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   BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99   

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https://dejure.org/2000,579
BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 (https://dejure.org/2000,579)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 (https://dejure.org/2000,579)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 (https://dejure.org/2000,579)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche Mutterschutzfristen

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Private Nutzung des Firmenfahrzeuges während der Mutterschutzfristen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug - Gesetzliche Mutterschutzfristen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    MuSchG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; MuSchG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; MuSchG § 3 Abs. 2; ; MuSchG § 6 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; BGB § 611 Sachbezüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche Mutterschutzfristen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MuSchG § 14 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 2, § 6 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 2; BGB § 611
    Firmenfahrzeug: Überlassung zum privaten Gebrauch auch während der Mutterschutzfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gehören Sachbezüge zum Arbeitsentgelt und sind sie nicht frei widerruflich - hier: Überlassung eines Firmenfahrzeugs zum unbeschränkten privaten Gebrauch -, so sind sie der Arbeitn... ehmerin nicht nur während eines Beschäftigungsverbots im Sinne des § 3 Abs.
    Private PKW-Nutzung während Mutterschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 34
  • MDR 2001, 513
  • NZA 2001, 445
  • FamRZ 2001, 687 (Ls.)
  • BB 2001, 364
  • DB 2001, 486
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99
    5 AZR 240/99 21 Sa 38/98.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. März 1999 - 21 Sa 38/98 - wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvL 13/83

    Richtervorlage: Voraussetzungen der Zulässigkeit - Mutterschutzgesetz

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99
    ee) Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 MuSchG selbst ist verfassungsgemäß (BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - BVerfGE 37, 121; BVerfG 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242; BAG 1. November 1995 - 5 AZR 273/94 - BAGE 81, 222 mwN; über eine gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 273/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99
    ee) Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 MuSchG selbst ist verfassungsgemäß (BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - BVerfGE 37, 121; BVerfG 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242; BAG 1. November 1995 - 5 AZR 273/94 - BAGE 81, 222 mwN; über eine gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99
    ee) Die Vorschrift des § 14 Abs. 1 MuSchG selbst ist verfassungsgemäß (BVerfG 23. April 1974 - 1 BvL 19/73 - BVerfGE 37, 121; BVerfG 3. Juli 1985 - 1 BvL 13/83 - BVerfGE 70, 242; BAG 1. November 1995 - 5 AZR 273/94 - BAGE 81, 222 mwN; über eine gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden).
  • BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 30/53

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99
    Sie sollen zu keinerlei Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, entgegen den ihrem Schutz dienenden Verboten die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen (ständige Rechtsprechung seit BAG 14. Oktober 1954 - 2 AZR 30/53 - AP MuSchG § 13 Nr. 1; Buchner/Becker aaO § 11 Rn. 1 mwN).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99
    Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts (vgl. nur BAG 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 12 mwN; Hanau Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht 2. Aufl. Bd. 1 § 70 Rn. 2, 12).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Sie ist so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b der Gründe, BAGE 96, 34 ) .
  • BAG, 14.12.2010 - 9 AZR 631/09

    Dienstwagen - Privatnutzung - Arbeitsunfähigkeit

    Damit ist sie nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt leisten muss, und sei es - wie im Fall von Krankheit - ohne Erhalt einer Gegenleistung (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b der Gründe, BAGE 96, 34) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2014 - 3 Sa 388/13

    Mutterschaftsgeld, Zuschuss, Berechnung, Sachbezüge, Arbeitsentgelt,

    Da der Arbeitgeber während der Mutterschutzfristen ein aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis folgendes Arbeitsentgelt nicht mehr schuldet, scheidet ein auf § 611 BGB gestützter Anspruch aus (BAG vom 11.10.2000 -5 AZR 240/99, zitiert nach Juris, Rz. 27 m.w.N.).

    Daher zählen auch sämtliche regelmäßigen und festen geldwerten Bezüge, auch Sachbezüge zum Durchschnittsverdienst, wenn diese in den letzten drei Monaten Teil des Arbeitsentgelts waren (BAG vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99, Rz. 29 und 37 m.w.N.;Roos, Bieresborn/Zimmermann, Kommentar zum MuSchG, BEEG, 2. Auflage 2014, Rz. 13 zu § 14 ; Rancke/Pepping, MuSchG, 3. Aufl. 2014, Rz. 16 zu § 14; ErfK/Schlachter MuSchG, Rz. 7 zu § 11; Buchner, Becker, Kom. zum MuSchG. 8. Aufl. Rz. 113 zu § 14).

