Rechtsprechung
   BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1157
BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 (https://dejure.org/2001,1157)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 (https://dejure.org/2001,1157)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 (https://dejure.org/2001,1157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerbegriff

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Arbeitnehmerbegriff - Dienstleistung - Verpflichteter - Vertragliche Leistungspflicht - Hilfskräfte - Erbringung durch Dritte - Arbeitsverhältnis - Ordentliche Kündigung

  • Judicialis

    BGB § 611

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Arbeitnehmerbegriff; Schank- und Pausenbewirtung in einer Festhalle

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Arbeitnehmer oder Selbstständiger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer oder Selbstständiger?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Arbeitnehmerbegriff, mittelbares Arbeitsverhältnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2411
  • NZA 2002, 787
  • BB 2002, 1494
  • BB 2002, 1702
  • DB 2002, 1610
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

    Deshalb stellte er im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihm frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen er allein weisungsberechtigt war (dazu bereits Senat 16. Juli 1997 aaO sowie BAG 13. August 1980 aaO).

    Denn mit dem Vertrag vom 27. August 1996 haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108; Senat 16. Juli 1997 aaO).

  • BAG, 13.08.1980 - 4 AZR 592/78

    Bundeswehr - Bewirtschaftung einer Kantine - Heimbetriebsleiter -

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

    Deshalb stellte er im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihm frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen er allein weisungsberechtigt war (dazu bereits Senat 16. Juli 1997 aaO sowie BAG 13. August 1980 aaO).

    Vielmehr beruhte der Entschluß des Klägers zur persönlichen Mitarbeit offenbar auf wirtschaftlichen Überlegungen, deren zwingende Erforderlichkeit der Kläger nicht schlüssig dargelegt hat (vgl. hierzu auch BAG 13. August 1980 aaO).

  • BGH, 21.10.1998 - VIII ZB 54/97

    Rechtsweg zu den Zivilgerichten für Streitigkeiten zwischen einem Frachtführer

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (so bereits Senat 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO; im Ergebnis auch BAG 13. August 1980 - 4 AZR 592/78 - BAGE 34, 111, 120; zust. Boemke ZfA 1998, 285, 313).

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. Senat 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; Senat 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).
  • LAG Hamm, 20.10.1999 - 2 Sa 248/99

    Arbeitnehmereigenschaft - Buffetier

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Oktober 1999 - 2 Sa 248/99 - aufgehoben.
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Danach ist Arbeitnehmer, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Denn mit dem Vertrag vom 27. August 1996 haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108; Senat 16. Juli 1997 aaO).
  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (BAG 8. August 1958 - 4 AZR 173/55 - BAGE 6, 232, 241; vgl. auch BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00
    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (BAG 8. August 1958 - 4 AZR 173/55 - BAGE 6, 232, 241; vgl. auch BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - BAGE 39, 200).
  • BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

    Räumt der Vertragspartner dem Dienstnehmer das Recht ein, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden, ist dies ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - zu I 2 i der Gründe) .

    Verständigen sich die Vertragspartner darauf, dass der Dienstnehmer während der Laufzeit des Vertrags andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten berechtigt ist, ist dies ein Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - zu I 2 b der Gründe) .

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständiger Arbeit (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170).

    Des Weiteren spricht für die Selbständigkeit des Klägers seine Berechtigung, andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

    Rechtsbeziehungen der von ihm beschäftigten Arbeitskräfte zum Beklagten entstanden nicht (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

  • LAG Düsseldorf, 27.08.2010 - 10 Sa 90/10

    Franchisevertrag, Franchisenehmer, Arbeitnehmer

    Ist ein Franchisenehmer nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen, und zugleich vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, ist im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau regelmäßig davon auszugehen, dass kein Arbeitsverhältnis vorliegt (in Anlehnung an BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00,dokumentiert bei juris).

    Dass sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 30, m.w.N. zur Rspr. von BAG und BGH).

    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Mittelsmann, der selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist, im eigenen Namen Hilfskräfte einstellt, die mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen Arbeitsleistungen erbringen (vgl. BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 31, m.w.N.) Im vorliegenden Fall finden sich weder im unstrittigen Sachverhalt noch im Sachvortrag des Klägers Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte dem Kläger konkrete Weisungen zur Einstellung bestimmter Arbeitnehmer erteilt oder sich Weisungsbefugnisse gegenüber den von dem Kläger eingestellten Beschäftigten angemaßt hätte.

    Auf diesen Aspekt hatte allein der Kläger durch die ausschließlich ihm obliegende Personalauswahl und Personalführung entscheidenden Einfluss (vgl. zur ähnlichen Überlegung: BAG vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00, dokumentiert bei juris, Rn. 37).

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 667/01

    Arbeitnehmerbegriff - Kommissionär

    Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310, 314 f. mwN; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

    Ist der zur Dienstleistung Verpflichtete nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten allein zu erfüllen, sondern auf Hilfskräfte angewiesen und vertraglich berechtigt, seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen, spricht dies regelmäßig gegen ein Arbeitsverhältnis (Senat 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Hiermit hat die Beklagte keine arbeitsvertraglichen Weisungen erteilt, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Klägers geschaffen (vgl. Senat 12. Dezember 2001 aaO).

    Denn mit dem Kommissionsvertrag haben die Parteien ihre rechtlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt, inhaltlich verändert und das Rechtsverhältnis nicht nur anders bezeichnet (vgl. hierzu Senat 12. Dezember 2001 aaO; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108).

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 Sa 65/07

    Keine Arbeitnehmereigenschaft des Betreibers einer Agentur für die Verteilung von

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; 30. September 1998 - 5 AZR 563/97 - BAGE 90, 36; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Zeitungsausträger; BGH 21. Oktober 1998 - VIII ZB 54/97 - NZA 1999, 110).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO; ebenso BGH 21. Oktober 1998 aaO).

    Deshalb stellte sie im eigenen Namen und für eigene Rechnung von ihr frei ausgewählte Arbeitskräfte ein, denen sie allein weisungsberechtigt war (BAG 12. Dezember 2001 aaO; 16. Juli 1997 aaO).

    Der der Klägerin von der Beklagten vorgegebene und vielfach präzisierte fachliche Rahmen für das äußerliche Erscheinungsbild der Briefzusteller, ihrer Kontrollen, der von ihnen zu übernehmenden Beobachtungsaufgaben der Konkurrenz, der Datenerhebung und der übrigen von der Klägerin dargelegten Anweisungen stellt sich damit als Einflussnahme innerhalb eines freien Vertragsverhältnisses dar, wie es etwa auch bei Franchiseverträgen üblich ist (vgl. BAG 12. Dezember 2001 aaO).

  • LAG Hamm, 23.11.2004 - 19 (5) Sa 342/05

    Arbeitnehmerbegriff ; Abhängigkeit

    Wenn auch die unternehmerische Freiheit des Betreibers eingeschränkt ist, so kann der Betreiber dennoch wie jeder andere Unternehmer jeweils selbst bestimmen, welche Tätigkeit in welchem Umfang er wann in welcher Intensität ausführt - so hat z.B. die Klägerin nach ihren Angaben in ihrem Büro in der Verkaufstelle in der K4xxxxxxxx ein Kinderbett aufgestellt und ihr Kind bei der Arbeit beaufsichtigt - oder delegiert und kann die Auswahl des Personals, seine Einarbeitung und seine Anleitung vornehmen und die Art der Zusammenarbeit und das Arbeitsklima beeinflussen (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit unter I. 2. der Entscheidungsgründe) aber auch sein Einkommen, alles Gesichtspunkte, die für seine persönliche Unabhängigkeit von besonderer Bedeutung sind.

    Wie sich bereits aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - und vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - (AP Nr. 111 und Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit), denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, aber auch aus den obigen Ausführungen ergibt, lässt sich daraus kein Arbeitsverhältnis herleiten, selbst wenn nicht wie hier die Aufgaben in so großem Umfang durch Dritte ausgeführt werden.

    Für die Beklagte war deshalb eine für sie nachvollziehbare Kassenführung von besonderer Bedeutung ( vgl. speziell zum Kassensystem auch BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - aaO unter I.2.g), ohne dass dadurch die Freiräume der Klägerin entscheident eingeschränkt wurden.

  • LAG Hamm, 23.11.2004 - 19 (5) Sa 334/04

    Arbeitnehmerbegriff; Abhängigkeit

    Wenn auch die unternehmerische Freiheit des Betreibers eingeschränkt ist, so kann der Betreiber dennoch wie jeder andere Unternehmer jeweils selbst bestimmen, welche Tätigkeit in welchem Umfang er wann in welcher Intensität ausführt - so hat z.B. die Klägerin nach ihren Angaben in ihrem Büro in der Verkaufstelle in der K4xxxxxxxx ein Kinderbett aufgestellt und ihr Kind bei der Arbeit beaufsichtigt - oder delegiert und kann die Auswahl des Personals, seine Einarbeitung und seine Anleitung vornehmen und die Art der Zusammenarbeit und das Arbeitsklima beeinflussen (vgl. zu diesen Gesichtspunkten BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit unter I. 2. der Entscheidungsgründe) aber auch sein Einkommen, alles Gesichtspunkte, die für seine persönliche Unabhängigkeit von besonderer Bedeutung sind.

