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   BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92   

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BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92 (https://dejure.org/1993,1292)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 5 AZR 248/92 (https://dejure.org/1993,1292)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 (https://dejure.org/1993,1292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schriftliches Verfahren - Zustimmung durch Prozessbevollmächtigten - Lehrauftragsverhältnis - Rechtsweg zu Verwaltungsgerichten - Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen); Schriftliches Verfahren: Zustimmung - telefonische Zustimmungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 381
  • NZA 1994, 382
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten einer Universität - Anhaltspunkte für das

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 - und vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 -).

    Das bedeutet: Im Zweifel handelt die Behörde, die mit dem Lehrauftrag öffentliche Aufgaben überträgt, in Form des öffentlichen Rechts und durch Verwaltungsakt (BAG Urteile vom 5. Februar 1986 und vom 11. Februar 1987, a.a.O.; ebenso Hang-Jürgen Reich, Die Rechtsverhältnisse der Lehrbeauftragten an der Hochschule, 1986, S. 64).

    Die Voraussetzungen dafür, das Rechtsverhältnis der Parteien als ein privatrechtliches, sei es als Arbeitsverhältnis, sei es als Dienstverhältnis, zu werten, sind nicht gegeben (BAG Urteil vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 -, n.v.).

  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Nach § 128 Abs. 2 ZPO der nach § 64 Abs. 6 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren gilt, kann das Gericht "mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage widerruflich ist, ... eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen." Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zustimmung zum schriftlichen verfahren als einseitige prozeßgeestaltende Erklärung klar , eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden muß (vgl. auch BVerwG Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 - NJW 1983, 189; BVerwGE 6, 18; 62, 6; BFHE 160, 405; 166, 415).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß eine telefonische Einverständniserklärung nach § 101 Abs. 2 VwGO zumindest dann unwirksam ist, wenn der Inhalt der Erklärung des Prozeßbevollmächtigten streitig ist oder wenn bei Übermittlung der Erklärung durch das Büro des Prozeßbevollmächtigten dieser bestreitet, eine solche Erklärung abgegeben zu haben (Urteil vom 7. November 1980 -1 C 101.76 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 12; BVerwGE 62, 6 = NJW 1981, 1852; Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 -, NJW 1983, 189).

  • BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 83.81

    Anforderung an einen telefonisch übermittelten Verzicht auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Nach § 128 Abs. 2 ZPO der nach § 64 Abs. 6 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren gilt, kann das Gericht "mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage widerruflich ist, ... eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen." Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zustimmung zum schriftlichen verfahren als einseitige prozeßgeestaltende Erklärung klar , eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden muß (vgl. auch BVerwG Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 - NJW 1983, 189; BVerwGE 6, 18; 62, 6; BFHE 160, 405; 166, 415).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß eine telefonische Einverständniserklärung nach § 101 Abs. 2 VwGO zumindest dann unwirksam ist, wenn der Inhalt der Erklärung des Prozeßbevollmächtigten streitig ist oder wenn bei Übermittlung der Erklärung durch das Büro des Prozeßbevollmächtigten dieser bestreitet, eine solche Erklärung abgegeben zu haben (Urteil vom 7. November 1980 -1 C 101.76 -, Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 12; BVerwGE 62, 6 = NJW 1981, 1852; Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 -, NJW 1983, 189).

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 422/84
    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 - und vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 -).

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 5. Februar 1986 (a.a.O.) für einen Lehrbeauftragten an einer schleswig-holsteinischen Musikhochschule aufgrund der in jenem Verfahren gewählten Verfahrensgestaltung entschieden (vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54

    Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Auf den in der Revisionsinstanz zulässigerweise gestellten Hilfsantrag (BGHZ 16, 339, 345) des Klägers war der Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Darmstadt zu verweisen (§ 48 a Abs. 3 Satz 1 ArbGG a.F.).
  • LAG Hessen, 06.02.1992 - 13 Sa 589/91
    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Die Urteile des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Februar 1992 - 13 Sa 589/91 - und des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. November 1990 - 4 Ca 558/89 - werden aufgehoben.
  • BFH, 05.11.1991 - VII R 64/90

