Rechtsprechung
BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 221/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abschlußvergütung - Gratifikation
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 20.03.1967 - 2 Sa 3/67
- BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 221/67
Papierfundstellen
- BB 1968, 587
- DB 1968, 1028
- DB 1968, 491
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 390/02
Gratifikation in Teilbeträgen - Rückzahlungsvorbehalt
Wird zum Beispiel eine Gratifikation, die ein Monatsgehalt, bemessen an der Septembervergütung des Jahres, beträgt, erst zu einem Zeitpunkt fällig, zu dem das Monatsgehalt bereits gestiegen ist, unterschreitet sie ein Monatsgehalt und kann demzufolge zulässigerweise keine längere Bindung als drei Monate bewirken (BAG 28. Januar 1981 - 5 AZR 846/78 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 106 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 69; insoweit die Rechtsprechung aufgebend, wonach eine nur geringfügige Unterschreitung des Monatsgehalts unschädlich sei, vgl. BAG 22. Februar 1968 - 5 AZR 221/67 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 64).(2) Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 19. September 1984 - 5 AZR 366/83 - 22. Februar 1968 - 5 AZR 221/67 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 64).
- LAG Niedersachsen, 05.07.2002 - 10 Sa 657/02
Ergebnis- oder Umsatzbeteiligung als Arbeitsentgelt in Abgrenzung zu …
Die Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers durch den Verlust der Anwartschaft auf eine Gratifikation verstößt daher nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BAG, 22.2.1968, 5 AZR 221/67, EzA § 611 BGB - Gratifikation, Prämie Nr. 20 ; 30.11.1989, 6 AZR 21/88 2 d d.Gr.>). - BAG, 28.01.1981 - 5 AZR 846/78
Gratifikation
Der Senat hat zwar ursprünglich die zulässige Bindungsdauer nach dem Durchschnittsentgelt während des vergangenen Jahres bestimmt (AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation).Selbst wenn man mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation) für den Beginn der Frist auf den Auszahlungsmonat abstellt, sofern dieser nicht willkürlich bestimmt ist, war die zumutbare Bindungsfrist von drei Monaten mit dem 30. Juni 1976 abgelaufen.
- BAG, 30.11.1989 - 6 AZR 21/88
Anspruch auf Jahresabschlussvergütung - Unwirksamkeit einer Ausschlussklausel für …
Stichtagsregelungen, die - wie vorliegend - für den Bezug der Gratifikation den ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt außerhalb des Bezugszeitraums voraussetzen, sind von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Vergangenheit grundsätzlich für wirksam gehalten worden (BAG Urteile vom 22. Februar 1968 - 5 AZR 221/67 - AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 21. Februar 1974 - 5 AZR 302/73 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 25. Februar 1974 - 5 AZR 225/73 - AP Nr. 80 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 13. September 1974 - 5 AZR 48/74 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Gratifikation und vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 20.03.1974 - 5 AZR 327/73
Gratifikation - Dauer der Betriebsbindung - Weihnachtsgratifikation - Höhe des …
Soweit das Urteil AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation die zulässige Bindungsdauer im Pall einer Abschlußvergütung nach dem Durchschnittslohn des Arbeiters im Bezugsjahr bemißt, hält der Senat daran nicht fest. - BAG, 21.02.1974 - 5 AZR 302/73
Gratifikation - Sonderzahlung - Abschlußvergütung - Ausscheiden vor dem Stichtag …
Daß die Erfolgsbeteiligung - wie regelmäßig bei Abschlußvergütungen - für einen im ZahlungsZeitpunkt abgeschlossenen Zeitraum gewährt wird, ist unschädlich (BAG AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 3 d der Gründe] m.w.N.). - BAG, 19.09.1984 - 5 AZR 366/83 Für die Beurteilung der Dauer der Bindungswirküng kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung bzw. Fälligkeit einer Gratifikation an und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Gratifikation für einen zurückliegenden, schon abgeschlossenen Zeitraum gewährt wird, wie das gerade bei Abschlußvergütungen regelmäßig der Fall ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1968 - 5 AZR 221/67 - AP Nr. 6H zu § 611 BGB Gra tifikation, zu 3 d der Gründe, m. w. N. und zust. Anm. v. Wiedemann;… Reyer, Gratifikationen, Tantiemen, Sonderzulagen, 1972, S. 37;… Blomeyer/Buchner, Rückzahlungsklauseln im Arbeits recht, 1969, mit Nachtrag 1971, S. 15).
- BAG, 23.03.1983 - 5 AZR 6/81 Für die Beurteilung der Dauer der Bindungswirkung kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung bzw. Fälligkeit einer Gratifikation an, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Gratifikation für einen zurückliegenden, schon abgeschlossenen Zeitraum gewährt wird, wie das gerade bei Abschlußvergütungen regelmäßig der Fall ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1968 - 5 AZR 221/67 - AP Nr. 64 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 d der Gründe, m. w. N. und zust. Anm. v. Wiedemann;… Reyer, Gratifikationen, Tantiemen, Sonderzulagen, 1972, S. 37;… Blomeyer/Buchner, Rückzahlungsklauseln im Arbeitsrecht, 1969, mit Nachtrag 1974, S. 45).
- LAG Hessen, 18.02.1986 - 7 Sa 996/85
Verpflichtung zur Rückzahlung einer Weihnachtsgratifikation
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