Weitere Entscheidung unten: LAG Düsseldorf, 08.12.2011

Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12   

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https://dejure.org/2013,3994
BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 (https://dejure.org/2013,3994)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 (https://dejure.org/2013,3994)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 (https://dejure.org/2013,3994)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 S 2 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Kurzinformation)

    Gilt der Tarifvertrag für mich, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

    Maßstab ist in diesem Falle das Arbeitsentgelt, das der Leiharbeitnehmer erhalten hätte, wenn er für die gleiche Tätigkeit unmittelbar beim Entleiher eingestellt worden wäre (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 30 mwN) .
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 18/19 R

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Unwirksamkeit einer Bezugnahme auf

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des BAG an (BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 26 ff; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 242/12 - juris RdNr 18 ff; BAG Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 920/12 - juris RdNr 31; BAG Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 700/12 - juris RdNr 15, 28) , wonach der Verweis auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag ohne Kollisionsregel nach § 307 Abs. 1 BGB (idF der Bekanntmachung vom 2.1.2002 <BGBl I 42>) unwirksam ist.

    Andernfalls lässt sich nicht für jeden Zeitpunkt bestimmen, welches der in Bezug genommenen tariflichen Regelwerke sich jeweils durchsetzen und gelten soll (BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 30; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 242/12 - juris RdNr 22).

    Er kann weder auf eine ständige Beobachtung der Tariflandschaft im Arbeitnehmerüberlassungsgewerbe noch zu Spekulationen darüber verpflichtet werden, welches von mehreren tariflichen Regelwerken zu einem bestimmten Zeitpunkt auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll (BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris RdNr 32; BAG Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 242/12 - juris RdNr 24).

    Unabhängig davon, dass der zuständige Spruchkörper des BAG offenbar selbst keinen Anlass für die Ankündigung einer Rechtsprechungsänderung oder die Vorlage an den Großen Senat (§ 45 Arbeitsgerichtsgesetz) wegen Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats gesehen hat, vermag auch der erkennende Senat in den Entscheidungen des BAG vom 13.3.2013 (5 AZR 954/11 - BAGE 144, 306 = juris - und 5 AZR 242/12 - juris) keine Abkehr von einer gefestigten Rechtsprechung zu erblicken.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 R 758/17

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen nach

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteile v. 13.3.2013, 5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) habe bereits festgestellt, dass eine - wie vorliegend von der Klägerin genutzte - Verweisung in Arbeitsverträgen auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam sei, wenn sich nicht ersehen lasse, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang habe.

    Die arbeitsvertragliche Bezugnahme erstreckt sich damit gleichzeitig auf mehrere eigenständige Tarifwerke, ggf. jeweils bestehend aus Mantel-, Entgeltrahmen-, Entgelt- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag (BAG, Urteil v. 13.3.2013, 5 AZR 242/12, USK 2013-119, Rdnr. 19).

    Er kann weder auf eine ständige Beobachtung der Tariflandschaft im AÜG noch zu Spekulationen darüber verpflichtet werden, welches von mehreren tariflichen Regelwerken zu einem bestimmten Zeitpunkt auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll (dazu detailliert: BAG, Urteile v. 13.3.2013, 5 AZR 954/11, BAGE 144, 306 und 5 AZR 242/12, USK 2013-119; bestätigt durch BAG, Urteile v. 19.2.2014, 5 AZR 700/12, NZA 2014, 1097, Rdnr. 15 und 5 AZR 920/12, DB 2014, 1143).

    aa) Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage des Vertrauensschutzes in höchstrichterliche Rechtsprechung bereits mehrfach auseinandergesetzt (u.a. BSG, Urteil v. 16.12.2015, a.a.O., Rdnr. 33ff.; BVerfG, Beschluss v. 25.4.2015, 1 BvR 2314/12, NJW 2015, 1867, Rdnr. 13; BAG, Urteil v. 13.3.2013, 5 AZR 242/12, USK 2013-119, Rdnr. 16; Urteil v. 18.4.2007, 4 AZR 652/05, BAGE 122, 74, Rdnr. 47; BAG, Urteil v. 22.10.2008, 4 AZR 793/07, BAGE 128, 185, Rdnr. 33; Senat, Urteil v. 27.6.2018, L 8 R 884/17; Senat, Urteil v. 9.5.2018, L 8 R 400/17, jeweils juris).

