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   BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11 (F)   

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BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11 (F) (https://dejure.org/2012,11935)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2012 - 5 AZR 229/11 (F) (https://dejure.org/2012,11935)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) (https://dejure.org/2012,11935)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur Insolvenztabelle

  • openjur.de

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur Insolvenztabelle

  • Bundesarbeitsgericht

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur Insolvenztabelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG, § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 1 TVG, § 315 Abs 1 BGB
    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur Insolvenztabelle

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsentgelt; Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle; Feststellungsinteresse; Tarifliche Leistungszulage; Unterbliebene Leistungsbeurteilung; Anwendbarkeit des § 315 BGB

  • Betriebs-Berater

    Tarifliche Leistungszulage - Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle

  • rewis.io

    Tarifliche Leistungszulage - Anwendung des § 315 BGB - Feststellung zur Insolvenztabelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315; InsO § 181
    Arbeitsentgelt; Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle; Feststellungsinteresse; Tarifliche Leistungszulage; Unterbliebene Leistungsbeurteilung; Anwendbarkeit des § 315 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ohne Leistungsbeurteilung kein Anspruch auf tarifliche Leistungszulage in bestimmbarer Höhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Leistungszulage - Unterbliebene Leistungsbeurteilung - Anwendbarkeit des § 315 BGB - Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle - Feststellungsinteresse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifliche Leistungszulage - Klage auf Feststellung zur Insolvenztabelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 551
  • BB 2012, 1599
  • DB 2012, 1387
  • JR 2013, 124
  • NZA-RR 2013, 304
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.07.2007 - IX ZR 221/05

    Behandlung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Insolvenz der Gesellschaft bei

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Einer Klage, mit der die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt wird, fehlt das - auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende - Feststellungsinteresse und ist als unzulässig abzuweisen (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu I der Gründe, BAGE 111, 131; BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - zu B I 2 der Gründe mwN, BGHZ 173, 103) .

    Muss - wie hier - dem in der Feststellungsklage geltend gemachten Anspruchsgrund eine andere Verteidigung entgegengesetzt werden als dem angemeldeten, handelt es sich stets um eine wesentliche Änderung des Grundes der Forderung, die ohne ein neues Anmeldungs- und Prüfungsverfahren die Unzulässigkeit der Feststellungsklage bedingt (vgl. BGH 5. Juli 2007 - IX ZR 221/05 - Rn. 19, BGHZ 173, 103; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 6, jeweils mwN).

  • LAG Hessen, 09.10.2008 - 5 Sa 1939/07

    Zahlungsanspruch im Zusammenhang mit nicht ausgezahlter Leistungszulage nach LRTV

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Oktober 2008 - 20/5 Sa 1939/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Niedersachsen, 10.07.2003 - 4 Sa 3/03

    Vorläufiges Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter; Übergang von

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist und Zinsen für einen längeren Zeitraum geltend gemacht werden als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 3/08

    Voraussetzung der ordnungsgemäßen Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Grund der Forderung in § 181 InsO meint den Klagegrund und damit den (Lebens-)Sachverhalt, aus dem die Forderung entspringt (BGH 22. Januar 2009 - IX ZR 3/08 - Rn. 10 mwN, ZIP 2009, 483; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 5 mwN) .
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 170/87

    Rechtliche Behandlung eines nichtigen Beherrschungs- und

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Dass dabei die Hauptforderung höher beziffert ist und Zinsen für einen längeren Zeitraum geltend gemacht werden als im unterbrochenen und wieder aufgenommenen Rechtsstreit verlangt, ist unschädlich (vgl. LAG Niedersachsen 10. Juli 2003 - 4 Sa 3/03 - NZA-RR 2004, 317; Uhlenbruck/Sinz 13. Aufl. § 181 InsO Rn. 11 mwN; zu § 146 Abs. 4 KO ebenso BGH 14. Dezember 1987 - II ZR 170/87 - zu I der Gründe, BGHZ 103, 1) .
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 71/00

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer zur Tabelle angemeldeten Forderung

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Der Grund bestimmt, soweit die Forderung als anerkannt in die Tabelle eingetragen wird, den Umfang der Rechtskraft der Eintragung gegenüber den Gläubigern (§ 178 Abs. 3 InsO) und, soweit die Forderung bestritten wird, den Umfang der Rechtskraft des im Feststellungsprozess ergehenden Urteils, § 183 Abs. 1 InsO (vgl. dazu BGH 27. September 2001 - IX ZR 71/00 - ZIP 2001, 2099) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Sie würde wiederum in die durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesene Gestaltungsfreiheit eingreifen (BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 34, ZTR 2010, 571) .
  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 944/08

    Auslegung einer tarifvertraglichen Verweisungsklausel

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    bb) Die Tarifautonomie als Möglichkeit oder Aufgabe der Tarifvertragsparteien, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen eigenverantwortlich zu regeln, schließt es zwar grundsätzlich nicht aus, die Rechtsetzungsbefugnis zu delegieren (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 944/08 - Rn. 29) .
  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Die Vertragshilfe des § 315 BGB greift aber nur dort, wo die Parteien das vereinbart, sich also autonom der richterlichen Schlichtung durch Ersatzleistungsbestimmung unterworfen haben (BAG 12. Dezember 2007 - 10 AZR 97/07 - Rn. 24, BAGE 125, 147) .
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 964/07

