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   BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17   

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https://dejure.org/2018,37211
BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17 (https://dejure.org/2018,37211)
BAG, Entscheidung vom 14.11.2018 - 5 AZR 301/17 (https://dejure.org/2018,37211)
BAG, Entscheidung vom 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 (https://dejure.org/2018,37211)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bag-urteil.com

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

  • Betriebs-Berater

    Regressanspruch wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

  • Wolters Kluwer

    Öffentlich-rechtliches Pflichtengefüge bezüglich der Lohnsteuer als Zahlungsverpflichtung aus dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis; Fälligkeitszeitpunkt des Erstattungsanspruchs des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen nachentrichteter Lohnsteuer

  • rewis.io

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlich-rechtliches Pflichtengefüge bezüglich der Lohnsteuer als Zahlungsverpflichtung aus dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachzuentrichtende Lohnsteuern - und der Regress des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen nachentrichteter Lohnsteuer

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen nachentrichteter Lohnsteuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 164, 159
  • NJW 2019, 872
  • NZA 2019, 250
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 18.06.2009 - VII ZR 167/08

    Verjährung und Kenntnis bei Ausgleichsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    aa) Allerdings geht der Bundesgerichtshof zur Verjährung des Ausgleichsanspruchs in einer zivilrechtlich begründeten Gesamtschuld nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB davon aus, dass Freistellungs- und Erstattungsanspruch Bestandteile eines einheitlichen Ausgleichsanspruchs sind und die Verjährungsfrist mit dem Entstehen der Gesamtschuld einheitlich zu laufen beginnt (vgl. BGH 18. Juni 2009 - VII ZR 167/08 - Rn. 13, BGHZ 181, 310; 9. Juli 2009 - VII ZR 109/08 - Rn. 21 f.; 7. Mai 2015 - VII ZR 104/14 - Rn. 19; sämtliche Entscheidungen zu Sachverhalten, die nicht lohnsteuerrechtlich überlagert sind) .

    Das sei mit den wesentlichen Zwecken des Rechtsinstituts der Verjährung - dem Schuldnerschutz und dem Rechtsfrieden - nicht zu vereinbaren (vgl. BGH 18. Juni 2009 - VII ZR 167/08 - Rn. 14 f., aaO) .

    (3) In diesem Zusammenhang greift auch der Hinweis des Bundesgerichtshofs nicht, eine relativ frühzeitige Verjährung des Ausgleichsanspruchs belaste den Ausgleichsberechtigten angesichts der Möglichkeit einer Feststellungsklage nicht unbillig (vgl. BGH 18. Juni 2009 - VII ZR 167/08 - Rn. 19, BGHZ 181, 310) .

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 266/16

    Besonderer Erfüllungseinwand des Arbeitgebers bei Lohnsteuerabzug

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    Nach § 38 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 16, BAGE 157, 336) .

    Dies betrifft den jeweiligen Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer unmittelbar, weil er den Abzug vom Lohn zu dulden hat (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 17, aaO) .

    Ob die Festsetzungen in den Haftungsbescheiden steuerrechtlich zutreffend sind, ist von den Arbeitsgerichten nicht zu überprüfen (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 266/16 - Rn. 20, BAGE 157, 336) .

  • BAG, 20.03.1984 - 3 AZR 124/82

    Verfall der Lohnsteuererstattungsforderung infolge Ablaufes der tariflichen

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer von den Einkünften des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme die Erstattung der gezahlten Lohnsteuern (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - zu II 2 a der Gründe mwN, BAGE 45, 222) .

    Dies ist bei dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB der Zeitpunkt der tatsächlichen Erfüllung der Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt (vgl. zu § 70 Abs. 1 BAT: BAG 20. März 1984 - 3 AZR 124/82 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 45, 222) .

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2014 - 4 Sa 400/14

    Regress; Lohnsteuer; Haftungsbescheid; geringfügige Beschäftigung;

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    Einwendungen des Arbeitnehmers gegen die Feststellungen eines Haftungsbescheids sind im arbeitsgerichtlichen Regressverfahren grundsätzlich nicht zulässig (LAG Düsseldorf 10. Dezember 2014 - 4 Sa 400/14 - Rn. 27) .