    Wie sich bereits aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - und vom 04.12.2002 - 5 AZR 667/01 - (AP Nr. 111 und Nr. 115 zu § 611 BGB Abhängigkeit), denen ähnliche Sachverhalte zugrunde liegen, aber auch aus den obigen Ausführungen ergibt, lässt sich daraus kein Arbeitsverhältnis herleiten, selbst wenn nicht wie hier die Aufgaben in so großem Umfang durch Dritte ausgeführt werden.

    Für die Beklagte war deshalb eine für sie nachvollziehbare Kassenführung von besonderer Bedeutung ( vgl. speziell zum Kassensystem auch BAG, Urteil vom 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - aaO unter I.2.g), ohne dass dadurch die Freiräume der Klägerin entscheident eingeschränkt wurden.

  • LAG München, 09.05.2016 - 10 Sa 690/15

    Außendienstmitarbeiter als freier Mitarbeiter, ladungsfähige Anschrift eines

    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls an (BAG v. 20.08.2003, 5 AZR 610/02, BAG v. 12.12.2001, 5 AZR 253/00).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 8 Sa 491/11

    Arbeitnehmerbegriff - Pachtvertrag als Arbeitsverhältnis

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit, m. w. N.).

    Dies sind wesentliche Merkmale selbständigen Tätigwerdens, bei deren Vorliegen regelmäßig nicht vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden kann (BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 13.08.1980 - 4 AZR 592/78 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Düsseldorf v. 27.08.2010 - 10 Sa 90/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 5).

    Hiermit hat die Beklagte keine arbeitsvertraglichen Weisungen erteilt, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Klägerin geschaffen, wodurch lediglich ihre unternehmerische Freiheit eingeschränkt wurde (vgl. BAG v. 12.12.2001 - 5 AZR 253/00 - AP Nr. 111 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG v. 13.08.1990 - 4 AZR 592/78 - AP Nr. 37 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

  • VG Hamburg, 18.05.2011 - 15 K 2446/10

    Zur Haftung des Arbeitgebers für die Abschiebung eines ausländischen

    Aufgrund des abgestuften Verhältnisses von Arbeitgeber, Mittelsperson und Arbeitnehmer kann sich allerdings gleichzeitig ein Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem über die Mittelsperson beschäftigten Arbeitnehmer ergeben (BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 31; LAG Bremen, Urteil vom 21.2.2007, 2 SA 206/05, Juris Rn. 237; LAG Hamburg, Urteil vom 27.2.2008, 5 Sa 65/07, Juris Rn. 51; Preis in Erfurter Kommentar, 11. Aufl. 2011, § 611 Rn. 173) .

    Zudem hatte er auch die Person des Vertreters selbst bestimmt, sich damit seinen "Arbeitnehmer" selbst ausgesucht (vgl. zu allem BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 30) .

    Es spricht hier deshalb nichts Durchgreifendes dafür, dass der Beigeladene tatsächlich nur als Vorgesetzter des Herrn Aydemir und nicht als dessen Arbeitgeber tätig war (vgl. dazu BAG, Urteil vom 14.4.2000, 9 AZR 94/99, Juris Rn. 25; vgl. auch BAG, Urteil vom 20.7.1982, 3 AZR 446/80, Juris Rn. 19, und BAG, Urteil vom 12.12.2001, 5 AZR 253/00, Juris Rn. 30) .

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2002 - 15 Sa 35/02

    Kündigung eines tatsächlich nicht bestehenden Arbeitsverhältnisses

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2014 - 15 Ta 582/14

    Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsklage einer Kustodin

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2007 - 3 Sa 595/06

    Abgrenzung eines Dienstverhältnisses vom Arbeitsverhältnis

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

  • ArbG Kempten, 18.01.2017 - 3 Ca 582/16

    Ein Reiseleiter vor Ort kann Arbeitnehmer sein

  • LAG Hamm, 07.06.2010 - 2 Ta 116/10

    Rechtsweg für Vergütungsklage aus dem Betrieb von Videotheken;

  • LAG Köln, 04.11.2002 - 2 Sa 678/02

    Internationale Zuständigkeit, Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • FG Köln, 21.10.2015 - 3 K 2253/13

    Gewährung einer Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (11) Sa 891/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (12) Sa 892/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Köln, 05.04.2012 - 6 Sa 1018/11

    Arbeitnehmerbegriff; Abgrenzung zum Selbständigen; Möglichkeit der

  • LAG Hamm, 11.07.2005 - 2 Ta 576/04

    Rechtsweg: Zur Arbeitnehmereigenschaft einer Werbedame

  • LAG Nürnberg, 09.03.2017 - 5 Sa 452/16

    Apotheke - Mietvertrag - Arbeitnehmereigenschaft - Statusklage

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 (8) Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • ArbG Hagen, 14.06.2007 - 3 Ca 2176/06

    Arbeitsverhältnis, Werkvertrag, Abgrenzung, Entfristung, Altersversorgung,

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.12.2004 - 21 Ca 9222/03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht