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   BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12   

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BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12 (https://dejure.org/2014,30562)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2014 - 5 AZR 283/12 (https://dejure.org/2014,30562)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 (https://dejure.org/2014,30562)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag - Anspruchsübergang - Grenzgänger - Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

  • openjur.de

    Leistungsklage; Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung; Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag; Anspruchsübergang; Grenzgänger; Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag - Anspruchsübergang - Grenzgänger - Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 45 AEUV, Art 3 Abs 1 EWGV 1612/68, Art 7 Abs 2 EWGV 1612/68, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 S 1 DBA FRA
    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag - Anspruchsübergang - Grenzgänger - Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, §§ ... 38, 108 Abs. 3 InsO, § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO, §§ 53, 55 InsO, §§ 179, 180 InsO, § 611 Abs. 1 BGB, § 187 SGB III, § 187 Satz 1 SGB III, § 341 Abs. 4 SGB III, § 141m Abs. 1 AFG, § 115 Abs. 1 SGB X, § 185 Abs. 1 SGB III, § 115 SGB X, § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch, § 141m AFG, §§ 183 ff. SGB III, § 3 Nr. 2 EStG, § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 185 Abs. 1, Abs. 2 SGB III, § 185 SGB III, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA Frankreich, § 188 SGB III, Art. 45 AEUV, Art. 3 Abs. 1, Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EWG) Nr. 1612/68, Art. 45 Abs. 2 AEUV, Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68, Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68, § 185 Abs. 2 Nr. 2 SGB III, Art. 267 AEUV, § 45 ArbGG, § 91 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des gesetzlichen Anspruchsübergangs aufgrund Zahlung von Insolvenzgeld

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Übergang des Bruttolohnanspruchs auf die Bundesagentur für Arbeit bei Inanspruchnahme von Insolvenzgeld (auch bei Grenzgängern)

  • bag-urteil.com

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag - Anspruchsübergang - Grenzgänger - Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

  • Betriebs-Berater

    Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag

  • rewis.io

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag - Anspruchsübergang - Grenzgänger - Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsklage; Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung; Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag; Anspruchsübergang; Grenzgänger; Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich

  • rechtsportal.de

    Umfang des gesetzlichen Anspruchsübergangs aufgrund Zahlung von Insolvenzgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzgeld - und der gesetzliche Anspruchsübergang

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Insolvenzgeld - und der Umfang des Anspruchsüberganges

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übergang der Bruttolohnforderung auf die Bundesagentur nach § 187 SGB III a.F.

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Leistungsklage - Zulässigkeit bei behaupteter Masseforderung - Vergütungsanspruch nach Insolvenzgeldantrag - Anspruchsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 290
  • ZIP 2013, 591
  • ZIP 2014, 2147
  • MDR 2015, 40
  • NZA 2015, 486
  • NZI 2015, 81
  • BB 2014, 2804
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 28.06.2012 - C-172/11

    Erny - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr.

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbietet der sowohl in Art. 45 AEUV als auch in Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 39, 41 mwN) .

    Eine Vorschrift des nationalen Rechts oder eine vertragliche Bestimmung ist, sofern sie nicht objektiv gerechtfertigt ist und in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck steht, als mittelbar diskriminierend anzusehen, wenn sie sich ihrem Wesen nach eher auf Grenzarbeitnehmer als auf inländische Arbeitnehmer auswirken kann und folglich die Gefahr besteht, dass sie Grenzarbeitnehmer besonders benachteiligt (EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 23) .

    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle Inländer begünstigt werden oder dass unter Ausschluss der Inländer nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (vgl. EuGH 14. Juni 2012 -  C-542/09  - Rn. 38; 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 41) .

    Jedoch braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob Art. 45 AEUV und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 einer nationalen gesetzlichen Bestimmung wie § 185 Abs. 2 Nr. 2 SGB III aF entgegenstehen, nach der der Betrag des als Sozialleistung gezahlten Insolvenzgelds so berechnet wird, dass die geschuldete Lohnsteuer bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Insolvenzgelds fiktiv abgezogen wird, während nach dem DBA Frankreich Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen von Arbeitnehmern, die nicht im Beschäftigungsstaat ansässig sind, nur in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem sie ansässig sind (vgl. zur Berücksichtigung eines fiktiven Steuerabzugs bei der Berechnung eines vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 54; vgl. zur Berücksichtigung bei der Bemessung einer vom Beschäftigungsstaat gezahlten Überbrückungsbeihilfe EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 37, Slg. 2004, I-8471 und nachgehend BAG 10. März 2005 - 6 AZR 317/01 - zu 2 b der Gründe, BAGE 114, 60) .

