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   BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 226/96   

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https://dejure.org/1997,2958
BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 226/96 (https://dejure.org/1997,2958)
BAG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 5 AZR 226/96 (https://dejure.org/1997,2958)
BAG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 5 AZR 226/96 (https://dejure.org/1997,2958)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zuschuß zum Mutterschaftsgeld auch bei Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2620 (Ls.)
  • NZA 1997, 763
  • BB 1997, 1590
  • DB 1997, 1671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 610/86

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 226/96
    Maßgebend für die Berechnung der vorgeburtlichen Schutzfrist ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entbindung (BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 610/86 - BAGE 56, 191 = AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968; BSG Urteil vom 27. Februar 1984 - 3 RK 17/83 - DOK 1984, 344).

    An dieser im Urteil vom 7. Oktober 1987 (aaO) ausführlich begründeten Auffassung hält der Senat fest.

    An dieser bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 (aaO) vertretenen Auffassung ist auch unter Geltung des Entgeltfortzahlungsgesetzes festzuhalten.

  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 226/96
    Auch für die Angestellten war - schon vor Inkrafttreten des Lohnfortzahlungsgesetzes - in der Rechtsprechung anerkannt, daß für die Dauer der Schutzfristen vor und nach der Geburt kein Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Arbeitsunfähigkeit besteht (BAGE 10, 7 = AP Nr. 20 zu § 63 HGB).
  • BSG, 27.02.1984 - 3 RK 17/83

    Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist des § 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG);

    Auszug aus BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 226/96
    Maßgebend für die Berechnung der vorgeburtlichen Schutzfrist ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entbindung (BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 610/86 - BAGE 56, 191 = AP Nr. 7 zu § 14 MuSchG 1968; BSG Urteil vom 27. Februar 1984 - 3 RK 17/83 - DOK 1984, 344).
  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 652/11

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Elternzeit

    Hätte die schwangere Arbeitnehmerin ohne die Schwangerschaft im Bezugszeitraum aus in ihrer Person liegenden Gründen und ohne Eingreifen eines Entgeltfortzahlungstatbestands ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können mit der Folge, dass der Entgeltanspruch entfallen wäre, hat sie keinen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 MuSchG (im Ergebnis ebenso Buchner/Becker § 14 MuSchG Rn. 39; vgl. auch BAG 29. Januar 2003 - 5 AZR 701/01 - zu 1 der Gründe, AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 20 = EzA MuSchG § 14 Nr. 16: kein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, weil der Arbeitgeber während des Erziehungsurlaubs nicht zur Zahlung von Arbeitsentgelt verpflichtet ist; zum Sonderfall der bei Beginn der Schutzfrist bereits länger als sechs Wochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit, bei dem wegen § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht: BAG 12. März 1997 - 5 AZR 226/96 - AP MuSchG 1968 § 14 Nr. 16 = EzA MuSchG § 14 Nr. 14) .
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1247/02

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG bei Beginn des

    Wegen der während des unbezahlten Urlaubs eingetretenen Schwangerschaft der Klägerin war sie aufgrund der am 23.09.2001 bereits laufenden sechswöchigen Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG - maßgebend für den Beginn der vorgeburtlichen Schutzfrist ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entbindung (BAG 12.03.1997 - 5 AZR 226/96 - EzA § 14 MuSchG Nr. 14) - gehindert, ihre Arbeit aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsverhältnisses am 25.09.2001 wieder aufzunehmen.
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