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   BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64   

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https://dejure.org/1965,628
BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64 (https://dejure.org/1965,628)
BAG, Entscheidung vom 01.07.1965 - 5 AZR 264/64 (https://dejure.org/1965,628)
BAG, Entscheidung vom 01. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 (https://dejure.org/1965,628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schutz des Arbeitnehmereigentums - Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Einzelvertragliche Vereinbarung - Kollektivvertragliche Vereinbarung - Fürsorgemaßnahmen - Betriebe des Ruhrkohlenbergbaus - Hochziehbare Kleiderhaken - Kauenwärter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 17, 229
  • NJW 1965, 2173
  • MDR 1965, 1025
  • DB 1965, 1485
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.02.1960 - 2 AZR 290/57

    Parkmöglichkeit - Arbeitgeberpflicht - Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64
    Im übrigen wäre durch das Anbringen von Sicherheits schlössern ein absoluter Schutz ohnehin nicht zu erreichen, da viele Diebstähle erfahrungsgemäß durch eigene Nachläßigkeit der Arbeitnehmer ermöglicht werden (z"B. Arbeitnehmer entfernt sich von seinen Kleidern, nachdem er den Kleiderhaken hcruntcrgclasscn hat; Liegcnlassen von Gegenständen, Vergeßlichkeit usw, [vgl, auch Grimm, Zur Frage der Haftung der Bergwerksbesitzer für Kleidungsstücke der 8 Bergleute, die in den sogenannten Mannschaftskauon entucndet v;crdcn, ZfB Ed» 61, So ACOj)» Nicht ohne Ecdcutung ist in diesem Zusammenhang schließlich auch, daß die Agrippina-Versichorung den Versicherungsschutz nicht von einen Abochiicßcn der Ivette abhängig genacht hat, sofern nur" die auf der Zeche übliche Beaufsichtigung durchgoführt wird» Bei Berücksichtigung aller dieser Umstände ergibt sich, daß keine betriebliche Notwendigkeit für eine das normale und übliche Maß übersteigende Fürsorgenaßnahne des Arbeitgebers besteht» Nur dann, v;enn die begehrte Maßnahme hinreichend erfolgversprechend erscheint, können schließlich den Arbeitgeber zusätzliche finanzielle Belastungen zugenutet 'werden (vgl» BAG 7 5 280 = AP Nr» 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG 9, 31 - AP Nr. 7 su § 618 BGB).
  • BAG, 05.03.1959 - 2 AZR 268/56

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutze des Arbeitnehmereigentums

    Auszug aus BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64
    1» Für den Schutz dos vom Arbeitnehmer berechtigterweise in den Be trieb eingcbrachtcn Arbcitnehmeroigontums kommt als Anspruchsgrundla ge ausschließlich die allgemeine Füi"sorgepflicht des Arbeitgebers in Betracht, soweit keine oinzcl- oder kollektivvcrtraglichc Vereinba rung vorlicgt» § 618 BGB ist nicht anwendbar (Bestätigung des Urteils des Bundcsarbcitsgcrichts vom 5° März 1959 - 2 AZR 268/56 - BAG 7 5 280 = AP Nr» 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht)» .
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 668/13

    Nutzung einer Domain-Adresse mit einem Namensbestandteil des Arbeitgebers durch

    Auszug aus BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64
    7" Zusarnnenfassend kann fcstgcstellt werden, daß das Verlangen des Klägers auf Bezahlung des von ihn angcschafften Vorhängeschlosses nicht begründet ist« Die Gestellung zcchcncigcncr Vorhängeschlösser ist bei Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Verhältnisse weder erforderlich noch notwendig, um das Sicherungsbedürfni der Arbeitnehmer hinsichtlich der cingebrachtcn Kleider zu befriedigen (BAG 7? 280 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB FürSorge pflicht).
  • LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17

    Tief Zoran: Großmüllbehälter zerstört PKW - Haftung des Arbeitgebers?

    Darüber hinausgehende Maßnahmen im Sinne einer Garantie zu verlangen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (BAG v. 25.05.2000 - 8 AZR 518/99, juris; BAG v. 01.07.1965 - 5 AZR 264/64, BAGE 17, 229).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

    Darüber hinausgehende Maßnahmen im Sinne einer Garantie zu verlangen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (BAG 1. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 - BAGE 17, 229, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 149/68

    Lohnfortzahlung bei vom Arbeitgeber zu vertretender Unmöglichkeit - Zerstörung

    Der Annahme eines ausdrücklich oder stillschweigend vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossenen Verwahrungsvertrages bedarf es nicht (BAG 17, 229 mit weiteren Nachweisen).

    Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für eingebrachtes Gut des Arbeitnehmers wird zwar begrenzt durch die Treuepflicht des Arbeitnehmers, im eigenen Interesse selbst das Zumutbare zu tun, um das Eigentum vor Verlust oder Beschädigung zu bewahren (BAG 17, 229 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).

  • LAG Hamm, 21.05.1999 - 15 Sa 2236/98

    Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ersatz des Schadens, der an

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  • LAG Hessen, 31.05.2011 - 19 Sa 1753/10

    Anspruch auf ausreichende Aufbewahrungsmöglichkeiten für Dienstkleidung -

    Aufgrund der Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, eine sichere Verwahrungsmöglichkeit für das vom Arbeitnehmer berechtigterweise in den Betrieb eingebrachte Arbeitnehmereigentum zu schaffen (vgl. BAG, 01. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 - BAGE 117, 229).
  • LAG Hamm, 17.10.2005 - 10 TaBV 143/05

    Einrichtung einer Einigungsstelle offensichtliche Unzuständigkeit Mitbestimmung

    Zutreffend ist zwar, dass zum mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten Regelungen der Kleiderablage, der Sicherung der von den Arbeitnehmern in den Betrieb mitgebrachten Sachen zählen (BAG, Urteil vom 01.07.1965 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 75; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 71; Richardi, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rz. 185 m.w.N.).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    2. Da es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluß einer solchen zusätzlichen Unfallversicherung mangelt, kann der Anspruch der Beklagten nur aus der allgemeinen, das Arbeitsverhältnis durchdringenden Fürsorgepflicht des klagenden Landes hergeleitet werden (vgl. BAG Urteil vom 1. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 18. Dezember 1972 - 5 AZR 317/72 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I, S. 390 m. w. N. der Literatur).
  • ArbG Rheine, 16.01.1998 - 2 Ca 1659/97

    Frage der Anredeform; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ; Allgemeines

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