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   BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00   

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https://dejure.org/2001,1685
BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 (https://dejure.org/2001,1685)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 5 AZR 245/00 (https://dejure.org/2001,1685)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 (https://dejure.org/2001,1685)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 1154
  • DB 2002, 1110
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 387/91

    Berechnung des Feiertagslohns im Druckgewerbe

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00
    Die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des § 2 EFZG hat er deshalb zu beweisen (vgl. BAG 18. März 1992 - 4 AZR 387/91 - AP FeiertagslohnzahlungsG § 1 Nr. 64 zu der vergleichbaren Regelung in § 1 FeiertagslohnzahlungsG sowie MünchArbR/Boewer 2. Aufl. § 81 Rn. 30; Kasseler Handbuch/Vossen 2. Aufl. 2.2 Rn. 550).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81

    Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00
    Auch bei Arbeit auf Abruf nach § 4 BeschFG bzw. § 12 TzBfG besteht ein Anspruch auf Feiertagsvergütung nach § 2 EFZG nur dann, wenn der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist (BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 100/81 - BAGE 42, 324; Schmitt EFZG 4. Aufl. § 2 Rn. 33; Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 2 Rn. 26; Wedde/Gerntke/Kunz/Platow EFZG 2. Aufl. § 2 Rn. 21).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 20/99

    Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit und Dienstplan

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00
    Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat 9. Oktober 1996 - 5 AZR 345/95 - BAGE 84, 216; 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; BAG 24. Januar 2001 - 4 AZR 538/99 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 5).
  • LAG Nürnberg, 14.03.2000 - 6 (4) Sa 20/98

    Arbeitsentgelt: Feiertagsvergütung

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. März 2000 - 6 (4) Sa 20/98 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Klage stattgeben hat.
  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 345/95

    Feiertagslohnzahlung bei dienstplanmäßiger Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00
    Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat 9. Oktober 1996 - 5 AZR 345/95 - BAGE 84, 216; 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; BAG 24. Januar 2001 - 4 AZR 538/99 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 5).
  • BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 538/99

    Feiertagslohn bei flexibler Arbeitszeitregelung

    Auszug aus BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 245/00
    Für die Feststellung, ob ein feiertagsbedingter Arbeitsausfall vorliegt, kommt es allein darauf an, welche Arbeitszeit für den Arbeitnehmer gegolten hätte, wenn der betreffende Tag kein Feiertag gewesen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat 9. Oktober 1996 - 5 AZR 345/95 - BAGE 84, 216; 20. September 2000 - 5 AZR 20/99 - AP BMT-G II § 8 Nr. 1; BAG 24. Januar 2001 - 4 AZR 538/99 - AP EntgeltFG § 2 Nr. 5).
  • BAG, 16.10.2019 - 5 AZR 352/18

    Feiertagsvergütung - Zeitungszusteller

    a) Tatsächliche Hindernisse bei der Ermittlung der Höhe des Entgeltzahlungsanspruchs bei variabler Vergütung rechtfertigen keine Abkehr von der gesetzlichen Regelung des § 2 Abs. 1 EFZG zugunsten des Referenzprinzips in dem Sinne, dass der Arbeitgeber ohne Weiteres zur Zahlung einer Durchschnittsvergütung verpflichtet wäre (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 2 a der Gründe; dem folgend bspw. ErfK/Reinhard 19. Aufl. EFZG § 2 Rn. 15) .

    Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig für die Tatsachen, die den Anspruch auf Feiertagsvergütung begründen (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 2 b der Gründe) .

    Etwaigen Beweisschwierigkeiten des Arbeitnehmers ist durch eine Abstufung der Darlegungs- und Beweislast Rechnung zu tragen (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 2 b der Gründe) .

  • BAG, 18.04.2012 - 5 AZR 248/11

    Darlegungs- und Beweislast im Vergütungsprozess

    Denn die Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt, wer den Anspruch erhebt (BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 1 der Gründe, AP EntgeltFG § 2 Nr. 8 = EzA EntgeltfortzG § 2 Nr. 3; BGH 18. Mai 1999 - X ZR 158/97 - NJW 1999, 2887; Stein-Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 286 Rn. 61, 62; Rosenberg Die Beweislast 5. Aufl. S. 98) .
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Vorliegend ist allerdings zu berücksichtigen, dass es bei der Frage, ob eine bestimmte Stelle dauerhaft besetzt werden kann, um einen Sachverhalt geht, der in der Sphäre des Arbeitgebers liegt, während der Arbeitnehmer dies aus eigener Kenntnis regelmäßig nicht beurteilen kann, weshalb den sich hieraus ergebenden Beweisschwierigkeiten des Arbeitnehmers durch eine Abstufung der Darlegungs- und Beweislast Rechnung zu tragen ist (vgl. etwa BAG 28. März 2019 - 8 AZR 421/17 - Rn. 18; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 647/09 - Rn. 51; 24. Oktober 2001 - 5 AZR 245/00 - zu I 2 b der Gründe) .
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