Rechtsprechung
BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- IWW
- bag-urteil.com
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- Betriebs-Berater
Regressanspruch wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- Wolters Kluwer
Öffentlich-rechtliches Pflichtengefüge bezüglich der Lohnsteuer als Zahlungsverpflichtung aus dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis; Fälligkeitszeitpunkt des Erstattungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen nachentrichteter Lohnsteuer
- rewis.io
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- Bundesarbeitsgericht
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentlich-rechtliches Pflichtengefüge bezüglich der Lohnsteuer als Zahlungsverpflichtung aus dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
- datenbank.nwb.de
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen nachentrichteter Lohnsteuer
- Jurion (Kurzinformation)
Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen nachentrichteter Lohnsteuer
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 17.11.2015 - 3 Ca 6/15
- LAG Niedersachsen, 07.12.2016 - 13 Sa 22/16
- BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 872
- NZA 2019, 250
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19
Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen
Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) . - BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18
Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG
Der Begriff der Fälligkeit in Ausschlussfristen ist vielmehr unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht auszulegen (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27, BAGE 164, 159; 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 43) . - BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19
Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen
Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
- BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20
Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs
Es muss dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) . - BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18
Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften
Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN) . - OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 17 U 108/20
Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für …
Die Sicherungsmechanismen zugunsten des Fiskus dienen nicht dazu, den Steuerpflichtigen von seiner Steuerpflicht zu befreien (…vgl. BeckOK AO/Hennigfeld, 17. Ed. 1.7.2021, AO § 44 Rn. 115; OLG Frankfurt…, Urteil vom 02. Juli 2020 - 1 U 111/18 -, Rn. 83, 88, juris; ähnlich BFH…, Urteil vom 21. Juli 1983 - IV R 59/80 -, BFHE 139, 165, BStBl II 1983, 763, Rn. 17 im Anwendungsbereich des § 219 S. 1 AO;… Staudinger/Looschelders (2017) BGB § 426, Rn. 82 zur GrESt; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 20. April 1988 - 13 U 242/86 -, Rn. 122, juris zur GrESt; BAG, Urteil vom 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 -, BAGE 164, 159-167, Rn. 23 zur Lohnsteuer). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2019 - 3 Sa 338/19
Nachzuentrichtende Lohnsteuer
Da es sich um Regressansprüche handelt, die erst mit tatsächlicher Erfüllung der Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt - also mit tatsächlicher Zahlung - entstehen, beginnt auch erst mit diesem Zeitpunkt der Lauf einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist (BAG 14.11.2018 NZA 2019, 250 Rn. 18, 27).Gleiches gilt für den Beginn der Verjährungsfrist (BAG 14.11.2018 NZA 2019, 250 Rn. 29).
Im Übrigen wäre das Arbeitsgericht zur Überprüfung vorgenommener Abzüge für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge auch gar nicht befugt, jedenfalls solange der Arbeitgeber diese - wie hier - nachvollziehbar darlegt (…BAG 21.12.2016 NZA 2017, 531 Rn. 20; 14.11.2018 NZA 2019, 250 Rn. 14).".
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2020 - 7 Sa 1/20
Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
Dies ist bei dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 23a Abs. 3 S. 1 VddB-Satzung iVm. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB der Zeitpunkt der Bestandskraft des Haftungsbescheids, dem der Arbeitgeber als Gläubiger des Erstattungsanspruchs die Höhe der nachzuentrichtenden Pflichtbeiträge entnehmen kann, oder einer früheren tatsächlichen Erfüllung der Beitragsforderung an die Versorgungsanstalt (vgl. zu Steuererstattungsforderungen: BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 19 ff.).Solange wegen eines noch nicht vorhandenen Haftungsbescheids der VddB noch nicht feststeht, ob ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis überhaupt erforderlich ist, kann dem Freistellungberechtigten nicht zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis mit einer Streitfrage zu belasten, die möglicherweise keine praktische Bedeutung gewinnt (vgl. zu Steuererstattungsforderungen: BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 25).
Hat der Arbeitgeber bereits vor dem Eintritt der Bestandskraft des Haftungsbescheids gezahlt, ist für den Beginn der Ausschlussfrist dieser frühere Zeitpunkt maßgeblich (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27).
- OLG Frankfurt, 27.07.2021 - 26 U 14/21
Reichweite einer Erledigungsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung
Die von der Beklagten insoweit in Bezug genommene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts betrifft - anders als hier - keinen Fall der Vertragsgestaltung, sondern die Frage, ob es Parteien zur Vermeidung eines Rechtsverlusts in einer bestimmten Situation zugemutet werden kann, Freistellungsansprüche gegenseitig geltend zu machen und diese ggf. sogar gerichtlich zu verfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 14.11.2018 - 5 AZR 301/17 -, DStR 2019, 1218, 1221). - LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 883/19 Fälligkeit im Sinne tariflicher Ausschlussfristen tritt nicht ohne weiteres schon mit der Entstehung des Anspruchs ein, es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 28. Juni 2018 -8 AZR 141/16-Juris; BAG 14. November 2018-5 AZR 301/17-Juris) .
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 305/19
Erstattung nachentrichteter Steuern