    (2) Das BAG hat sich zu dieser Thematik konkret vor seinen Urteilen vom 13.3.2013 (5 AZR 954/11 und 5 AZR 242/12) gleichfalls noch nicht geäußert.

  • SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung -

    Letzteres ist unabhängig von den Beschlüssen des BAG vom 22./23.05.2012 (1 ABN 27/12, 1 AZB 67/11 und 1 AZB 58/11), mit denen die Tarifunfähigkeit der CGZP zwischenzeitlich und insgesamt auch für die Vergangenheit festgestellt ist und den jüngsten Urteilen des BAG vom 13.03.2013 (5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12) mit der die Kammer überzeugenden, nachfolgenden arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bereits im Zeitpunkt der Erteilung des Ausgangsbescheides der Fall gewesen, mit der Folge, dass die hier betroffenen Arbeitnehmer aufgrund des Equal-Pay-Grundsatzes höhere Entgeltansprüche gehabt hätten, die wiederum der Beitragspflicht unterlegen hätten, ohne dass es mit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung darauf ankäme, ob sich diese Entgeltansprüche durch die Arbeitnehmer rückwirkend arbeitsrechtlich realisieren ließen, da insoweit für das Entstehen von Beitragsansprüchen allein auf das tatsächlich geschuldete Arbeitsentgelt abzustellen ist, ohne dass es im vorliegenden Beitragsstreit einer Aussetzung des Verfahrens etwa analog § 97 Abs. 5 ArbGG bedurft hätte.

    Schlussendlich hat das BAG diese vorgenannt erst- und zweitinstanzliche arbeitsgerichtliche Rechtsprechung, soweit vorliegend entscheidungserheblich, dann aber auch vom Grundsatz her zwischenzeitlich nach dem Motto "Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer" insgesamt bestätigt (BAG, Urteile vom 13.03.2013, 5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12).

  • LAG Düsseldorf, 20.02.2013 - 4 Sa 1541/12

    Anspruch überlassener Arbeitnehmer auf "Equalpay"; Berücksichtigung einer

    Die Kammer sieht von einer näheren Begründung unter Bezugnahme auf das Urteil des Arbeitsgerichts ab, nachdem diese Rechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht bestätigt worden ist (vgl. BAG Urteile vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11, - 5 AZR 146/12, - 5 AZR 242/12, - 5 AZR 294/12 und - 5 AZR 424/12, alle in Pressemitteilung).

    Auf die Mehrgliedrigkeit des MTV CGZP könnte sich die Beklagte im Übrigen auch deshalb nicht berufen, weil eine solche Klausel intransparent und nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist, wenn sich nicht ersehen lässt, welches der tariflichen Regelwerke bei sich widersprechenden Regelungen den Vorrang haben soll (vgl. BAG 13.03.2013, a.a.O.; LAG Niedersachsen 28.11.2012 - 2 Sa 76/12, juris Rn 56 ff. m.w.N.).

    Diese hatte gerade keinen Entgeltcharakter, insbesondere stellte sie kein verschleiertes Arbeitseinkommen dar (vgl. dazu auch BAG 13.03.2013, a.a.O.; LAG Baden-Württemberg 27.08.2012 - 9 Sa 187/11).

    Die Parteien wollten einen "gültigen" Tarifvertrag einbeziehen und gerade nicht ein ungültiges Tarifwerk (so - zumindest im Ergebnis - jetzt auch BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12, Pressemitteilung; Landesarbeitsgericht Düsseldorf 21.06.2012 - 13 Sa 319/12, juris Rn. 51).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2016 - 7 Sa 352/15

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf das Tarifwerk des iGZ und der

    Der Arbeitnehmer kann weder auf eine ständige Beobachtung der Tariflandschaft im Arbeitnehmerüberlassungsgewerbe noch zu Spekulationen darüber verpflichtet werden, welches von mehreren tariflichen Regelwerken zu einen bestimmten Zeitpunkt auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 - BeckRS 2013, 71115, Rn. 22 ff.; kritisch hierzu Thüsing NZA 2013, 948, 949; Stoffels NZA 2013, 948, 949).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12

    Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche

    Dem in der Vertragsklausel genannten Tarifvertrag kommt jedoch wegen fehlender Tariffähigkeit der CGZP als vertragsschließender Partei keine Rechtswirksamkeit zu (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 11 ff).

