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Rechtsprechung
   BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 261/60   

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https://dejure.org/1960,777
BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,777)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,777)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Nahverkehrschronik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstellung eines Manuskripts - Betriebschronik - Auftrag des Arbeitgebers - Erwerb von Eigentum - Literarische Urheberrechte - Zugangsrechte zum Manuskript

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1961, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

    Aus der Geschäftstätigkeit iSd. § 667 BGB erlangt sind auch die vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 20, aaO; vgl. auch: BAG 24. November 1960 - 5 AZR 261/60 - AP LitUrhG § 11 Nr. 1) .
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Es ist auch kein sachlicher Grund ersichtlich, warum entgegen der offenbar einhelligen, jedenfalls ganz herrschenden Lehre, der Entstehungsgeschichte des Gesetzes und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 36 UrhG a. F. dem Arbeitnehmerurheber (und den Urhebern in einem sonstigen Dienstverhältnis) der Anspruch auf den "Fairness-Ausgleich" gemäß § 32a UrhG versagt sein sollte, nachdem dessen Anwendung ja gerade voraussetzt, dass zwischen "Gegenleistung" (beim Arbeitnehmer: Arbeitslohn) und "Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes" (des Arbeitgebers) ein "auffälliges Missverhältnis" besteht, zumal auch außerhalb des Urheberrechts nach der Rechtsprechung des BAG eine aus § 242 BGB abzuleitende Vergütungspflicht für Sonderleistungen des Arbeitnehmers bestehen kann, wenn dem Arbeitgeber durch diese eine wertvolle Bereicherung zugeführt wird (siehe etwa die vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Wetterführungspläne II" , a.a.O., 152 unter 5. angeführten Entscheidungen BAG GRUR 1961, 491 - Nahverkehrschronik - und GRUR 1966, 88, 90 - Abdampfverwertung ).
  • BGH, 23.10.2001 - X ZR 72/98

    Wetterführungspläne II; Vergütungsanspruch für ein von einem Arbeitnehmer

    Nach dieser Vorschrift, deren Anwendbarkeit im Rahmen arbeitsvertraglicher Übertragungspflichten anerkannt ist (vgl. statt aller Schricker/Rojahn, aaO, § 43 UrhG Rdn. 71; Möhring/Nicolini/Spautz, aaO, § 43 UrhG Rdn. 11; s.a. BAG GRUR 1961, 491 - Nahverkehrschronik; GRUR 1966, 88 - Abdampfverwertung), kann der Umstand, daß das geschaffene Werk zu Vorteilen bei dem Nutzungsberechtigten geführt hat, die in einem groben Mißverhältnis zu der von ihm gezahlten Vergütung stehen, eine Anpassung der Vereinbarungen verlangen, die der Einräumung des Nutzungsrechtes zugrunde liegen.
  • BGH, 07.06.1971 - I ZR 116/69

    Auswertungsrechte an Spielfilmen - Schadensersatzpflicht wegen Vertragskündigung

    Die Eigentums - und Besitzverhältnisse hinsichtlich der Kopien bestimmen sich unabhängig von der Frage, wem die urheberrechtliche Auswertungsbefugnis zusteht, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (Ulmer a.a.O. S. 12; BAG GRUR 1961, 491 f - Nahverkehrschronik).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.10.1960 - 5 AZR 261/60   

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https://dejure.org/1960,1088
BAG, 06.10.1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,1088)
BAG, Entscheidung vom 06.10.1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,1088)
BAG, Entscheidung vom 06. Oktober 1960 - 5 AZR 261/60 (https://dejure.org/1960,1088)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit einer Prozeßfortsetzung - Vorliegen der Prozeßfortsetzungsbedingungen - Fristgerechte Rechtsmitteleinlegung - Amtsprüfung - Zulässigkeit der Revision - Beweiserhebung von Amts wegen - Empfangsbekenntnis - Beweiskraft - Gegenbeweis - Wiedereinsetzung in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1960, 1460
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Gleichgültig, ob der Revisionskläger oder die Revisionsbeklagte die Berufung eingelegt hat, muss das Revisionsgericht von Amts wegen prüfen, ob die in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel ordnungsgemäß waren (BGH 28. Januar 1954 - III ZR 356/51 - BGHZ 12, 161, 165; BAG 6. Oktober 1960 - 5 AZR 261/60 - AP ZPO § 212a Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 18. August 1965 - 1 AZR 77/65 - BAGE 17, 278, 282 = AP ZPO § 244 Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 28. Juni 1973 - 3 AZR 469/72 - AP ZPO § 518 Nr. 21; 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP ZPO § 518 Nr. 22 = EzA ZPO § 518 Nr. 7).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Gleichgültig, ob der Revisionskläger oder die Revisionsbeklagte die Berufung eingelegt hat, muss das Revisionsgericht prüfen, ob die in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel ordnungsgemäß waren (BGH 28. Januar 1954 - III ZR 356/51 - BGHZ 12, 161, 165; BAG 6. Oktober 1960 - 5 AZR 261/60 - AP ZPO § 212a Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 18. August 1965 - 1 AZR 77/65 - BAGE 17, 278, 282 = AP ZPO § 244 Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 28. Juni 1973 - 3 AZR 469/72 - AP ZPO § 518 Nr. 21; 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP ZPO § 518 Nr. 22 = EzA ZPO § 518 Nr. 7).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP ZPO § 518 Nr. 22 = EzA ZPO § 518 Nr. 7; 6. Oktober 1960 - 5 AZR 261/60 - AP ZPO § 212a Nr. 1).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