    Davor soll die Schwangere bzw. junge Mutter nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung geschützt sein (BAG vom 11.10.2000, a.a.O.Rz.36).

    Letztendlich ist eine von beiden Seiten gewünschte Abgeltung in Geld und eine im Einzelfall unter Berücksichtigung von Treu und Glauben notwendige andere Entscheidung nicht ausgeschlossen (BAG vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99, Rz. 37).

    Das würde aber bei der Klägerin als werdende Mutter gerade zu der Verdienstminderung führen, die § 14 MuSchG verhindern will (siehe BAG vom 11.10.2000, a.a.O).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - 15 Sa 25/09

    Entzug des auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens nach Ablauf des

    Sachbezüge seien nicht ausschließlich unter finanziellen Gesichtspunkten, sondern auch im Hinblick auf die private Lebensführung zu betrachten, wie der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11.10.2000 (Aktenzeichen 5 AZR 240/99) zu entnehmen sei, das einen Anspruch auf Weitergewährung eines Dienstwagens während der Mutterschutzfristen bejaht habe.

    Da sich der Kläger nicht im Mutterschutz befinde, gehe der Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - fehl.

    Als Teil der Arbeitsvergütung ist die Gebrauchsüberlassung allerdings nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt schuldet (BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34).

    Zwar folgt daraus, dass der Arbeitgeber nicht weiter zur Leistung von Arbeitsentgelt verpflichtet ist, nicht notwendig, dass er zur Leistung von Sachbezügen auch aus anderen Gründen nicht mehr verpflichtet sein kann und deshalb einen Dienstwagen nicht weiter zum privaten Gebrauch überlassen muss (BAG 11.10.2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11.10.2000 (- 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34), in dem es den Anspruch einer Arbeitnehmerin auf Weitergewährung des bisherigen Sachbezugs in Form der Privatnutzungsbefugnis eines Dienstwagens auch während der Schutzfristen der §§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 MuSchG bejaht hat, dies mit Sinn und Zweck der Vorschriften der §§ 11 und 14 MuSchG begründet.

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 439/10

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - erfolgsabhängige Vergütung -

    Die Beschäftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen (BAG 14. Oktober 1954 - 2 AZR 30/53 - BAGE 1, 140; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b cc (3) der Gründe, BAGE 96, 34; 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 109, 362 ) .

    Vor dem Hintergrund des einheitlichen Gesetzeszwecks hat der Begriff "durchschnittliches Arbeitsentgelt" in § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG deshalb den gleichen Inhalt wie der Begriff "Durchschnittsverdienst" in § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b aa der Gründe, BAGE 96, 34; zustimmend Buchner/Becker MuSchG/BEEG 8. Aufl. § 14 MuSchG Rn. 84; Geyer/Knorr/Krasney Stand November 2011 § 14 MuSchG Rn. 29; HK/MuSchG/BEEG/Pepping 2. Aufl. § 14 MuSchG Rn. 16; Willikonsky MuSchG 2. Aufl. § 14 Rn. 14) .

  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 514/03

    Betriebsratsmitglied - Privatnutzung eines Dienstwagens

    Es handelt sich um eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeit in Form eines Sachbezugs (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 13 = EzA MuSchG § 14 Nr. 15, zu A II 1 b der Gründe; 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 12, zu I der Gründe; 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 4 = EzA BGB § 249 Nr. 21, zu B I 1 der Gründe; 23. Juni 1994 - 8 AZR 537/92 - AP BGB § 249 Nr. 34 = EzA BGB § 249 Nr. 20, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Es soll den Unterhalt der (werdenden) Mutter für diesen Zeitraum sichern (BSG 17. April 1991 - 1/3 RK 26/89 - SozR 3-2200 RVO § 200 Nr. 1; 20. März 1984 - 7 RAr 40/83 - SozR 2-4100 AFG § 113 Nr. 3; BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34, 39 ff.; 12. Juli 1995 - 10 AZR 511/94 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 182 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 129).