    Die dort enthaltene Verweisung auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag entspricht nur dann dem Transparenzgebot, wenn diese mit einer Kollisionsregelung versehen ist (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 - Rn. 18 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - L 8 R 1031/17

    Sozialversicherungspflicht als Fremdgeschäftsführer einer GmbH

    Allerdings kann es im Ausnahmefall der aus Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes erfordern, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (hierzu im Einzelnen BSG, Urteil v. 16.12.2015, B 12 R 11/14 R, SozR 4-2400 § 28p Nr. 6; BVerfG, Beschluss v. 25.4.2015, a.a.O.; vgl. dazu auch Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil v. 19.6.2012, 9 AZR 652/10, juris Rdnr. 27 m.w.N.; BAG, Urteil v. 13.3.2013, 5 AZR 242/12, USK 2013-119; BAG, Urteil v. 18.4.2007, 4 AZR 652/05, BAGE 122, 74; BAG, Urteil v. 22.10.2008, 4 AZR 793/07, BAGE 128, 185; Senat, Urteil v. 27.6.2018, L 8 R 884/17; Senat, Urteil v. 9.5.2018.
  • LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 2 Sa 349/13

    Arbeitnehmerüberlassung - Equal pay - CGZP - Ausschlussfrist - Urlaubsansprüche

    Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt wird bzw. aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungstatbestände gewährt werden muss (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 Rn. 32 mwN).

    In den Gesamtvergleich sind deshalb Leistungen der Entleiherin wie ein 13. Monatsgehalt und eine tarifliche Sonderzahlung, aber auch der von der Beklagten gewährte Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen einzubeziehen (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 Rn. 32).

    Die Richtigkeit der Auskunft (Anwendung der tariflichen Regelungen der bayerischen Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie und Vergütung nach Lohngruppe I des LTV-Papier) ist von der Beklagten nicht bestritten und gilt daher als zugestanden (BAG 13.03.2013 - 5 AZR 242/12 Rn. 33).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - L 8 R 213/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen auf der Grundlage des geschuldeten

    Die These vom fehlerhaften Tarifvertrag, die zur Vermeidung einer Rückabwicklung die Unwirksamkeit vollzogener Tarifverträge ex nunc annimmt, ist bei der Vereinbarung tariflicher Regelungen gemäß § 9 Nr. 2 AÜG ungeeignet (vgl. BAG, Urteil v. 13.3.2013, 5 AZR 242/12, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13

    Differenzlohnanspruch eines Leiharbeitnehmers bei höherwertiger Beschäftigung

  • SG Detmold, 29.01.2014 - S 6 R 1181/12

    Leiharbeitsfirma muss Gesamtsozialversicherungsbeiträge wegen Tarifunfähigkeit

  • LAG Hamm, 03.06.2015 - 2 Sa 433/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Einbeziehung von Mantel- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - L 8 R 488/14

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen von einem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13 7 Sa 808/13

    Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • SG Detmold, 20.10.2015 - S 22 R 564/15
  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 424/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 923/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 15 Sa 9/17

    Equal pay

  • SG Detmold, 21.10.2014 - S 22 R 898/12

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund einer Betriebsprüfung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid -

  • ArbG Nürnberg, 11.09.2018 - 15 Ca 4827/17

    Gleichbehandlungsgrundsatz

  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12

    Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur

  • LAG Hessen, 09.04.2013 - 13 Sa 1608/12

    Guter Glaube an Tariffähigkeit - einmonatige Ausschlussfrist - vergleichbare

  • LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Rentenversicherungsträger -

  • ArbG Offenbach, 17.10.2012 - 4 Ca 215/12

    Arbeitnehmerüberlassung; Ausschlussfristen; CGZP; Darlegungs- und Beweislast;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 9 R 179/14
  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12

    Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens

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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1574
LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 (https://dejure.org/2011,1574)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 (https://dejure.org/2011,1574)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 11 Sa 852/11 (https://dejure.org/2011,1574)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AÜG §§ 9 Nr. 2, ... 10 Abs. 4; MTV zwischen der Interessengemeinschaft Nordbayrischer Zeitarbeitsunternehmen e. V. (INZ) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) vom 09.05.2005; MTV zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und den Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) vom 15.03.2010