    Eingruppierung bei lückenhafter Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 229/11
    Dies wäre ein unzulässiger Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (BAG 25. Februar 2009 - 4 AZR 964/07 - Rn. 20 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 215) .
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87

    Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch -

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Ein auf Schadensersatz bezogener Feststellungantrag wäre hingegen unzulässig, weil ein solcher bislang nicht zur Tabelle angemeldet worden ist (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 29 ff. mwN; BGH 5. Juli 2007 -  IX ZR 221/05 - Rn. 19, BGHZ 173, 103) .
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 699/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Die Änderung eines einmal festgelegten Leistungsentgelts (vgl. zum Fall, dass es an einer erstmaligen Festlegung fehlt: BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 19 ff.) setzt daher - abgesehen von bloßen Fehlerkorrekturen - voraus, dass eine wirksame Neubeurteilung erfolgt ist.

    Die Höhe der an das Beurteilungsergebnis anknüpfenden finanziellen Leistung ist durch § 17.2 ERA-TV und die Rahmenvereinbarung aber vorgegeben, ohne dass ein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers iSd. § 315 BGB vorhanden wäre (vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 27 [zur Leistungszulage nach § 3 des GRTV Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Hessen]; anders die Fallgestaltung, die der Entscheidung BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - aaO zugrunde lag) .

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Die Tarifautonomie eröffnet den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit, die Rechtsetzungsbefugnis zu delegieren, indem einer Partei des Arbeitsvertrags ein Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt wird (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 27) .
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 304/18

    Betriebliche Altersversorgung - Übergang von Nebenrechten

    Insbesondere wird nicht die Feststellung einer unangemeldeten und ungeprüften Forderung beantragt, was mangels Feststellungsinteresses zur Unzulässigkeit der Klage führen würde (vgl. BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 266/12

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

    Sie würde wiederum in die durch Art. 9 Abs. 3 GG allein den Tarifvertragsparteien zugewiesene Gestaltungsfreiheit eingreifen (BAG 24. Februar 1988 - 4 AZR 614/87 - BAGE 57, 334; 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 23, EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 146) .
  • BAG, 18.06.2014 - 10 AZR 953/13

    Leistungsentgelt (ERA-TV) - Beurteilung

    Die Änderung eines einmal festgelegten Leistungsentgelts (vgl. zum Fall, dass es an einer erstmaligen Festlegung fehlt: BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 19 ff.) setzt daher - abgesehen von bloßen Fehlerkorrekturen - voraus, dass eine wirksame Neubeurteilung erfolgt ist.

    Die Höhe der an das Beurteilungsergebnis anknüpfenden finanziellen Leistung ist durch § 17.2 ERA-TV und die Rahmenvereinbarung aber vorgegeben, ohne dass ein Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers iSd. § 315 BGB vorhanden wäre (vgl. auch BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - Rn. 27 [zur Leistungszulage nach § 3 des GRTV Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Hessen]; anders die Fallgestaltung, die der Entscheidung BAG 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - aaO zugrunde lag) .

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16

    Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT;

    Bestehen keine sicheren Anhaltspunkte für die mutmaßliche Regelung der Betriebsparteien und sind verschiedene Regelungen denkbar, scheidet eine Ausfüllung der Regelungslücke durch die Gerichte aus (zum Tarifvertrag: BAG v. 16.01.2013 - 5 AZR 266/12, juris; BAG v. 22.02.2012 - 5 AZR 229/11 (F), EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 146).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16

    Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung;

    Bestehen keine sicheren Anhaltspunkte für die mutmaßliche Regelung der Betriebsparteien und sind verschiedene Regelungen denkbar, scheidet eine Ausfüllung der Regelungslücke durch die Gerichte aus (zum Tarifvertrag: BAG v. 16.01.2013 - 5 AZR 266/12, juris; BAG v. 22.02.2012 - 5 AZR 229/11 (F), EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 146).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13

    Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV - Darlegungs- und Beweislast

    Zwar erteilt auch der hier zu Grunde liegende ERA-TV dem Arbeitgeber für die Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers in §§ 15 ff. detaillierte Vorgaben (vgl. BAG 20. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 146, Rn. 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 2 Sa 2/13

    Leistungsentgelt nach ERA-TV

    Zwar erteilt auch der hier zu Grunde liegende ERA-TV dem Arbeitgeber für die Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers in §§ 15 ff. detaillierte Vorgaben (vgl. BAG 20. Februar 2012 - 5 AZR 229/11 (F) - EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 146, Rn. 27).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16

    Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine

  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 267/12

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

  • LAG Hessen, 13.07.2012 - 10 Sa 199/12

    Tarifverträge für das private Bankgewerbe - Rationalisierungsschutzabkommen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2013 - 2 Sa 504/12

    Vollstreckungsverbot nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit - Prozessstandschaft

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