    Hält sich der Arbeitgeber an die Anordnungen des Haftungsbescheids, ist der Arbeitnehmer somit auf seine Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Finanzverwaltung zu verweisen (LAG Düsseldorf 10. Dezember 2014 - 4 Sa 400/14 - Rn. 27) .

  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    einen Zahlungsanspruch wenigstens annähernd zu beziffern (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 82, 327; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 5 c aa der Gründe) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    (4) Der Begriff der Fälligkeit in Ausschlussfristen ist überdies unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht auszulegen (BAG 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 43; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 7 c der Gründe, BAGE 115, 19) .
  • BFH, 05.03.2007 - VI B 41/06

    NZB: LSt-Haftungsbescheid, Lohnzufluss wegen Regressverzichts

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    Dabei erfüllt der Arbeitgeber eine fremde Schuld, denn im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 12; 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 17, BAGE 133, 332; BFH 5. März 2007 - VI B 41/06 - Rn. 5) .
  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 336/94

    Rückforderung überzahlten Arbeitsentgelts - Beginn der Ausschlußfrist bei Zahlung

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    einen Zahlungsanspruch wenigstens annähernd zu beziffern (BAG 27. März 1996 - 5 AZR 336/94 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 82, 327; 9. Februar 2005 - 5 AZR 175/04 - zu III 5 c aa der Gründe) .
  • BAG, 19.01.1979 - 3 AZR 330/77

    Lohnabrechnung - Fehlerhafte Abführung der Lohnsteuer - Freistellung von

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass das Finanzamt den lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer unmittelbar in Anspruch nehmen kann, so dass Freistellungs- und Erstattungsansprüche des Arbeitgebers gegenstandslos wären (vgl. BAG 19. Januar 1979 - 3 AZR 330/77 - zu 3 a, b der Gründe, BAGE 31, 236) .
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

    Auszug aus BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17
    Dabei erfüllt der Arbeitgeber eine fremde Schuld, denn im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 12; 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 17, BAGE 133, 332; BFH 5. März 2007 - VI B 41/06 - Rn. 5) .
  • BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 273/16

    Arbeitsentgelt - Lohnsteuer - Sozialversicherung

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und

  • LAG Niedersachsen, 07.12.2016 - 13 Sa 22/16
  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

  • BFH, 21.02.1992 - VI R 41/88

    Keine Nettolohnvereinbarung bei einvernehmlicher Steuerhinterziehung

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • BGH, 09.07.2009 - VII ZR 109/08

    Unabhängigkeit eines Ausgleichsanspruchs des den Anspruch des Gläubigers

  • BFH, 08.06.2011 - I R 79/10

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 104/14

    Zulässigkeit einer Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern

  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

    Der Begriff der Fälligkeit in Ausschlussfristen ist vielmehr unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht auszulegen (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27, BAGE 164, 159; 28. Juni 2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 43) .
  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Gesamtschuld -

    Dabei erfüllt der Arbeitgeber eine fremde Schuld, denn im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 9).

    Etwas anderes gilt nur, wenn ausnahmsweise der klar erkennbare Parteiwille dahin geht, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 10).

    Hat der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer von den Einkünften des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, kann er bis zur Inanspruchnahme durch das Finanzamt vom Arbeitnehmer Freistellung von etwaigen Nachforderungen verlangen und nach Inanspruchnahme die Erstattung der gezahlten Lohnsteuern (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 13).

    Dieser Rechtsbehelf steht nach herrschender Meinung sowohl dem Arbeitgeber als Adressaten des Haftungsbescheides wie auch dem Arbeitnehmer zu, soweit er persönlich für die nachgeforderte Lohnsteuer in Anspruch genommen werden kann (BFH 8. Juni 2011 - I R 79/10 - Rn. 16, BFHE 234, 101; BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - BAGE 164, 159 ff, Rn. 14).

    a) Für den Beginn der Ausschlussfristen bei dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Erfüllung der Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt, bei zuvor eingetretener Bestandskraft eines Haftungsbescheids dieser Zeitpunkt, maßgebend (dazu ausführlich BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 -, BAGE 164, 159 ff, Rn. 18 ff).

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht unlängst entschieden (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 -, BAGE 164, 159 ff, Rn. 29).