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Equal-pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers; Tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Düsseldorf PDF

    AÜG §§ 9 Nr. 2, ... 10 Abs. 4; MTV zwischen der Interessengemeinschaft Nordbayrischer Zeitarbeitsunternehmen e. V. (INZ) und der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) vom 09.05.2005; MTV zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und den Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) vom 15.03.2010

  • Betriebs-Berater

    Wirksame Bezugnahme auf mehrgliederige Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf ?equal-pay?: Beginn des Laufs einer Ausschlussfrist mit Bekanntgabe der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg

  • rechtsportal.de

    Equal-pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers; Rechtzeitigkeit der Geltendmachung; Tarifliche Ausschlussfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bezugnahme auf mehrgliedrige Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche auf dem Prüfstand

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Equal pay: Mehrgliedrige CGB-Tarifverträge wirksam

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge führt nicht unbedingt zu einem Equal-Pay-Anspruch für die Zeit vor Dezember 2010

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    "Equal-Pay" in der Zeitarbeit nicht für Forderungen vor Dezember 2010

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Equal Pay: Ausschlussfristen nach CGB wirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Equal-Pay": Mehrgliedrige Tarifverträge der CGB-Gewerkschaften und deren Ausschlussfristen in der Zeitarbeit - Forderungen von Leiharbeitern auf Differenzvergütung vor Dezember 2010 durch Ausschlussfristen verfallen

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Equal pay: Mehrgliedrige CGB-Tarifverträge wirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1671
  • DB 2012, 921
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2011 - 11 Sa 852/11 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2012 - 9 Sa 24/12

    Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers - Bezugnahmeklausel - tarifliche

    Sie verteidigt das angefochtene Urteil hinsichtlich der vom Arbeitsgericht vorgenommenen Anwendung der Ausschlussfrist der Ziffer 19.2 und 3 MTV unter Hinweis auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 08.12.2011, Az.: 11 Sa 852/11 und unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung als zutreffend.

    Ist der ausdrücklich in Bezug genommene Tarifvertrag mangels Tariffähigkeit einer Vertragspartei unwirksam, berührt dies nicht die Wirkungen der Verweisung (BAG 22.01.2002 -9 AZR 601/00- EzA § 13 BUrlbG Nr. 58; LAG Düsseldorf 08.12.2011 -11 Sa 852/11-, Juris; HWK/Henssler § 3 TVG Rz. 20).

    bb) Die in Bezug genommene Ausschlussfrist nach Ziff. 19.2 und 19.3 MTV umfasst auch Ansprüche, die vor Inkrafttreten des Tarifvertrages am 01.01.2010 entstanden sein mögen (ArbG Düsseldorf 06.06.2011 -4 Ca 8180/10-; LAG Düsseldorf 08.12.2011 -11 Sa 852/11-, Juris).

    Sofern er sich über die Wirksamkeit des in der Zusatzvereinbarung in Bezug genommenen MTV geirrt haben sollte, stellt dies keinen Irrtum über anspruchsbegründene Tatsachen dar, sondern einen unbeachtlichen Rechtsirrtum (LAG Düsseldorf 08.12.2011, a. a.O.; LAG Sachsen 23.08.2011 -1 Sa 322/11-, Juris).

  • LAG Nürnberg, 02.05.2012 - 2 Sa 516/11

    Equal-pay - Beginn einer vereinbarten Ausschlussfrist - Günstigkeitsvergleich

    Die Forderung muss in ihrem Bestand feststellbar sein und geltend gemacht werden können (BAG vom 14.03.2012 - 10 AZR 172/11 m.w.N.) Dies ist unter Zugrundelegung der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann der Fall, wenn dem Gläubiger alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen bekannt sind (BAG a.a.O.; vom 20.06.2002 - 8 AZR 488/01; Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).

    Die etwaige fehlerhafte Bewertung der Klägerin, ob der in der Bezugnahmeklausel am Ende des Arbeitsvertrages erwähnte Entgelttarifvertrag und die übrigen Tarifverträge wirksam waren, stellt keinen Irrtum über die anspruchsbegründenden Tatsachen, sondern allenfalls einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar (Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 43 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 47 zitiert nach JURIS).

