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   BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78   

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BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 (https://dejure.org/1980,1508)
BAG, Entscheidung vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 (https://dejure.org/1980,1508)
BAG, Entscheidung vom 13. August 1980 - 5 AZR 296/78 (https://dejure.org/1980,1508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsrecht - Unbezahlter Urlaub - Klausel - Vorbehalt - Einseitiges Bestimmungsrecht - Frühzeitiger Urlaubsabbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 781
  • DB 1981, 479
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.06.1974 - 1 ABR 25/73

    Mitbestimmungsrecht bei Vereinbarung über unbezahlten Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78
    Das Landesarbeitsgericht hat nicht festgestellt, ob im Betrieb der Beklagten ein Betriebsrat bestand; in diesem Falle wären formularmäßig vorbereitete Vereinbarungen über unbezahlten Sonderurlaub nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG 1972 mitbestimmungspflichtig (BAG 26, 193 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub).
  • BAG, 24.08.1967 - 5 AZR 59/67

    Freizeiteinbuße - Vermögensschaden

    Auszug aus BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78
    Deshalb muß das Revisionsgericht die Schätzung selbst vornehmen (BAG 20, 48 [54] = AP Nr. 7 zu § 249 BGB [zu 4 a der Gründe]).
  • BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75

    Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Ausschluß der Lohnzahlung durch

    Auszug aus BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78
    Zwar ist die Vorschrift des § 615 BGB grundsätzlich abdingbar; doch setzt die Wirksamkeit einer abdingenden Vereinbarung voraus, daß auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt und gegen die Interessen des Arbeitgebers ab gewogen werden (BAG AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien [zu 3 b und c der Gründe]).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Gerade diese Frage, die auch für die Anwendbarkeit des § 9 BUrlG auf einen unbezahlten Sonderurlaub entscheidend ist (vgl. z. B. BAG Urteile vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; vom 30. Juni 1976 - 5 AZR 246/75 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien; vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG; vom 13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Unbezahlter Urlaub; vom 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG), ist jedoch für § 17 Abs. 5 BAT zu verneinen.
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 84/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - AGB-Kontrolle

    Insofern lag der Sachverhalt in den vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP BUrlG § 1 Unbezahlter Urlaub Nr. 1, zu II 2 c der Gründe; 6. April 1982 - 3 AZR 1079/79 - BAGE 38, 255, 257 f.) jeweils anders.
  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 16 Sa 801/05

    Unangemessene Benachteiligung einer arbeitsvertraglichen Regelung

    Die diesen wirtschaftlichen Interessen Rechnung tragende Vereinbarung über das Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der durch Urlaub nicht ausgefüllten Schulferien regelt damit das Auftrags- und Beschäftigungsrisiko des Arbeitgebers, das nach § 615 BGB grundsätzlich bei diesem liegt (so BAG vom 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79 - DB 1982, 1676; vgl. auch BAG vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 - DB 1981, 479 - jeweils zur Vereinbarung unbezahlten Urlaubs).

    In der Rechtsprechung ist für eine wirksame Abbedingung verlangt worden, dass auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt und gegen die Interessen des Arbeitgebers abgewogen werden (BAG vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78 -, aaO.).

  • LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 265/14

    Bindungswirkung und Vertrauensschutz einer früheren sozialrechtlichen

    Das Auftrags- und Beschäftigungsrisiko des Arbeitgebers darf nicht allein dem Arbeitnehmer überbürdet werden (BAG, Urteil vom 13.08.1980 - 5 AZR 296/78).
  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 115/06

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses, AGB-Kontrolle

    Insofern lag der Sachverhalt in den vom Landesarbeitsgericht zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP BUrlG § 1 Unbezahlter Urlaub Nr. 1, zu II 2 c der Gründe; 6. April 1982 - 3 AZR 1079/79 - BAGE 38, 255, 257 f.) jeweils anders.
  • LAG Hamm, 14.04.1988 - 4 (9) Sa 2089/86

    Freistellung; Arbeitnehmer; Weiterbildung; Verfassungsmäßigkeit;

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  • ArbG Berlin, 18.10.2001 - 60 Ca 8706/01

    Anspruch auf Abgeltung von krankheitsbedingt nicht angetretenem Erholungsurlaub;

    Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Freizeitabgeltung z.B. von unbezahltem, nicht der Erholung dienenden Sonderurlaub (vgl. z.B. BAG 1, 7.74 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; BAG 30.6.96 - 5 AZR 246/75 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien; BAG 17.11.77 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG; BAG 13.8.80 - 5 AZR 296/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Unbezahlter Urlaub; BAG 25.5.83 - 5 AZR 236/80 AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG) oder von Überstunden wie zum Beispiel im Rahmen des § 17 Abs. 5 BAT-O (vgl. u.a. BAG 4, 9.85 AP Nr. 13 zu § 17 BAT; BAG 25.2.86 AP Nr. 4 zu § 15 MTB II; BAG 20.7.89 6 AZR 774/87 ZTR 90, 155).
  • LAG Hamm, 23.06.1988 - 4 Sa 1837/87

    Freistellung eines Arbeitnehmers zum Zwecke der beruflichen und politischen

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  • LSG Sachsen, 09.05.2001 - L 3 AL 120/99

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Einarbeitungszuschusses wegen

    Arbeitsrechtlich könnte dem durch die Vereinbarung des Ruhens der arbeitsvertraglichen Pflichten Rechnung getragen werden; eine solche ist jedenfalls dann zulässig, wenn sie von vornherein für eine genau bestimmte, mit dem Grund der Arbeitsfreistellung korrespondierende Dauer vereinbart wird (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.1980, DB 1981, 479).
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