Rechtsprechung
   BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,195
BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 (https://dejure.org/1966,195)
BAG, Entscheidung vom 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 (https://dejure.org/1966,195)
BAG, Entscheidung vom 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 (https://dejure.org/1966,195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 126
  • NJW 1967, 413
  • MDR 1967, 252
  • DB 1966, 1853
  • DB 1967, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.02.1960 - 4 AZR 475/57

    Auslegung des § 6 Nr. 4 der Dienstordnung der Allgemeinen Ortskrankenkasse von

    Auszug aus BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66
    Abgesehen davon, dass der Kläger jedenfalls im größten Teil des Anspruchszeitraums (ab 1. April 1962) nicht unter die Arbeitszeitordnung fiel (vgl. oben Ziff. 2 a des Urteils), setzt der Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag gem. § 15 AZO voraus, dass dem Arbeitnehmer schon aus anderen Rechtsgründen (Einzelvertrag, Tarifvertrag) die Mehrarbeit als solche zu vergüten ist (BAGE 9, 79, 84 ff. = AP Nr. 11 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte; BAG, AF Nr. 1 zu § 1 AZO Ziff. 3).
  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66
    Es wäre aber weiter erforderlich, dass die Leistung von Überstunden "den Umständen nach" nur gegen Zahlung einer besonderen Vergütung zu erwarten war (vgl. BAGE 8, 25, 32 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es jedoch gerade bei Diensten höherer Art nicht (ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 18; HWK/Thüsing § 612 BGB Rn. 23 - jeweils mwN; vgl. auch - zu leitenden Angestellten - BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 und - zu Chefärzten - BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194) .
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    a) Die Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne daß es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126, 128; ErfK-Schlachter aaO Rn. 11).

    Stehen die dafür notwendigen Umstände aber fest und sind besondere, bisher nicht aufgeklärte Umstände des Einzelfalls, die der Beurteilung eine besondere Richtung geben könnten, nicht ersichtlich, so ist das Revisionsgericht nicht gehindert, die unterlassene Beurteilung selbst anzustellen (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 286; BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - aaO).

  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Die von der Beklagten angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. November 1966 (- 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126) ist nicht einschlägig.
  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie

    Ein wichtiges, allerdings nicht das einzige Beschäftigungsverhältnis dieser Art ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Beamten (vgl. BAG, Urteil vom 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126).
  • BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79

    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

    Die Vorschrift ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer über den Rahmen des Arbeitsvertrages hinaus höherwertige Dienste geleistet hat, für die eine Vergütungsregelung fehlt (vgl. BAG AP Nr. 31 zu § 612 BGB (zu I 1 a der Gründe) mit weiteren Nachweisen; ähnlich auch BGH AP Nr. 30 zu § 612 BGB (zu II 4 der Gründe)), oder wenn eine in bestimmter Höhe gewährte Arbeitsvergütung nicht den vollen Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen darstellt, also Überstunden oder Mehrarbeit auf diese Weise vergütet werden sollen (vgl. BAG 19, 126 (128) = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte unter Hinweis auf das Urteil des Senats AP Nr. 23 zu § 612 BGB (zu 2 der Gründe a.E.)).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Dabei bleibt vielfach offen oder ist umstritten, ob diese beiden Merkmale zusammen gegeben sein müssen oder die Erfüllung einer dieser Voraussetzungen genügt (vgl. statt aller: BAG 11, 278 [281 ff.] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung; BAG 16, 8 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG 17, 41 = AP Nr. 1 zu § 1 AZO; BAG 19, 126 [128] = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., 1. Bd., S. 78; Bulla, aaO, S. 131; Grüll, Handbuch für leitende Angestellte, Bd. I, S. 109 ff.).
  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48. anerkannt, dass für die Entlohnung von Mehrarbeit eine gesonderte vertragliche Vereinbarung 50S.

    49) S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 276/11

    Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugbegleitern bei der DB Regio AG

    Die Vergütungserwartung nach § 612 Absatz 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (wie BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Arbeitszeit = DB 2001, 543; BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126, 128).

    Die Vergütungserwartung nach § 612 Absatz 1 BGB ist anhand eines objektiven Maßstabs unter Berücksichtigung der Verkehrssitte, der Art, des Umfangs und der Dauer der Dienstleistung und der Stellung der Beteiligten zueinander festzustellen, ohne dass es auf deren persönliche Meinung ankäme (BAG 11. Oktober 2000 aaO unter Bezugnahme auf BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126, 128 und Schlachter in ErfK § 612 BGB Randnummer 11).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09

    Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für

    Ein wichtiges, allerdings nicht das einzige Beschäftigungsverhältnis dieser Art ist das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis der Beamten (vgl. BAG, Urteil vom 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

    Ohne ausdrückliche Vereinbarung hatte S als Betriebsleiter keinen Anspruch auf Vergütung von Mehrarbeit (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 17. November 1966 5 AZR 225/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1967, 413).

    Auch arbeitsrechtlich hätte, aufgeschlüsselt nach Tagen und Stunden, im einzelnen dargelegt sein müssen, inwieweit der S über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig gewesen ist (BAG-Urteil in NJW 1967, 413, m. w. N.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 5 Sa 275/11

    Keine Vergütung der Umkleidezeiten von Zugbegleitern bei der DB Regio AG

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

  • BGH, 18.05.1999 - 5 StR 72/99

    Gemeinschaftlich begangene Untreue; Freispruch; Treuhandgesellschaft;

  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87

    Zusätzliche Vergütung für die Leistung von Bereitschaftsdienst in einem

  • BAG, 29.04.1982 - 5 AZR 53/80
  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 501/83
  • BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 19/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht