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   BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00   

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https://dejure.org/2001,1725
BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00 (https://dejure.org/2001,1725)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 5 AZR 257/00 (https://dejure.org/2001,1725)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 (https://dejure.org/2001,1725)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Arbeitsvergütung - Urlaubsentgelt - Verwirkung - Selbstständiger - Arbeitnehmer - Veränderung des rechtlichen Status - Vergütungsvereinbarung - Öffentlicher Dienst - Freier Mitarbeiter - Stundenpauschale - Tarifgehalt - Dienstverhältnis - Rechtsverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 612; ; BUrlG § 3; ; BUrlG § 4; ; BUrlG § 5; ; BUrlG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 612; BUrlG §§ 3 4 5 11
    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 611, 612; BUrlG §§ 3, 4, 5, 11
    Höhe der Arbeitsvergütung bei Statuswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2733
  • NZA 2002, 1338
  • DB 2002, 1723
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    im öffentlichen Dienst - Selbständige und freie Mitarbeiter in unterschiedlicher Form (Stundenpauschale bzw. Tarifgehalt) vergütet (Abgrenzung zu Senat 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv.).

    Bei Arbeitsverhältnissen wird dagegen die Vergütung aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zugrunde gelegt (vgl. Senat 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv.).

  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    c) Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach der während des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit (Zeitfaktor) und gemäß § 11 BUrlG nach der Höhe der hierfür bezahlten Vergütung (Geldfaktor, vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - AP BUrlG § 11 Nr. 47 = EzA BUrlG § 11 Nr. 44; 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 171 = EzA BUrlG § 11 Nr. 46).
  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen ist damit auf eine Fünf-Tage-Woche umzurechnen und beträgt 20 Arbeitstage (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 27. Januar 1987 - 8 AZR 579/84 - BAGE 54, 141; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    Der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen ist damit auf eine Fünf-Tage-Woche umzurechnen und beträgt 20 Arbeitstage (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 27. Januar 1987 - 8 AZR 579/84 - BAGE 54, 141; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    Der Hinweis auf die lange Zeit bis zur Klageerhebung im Februar 1998 genügt nicht zur Begründung der Verwirkung (vgl. Senat 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - DB 2001, 1833).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 771/98

    Bemessung des Urlaubsentgelts

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    c) Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach der während des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit (Zeitfaktor) und gemäß § 11 BUrlG nach der Höhe der hierfür bezahlten Vergütung (Geldfaktor, vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - AP BUrlG § 11 Nr. 47 = EzA BUrlG § 11 Nr. 44; 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 171 = EzA BUrlG § 11 Nr. 46).
  • BAG, 20.05.1976 - 2 AZR 202/75

    Verschlechternde Vertragsänderung - Schweigen auf das Angebot - Konkludente

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    Eine solche Annahme des Änderungsangebots durch schlüssiges Verhalten kommt nur dann in Betracht, wenn sich der Arbeitnehmer zu dem Angebot des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, nicht äußert und widerspruchslos seine Arbeit fortsetzt (BAG 20. Mai 1976 - 2 AZR 202/75 - AP BGB § 305 Nr. 4 = EzA BGB § 305 Nr. 9).
  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    Mit Urteil vom 22. Juni 1994 entschied das Bundesarbeitsgericht (- 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102) in einem Rechtsstreit der Beklagten mit einem anderen bei ihr beschäftigten Autolotsen, dieser sei Arbeitnehmer.
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    Eine Vertragspartei, die nach Aufklärung des Irrtums den Vorteil behalten will, der ihr im Widerspruch zu der wirklichen Rechtslage zufließen würde, handelt danach regelmäßig gegen Treu und Glauben (Senat 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273).
  • BAG, 21.01.1998 - 5 AZR 50/97

    Übliche Vergütung für Rundfunkmitarbeiter

    Auszug aus BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00
    Der von der Beklagten angezogenen Entscheidung des Senats vom 21. Januar 1998 (- 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349) lag kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.1999 - 2 Sa 21/99

    Sittenwidrigkeit von Lohnvereinbarungen; Anspruch auf Urlaubsabgeltung;

  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 5/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    In den Geldfaktor fließen daher weder die an den Kläger bezahlten Spesen ein, auch wenn sie pauschaliert werden, da diese einen tatsächlichen entstandenen Aufwand voraussetzen (Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv.), noch das an den Kläger bezahlte Weihnachts- und Urlaubsgeld.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (Senat 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177, 191).
  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Ist ein Arbeitsverhältnis von den Vertragsparteien irrtümlich als freies Mitarbeiterverhältnis angesehen und behandelt worden und kann der Arbeitgeber deshalb die Rückzahlung überzahlter Honorare verlangen (BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 - BAGE 97, 177; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv.), so umfaßt der Anspruch die Summendifferenz zwischen sämtlichen Honorarzahlungen und sämtlichen Vergütungsansprüchen.

    Mit dieser Feststellung steht zugleich fest, daß der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlungen nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten (BAG 21. Januar 1998 - 5 AZR 50/97 - BAGE 87, 349, 351 f.; 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zVv., zu II 1 b der Gründe; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zVv., zu I 3 der Gründe).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2017 - 11 Sa 66/16

    Rückforderung überzahlter Honorare nach Feststellung eines

    Dies gelte vielmehr nur dann, wenn der Arbeitgeber, wie insbesondere im öffentlichen Dienst, selbstständige und freie Mitarbeiter in unterschiedlicher Form - Stundenpauschale bzw. Tarifgehalt - vergüte (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 -).

    In dieser Annahme getroffene - fehlerhafte - Vergütungsabreden sind jedoch nicht allein deshalb unwirksam oder aus anderen Gründen unbeachtlich, weil das Rechtsverhältnis in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis ist (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - LS).

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnungen für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer gelten (BAG 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - Rn. 23; BAG 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - Rn. 17; BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - zu I 3 der Gründe; BAG 14. März 2001 - 4 AZR 152/00 -).

    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge einer Vergütungsvereinbarung, die allein nicht die Unzumutbarkeit begründen kann (BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - Rn. 21).

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 939/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Vergütung bei Arbeit auf Abruf

    (a) Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach der während des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit (Zeitfaktor) und gemäß § 11 BUrlG nach der Höhe der hierfür bezahlten Vergütung (Geldfaktor), d. h. nach dem Geldwert und der Anzahl der am konkreten Urlaubstag ausgefallenen Stunden (vgl. BAG, 9. November 1999, 9 AZR 771/98, NZA 2000, 1335 ; 22. Februar 2000, 9 AZR 107/99, NZA 2001, 268 ; 12. Dezember 2001, 5 AZR 257/00, NZA 2002, 1338 ; ErfK/Gallner, 13. Auflage, 2013, § 11 BUrlG Rn. 3).
  • LAG Hessen, 25.11.2009 - 18 Sa 1412/09

    Auflösungsantrag - Abfindungshöhe - Vergütungshöhe nach Statusprozess -

    Finden im Betrieb keine Tarifverträge Anwendung und trifft der Arbeitgeber individuelle Vereinbarungen, spricht dies dafür, dass eine Pauschalvergütung gerade auf die konkrete Arbeitsleistung des Verpflichteten abstellt und im Hinblick auf den angenommenen Status nur (teilweise) die "Ersparnis" der Arbeitgeberanteile berücksichtigt ( BAG Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 144/04 - AP BGB § 612, Nr. 69; BAG Urteil vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - NZA 2002, 1338, BAG Urteil vom 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - NZA 2002, 624 ) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.08.2010 - 5 Sa 90/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ausscheiden des Arbeitnehmers in der zweiten

    Nicht zum Arbeitsverdienst gehört dagegen vom Arbeitgeber geleisteter Aufwendungsersatz (BAG Urteil vom 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP Nr. 65 zu § 612 BGB = NJW 2002, 2733).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04

    Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis

    Dagegen ist anzunehmen, die jeweilige Parteivereinbarung solle gem. § 611 Abs. 1 BGB maßgebend bleiben, wenn der Arbeitgeber Tagespauschalen nur der Höhe nach abhängig von der rechtlichen Behandlung als Selbständiger oder Arbeitnehmer zahlt (vgl. BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - BAGE 100, 1, 6 ff.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 der Gründe; 29. Mai 2002 - 5 AZR 680/00 - BAGE 101, 247, 250).

    Dies ist gesetzliche Rechtsfolge einer Vergütungsvereinbarung, die allein nicht die Unzumutbarkeit begründen kann (Senat 9. Juli 1986 - 5 AZR 44/85 - BAGE 52, 273, 276 f.; 12. Dezember 2001 - 5 AZR 257/00 - AP BGB § 612 Nr. 65 = EzA BGB § 612 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

    (a) Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach der während des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit (Zeitfaktor) und gemäß § 11 BUrlG nach der Höhe der hierfür bezahlten Vergütung (Geldfaktor), d. h. nach dem Geldwert und der Anzahl der am konkreten Urlaubstag ausgefallenen Stunden (vgl. BAG, 9. November 1999, 9 AZR 771/98, NZA 2000, 1335 ; 22. Februar 2000, 9 AZR 107/99, NZA 2001, 268 ; 12. Dezember 2001, 5 AZR 257/00, NZA 2002, 1338 ; ErfK/Gallner, 13. Auflage, 2013, § 11 BUrlG Rn. 3).
  • LSG Hamburg, 26.01.2017 - L 1 KR 51/15

    Gesamtsozialversicherungsbeiträge; Ermittlung des zu berücksichtigenden

    Grundsätzlich führt der Umstand, dass die Parteien eines Vertragsverhältnisses bei dessen Abschluss davon ausgegangen sind, dass eine selbständige Tätigkeit geregelt werde, obwohl tatsächlich eine abhängige Beschäftigung vorliegt, nicht dazu, dass der geschlossene Vertrag seine Wirksamkeit verliert (vgl. BAG, Urt. v. 12.12.2001 - 5 AZR 257/00, Rn. 21).

    Die für eine selbständige Tätigkeit getroffene Vereinbarung ist nur dann für eine tatsächlich abhängige Beschäftigung nicht anwendbar, wenn sie - unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage - für einen Beteiligten nicht zumutbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 12.12.2001 - 5 AZR 257/00, Rn. 21) oder aus anderen rechtlichen Gesichtspunkten für eine abhängige Beschäftigung unzulässig und damit unwirksam ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2017 - 7 Sa 246/16

    Auslegung einer Vergütungsvereinbarung bei von den Parteien als freies

  • ArbG Wuppertal, 23.09.2020 - 7 Ca 1468/20
  • LAG Hessen, 10.12.2014 - 18 Sa 1736/14

    Zahlung weiterer Beiträge an die Sozialkassen des Baugewerbes wegen der

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (11) Sa 891/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Köln, 17.01.2006 - 9 (12) Sa 892/05

    Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung

  • LAG Köln, 21.12.2004 - 9 (11) Sa 1087/04

    Übliche Vergütung - Rechtsanwalt

  • LAG Köln, 29.01.2021 - 10 Sa 138/20

    Wesen des Auslandszuschlags; Einbeziehung des Auslandszuschlags bei Berechnung

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