    - Wirkungslosigkeit eines unter Widerrufsvorbehalt erklärten Verzichts auf

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Nach § 128 Abs. 2 ZPO der nach § 64 Abs. 6 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren gilt, kann das Gericht "mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage widerruflich ist, ... eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen." Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zustimmung zum schriftlichen verfahren als einseitige prozeßgeestaltende Erklärung klar , eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden muß (vgl. auch BVerwG Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 - NJW 1983, 189; BVerwGE 6, 18; 62, 6; BFHE 160, 405; 166, 415).
  • BFH, 06.04.1990 - III R 62/89

    Zum Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Nach § 128 Abs. 2 ZPO der nach § 64 Abs. 6 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren gilt, kann das Gericht "mit Zustimmung der Parteien, die nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozeßlage widerruflich ist, ... eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung treffen." Es besteht Einigkeit darüber, daß die Zustimmung zum schriftlichen verfahren als einseitige prozeßgeestaltende Erklärung klar , eindeutig und vorbehaltlos erklärt werden muß (vgl. auch BVerwG Urteil vom 22. Juni 1982 - 2 C 83/81 - NJW 1983, 189; BVerwGE 6, 18; 62, 6; BFHE 160, 405; 166, 415).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 15/91

    Rechtsweg für Klagen auf Erteilung einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Diese am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Bestimmungen finden aber auf Übergangsfälle, also Fälle, in denen das erstinstanzliche Verfahren bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen war, keine Anwendung (BAG Urteil vom 15. Januar 1992 - 5 AZR 15/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, m.w.N.).
  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84 - und vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 -).
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72

    Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 567/82

    Rechtsstellung von Privatdozenten und Lehrbeauftragten nach dem Berliner

  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 101.76

    Mündliche Verhandlung - Fernmündlicher Verzicht - Zusammenlagerung von brennbaren

  • BVerwG, 22.11.1957 - IV C 161.56

    Rechtsmittel

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 71/79

    Versichderungspflicht - Öffentlicher Dienst - Schuldvorwurf -

  • BSG, 27.10.1967 - 2 RU 54/64
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Die Zustimmung zum schriftlichen Verfahren muss als einseitige, prozessgestaltende Erklärung klar, eindeutig und vorbehaltlos erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - NZA 1994, 381, 382; BVerwGE 62, 6, 8 f.; BFH, BFHE 160, 405, 408; 166, 415, 417), unterliegt aber nicht der Schriftform (vgl. BAG aaO; BSG, Urteil vom 27. Oktober 1967 - 2 RU 54/64 - Die Kriegsopferversorgung 1968, 179; a.A. Musielak/Stadler, ZPO, 5. Aufl., § 128 Rn. 12; MünchKomm-ZPO/Peters, 2. Aufl., § 128 Rn. 24 f.).
  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen

    Selbst wenn die hauptberufliche Tätigkeit als Lehrbeauftragte nicht gestattet wäre (vgl. BAG 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - zu II 3 der Gründe) , wären die Verwaltungsakte bei einer Verletzung dieses Verbots nicht nichtig.
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Der Bundesgerichtshof (BGH), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), das Bundesarbeitsgericht (BAG) sowie das Bundessozialgericht (BSG) gehen überwiegend davon aus, dass Verwaltungsakte, derentwegen sie nicht angerufen werden, mit der für einen bestimmten Rechtsbereich getroffenen Regelung als gegeben hingenommen werden müssen (BGH-Urteile vom 19. Juni 1998 V ZR 43/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 3055; vom 14. Juni 2007 I ZR 125/04, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechung-Report 2008, 154; BVerwG-Urteil vom 28. November 1986  8 C 122/84, 8 C 123/84, 8 C 124/84, 8 C 125/84, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1987, 496; BAG-Urteile vom 18. Juli 2007  5 AZR 854/06, Die Personalvertretung 2008, 33; vom 23. Juni 1993  5 AZR 248/92, Neue Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht 1994, 381; BSG-Urteil vom 17. Juni 2009 B 6 KA 16/08 R, juris; einschränkend für den hier nicht vorliegenden Fall der Ablehnung eines Leistungsbegehrens: BVerwG-Urteil vom 26. September 1991  5 C 24/89, juris, sowie BSG-Urteil vom 24. Juli 1986  7 RAr 13/85, SozR --Sozialrecht.-- 4100, § 105b Nr. 6 S. 28).
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Es hat sich dabei an die vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsätze gehalten (Urteil vom 23 Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP Nr. 10 zu § 128 ZPO; Beschluß vom 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 -, n.v.).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Im übrigen hat das Berufungsgericht zutreffend entschieden, daß die Arbeitsgerichte an die vorgenommene Ersatzvornahme als Hoheitsakt solange gebunden sind, als dieser nicht von der zuständigen Stelle oder vom Verwaltungsgericht auf eine Anfechtung hin - vom Falle der Nichtigkeit abgesehen, der ersichtlich nicht vorliegt - aufgehoben worden ist (vgl. BAG Urteile vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP Nr. 10 zu § 128 ZPO, zu II 3 der Gründe und vom 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267 = AP Nr. 8 zu § 17 KSchG).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