    Seit dieser Entscheidung hätte der Klägerin klar sein müssen, dass u. a. die im Arbeitsvertrag in Bezug genommenen Tarifverträge zwischen der AMP und der CGZP wegen der Tarifunfähigkeit unwirksam sein können (Sächsisches LAG vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 Rz. 45 zitiert nach JURIS; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 Rz. 50 zitiert nach JURIS; anderer Ansicht LAG Berlin-Brandenburg vom 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11).

    Das erkennende Gericht folgt einerseits im Wesentlichen den Entscheidungen des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 und des LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11.

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2012 - 16 Sa 302/12

    Verfall von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers bei

    (1)Die einzelvertragliche Bezugnahme auf einen unwirksamen Tarifvertrag ist grundsätzlich wirksam möglich (BAG vom 22.01.2002 - 9 AZR 601/00 - NZA 2002, 1041, Rn. 45; vom 07.12.1977 - 4 AZR 474/76 - DB 1978, 356, Rn. 13 a.E.; LAG Hamm vom 25.01.2012 - 3 Sa 1544/11 - a.a.O., Rn. 258; LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - zit. nach juris, Rn. 41; LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - BB 2011, 2943, Rn. 28; Löwisch/Rieble, TVG, a.a.O., § 3, Rn. 258; Wiedemann-Oetker, TVG, 7. Aufl. 2007, § 3, Rn. 320; Kempen/Zachert-Stein, TVG, 4. Aufl. 2005, § 3, Rn. 168; Däubler-Lorenz, TVG, 2. Aufl. 2006, § 3, Rn. 243; HWK-Henssler, 4. Aufl. 2010, § 3 TVG, Rn. 20).

    Nach anderer Auffassung ist die wirksame Bezugnahme ausgeschlossen, wenn deutliche Anhaltspunkte dafür fehlen, dass die Parteien die Unwirksamkeit bedacht haben und gleichwohl eine Bezugnahme vereinbart haben (BAG vom 22.01.2002, a.a.O.; vom 07.12.1977, a.a.O.; LAG Hamm, a.a.O.; Wiedemann-Oetker, a.a.O.; Däubler-Lorenz, a.a.O.; ähnlich Kempen/Zachert-Stein, a.a.O.) oder die Bezugnahme auf den Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht verstößt (LAG Düsseldorf vom 08.12.2011, a.a.O.; HWK-Henssler, a.a.O.).

    Als arbeitsvertragliche Verfallfrist unterliegt sie anders als eine tarifvertragliche Verfallfrist (§ 310 Abs. 4 BGB) einer Inhaltskontrolle nach § 305 ff. BGB, weil der Beklagte den Arbeitsvertrag als Mustervertrag verwendet hat (vgl. LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - a.a.O., Rn. 32; ErfKo-Franzen, a.a.O., § 3 TVG, Rn. 34; offen gelassen von LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - a.a.O., Rn. 43).

    Die zweite Stufe hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung in § 19.4 MTV kann gestrichen werden, ohne dass die erste Stufe hinsichtlich der außergerichtlichen Geltendmachung in § 19.2 MTV ihren Sinn verlieren würde; diese kann auch isoliert bestehen bleiben (ausdrücklich für diesen Tarifvertrag LAG Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - a.a.O., Rn. 44; vgl. auch BAG vom 12.03.2008 - 10 AZR 152/07 - a.a.O., Rn. 26 ff.; LAG Sachsen vom 23.08.2011 - 1 Sa 322/11 - a.a.O., Rn. 33).

  • ArbG Trier, 14.02.2012 - 3 Ca 880/11

    Ansprüche eines Leiharbeitnehmers auf "equal pay" nach Feststellung der

    Insbesondere stellt sich nicht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auf einen unwirksamen Tarifvertrag verwiesen werden kann, da die Wirksamkeit des MTV CGB als mehrgliedrigem Tarifvertrag im engeren Sinne nicht von einer (auch rückwirkend einmal unterstellten) Tarifunfähigkeit der CGZP abhängt (vgl. BAG 15.11.2006 NZA 2007, 448, 451; LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11; Wiedemann/Oetker, TVG, 7. Aufl. 2007, § 2 Rn. 17; Bayreuther, NZA 2012, 14, 18; Lembke, NZA 2011, 1062, 1065).

