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   BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58   

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BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58 (https://dejure.org/1960,544)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1960 - 5 AZR 304/58 (https://dejure.org/1960,544)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1960 - 5 AZR 304/58 (https://dejure.org/1960,544)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1961, 214
  • DB 1961, 242
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Dafür, daß die Arbeit des Klägers an den Kontrollorten Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst (zum Begriff vgl. statt aller: BAG 8, 25 [27,28] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO und BAG 8, 63 [71 ] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO) enthielt, hat das Landesarbeitsgericht in tatsächliche! Beziehung nichts festgestellt.

    Unter "Arbeitsbereitschaft" sind Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung zu verstehen (zu beiden vgl. BAG 8, 25 [27,28] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO).

  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 421/58

    Wegezeit zur Arbeit keine Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Die ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Rechtslehre geht dahin, daß die Zeit für die An- und Abfahrt des Arbeitnehmers zum Betrieb des Arbeitgebers in der Regel keine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist (vgl. RAG ARS 44, 235 [237] mit Anm. von Mansfeld [239240]; das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 26. August i960 - 1 AZR 421/58 - Hueck- Nijperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. 1, 6 . Aufl., 1959 § 33 VI 5 S. 191 zu Fußnote 55; Nik.isch, ArbR, 2.Aufl., Bd.l, 1955 § 27 III 2 S. 258; Staudinger-Nipperdey, Der Dienstvertrag, 1958, § 611 BGB Bern. 124).
  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 443/57

    Arbeitszeit der angestellten Ärzte in den öffentlichen Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Es entspricht einer ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch in der Literatur fast einhellig gebilligt wird, daß auch nach der AZO an sich verbotene Mehrarbeit dann absprachegemäß zu vergüten ist, wenn sie tatsächlich geleistet worden iifc; denn es geht nicht an, einen Verstoß gegen das zugunsten des Arbeitnehmers gedachte Schutzgesetz der AZO mit rückwirkender Nichtigkeit zu ahnden und damit die zugunsten des Arbeitnehmers bestimmten Schutzvorschriften der AZO sich zu seinem Nachteil auswirken zu lassen (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15" März i960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO; Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2 .Dözember 1959 - A AZR 400/58 - BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TO.A; Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom J>1. März i960 - 5 AZR 443/57 - und vom 21. Juli i960 - 5 AZR 510/58 - AP Nr. 17 und Nr.lS zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.10.1960 - 5 AZR 284/59

    Vergütung

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Eine zwingende Wirkung, die dieses Einverständnis des Klägers überflüssig machte, entfaltet eine betriebliche Übung dagegen nicht (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13- Oktober i960 - 5 AZR 284/59-niit weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 21.07.1960 - 5 AZR 510/58

    Nichtleitende angestellte Ärzte - Öffentliche Krankenanstalten - Tarifgehalt -

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Es entspricht einer ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch in der Literatur fast einhellig gebilligt wird, daß auch nach der AZO an sich verbotene Mehrarbeit dann absprachegemäß zu vergüten ist, wenn sie tatsächlich geleistet worden iifc; denn es geht nicht an, einen Verstoß gegen das zugunsten des Arbeitnehmers gedachte Schutzgesetz der AZO mit rückwirkender Nichtigkeit zu ahnden und damit die zugunsten des Arbeitnehmers bestimmten Schutzvorschriften der AZO sich zu seinem Nachteil auswirken zu lassen (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15" März i960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO; Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2 .Dözember 1959 - A AZR 400/58 - BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TO.A; Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom J>1. März i960 - 5 AZR 443/57 - und vom 21. Juli i960 - 5 AZR 510/58 - AP Nr. 17 und Nr.lS zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.12.1959 - 4 AZR 400/58

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit - Röntgenassistentin - Rahmentarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Es entspricht einer ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch in der Literatur fast einhellig gebilligt wird, daß auch nach der AZO an sich verbotene Mehrarbeit dann absprachegemäß zu vergüten ist, wenn sie tatsächlich geleistet worden iifc; denn es geht nicht an, einen Verstoß gegen das zugunsten des Arbeitnehmers gedachte Schutzgesetz der AZO mit rückwirkender Nichtigkeit zu ahnden und damit die zugunsten des Arbeitnehmers bestimmten Schutzvorschriften der AZO sich zu seinem Nachteil auswirken zu lassen (vgl. Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 15" März i960 - 1 AZR 464/57 - AP Nr. 9 zu § 15 AZO; Urteil des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 2 .Dözember 1959 - A AZR 400/58 - BAG 8, 245 [251] = AP Nr. 2 zu § 2 TO.A; Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom J>1. März i960 - 5 AZR 443/57 - und vom 21. Juli i960 - 5 AZR 510/58 - AP Nr. 17 und Nr.lS zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 274/58

    Beamte - Festgesetzte Arbeitszeit - Regelmäßige Arbeitszeit - Übertragung

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Dafür, daß die Arbeit des Klägers an den Kontrollorten Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst (zum Begriff vgl. statt aller: BAG 8, 25 [27,28] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO und BAG 8, 63 [71 ] = AP Nr. 1 zu § 13 AZO) enthielt, hat das Landesarbeitsgericht in tatsächliche! Beziehung nichts festgestellt.
  • BAG, 09.07.1958 - 2 AZR 438/56

    Verwirkung - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 304/58
    Verwirkung setzt neben anderem ein illoyales Verhalten des Anspruchsberechtigten voraus (vgl. statt aller: BAG 6, 165 [l68] = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht ausgeführt, dass die Grundsätze der Senatsentscheidung vom 8. Dezember 1960 (- 5 AZR 304/58 - zu 4 der Gründe, AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nr. 3) im Streitfall nicht einschlägig sind.
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Urteile des Senats vom 8. Dezember 1960 und 28. März 1963 - 5 AZR 304/58 - und - 5 AZR 209/62 - AP Nr. 1 und 3 zu § 611 BGB Wegezeit ausgeführt, es schließe sich im Grundsatz der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, wonach die im Interesse des Arbeitgebers aufgewendete Reisezeit, auch soweit sie außerhalb der regulären Arbeitszeit anfalle, in der Regel vergütungspflichtig sei.