  • BFH, 01.03.2012 - VI R 4/11

    Gegenleistung für die Übertragung eines Arbeitsentgeltanspruchs als Insolvenzgeld

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Es wird nicht für die Erbringung einer Arbeitsleistung, sondern wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gezahlt (BFH 1. März 2012 - VI R 4/11 - Rn. 17, BFHE 237, 59) .

    Ginge man von einem auf das Nettoentgelt begrenzten Anspruchsübergang aus, hätte dies, verglichen mit der Situation außerhalb der Insolvenz, regelmäßig eine Besserstellung des Arbeitnehmers zur Folge: Er erhielte Insolvenzgeld, das nach § 3 Nr. 2 EStG nicht zu versteuern ist und lediglich dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG unterliegt (vgl. BFH 1. März 2012 - VI R 4/11 - Rn. 9, aaO) .

    Bei Grenzgängern iSd. DBA Frankreich werden zudem hieraus resultierende Nachteile begrenzt, indem Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung, wie vorliegend das Insolvenzgeld, nach Art. 14 Abs. 2 Nr. 1 iVm. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 DBA Frankreich ausschließlich im Quellenstaat zu versteuern sind und Insolvenzgeld - wie die als Äquivalent hierfür nach § 188 SGB III von Dritten geleisteten Zahlungen auch - nach § 3 Nr. 2 EStG im Inland nicht zu versteuern ist und lediglich dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG unterliegt (vgl. BFH 1. März 2012 - VI R 4/11 - Rn. 9, 11, BFHE 237, 59) .

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 953/11

    Halteprämie - keine Masseverbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezieht sich allein auf eine Leistung an den sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 42) .

    Bei der Vergütung "für" den davor liegenden Zeitraum handelt es sich, auch wenn sie erst nach dem 20. September 2009 fällig wurde, um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 28 f.; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 36) .

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 5355 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO handelt (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 f.; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 17) , die unter den in §§ 179, 180 InsO geregelten Voraussetzungen mit einer Feststellungsklage zu verfolgen wäre.

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, Ungleichheiten der zu ordnenden Lebenssachverhalte zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 - zu C I der Gründe, BVerfGE 103, 242) .

    Bei der Gestaltung sozialer Sicherungssysteme steht dem Gesetzgeber ein großer Gestaltungsspielraum zu (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 - zu C I und C III 3 der Gründe, BVerfGE 103, 242) .

  • EuGH, 16.09.2004 - C-400/02

    Merida - Artikel 39 EG - Tarifvertrag - Überbrückungsbeihilfe für die ehemaligen

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Das Diskriminierungsverbot verlangt nicht nur, dass gleiche Sachverhalte nicht ungleich behandelt werden, sondern auch, dass ungleiche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden (EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 22, Slg. 2004, I-8471) .

    Jedoch braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob Art. 45 AEUV und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 einer nationalen gesetzlichen Bestimmung wie § 185 Abs. 2 Nr. 2 SGB III aF entgegenstehen, nach der der Betrag des als Sozialleistung gezahlten Insolvenzgelds so berechnet wird, dass die geschuldete Lohnsteuer bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Insolvenzgelds fiktiv abgezogen wird, während nach dem DBA Frankreich Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen von Arbeitnehmern, die nicht im Beschäftigungsstaat ansässig sind, nur in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem sie ansässig sind (vgl. zur Berücksichtigung eines fiktiven Steuerabzugs bei der Berechnung eines vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 54; vgl. zur Berücksichtigung bei der Bemessung einer vom Beschäftigungsstaat gezahlten Überbrückungsbeihilfe EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 37, Slg. 2004, I-8471 und nachgehend BAG 10. März 2005 - 6 AZR 317/01 - zu 2 b der Gründe, BAGE 114, 60) .

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in der Entscheidung vom 20. Juni 2002 (- 8 AZR 459/01 - zu II 1 der Gründe) beiläufig bemerkt, der Anspruchsübergang sei auf das Nettoentgelt beschränkt, weil die Bundesanstalt für Arbeit nur in dieser Höhe Insolvenzgeld zahle, ohne eine abweichende Auffassung zu erwähnen.

    Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist mit seiner beiläufigen Bemerkung in der Entscheidung vom 20. Juni 2002 (- 8 AZR 459/01 - zu II 1 der Gründe) nicht entscheidungserheblich von der Rechtsprechung des Senats abgewichen, denn die im Fall des Achten Senats klagende Bundesanstalt für Arbeit begehrte lediglich Zahlungen in Höhe des geleisteten Insolvenzgelds.

  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 97/00 R

    Konkursausfallgeld - Berechnung - Forderungsübergang auf die Bundesanstalt für

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Der Elfte Senat des Bundessozialgerichts hat sich der Rechtsprechung des Senats angeschlossen, allerdings die Behandlung von Grenzgängern offengelassen (BSG 20. Juni 2001 - B 11 AL 97/00 R - Rn. 23 ff., 32) .

    Hierin läge ein Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Schadensversicherung, das versicherte Interesse auf die Kompensation des Einkommensverlusts zu beschränken (BSG 20. Juni 2001 - B 11 AL 97/00 R - Rn. 33) .

  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Bei der Vergütung "für" den davor liegenden Zeitraum handelt es sich, auch wenn sie erst nach dem 20. September 2009 fällig wurde, um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 28 f.; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 36) .

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 5355 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO handelt (BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 f.; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 17) , die unter den in §§ 179, 180 InsO geregelten Voraussetzungen mit einer Feststellungsklage zu verfolgen wäre.

  • EuGH, 14.06.2012 - C-542/09

    Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle Inländer begünstigt werden oder dass unter Ausschluss der Inländer nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (vgl. EuGH 14. Juni 2012 -  C-542/09  - Rn. 38; 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 41) .
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 317/01

    Überbrückungsbeihilfe - Berücksichtigung ausländischer Steuern

    Auszug aus BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 283/12
    Jedoch braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob Art. 45 AEUV und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 einer nationalen gesetzlichen Bestimmung wie § 185 Abs. 2 Nr. 2 SGB III aF entgegenstehen, nach der der Betrag des als Sozialleistung gezahlten Insolvenzgelds so berechnet wird, dass die geschuldete Lohnsteuer bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Insolvenzgelds fiktiv abgezogen wird, während nach dem DBA Frankreich Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen von Arbeitnehmern, die nicht im Beschäftigungsstaat ansässig sind, nur in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem sie ansässig sind (vgl. zur Berücksichtigung eines fiktiven Steuerabzugs bei der Berechnung eines vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbetrags bei Altersteilzeit EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 54; vgl. zur Berücksichtigung bei der Bemessung einer vom Beschäftigungsstaat gezahlten Überbrückungsbeihilfe EuGH 16. September 2004 - C-400/02 - [Merida] Rn. 37, Slg. 2004, I-8471 und nachgehend BAG 10. März 2005 - 6 AZR 317/01 - zu 2 b der Gründe, BAGE 114, 60) .
  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 95/10

    Haftung nach dem AEntG - Insolvenz des Nachunternehmers

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

  • BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

  • BAG, 11.02.1998 - 5 AZR 159/97

    Konkursausfallgeld und Lohnsteuer

  • BAG, 22.08.2012 - 5 AZR 526/11

    Betriebsübergang - Ausschlussfrist - Insolvenz

  • LAG Saarland, 01.02.2012 - 2 Sa 96/11

    Anspruch einer Grenzgängerin auf Auszahlung von Lohnsteuer und

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Ob die eingeklagte Forderung dem Kläger zusteht oder infolge eines gesetzlichen Anspruchsübergangs in Höhe des dem Kläger gewährten Arbeitslosengelds der Bundesagentur für Arbeit, ist eine Frage der Aktivlegitimation, die erst im Rahmen der Prüfung der Begründetheit der Klage zu beantworten ist (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 10, BAGE 148, 290; Musielak/Voit/Weth aaO Rn. 18) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 53, 55 InsO oder eine Neumasseverbindlichkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO, ist die Klage deshalb nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung oder eine Altmasseverbindlichkeit handelt (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13, BAGE 148, 290; 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 15, BAGE 146, 64; 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 53, 55 InsO, ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Insolvenzforderung iSv. §§ 38, 108 Abs. 3 InsO handelt, die unter den in §§ 179, 180 InsO geregelten Voraussetzungen mit einer Feststellungsklage zu verfolgen wäre (BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13, BAGE 148, 290; 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 f.) .

    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezieht sich ebenso wie § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO aber allein auf eine Leistung an den sog. starken vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO (BAG 27. Juli 2017 - 6 AZR 801/16 - Rn. 28, aaO; 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 12, BAGE 148, 290) .