    Gleichgültig, ob der Revisionskläger oder die Revisionsbeklagte die Berufung eingelegt hat, muß das Revisionsgericht von Amts wegen prüfen, ob die in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel ordnungsgemäß waren (RGZ 159, 83, 84; BGHZ 6, 369, 370; BGHZ 7, 280, 284; BGHZ 12, 161, 165; BAGE 13, 305, 308 [BAG 08.11.1962 - 5 AZR 112/62] = AP Nr. 1 zu § 6 ArbPlatzSchutzG, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 6. Oktober 1960 - 5 AZR 261/60 - AP Nr. 1 zu § 212 a ZPO, zu II 1 der Gründe, mit Anm. Zeuner; BAGE 17, 278, 282 = AP Nr. 1 zu § 244 ZPO, zu I 1 der Gründe, mit Anm. Leipold; BAG Urteil vom 28. Juni 1973 - 3 AZR 469/72 - AP Nr. 21 zu § 518 ZPO; BAG Urteil vom 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 - AP Nr. 22 zu § 518 ZPO).
  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 193/92

    Wirksamkeit i.R.d. Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Ansprüche eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist jedoch der Gegenbeweis der Unrichtigkeit des angegebenen Datums zulässig (vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Oktober 1960 - 5 AZR 261/60 - AP Nr. 1 zu § 212 a ZPO, zu I 3 der Gründe; BAG Beschluß vom 30. Mai 1974 - 2 ABR 17/74 - AP Nr. 14 zu § 92 ArbGG 1953, zu II 1 a der Gründe; BGH Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 216/89 - NJW 1990, 2125, zu II 3 b der Gründe; BGH Urteil vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - NJW 1991, 42 jeweils m.w.N.).
  • BAG, 27.10.1960 - 5 AZR 578/59

    Ruhegehaltsansprüche eines Vorstandsmitglieds - Zuständigkeit der

    I, 1, Zur Zulässigkeit der Berufung, die das Revisionsgericht von Amts wegen zu überprüfen hat (vgl, BAG AP Kr "3 zu § 580 ZPO; BAG 6, 95 /lOO/; BAG, Urteil vom 10" Juni I960 - 1 AZR 402/59; BAG 1, 29 /31,52/ = AP Kr" 1 zu § 87 ArbGG 1926; BAG, Urteil vom 6" Oktober I960 - 5 AZR 261/60 -: BAG, Urteil vom 29" Oktober I960 - 5 AZR 581/59) hat das Landesarbeitsgericht deshalb Bedenken geäußert, weil im i'enor des Urteils des Arbeitsgerichts eine Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes nicht enthalten ist und das Arbeitsgericht es auch unterlassen hat, anläßlich der Urteilsverkündung bei der Mitteilung des wesentlichen Inhaltes der Entscheidungsgründe einejstreitwertfestsetzung bekanntzugeben« Das Landesarbeitsgericht hat längere Ausführungen dahingehend gemacht, im vorliegenden Pall ergebe sich der Wert des Streitgegenstandes erkennbar aus dem bezifferten Klageantrag des Klägers, und es hat dies für die Statthaftigkeit der Berufung der Beklagten genügen lassen«.
  • BAG, 29.10.1960 - 5 AZR 581/59

    Unzulässige Berufung - Abhilfe gegen eine Beschwer - Erstinstanzliches Urteil

    1, Anerkanntermaßen hat die Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, ob die in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel ordnungsmäßig waren (BAG- AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; BAG 6, 95 /TOO/; BAG, Urteil vom 10, Juni I960 - 1 AZR 402/59 BAG 1, 29 ß l ,327 = AP Nr. 1 zu § 87 ArbGG 1926; BAG, Urteil vom 6. Oktober I960 - 5 AZR 261/60; BAG, Urteil vom 27» Oktober I960 - 5 AZR 578/59).
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