    Indessen ist nicht zu übersehen, daß in dem vorbezeichneten Urteil wie auch im Urteil des Senats vom 8. Dezember 1960 (- 5 AZR 304/58 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wagezeit) und im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. April 1957 (- 4 AZR 315/54 - BAGE 5, 86, 90 = AP Nr. 1 zu § 2 TOA), unter Heranziehung aller Umstände, insbesondere der tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Regelungen, geprüft worden ist, ob und inwieweit jeweils im Einzelfall ein Anspruch auf Vergütung für Reisezeiten bestand.

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Gelänge ihm dies nicht, wäre nur die Wegzeit zu vergüten, die über die Zeit hinausgeht, die bei der Wahl der innerhalb der kürzesten Zeitspanne zurückzulegenden Wegstrecke angefallen wäre (vgl. BAG 8. Dezember 1960 - 5 AZR 304/58 - zu 4 der Gründe) .
  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 341/06

    Tarifauslegung - Vergütung von Wegezeiten

    Der Arbeitnehmer befriedigt damit weisungsgebunden die Arbeitsbedürfnisse, die aus unternehmerischen Anlässen an einem außerhalb des Betriebes belegenen Ort auftauchen (vgl. BAG 8. Dezember 1960 - 5 AZR 304/58 - AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nr. 3; einschränkend für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus gehende Reisezeiten: BAG 3. September 1997 - 5 AZR 428/96 - BAGE 86, 261; s. zu Reisezeiten ferner BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - NZA 2007, 155).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2008 - 7 Sa 864/06

    Arbeitsentgelt - Vergütung von Fahrtzeiten vom Home-Office zum Kunden

    Die Wegezeit des Arbeitnehmers von der Betriebsstätte zu einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplatz ist in der Regel als Arbeitszeit zu vergüten (vgl. dazu schon BAG, Urteil vom 08.12.1960, 5 AZR 304/58, zitiert nach juris).

    Bei einer unmittelbaren Anreise des Arbeitnehmers von seiner Wohnung zu einem außerhalb der Betriebsstätte gelegenen Arbeitsplatz ist regelmäßig die Zeit nicht zu vergüten, die der Arbeitnehmer dabei dadurch erspart, dass er sich nicht von seiner Wohnung zum Betrieb zu begeben braucht (vgl. BAG, Urteil vom 08.12.1960, 5 AZR 304/58, zitiert nach juris).

  • LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06

    Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu

    Infolge der dadurch vom Arbeitnehmer weisungsgebunden befriedigten und aus unternehmerischem Anlass außerhalb des Betriebes aufgetretenen Arbeitsbedürfnisse ist für diese Zeit die Vergütung für die ausgefallene Arbeitszeit zu erbringen (vgl. BAG v. 8.12.1960 - 5 AZR 304/58 - AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 1; einschränkend für über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus gehende Reisezeiten: BAG v. 3.9. 1997 - 5 AZR 428/96, BAGE 86, 261; ferner BAG v. 11.6. 2006 - 9 AZR 519/05, NZA 2007, 155).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2006 - 3 Sa 48/05

    Vergütungsanspruch für die Wegezeit des Fahrpersonals im öffentlichen Nahverkehr

    Solche Wegstrecken zwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit zu dem Zweck zurückzulegen, dass die geschuldete Tätigkeit an bestimmten Stellen durchgeführt werden kann, ist aber als Dienstleistung anzusehen, die regelmäßig nur gegen eine Vergütung erbracht wird (vgl. etwa Müller-Glöge, MüKoBGB § 611 BGB Rdnr. 827; ErfK-Preis, § 611 BGB Rdnr. 637 m.w.Nw.; BAG, Urteil vom 08. Dezember 1960 -5 AZR 304/58 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wegezeit).
  • LAG Hamm, 12.01.1996 - 5 Sa 1665/94

    Arbeitszeit: Vergütung von Reisezeiten und Überstunden

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  • BAG, 28.06.1961 - 4 AZR 11/60

    Meßgehilfe - Vermessungsarbeiten an Arbeitsstellen - Außerhalb der

    Dezember i960 - 5 AZR 304/58 - (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wegezeit) zum Ausdruck gebracht, sofern keine gegenteilige tarif- oder einzelvertragliche Regelung bestehe, gehöre die Wegezeit eines Arbeitnehmers von der Betriebsstätte sowohl als auch unmittelbar von seiner Wohnung zu einem außerhalb der Betriebsstätte befindlichen Arbeitsplatz zu seiner Arbeitszeit, nur müsse er sich im letzten Falle die durch den Wegfall des Wegs von der Wohnung zum Betrieb ersparte Zeit anrechnen lassen; das gelte auch für einen Arbeitnehmer, der nur in geringem Umfang innerhalb des Betriebs tätig sei.
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