  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 801/16

    Altersteilzeit - Insolvenzgeld - Differenzvergütung

    Der Anspruchsübergang erfasst - begrenzt auf die Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 167 Abs. 1 bzw. § 185 Abs. 1 SGB III aF iVm. § 341 Abs. 4 SGB III)  - den Bruttolohnanspruch (BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 16, BAGE 148, 290; aA Gagel/Peters-Lange Stand Juni 2017 SGB III § 169 Rn. 8 ff. mwN zum Streitstand) .

    § 55 Abs. 2 Satz 2 InsO bezieht sich ebenso wie § 55 Abs. 2 Satz 1 InsO allein auf eine Leistung an den sog. "starken" vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis iSv. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO (BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 12, BAGE 148, 290; 12. September 2013 - 6 AZR 953/11 - Rn. 42) .

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 610/14

    Altersteilzeit - Grenzgänger - Aufstockungsbetrag

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbietet der sowohl in Art. 45 AEUV als auch in Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 (Art. 7 der Verordnung [EU] Nr. 492/2011) niedergelegte Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] Rn. 39 mwN; BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 33, BAGE 148, 290) .

    Um eine Maßnahme als mittelbar diskriminierend qualifizieren zu können, muss sie nicht bewirken, dass alle "Inländer" begünstigt werden oder dass unter Ausschluss dieser nur die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten benachteiligt werden (vgl. EuGH 28. Juni 2012 - C-172/11 - [Erny] aaO; 14. Juni 2012 - C-542/09 - [Kommission/Niederlande] Rn. 38; BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 34, BAGE 148, 290) .

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit iSv. §§ 53, 55 InsO oder eine Neumasseverbindlichkeit nach § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO, ist die Klage deshalb nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung oder eine Altmasseverbindlichkeit handelt (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13, BAGE 148, 290; 12. September 2013 - 6 AZR 980/11 - Rn. 15, BAGE 146, 64; 21. Februar 2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17 mwN) .
  • ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 1076/18
    Beruft sich ein Arbeitnehmer auf eine vor den Alt-Masseverbindlichkeiten vorweg zu erfüllende Neu-Masseverbindlichkeit, ist die Klage insoweit nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Alt-Masseverbindlichkeit oder gar um eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO handelt (vgl. BAG 25.06.2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13 m.w.N. zum Verhältnis Masseforderung zu Insolvenzforderung) .
  • ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 687/18
    Beruft sich ein Arbeitnehmer auf eine vor den Alt-Masseverbindlichkeiten vorweg zu erfüllende Neu-Masseverbindlichkeit, ist die Klage insoweit nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Alt-Masseverbindlichkeit oder gar um eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO handelt (vgl. BAG 25.06.2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13 m.w.N. zum Verhältnis Masseforderung zu Insolvenzforderung) .
  • ArbG Düsseldorf, 11.06.2018 - 9 Ca 1199/18
    Beruft sich ein Arbeitnehmer auf eine vor den Alt-Masseverbindlichkeiten vorweg zu erfüllende Neu-Masseverbindlichkeit, ist die Klage insoweit nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich tatsächlich um eine Alt-Masseverbindlichkeit oder gar um eine Insolvenzforderung i.S.d. § 38 InsO handelt (vgl. BAG 25.06.2014 - 5 AZR 283/12 - Rn. 13 m.w.N. zum Verhältnis Masseforderung zu Insolvenzforderung) .
  • AG Mannheim, 18.07.2019 - 4 IN 1331/19

    Restschuldbefreiung im Zweitverfahren über das freigegebene Vermögen aus der

    Vielmehr hat die Verknüpfung von unbedingt gestellten Eigenantrag und Antrag auf Restschuldbefreiung ihren Sinn gerade darin, dass der Schuldner in seinem Eigenantrag einerseits den Eröffnungsgrund einräumt und sich mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung andererseits bereit erklärt, sein verbleibendes Vermögen den Gläubigern zur gemeinschaftlichen Befriedigung zur Verfügung zu stellen (BGH NJW-RR 2017, 40 Rn. 14; NZI 2015, 81 Rn. 13).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 13.05.2015 - 3 Ca 1714/14

    Schadensersatz wegen unterlassener Zielvereinbarung - Abgrenzung von

  • ArbG Braunschweig, 25.10.2016 - 6 Ca 280/16

    Arbeitsunfähigkeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses - Entgeltfortzahlung

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