ansprüche beilege (BAG 26.09.1990 a.a.O. Rn. 17, 23).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99

    Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben -

    Infolge der Fristversäumnis der Klägerin ist der von ihr geltend gemachte Urlaubsgeldanspruch jedenfalls nach § 16 .1 Satz 2 MTV erloschen (vgl. allgemein zu dieser Rechtsfolge bei Versäumnis einer Verfallfrist BAG v. 11.07.1990 -- 5 AZR 609/89 -- DB 1990, 2329; BAG v. 26.09.1990 -- 5 AZR 218/90 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 87).

    Zum anderen hat der Umstand, dass ein Anspruch von einer tariflichen Verfallfrist erfasst wird, zur Folge, dass dieser Anspruch befristet wird mit der Folge, dass er nach Ablauf der Frist erlischt (BAG v. 26.09.1990 -- 5 AZR 218/90 -- EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 87).

  • LAG Hessen, 15.09.1995 - 15 Sa 2131/94

    Tarifgeltung: VTV/Bau

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  • LAG Düsseldorf, 20.01.2011 - 11 Sa 1410/10

    Sonderzahlung bei Eintritt in den Ruhestand; rechtswidrige Kürzung des

    4.Der der Klägerin zustehende Anspruch auf das Treuegeld in Höhe von 936, 26 EUR (brutto) ist nicht wegen Versäumung der in § 19 Nr. 2 lit. b EMTV geregelten dreimonatigen Verfallfrist erloschen (vgl. zu dieser Rechtsfolge BAG 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 - EzA § 4 TVG Ausschlussfrist Nr. 87; BAG 10.01.2007 - 5 AZR 665/06 - EzA § 179 BGB 2002 Nr. 2; vgl. auch BAG 22.01.2008 - 9 AZR 416/07 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 90).
  • LAG Hessen, 18.03.1997 - 15 Sa 2054/95

    Klage der tarifvertraglich bestimmten Einzugsstelle für die Beiträge der

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  • LAG Niedersachsen, 25.01.2013 - 6 Sa 737/12

    Differenzlohnklage eines Leiharbeitnehmers aufgrund Nichtigkeit der von den

    In diesem Zusammenhang ist zudem darauf hinzuweisen, dass das BAG mehrfach entschieden hat, dass dann, wenn die Tarifbindung eines Arbeitsverhältnisses erst nach Vertragsabschluss eintritt, die bis zum Zeitpunkt der Tarifgeltung entstandenen Ansprüche u. a. von einer tariflichen Ausschlussklausel jedenfalls dann nicht erfasst werden, wenn sich die Klausel keine ausdrückliche Rückwirkung beimisst (vgl. nur BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 - AP Nr. 109 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren

  • LAG Hessen, 26.06.1995 - 16 Sa 1759/94

    Tarifgeltung: VTV/Bau; Ausschlussfrist: tarifvertragliche Ausschlussfrist im

  • LAG Hessen, 22.05.1995 - 16 Sa 2002/94

    Ausschlussfrist: Geltungsbereich der Bautarifverträge - Anwendbarkeit von § 270

  • LAG Niedersachsen, 13.12.2013 - 6 Sa 1324/12

    Verfall von Differenzlohnansprüchen einer Leiharbeitnehmerin aufgrund wirksamer

  • LAG Hamm, 12.06.2012 - 14 Sa 1275/11

    Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit durch Gewährung höherer

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

  • LAG Hamm, 26.10.2005 - 18 Sa 553/05

    Dienstwagen, Kosten der Sonderausstattung, Beginn der Wirkung einer vertraglich

  • LAG Hamm, 03.08.2000 - 17 Sa 611/00

    Rückzahlung familienbezogenen Ortszuschlages; Scheidung der Ehe; Steuerrechtliche

  • LAG München, 13.03.2013 - 10 Sa 960/12

    Equal-pay, Ausschlussfristen

  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

  • LAG Brandenburg, 14.06.1994 - 5 Sa 896/93

    Abfindung; Form des Tarifvertrages; Ausschlußfrist; Geltendmachung der

  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Vergütung

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90

    Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach

  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 90/91

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft im

  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 631/89

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) -

  • BAG, 12.12.1990 - 5 AZR 618/89

    Die Ausschlussfrist des § 70 Bundesangestelltentarif (BAT) - Eintritt der

  • LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung

  • LAG Hessen, 04.09.1992 - 9 Sa 868/91

    Anwendung des Berufsbildungsgesetzes; Zahlung einer Ausbildungsvergütung ;

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.12.1990 - 5 Sa 475/90

    Sachliche Gründen der unterschiedlichen Behandlung einer teilzeitbeschäftigten

  • BAG, 26.09.1990 - 5 AZR 112/90

    Überstundenvergütung - Niedersächsisches Jugendarbeitsschutzgesetz - Regelmäßige

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