  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Es muss dem Gläubiger tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 27. März 2019 - 5 AZR 71/18 - Rn. 34, BAGE 166, 222; 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN, BAGE 164, 159) .
  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 71/18

    Urhebervergütung - Redakteure an Zeitschriften

    Es muss dem Gläubiger vielmehr tatsächlich möglich sein, seinen Anspruch geltend zu machen (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27 mwN) .
  • OLG Frankfurt, 02.03.2022 - 17 U 108/20

    Cum/ex-Aktiengeschäfte: Haftung der Depotbank des Verkäufers für

    Die Sicherungsmechanismen zugunsten des Fiskus dienen nicht dazu, den Steuerpflichtigen von seiner Steuerpflicht zu befreien (vgl. BeckOK AO/Hennigfeld, 17. Ed. 1.7.2021, AO § 44 Rn. 115; OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Juli 2020 - 1 U 111/18 -, Rn. 83, 88, juris; ähnlich BFH, Urteil vom 21. Juli 1983 - IV R 59/80 -, BFHE 139, 165, BStBl II 1983, 763, Rn. 17 im Anwendungsbereich des § 219 S. 1 AO; Staudinger/Looschelders (2017) BGB § 426, Rn. 82 zur GrESt; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. April 1988 - 13 U 242/86 -, Rn. 122, juris zur GrESt; BAG, Urteil vom 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 -, BAGE 164, 159-167, Rn. 23 zur Lohnsteuer).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2019 - 3 Sa 338/19

    Nachzuentrichtende Lohnsteuer

    Da es sich um Regressansprüche handelt, die erst mit tatsächlicher Erfüllung der Steuerforderung gegenüber dem Finanzamt - also mit tatsächlicher Zahlung - entstehen, beginnt auch erst mit diesem Zeitpunkt der Lauf einer tarifvertraglichen Ausschlussfrist (BAG 14.11.2018 NZA 2019, 250 Rn. 18, 27).

    Gleiches gilt für den Beginn der Verjährungsfrist (BAG 14.11.2018 NZA 2019, 250 Rn. 29).

    Im Übrigen wäre das Arbeitsgericht zur Überprüfung vorgenommener Abzüge für Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge auch gar nicht befugt, jedenfalls solange der Arbeitgeber diese - wie hier - nachvollziehbar darlegt (BAG 21.12.2016 NZA 2017, 531 Rn. 20; 14.11.2018 NZA 2019, 250 Rn. 14).".

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2020 - 7 Sa 1/20

    Erstattung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

    Dies ist bei dem Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 23a Abs. 3 S. 1 VddB-Satzung iVm. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB der Zeitpunkt der Bestandskraft des Haftungsbescheids, dem der Arbeitgeber als Gläubiger des Erstattungsanspruchs die Höhe der nachzuentrichtenden Pflichtbeiträge entnehmen kann, oder einer früheren tatsächlichen Erfüllung der Beitragsforderung an die Versorgungsanstalt (vgl. zu Steuererstattungsforderungen: BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 19 ff.).

    Solange wegen eines noch nicht vorhandenen Haftungsbescheids der VddB noch nicht feststeht, ob ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis überhaupt erforderlich ist, kann dem Freistellungberechtigten nicht zugemutet werden, das Arbeitsverhältnis mit einer Streitfrage zu belasten, die möglicherweise keine praktische Bedeutung gewinnt (vgl. zu Steuererstattungsforderungen: BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 25).

    Hat der Arbeitgeber bereits vor dem Eintritt der Bestandskraft des Haftungsbescheids gezahlt, ist für den Beginn der Ausschlussfrist dieser frühere Zeitpunkt maßgeblich (BAG 14. November 2018 - 5 AZR 301/17 - Rn. 27).

  • BFH, 23.08.2023 - X R 16/21

    Erstattung von Lohnkirchensteuer an den Arbeitgeber

  • LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 883/19

    1. Die Darlegungspflicht für den Beginn einer Ausschlussfrist liegt beim

  • OLG Frankfurt, 27.07.2021 - 26 U 14/21

    Reichweite einer Erledigungsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 305/19

    Nachentrichtete Lohnsteuer: Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

  • ArbG Dortmund, 18.04.2019 - 4 Ca 4344/18
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