    Hinsichtlich ihres Wortlauts erfasst die tarifliche Verfallklausel "sämtliche" Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und damit auch solche, die bereits vor dem 01.01.2010 bestanden haben mögen (so ausdr. und naheliegend ArbG Düsseldorf 06.06.2011 - 4 Ca 8180/10; LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11).

    Sofern er sich über die Wirksamkeit des in der Zusatzvereinbarung in Bezug genommenen MTV CGB geirrt haben sollte, stellt dies keinen Irrtum über anspruchsbegründende Tatsachen dar - der gute Glaube an die Tariffähigkeit einer Vereinigung ist ohnehin nicht geschützt (BAG 15.11.2006 NZA 2007, 448, 451; ErfK/Franzen, 12. Aufl. 2012, § 2 TVG Rn. 5; Wiedemann/Oetker, § 2 Rn. 15) - , sondern einen grundsätzlich unbeachtlichen Rechtsirrtum (LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11; Sächsisches LAG 23.08.2011 - 1 Sa 322/11).

    Sowohl die öffentliche Diskussion in den Medien über die Tariffähigkeit der CGZP wie auch die fachspezifische in der juristischen Literatur setzte bereits früh ein (dies betonen Sächsisches LAG 23.08.2011 - 1 Sa 322/11; Stoffels, NZA 2011, 1057, 1059) und bot spätestens ab der Entscheidung des ArbG Berlin vom 01.04.2009 (35 BV 1708/08), allerspätestens aber ab der diese bestätigenden zweitinstanzlichen Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009 (23 TaBV 1016/09) hinreichenden Anlass, von einer möglichen Unwirksamkeit der mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge wegen deren Tarifunfähigkeit auszugehen (LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11; Sächsisches LAG 23.08.2011 - 1 Sa 322/11; ArbG Stade 28.06.2011 - 2 Ca 21/11; a.A. LAG Berlin-Brandenburg 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11; ArbG Frankfurt/Oder 09.06.2011 - 3 Ca 422/11).

  • LAG Sachsen, 17.04.2012 - 1 Sa 53/12

    Arbeitsvertragliche Ausschlussklausel bei Leiharbeit; unbegründete

    Die etwaige fehlerhafte Bewertung des Klägers, ob der in Bezug genommene Entgelttarifvertrag zwischen der CGZP und dem AMP wirksam ist, stellt keinen Irrtum über die anspruchbegründenden Tatsachen, sondern allenfalls einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar (so bereits Sächsisches Landesarbeitsgericht vom 23. August 2011 - 1 Sa 322/11 - so auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 8. Dezember 2011 - 11 Sa 852/11 - anderer Ansicht Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 20. September 2011 - 7 Sa 1318/11 -).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

    Bei einer Bezugnahme auf den von der CGZP abgeschlossenen Manteltarifvertrag bliebe deshalb die Bezugnahme auf die Ausschlussfrist erhalten (LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11, DB 2012, 921 Rn. 41 f.).

    Soweit der Tarifvertrag gegen höherrangiges Recht oder allgemeine Rechtsprinzipien verstößt (vgl. LAG Düsseldorf 08.12.2011 a.a.O. Rn. 41), geht die Bezugnahme ins Leere.

  • LAG Sachsen, 21.09.2012 - 3 Sa 250/12

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers bei unklarer Abgrenzung zwischen

    Das abweichende Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - überzeugt nicht, da es zur Frage der Transparenz bzw. Intransparenz der Inbezugnahmeklausel keine Ausführungen enthält.

    Das vorstehende Urteil weicht von den Urteilen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - und des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - ab.

  • LAG Düsseldorf, 24.10.2012 - 5 Sa 704/12

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist; Angemessenheit einer Bezugnahmeklausel auf

    Nach anderer Auffassung ist eine Formularklausel, die auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag verweist, nicht nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB wegen Intransparenz allein wegen der Verweisung auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag rechtsunwirksam, wenn die zusammengefassten Einzeltarifverträge zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch inhaltsgleich sind (so ausdrücklich: LAG Rheinland-Pfalz 01.06.2012 - 9 Sa 24/12 - Juris; vgl. auch: LAG Düsseldorf 08.12.2011 - 11 Sa 852/11 - DB 2012, 921).

