Weitere Entscheidung unten: BAG, 31.03.2021

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   BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20   

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BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20 (https://dejure.org/2021,6964)
BAG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 5 AZR 292/20 (https://dejure.org/2021,6964)
BAG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 (https://dejure.org/2021,6964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten, Zeitgutschrift für arbeitsfreie gesetzliche Feiertage)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten, Zeitgutschrift für arbeitsfreie gesetzliche Feiertage)

  • IWW

    § 562 Abs. 1 ZPO, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 559 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 611 BGB, § 611a Abs. 1 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L, § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TV-L, § 7 Abs. 7, Abs. 8 TV-L, § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT, § 362 Abs. 1 BGB, § 37 Abs. 1 TV-L, § 37 Abs. 1 Satz 1 TV-L, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässige Berufung bei Rüge des angefochtenen Urteils wegen fehlender Entscheidungsgründe; Bestimmung der dienstplanmäßig ausfallenden Stunden für einen gesetzlichen Feiertag nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L; Wegezeit eines uniformierten und bewaffneten Wachpolizisten als ...

  • bag-urteil.com

    Vergütung von Umkleide- Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • rewis.io

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten, Zeitgutschrift für arbeitsfreie gesetzliche Feiertage)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässige Berufung bei Rüge des angefochtenen Urteils wegen fehlender Entscheidungsgründe; Bestimmung der dienstplanmäßig ausfallenden Stunden für einen gesetzlichen Feiertag nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L ; Wegezeit eines uniformierten und bewaffneten Wachpolizisten als ...

  • rechtsportal.de

    Zulässige Berufung bei Rüge des angefochtenen Urteils wegen fehlender Entscheidungsgründe; Bestimmung der dienstplanmäßig ausfallenden Stunden für einen gesetzlichen Feiertag nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L ; Wegezeit eines uniformierten und bewaffneten Wachpolizisten als ...

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten, Zeitgutschrift für arbeitsfreie gesetzliche Feiertage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleidezeiten der Polizei: Wer sich zuhause umzieht, bekommt kein Geld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Wenn der Schutzmann sich umzieht...

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Grundsätze zur Vergütung der Umkleidezeit konkretisiert

  • haufe.de (Kurzinformation)

    An- und Ablegen der Uniform und Schutzausrüstung keine Arbeitszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind Umkleide- und Wegezeiten Arbeitszeit?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ankleidezeit ist nicht zu vergüten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeit und Anfahrt als Arbeitszeit

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeit eines Wachpolizisten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Vergütung von Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten - Vergütung der Umkleidezeit nur bei Nutzung von dienstlichem Schließfach

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 1197
  • NZA-RR 2021, 530
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 23; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN, BAGE 160, 167) .

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 24; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - aaO) .

    Der Kläger ist nach den Feststellungen des Berufungsgerichts zwar zum Tragen der Uniform und der PSA aufgrund Weisung des beklagten Landes verpflichtet und die Dienstkleidung ist auch - wie zutreffend festgestellt - besonders auffällig (vgl. dazu BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 19, BAGE 160, 167) .

  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Diese Arbeitnehmer sollen durch § 6 Abs. 3 Satz 3 TV-L ersatzweise in den Genuss einer dem Feiertag gleichwertigen bezahlten Freizeit kommen, also den Beschäftigten, die infolge des Feiertags frei haben und Entgeltfortzahlung erhalten, gleichgestellt werden (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 19, zur inhaltsgleichen Regelung im TVöD-AT) .

    Die Vergütungspflicht umfasst dann die ab dem abgesenkten Schwellenwert geleisteten Stunden als Überstunden unter Berücksichtigung der tariflichen Vergütungsvorgaben (vgl. BAG 27. März 2014 - 6 AZR 621/12 - Rn. 21, zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT) .

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 23; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN, BAGE 160, 167) .

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (vgl. BAG 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 - Rn. 24; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - aaO) .

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    "Arbeit" im Sinne dieser Bestimmungen ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 17) .