    d) Die Arbeitsgerichte sind grundsätzlich verpflichtet, einen Verwaltungsakt, der nicht nichtig, d.h. offensichtlich mit schweren Fehlern behaftet ist, als gültig anzuerkennen, solange er nicht von Amts wegen oder auf einen Rechtsbehelf in dem dafür vorgesehenen Verfahren aufgehoben worden ist (BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP Nr. 10 zu § 128 ZPO; vgl. BGHZ 112, 363 = NJW 1991, 700 und BGHZ 113, 17 = NJW 1991, 1169).
  • LAG Hamburg, 07.01.1994 - 3 Sa 2/92

    Feststellungsklage; Arbeitsverhältnis; Öffentlich-rechtliches

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  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 370/99

    Lehrauftrag an eine teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin als eigenständiges

    23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP ZPO § 128 Nr. 10).

    Im Zweifel handelt die Behörde, die mit dem Lehrauftrag öffentliche Aufgaben überträgt, in Form des öffentlichen Rechts und durch Verwaltungsakt (BAG 23. Juni 1993, aaO, mwN).

    a) Voraussetzung für die gegenteilige Würdigung wäre die Unbeachtlichkeit der Verwaltungsakte, auf denen die Erteilung der Lehraufträge beruhte (vgl. BAG 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP ZPO § 128 Nr. 10).

  • BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95

    Arbeitnehmerbegriff: Lehrbeauftragter an einer Verwaltungshochschule

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] ; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84-, vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 -).

    Das bedeutet: Im Zweifel handelt die Behörde, die mit dem Lehrauftrag öffentliche Aufgaben überträgt, in Form des öffentlichen Rechts und durch Verwaltungsakt (BAG Urteile vom 5. Februar 1986, 11. Februar 1987 und 23. Juni 1993, a.a.O.; ebenso Hans-Jürgen Reich, Die Rechtsverhältnisse der Lehrbeauftragten an den Hochschulen, 1986, S. 64).

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

    Im übrigen hat das Berufungsgericht zutreffend entschieden, daß die Arbeitsgerichte an die vorgenommene Ersatzvornahme als Hoheitsakt solange gebunden sind, als dieser nicht von der zuständigen Stelle oder vom Verwaltungsgericht auf eine Anfechtung hin - vom Falle der Nichtigkeit abgesehen, der ersichtlich nicht vorliegt - aufgehoben worden ist (vgl. BAG 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP ZPO § 128 Nr. 10, zu II 3 der Gründe und 24. Oktober 1996 - 2 AZR 895/95 - BAGE 84, 267).
  • LAG Hamm, 16.01.2002 - 2 Sa 1133/01

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters; Notwendigkeit der Zustimmung

  • ArbG Bochum, 17.03.2005 - 3 Ca 307/04

    Unwirksame Kündigung bei fehlender Anzeige der Massenentlassung zum Zeitpunkt der

  • LAG Köln, 08.11.2023 - 9 Ta 134/23
  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 657/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Änderungskündigung; Kündigung

  • LAG Thüringen, 30.11.1998 - 8 Sa 848/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung

  • OVG Sachsen, 24.01.2008 - 1 B 654/07

    Verfahrensverstoß; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Schriftformerfordernis

  • BSG, 17.01.2011 - B 5 R 26/10 BH
  • LAG Hamm, 24.04.2002 - 2 Sa 1847/01

    Kündigung wegen Einstellung des Geschäftsbetriebes; Fehlerhafte

  • LAG Hamburg, 18.05.1999 - 3 Sa 90/95

    Anspruch auf Beschäftigung als vollbeschäftigte angestellte Lehrkraft für

  • VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3789/13
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 357/99

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • VG Gera, 27.10.2020 - 4 K 287/19

    Änderung der Sach- und Rechtslage, internationaler Schutzstatus,

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