    Auch der Sinn und Zweck, für beide Seiten Rechtsicherheit und Klarheit zu schaffen, unterstützt das vom Arbeitsgericht gefundene Ergebnis, wonach von § 16 MTV auch Ansprüche umfasst werden, die vor dem 01.10.2011 entstanden sind (so im Übrigen auch: LAG Düsseldorf 08.12.2011 a. a. O.).

  • LAG Nürnberg, 06.03.2013 - 4 Sa 106/12

    Arbeitsvergütung - Leiharbeitnehmer

    Von einem Teil der Instanzgerichte (so z.B. Sächsisches LAG 23.08.2011, 1 Sa 322/11; LAG Düsseldorf 08.12.2011, 11 Sa 852/11) wird vertreten, dass Leiharbeitnehmer, in deren Verträgen auf Tarifverträge mit der CGZP verwiesen worden ist, spätestens ab der Veröffentlichung der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts nicht mehr auf die Wirksamkeit der in Bezug genommenen Tarifverträge vertrauen durften und die daraus resultierenden vergütungsrechtlichen Konsequenzen ziehen mussten.

    Dies wäre nämlich kein Irrtum über anspruchsbegründende Tatsachen, sondern allenfalls ein unbeachtlicher Rechtsirrtum (vgl. LAG Düsseldorf vom 08.12.2011, 11 Sa 852/11).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 172/12

    Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung -

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2012 - 8 Sa 128/12

    Arbeitsentgelt; Regelung des Verfalls von Ansprüchen; Transparenzgebot

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.06.2012 - 3 Sa 134/12

    Equal Pay - Auskunftsanspruch des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher -

  • LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers

  • LAG Niedersachsen, 28.11.2012 - 2 Sa 76/12

    Tariffähigkeit der CGZP - Equal-pay-Gebot - Bezugnahme auf mehrgliedrigen

  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 9 Sa 187/11

    Equal-pay-Anspruch - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Fahrtkostenerstattung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 169/12

    Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 171/12

    Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung -

  • ArbG Wesel, 07.12.2011 - 4 Ca 2561/11

    Vertragliche Ausschlussfrist bzgl. eines Equal-Pay-Anspruchs bei der

  • LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13

    Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 170/12

    Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung -

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2012 - 5 Sa 499/11

    CGZP, Leiharbeitnehmer, Equal-Pay-Grundsatz, Equal-Pay-Anspruch,

  • LAG Sachsen, 19.06.2012 - 1 Sa 105/12

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Ausschlussklausel

  • LAG Hamm, 23.05.2012 - 3 Sa 1836/11

    Inhaltskontrolle einer tariflichen Verfallklausel; Entstehen des Anspruchs nach

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 2 Sa 168/12

    Inbezugnahme eines unwirksamen Tarifvertrags - Auswirkung auf Verweisung -

  • LAG Düsseldorf, 21.06.2012 - 13 Sa 319/12

    Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bei Ansprüchen des Arbeitnehmers aus

  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

  • LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12

    Equal-pay, Bezugnahmeklausel

  • LAG Düsseldorf, 05.06.2012 - 8 Sa 213/12

    Auslegung von Arbeitsverträgen in der Zeitarbeitsbranche; Intransparenz einer

  • ArbG Düsseldorf, 09.03.2012 - 11 Ca 6767/11

    Wirksamkeit einer vorformulierten Klausel in einem Arbeitsvertrag bzgl. einer

  • LAG Nürnberg, 08.03.2013 - 1 Sa 379/12

    Ausschlussfristen - Neuvertrag - Altansprüche

  • LAG Köln, 19.12.2012 - 13 Sa 673/12

    Equal-pay; CGZPO/AMP-TVe; Ausschlussfristen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2012 - 1 Sa 495/11

    Vergütung, Equal-Pay-Grundsatz, Leiharbeitnehmer, Tarifvertrag, mehrgliedriger,

  • ArbG Köln, 04.07.2012 - 20 Ca 7904/11
  • LAG Sachsen, 25.04.2012 - 2 Sa 370/11

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag (hier: DRK

  • ArbG Köln, 12.06.2012 - 11 Ca 5699/11
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