    Ist das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf gerichtet, verschiedene Kunden aufzusuchen - sei es, um dort Dienstleistungen zu erbringen, sei es, um Geschäfte für den Arbeitgeber zu vermitteln oder abzuschließen - gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten (vgl. BAG 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 18 mwN) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 10 Sa 1570/19
    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2020 - 10 Sa 1570/19 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2020 - 10 Sa 1570/19 - teilweise unter Zurückweisung der Revision des beklagten Landes im Übrigen im Tenor Ziff. I. und im Kostenausspruch aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

  • BAG, 20.03.2018 - 3 AZR 861/16

    Betriebliche Altersversorgung - zeitlich begrenzte Leistung

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (st. Rspr., vgl. BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 37 mwN) .

    b) Die Berufungsbegründung des Klägers, die bereits vor Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils des Arbeitsgerichts eingereicht wurde, genügt den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO (vgl. hierzu BAG 20. März 2018 - 3 AZR 861/16 - Rn. 38) .

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    a) Mit dem eigennützigen Zurücklegen des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück erbringt der Arbeitnehmer regelmäßig keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12

    Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Geschieht das nicht, entstehen nachgelagerte Ansprüche des Arbeitnehmers auf Beseitigung des tarifwidrigen Zustands (vgl. BAG 24. Oktober 2013 - 6 AZR 286/12 - Rn. 20, zu § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-K) .
  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 510/14

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Dabei muss individuell festgestellt werden, wie viele Stunden der betreffende Arbeitnehmer hätte arbeiten müssen, wenn er dienstplanmäßig zur Feiertagsarbeit herangezogen worden wäre, auch wenn dies bei schwankender Dienstplaneinteilung im Einzelfall zu Schwierigkeiten bei der Ermittlung der maßgeblichen Stundenzahl führen kann (vgl. BAG 24. September 2015 - 6 AZR 510/14 - Rn. 25, BAGE 152, 378) .
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 292/20
    Allerdings ist dafür eine Konkretisierung des Leistungsbegehrens erforderlich, an welcher Stelle des Arbeitszeitkontos die Gutschrift erfolgen soll (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 12) .
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07

    Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 21/20

    Außertariflicher Arbeitnehmer - Anspruch auf tarifliche Abstandsklausel wahrende

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 386/17

    Unzulässige Revision

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 2674/04

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 193/19

    Arbeitsentgelt - Bezugnahme auf beamtenrechtliche Besoldungsregelungen

  • BAG, 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

    Überstundenvergütung

    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht von der Zulässigkeit der Berufung ausgegangen, die von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr., vgl. nur BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 15) .
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 295/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten sowie von im häuslichen Bereich

    Das An- und Ablegen der Dienstwaffe zu Hause ist damit nicht ausschließlich fremdnützig und deshalb nicht vergütungspflichtig (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 25) .

    aa) Mit dem eigennützigen Zurücklegen des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück erbringt der Arbeitnehmer regelmäßig keine Arbeit für den Arbeitgeber (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 40; 22. April 2009 - 5 AZR 292/08 - Rn. 15) .

    Der Weg zur Arbeit bleibt dennoch privat (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 42) .

    Eine solche Annahme ist fernliegend, denn für angestellte Wachpolizisten besteht kein höheres Interesse am Eigenschutz als für andere Arbeitnehmer, die keine Dienstwaffe tragen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 44) .

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    "Arbeit" im Sinne dieser Bestimmung ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient, also fremdnützig ist (st. Rspr., vgl. zuletzt etwa BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 22; 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 17) .
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 270/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

    Das An- und Ablegen der Dienstwaffe zu Hause ist damit nicht ausschließlich fremdnützig und deshalb nicht vergütungspflichtig (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 25) .

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 15. Juli 2021 - 6 AZR 207/20 - Rn. 31; 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 23) .

    Die Vergütungspflicht umfasst dann die ab dem abgesenkten Schwellenwert geleisteten Stunden als Überstunden unter Berücksichtigung der tariflichen Vergütungsvorgaben (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 30 mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20

    Vergütung von Umkleidezeiten außerhalb des Betriebs

    "Arbeit" iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 17; 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 22; 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12, jeweils mwN., juris).

    Das Ankleiden mit einer vorgeschriebenen Dienstkleidung ist nur dann nicht lediglich fremdnützig und damit keine Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 23; 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13; 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15, jeweils mwN., juris).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 23; 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13, jeweils mwN., juris).

  • BAG, 14.07.2021 - 10 AZR 135/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

    Da sich das Landesarbeitsgericht mit der Einrede nicht befasst, sondern ausschließlich den Verfall der Beitragsforderungen geprüft hat, waren weitere Ausführungen zu dieser Sachrüge in der Revisionsbegründung entbehrlich (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 137/21

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten sowie von im häuslichen Bereich

    Das An- und Ablegen der Dienstwaffe zu Hause ist damit nicht ausschließlich fremdnützig und deshalb nicht vergütungspflichtig (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 25) .
  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 291/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

    Ausreichend ist die vom Kläger erhobene Rüge der Verletzung der Fünfmonatsfrist, denn das mit Gründen versehene erstinstanzliche Urteil ist erst nach Ablauf von fünf Monaten vom Vorsitzenden der Kammer der Geschäftsstelle übergeben worden (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 184/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

    Soweit die Feststellung sich auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht, wird der im Sinne des § 256 ZPO erforderliche Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses dadurch hergestellt, dass der Kläger rechtliche Vorteile in Form weiterer Vergütung aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstrebt (BAG, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 -, Rn. 20; Urteil vom 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 46; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. April 2014 - 6 Sa 555/13 -, Rn. 32 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 185/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

    Soweit die Feststellung sich auf einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum bezieht, wird der im Sinne des § 256 ZPO erforderliche Gegenwartsbezug des Rechtsverhältnisses dadurch hergestellt, dass der Kläger rechtliche Vorteile in Form weiterer Vergütung aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstrebt (BAG, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 -, Rn. 20; Urteil vom 27. Februar 2014 - 6 AZR 988/11 - Rn. 46; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. April 2014 - 6 Sa 555/13 -, Rn. 32 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 182/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrages

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 183/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

  • LAG Köln, 05.01.2022 - 5 Sa 121/21

    Angemessener Nachtarbeitszuschlag gem. § 6 Abs. 5 ArbZG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 186/21

    Auslegung; Feststellungsantrag; Pauschalentgeltgruppe; Protokollnotiz;

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Rechtsprechung
   BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20   

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https://dejure.org/2021,6963
BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20 (https://dejure.org/2021,6963)
BAG, Entscheidung vom 31.03.2021 - 5 AZR 148/20 (https://dejure.org/2021,6963)
BAG, Entscheidung vom 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 (https://dejure.org/2021,6963)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüstzeiten eines Wachpolizisten)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüstzeiten eines Wachpolizisten)

  • IWW

    § 37 Abs. 1 TV-L, § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 611 Abs. 1 BGB, § 611a Abs. 2 BGB, § 611 BGB, § 611a Abs. 1 BGB, § 533 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 268 ZPO, § 287 Abs. 2 ZPO, § 286 ZPO, § 287 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, § 287 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 37 Abs. 1 Satz 1 TV-L, § 559 Abs. 2 ZPO, § 559 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wegezeit eines uniformierten Wachpolizisten als private Lebensführung; Umwegezeit auf Weisung des Arbeitgebers als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Transparenzgebot bei durch Bezugnahme vereinbarter tariflicher Ausschlussklausel; Schätzung der Forderungshöhe durch das ...

  • bag-urteil.com

    Vergütung von Umkleide- Rüst- und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • rewis.io

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüstzeiten eines Wachpolizisten)

  • Betriebs-Berater

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüst-zeiten eines Wachpolizisten)

  • Betriebs-Berater

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüstzeiten eines Wachpolizisten)

  • rechtsportal.de

    Wegezeit eines uniformierten Wachpolizisten als private Lebensführung; Umwegezeit auf Weisung des Arbeitgebers als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Transparenzgebot bei durch Bezugnahme vereinbarter tariflicher Ausschlussklausel; Schätzung der Forderungshöhe durch das ...

  • rechtsportal.de

    Wegezeit eines uniformierten Wachpolizisten als private Lebensführung; Umwegezeit auf Weisung des Arbeitgebers als vergütungspflichtige Arbeitszeit; Transparenzgebot bei durch Bezugnahme vereinbarter tariflicher Ausschlussklausel; Schätzung der Forderungshöhe durch das ...

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüstzeiten eines Wachpolizisten)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alternative Urteilsgründe - und die Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wege- und Rüstzeiten eines Berliner Wachpolizisten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umkleidezeiten, Rüstzeiten und Wegezeiten eines Wachpolizisten

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sind Umkleide- und Wegezeiten Arbeitszeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3141
  • MDR 2021, 1401
  • NZA 2021, 1192
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Es handelt sich um eine Zusammenhangstätigkeit (vgl. zur Vergütungspflicht von Wegezeiten zu einer vom Arbeitgeber angewiesenen innerbetrieblichen Umkleidestelle BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 23; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116) .

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Umwegezeiten angefallen sind, vom Arbeitgeber veranlasst wurden und im geltend gemachten Umfang erforderlich waren (vgl. zu innerbetrieblichen Wegezeiten BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 28 ff. mwN, BAGE 157, 116) .

    Zudem reicht bei der Entscheidung über die Höhe einer Forderung - im Unterschied zu den strengen Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO - eine erhebliche, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 31 mwN, BAGE 157, 116) .

    Die für eine Schätzung unabdingbaren Anknüpfungstatsachen muss derjenige, der den Erfüllungsanspruch geltend macht, darlegen und beweisen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 34, aaO) .

    Die Vorschrift erlaubt damit auch die Schätzung des Umfangs von Erfüllungsansprüchen, wenn unter den Parteien die Höhe der Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen, verbunden oder unmöglich ist (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 32, aaO) .

    Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß der erforderlichen Umwegezeiten zutreffend geschätzt hat, ist nur auf Ermessensüberschreitung dahingehend zu überprüfen, ob das Tatsachengericht wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder der Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft hängt", also willkürlich ist (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 37, aaO; BGH 12. Juli 2016 - KZR 25/14 - Rn. 49, BGHZ 211, 146) .

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    "Arbeit" im Sinne dieser Bestimmungen ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 17) .

    Ist das wirtschaftliche Ziel der Gesamttätigkeit darauf gerichtet, verschiedene Kunden aufzusuchen - sei es, um dort Dienstleistungen zu erbringen, sei es, um Geschäfte für den Arbeitgeber zu vermitteln oder abzuschließen - gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten (vgl. BAG 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 18 mwN) .

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass der Weg zur Arbeit nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehört (BAG 18. März 2020 - 5 AZR 25/19 - Rn. 18 mwN) .

  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Es handelt sich um eine Zusammenhangstätigkeit (vgl. zur Vergütungspflicht von Wegezeiten zu einer vom Arbeitgeber angewiesenen innerbetrieblichen Umkleidestelle BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 23; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116) .

    Eine Schätzung hat nur zu unterbleiben, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 53) .

  • BAG, 18.09.2019 - 5 AZR 240/18

    Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Beschäftigungsklage

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Die im Zeitpunkt der jeweiligen Anwendung geltenden, in Bezug genommenen Regelungen sind bestimmbar (vgl. BAG 18. September 2019 - 5 AZR 240/18 - Rn. 32, BAGE 168, 25) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Nutzt der Arbeitnehmer zur Aufbewahrung der Dienstwaffe die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Möglichkeit eines dienstlichen Waffenschließfachs, zählen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit auch die innerbetrieblichen Wege, die dadurch veranlasst sind, dass der Arbeitgeber das Aufnehmen bzw. Ablegen der Dienstwaffe zu Dienstbeginn und -ende nicht am Schutzobjekt ermöglicht, sondern dafür ein von diesem Arbeitsplatz getrenntes Waffenschließfach bereitstellt (vgl. zu einer vom Arbeitsplatz getrennten Umkleidestelle BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 23, BAGE 143, 107) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Ebenso wie bei einem Klageantrag erfasst die Geltendmachung eines Anspruchs auch einen Anspruch, der als ein "Weniger" in ihm enthalten ist (vgl. zur gerichtlichen Geltendmachung BAG 18. September 2018 - 9 AZR 199/18 - Rn. 33) .
  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß der erforderlichen Umwegezeiten zutreffend geschätzt hat, ist nur auf Ermessensüberschreitung dahingehend zu überprüfen, ob das Tatsachengericht wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder der Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft hängt", also willkürlich ist (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 37, aaO; BGH 12. Juli 2016 - KZR 25/14 - Rn. 49, BGHZ 211, 146) .
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Dies ist bei Entgeltklagen regelmäßig der Fall; hier ist der Arbeitgeber aufgrund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage als der Arbeitnehmer (vgl. BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 24, BAGE 144, 210) .
  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 21/20

    Außertariflicher Arbeitnehmer - Anspruch auf tarifliche Abstandsklausel wahrende

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Insoweit erstrebt der Kläger rechtliche Vorteile in Form weiterer Vergütung aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (vgl. BAG 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 148/20
    Das Landesarbeitsgericht hat über die Streitgegenstände sachlich entschieden (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 24, BAGE 152, 1) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2019 - 7 Sa 620/19

    Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten als Arbeitszeit bei auffälliger Dienstkleidung -

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 193/19

    Arbeitsentgelt - Bezugnahme auf beamtenrechtliche Besoldungsregelungen

  • BAG, 12.01.2021 - 4 AZR 271/20

    Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in

    Der revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegt dabei, ob das Tatsachengericht alle wesentlichen Bemessungsfaktoren berücksichtigt oder der Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft hängt", also willkürlich ist (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 34; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 37, BAGE 157, 116; BGH 12. Juli 2016 - KZR 25/14 - Rn. 49, BGHZ 211, 146) .
  • VG Lüneburg, 02.05.2023 - 3 A 146/22

    Bahnreisezeiten eines Arbeitnehmers bei der regelmäßigen Überführung von

    Ob diese Zeiten vergütungsrechtlich als Arbeitszeit anzusehen sind (vgl. BAG, Urt. v. 31.3.2021 - 5 AZR 148/20 -, juris Rn. 26; Urt. v. 18.3.2020 - 5 AZR 36/19 -, juris Rn. 16; Urt. v. 17.10.2018 - 5 AZR 553/17 -, Rn. 14), ist hiervon unabhängig zu betrachten.
  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 207/20

    Vergütung von Umkleidezeiten eines Zugbegleiters - Tarifauslegung

    "Erforderlich" ist nur die Zeit, die der einzelne Arbeitnehmer im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 32) .

    bb) Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Zeiten im geltend gemachten Umfang erforderlich waren (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 32) .

    Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht die erforderlichen Zeiten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28, BAGE 160, 167; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 - Rn. 54; zuletzt zu sog. Umwegezeiten BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 31 ff.) .

    Allerdings darf das Gericht nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO eine Schätzung nur vornehmen, wenn unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände entweder unmöglich oder mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teils der Forderung in keinem Verhältnis stehen (BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 33 f.) .

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 55/20

    Auslegung TV-L (Wege- und Rüstzeiten eines Wachpolizisten)

    Der Arbeitnehmer legt die Schusswaffen an dem Ort des Waffenschließfachs aufgrund einer Weisung des Arbeitgebers an, weil dies aufgrund der von diesem vorgenommenen Organisation der Arbeitsabläufe so zu erfolgen hat (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 26) .

    Nutzt der Arbeitnehmer die Option, die Waffe zu Hause anzulegen, nicht, bleibt das Aufsuchen des dienstlichen Waffenschließfachs eine allein fremdnützige und damit zu vergütende Zusammenhangstätigkeit (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 27) .

    cc) Vergütungspflichtig ist jedoch nur die Umwegezeit, die der Kläger benötigt, um das dienstliche Waffenschließfach aufzusuchen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 29) .

    Das Landesarbeitsgericht hat ersichtlich den Vortrag des beklagten Landes zur Kenntnis genommen und zutreffend gewürdigt (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 30) .

    cc) Danach ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Schätzung der Umwegezeiten auf jeweils sechs Minuten vor Dienstantritt und nach Dienstende ausgehend von der Wohnanschrift des Klägers, dem Ort des dienstlichen Waffenschließfachs und dem Ort des zugewiesenen Schutzobjekts frei von Rechtsfehlern (vgl. im Einzelnen das Parallelverfahren BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 37) .

    Der nicht vergütungspflichtige Arbeitsweg wird durch den Umweg nur unterbrochen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 22) .

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 291/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

    aa) Zur Arbeit eines Wachpolizisten gehört auch das An- und Ablegen sowie das Laden und Entladen der Dienstwaffe, wenn diese Handlungen auf der Weisung des Arbeitgebers beruhen, den Dienst mit streifenfertiger Dienstwaffe anzutreten (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 45) .

    Nutzt der Arbeitnehmer die Option, die Waffe zu Hause anzulegen, nicht, bleibt das Auf- und Abrüsten mit der Dienstwaffe am dienstlichen Waffenschließfach eine allein fremdnützige und damit zu vergütende Zusammenhangstätigkeit (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 27) .

    Soweit das beklagte Land nunmehr im Rahmen seiner Revision eine deutlich kürzere Zeitdauer des Vorgangs als in der Tatsacheninstanz vorträgt - nur zwischen 20 und 40 Sekunden statt der zunächst behaupteten ein bis zwei Minuten -, handelt es sich um widersprüchlichen und überdies neuen Vortrag, der im Rahmen des Revisionsverfahrens nicht berücksichtigt werden kann, § 559 ZPO (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 50) .

    bb) Die vom Berufungsgericht vorgenommene Schätzung zum Entnehmen und Wegschließen, An- und Ablegen sowie Laden und Entladen der Dienstwaffe von jeweils zwei Minuten vor Dienstantritt sowie nach Dienstende ist daher im Ergebnis revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu bereits BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 51) .

    Einer weiteren Spezifikation bedurfte es für die Geltendmachung iSd. Ausschlussfrist nicht (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 52) .

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 295/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten sowie von im häuslichen Bereich

    (1) Zur Arbeit eines Wachpolizisten gehört auch das An- und Ablegen sowie das Laden und Entladen der Dienstwaffe, wenn diese Handlungen auf der Weisung des Arbeitgebers beruhen, den Dienst mit streifenfertiger Dienstwaffe anzutreten (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 45) .

    (1) In Abgrenzung zu einem Außendienstmitarbeiter oder Monteur, bei dem Teil der geschuldeten Tätigkeit die Fahrt zum Kunden ist, stellt sich beim Kläger das Zurücklegen des Weges zum Schutzobjekt nicht als notwendiger Bestandteil der Bewachungstätigkeit dar (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 20; zweifelnd Bayreuther NZA 2021, 745, 747) .

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 270/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Umkleide- und Rüstzeiten, Zeitgutschrift für

    b) Zur Arbeit eines Wachpolizisten gehört auch das An- und Ablegen sowie das Laden und Entladen der Dienstwaffe, wenn diese Handlungen auf der Weisung des Arbeitgebers beruhen, den Dienst mit streifenfertiger Dienstwaffe anzutreten (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 45) .

    Ob das Tatsachengericht das Mindestmaß der erforderlichen Umkleide- und Rüstzeiten zutreffend geschätzt hat, ist nur auf Ermessensüberschreitung dahingehend zu überprüfen, ob das Tatsachengericht wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder der Schätzung unrichtige oder unbewiesene Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat und damit die Schätzung mangels konkreter Anhaltspunkte völlig "in der Luft hängt", also willkürlich ist (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 34 mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20

    Vergütung von Umkleidezeiten außerhalb des Betriebs

    "Arbeit" iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 17; 31. März 2021 - 5 AZR 292/20 - Rn. 22; 6. September 2018 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12, jeweils mwN., juris).

    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass Umkleidezeiten angefallen sind, diese vom Arbeitgeber veranlasst wurden und im geltend gemachten Umfang erforderlich waren (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 32 zu Zeiten für den Umweg zum und vom Waffenschließfach; 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 Rn. 30, jeweils juris).

    Steht fest, dass Umkleidezeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleidezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 33; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28 mwN., juris).

  • LAG Hamm, 22.03.2022 - 17 Sa 1396/20

    Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Eine Schätzung hat allerdings zu unterbleiben, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BAG 31.03.2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 34 mwN).

    Die für eine Schätzung unabdingbaren Anknüpfungstatsachen muss er darlegen und beweisen (BAG 24.03.2021 - 8 AZR 120/20 - Rn. 103; 31.03.2021 - 5 AZR 148/20 -, Rn. 34).

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 544/20

    Auslegung TV-L (Vergütung für Wege- und Rüstzeiten)

    bb) Danach ist die vom Berufungsgericht vorgenommene Schätzung der Umwegezeiten auf jeweils vier Minuten vor Dienstantritt und nach Dienstende ausgehend von der Wohnung des Klägers, dem Ort des dienstlichen Waffenschließfachs und dem Ort des zugewiesenen Schutzobjekts frei von Rechtsfehlern (vgl. im Einzelnen das Parallelverfahren BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 37) .

    Der nicht vergütungspflichtige Arbeitsweg wird durch den Umweg nur unterbrochen (vgl. BAG 31. März 2021 - 5 AZR 148/20 - Rn. 22) .

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 659/19

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2022 - 5 Sa 173/21

    AT-Beschäftigter - Entgeltanspruch - Tantieme - Mindestabstand zur höchsten

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 38/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten)

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 545/20

    Auslegung TV-L (Vergütung für Wegezeiten)

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 129/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten)

  • BAG, 13.10.2021 - 5 AZR 180/20

    Auslegung TV-L (Vergütung von Wegezeiten)

  • LAG Sachsen, 22.03.2022 - 3 Sa 377/20

    Tarifliche Entgeltgruppenzulage - angestellte Grundschulrektorin - Stellenhebung

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