    Das gesetzliche Verbot entfaltet seine Wirkung und verhindert entsprechend seiner eindeutigen Zielrichtung, dass die Arbeitnehmerin die Arbeitstätigkeit wieder aufnimmt (vgl. BSG 17. April 1991 - 1/3 RK 26/89 - SozR 3-2200 RVO § 200 Nr. 1; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 353/01 - AP GG Art. 6 Abs. 4 Mutterschutz Nr. 10 = EzA MuSchG § 3 Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 3 b der Gründe; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34, 41 f.); hierdurch entgeht der Arbeitnehmerin ihr vertraglicher Vergütungsanspruch.

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Ohne Vergütungsanspruch bestand auch kein Anspruch auf Überlassung des Dienstfahrzeugs zur privaten Nutzung (vgl. BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b der Gründe, BAGE 96, 34; 14. Dezember 2010 - 9 AZR 631/09 - Rn. 14, NZA 2011, 569) .
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts (BAG 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 4; 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 12; 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv.; vgl. auch 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 13, wonach der Dienstwagen sogar während der Mutterschutzfristen zur Nutzung weiter zu belassen ist).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02

    Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten

    Die Vorgreiflichkeit ersetzt das ansonsten für die Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse (BAG 29. März 2001 - 6 AZR 652/99 - ZTR 2002, 77; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - BAGE 96, 34 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 13 = EzA MuSchG § 14 Nr. 15).
  • LAG Köln, 30.06.2017 - 4 Sa 939/16

    Befristung; Wunsch des Arbeitnehmers; Erprobung; sonstiger Sachgrund; Auslegung

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22

    Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.02.2020 - 7 Sa 997/19

    Begünstigung eines Betriebsratmitglieds bei objektiver Besserstellung gegenüber

  • ArbG Stuttgart, 25.02.2009 - 20 Ca 1933/08

    Anspruch auf Dienstwagennutzung nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 Sa 1247/02

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MuSchG bei Beginn des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 10 Sa 2171/06

    Herausgabe eines auch privat genutzten Dienstwagens - einstweilige Verfügung

  • LAG Düsseldorf, 28.10.2010 - 11 Sa 522/10

    Entziehung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugs bei andauernder

  • ArbG Duisburg, 16.11.2023 - 1 Ca 1190/23

    Dienstwagenentziehung wegen Änderung der Arbeitsaufgaben

  • LAG Köln, 19.09.2006 - 9 (4) Sa 173/06

    Benachteiligung; Arbeitszeit- und Gehaltsreduzierung; Abmahnung; private Nutzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 266/20

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen Schwangerschaft und

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 669/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • BAG, 13.06.2012 - 7 AZR 537/10

    Wiedereinstellungsanspruch aufgrund eines vereinbarten Rückkehrrechts - Anspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 745/04

    Dienstwagengestellung aufgrund betrieblicher Fahrzeugrichtlinien

  • LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22

    Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung

  • LAG Köln, 12.03.2015 - 7 Sa 973/14

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung eines über 1 1/2 Jahre gezahlten

  • LAG Düsseldorf, 20.11.2003 - 11 Sa 1142/03

    Arbeitsentgelt einschließlich des Aufstockungsbetrages während der

  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 Sa 1479/11

    Arbeitsentgelt; Jahresabschlussprämie für einen freigestellten

  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des

  • ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11

    Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung

  • ArbG Siegburg, 31.08.2016 - 4 Ca 2408/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung

  • AG Hamburg, 08.12.2005 - 24b C 14/05

    Privathaftpflicht: Versicherungsleistung wegen Beschädigung eines privat

  • ArbG Berlin, 01.03.2007 - 18 Ca 20244/06

    Dienstwagen, Privatnutzung, Beschäftigungsanspruch, Direktionsrecht, Versetzung

  • ArbG Frankfurt/Main, 06.11.2002 - 9 Ca 3200/02

    Schadensersatzanspruch wegen Entzugs eines Dienstfahrzeugs; Verfügung auch zur

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