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   BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11   

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BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11 (https://dejure.org/2012,14408)
BAG, Entscheidung vom 21.03.2012 - 5 AZR 320/11 (https://dejure.org/2012,14408)
BAG, Entscheidung vom 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 (https://dejure.org/2012,14408)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit der Revision - Beschwer

  • openjur.de

    Unzulässigkeit der Revision bei fehlender Beschwer; vorbehaltlose Zahlung des Urteilsbetrags

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unzulässigkeit der Revision bei fehlender Beschwer - vorbehaltlose Zahlung des Urteilsbetrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 552 Abs 1 S 2 ZPO, § 362 Abs 1 BGB, § 62 Abs 1 S 1 ArbGG, § 72 Abs 5 ArbGG
    Unzulässigkeit der Revision bei fehlender Beschwer - vorbehaltlose Zahlung des Urteilsbetrags

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zum Entfallen der Beschwer bei Zahlung des Urteilsbetrags aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil

  • rewis.io

    Unzulässigkeit der Revision bei fehlender Beschwer - vorbehaltlose Zahlung des Urteilsbetrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 552 Abs. 1 S. 2
    Zulässigkeit der Revision; Entfallen der Beschwer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3327
  • NZA-RR 2012, 601
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.2004 - X ZB 11/04

    Rechtsfolgen des Wegfalls der Rechtsmittelbeschwer

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Der Rechtsmittelkläger muss deshalb durch die angefochtene Entscheidung beschwert sein, und zwar nicht nur bei der Einlegung, sondern noch im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel (allgemeine Ansicht, vgl. nur BGH 29. Juni 2004 - X ZB 11/04 - zu II der Gründe, NJW-RR 2004, 1365; Zöller/Heßler ZPO 29. Aufl. Vor § 511 Rn. 10a; Reichold in Thomas/Putzo 33. Aufl. Vorbem. § 511 ZPO Rn. 16) .
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Die Beklagte hat aber - ohne dass der Kläger die Zwangsvollstreckung betrieben hätte - die von den Vorinstanzen ausgeurteilte Forderung nebst Zinsen nach Abrechnung (zur Wirkung einer Abrechnung vgl. BAG 28. Juli 2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18 f., BAGE 135, 197) mit der vorbehaltlosen Zahlung erfüllt, § 362 Abs. 1 BGB.
  • BGH, 18.01.2007 - IX ZB 170/06

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzschuldners gegen die Eröffnung des

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Denn eine Kostenentscheidung kann nicht isoliert mit Rechtsmittel angegriffen werden (§ 99 Abs. 1 ZPO) , so dass die Beschwer des Rechtsmittelklägers nicht allein im Kostenpunkt bestehen darf (statt aller: BGH 18. Januar 2007 - IX ZB 170/06 - Rn. 5, NJW-RR 2007, 765; Zöller/Heßler § 543 Rn. 6) .
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09

    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BGH 25. Mai 1976 - III ZB 4/76 - zu 3 b der Gründe, MDR 1976, 1005; 16. November 1993 - X ZR 7/92 - zu A der Gründe, NJW 1994, 942 - jeweils mwN; vgl. auch 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09 - MDR 2011, 384) .
  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BGH 25. Mai 1976 - III ZB 4/76 - zu 3 b der Gründe, MDR 1976, 1005; 16. November 1993 - X ZR 7/92 - zu A der Gründe, NJW 1994, 942 - jeweils mwN; vgl. auch 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09 - MDR 2011, 384) .
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - 18 Sa 40/10
    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. März 2011 - 18 Sa 40/10 - wird als unzulässig verworfen.
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BGH 25. Mai 1976 - III ZB 4/76 - zu 3 b der Gründe, MDR 1976, 1005; 16. November 1993 - X ZR 7/92 - zu A der Gründe, NJW 1994, 942 - jeweils mwN; vgl. auch 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09 - MDR 2011, 384) .
  • BGH, 24.05.1957 - VIII ZR 274/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 320/11
    Die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei entfällt, wenn sie den Urteilsbetrag nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezahlt, sondern den Klageanspruch aus freien Stücken ohne Vorbehalt (endgültig) erfüllen will (BGH 24. Mai 1957 - VIII ZR 274/56 - ZZP 1958, 106; Musielak/Ball ZPO 9. Aufl. Vor § 511 Rn. 25) .
  • BAG, 23.08.2016 - 1 ABR 22/14

    Erweiterung der Mitbestimmung bei Versetzungen

    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt die Beschwer des Rechtsmittelführers voraus (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 10 ff. mwN) .
  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 990/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 12) .

    Anders als in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Beklagte nicht im Zusammenhang mit der Zahlung zum Ausdruck gebracht, die Klägerin könne das Geld unabhängig vom Ausgang eines Revisionsverfahrens behalten (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 28.06.2017 - 5 AZR 263/16

    Annahmeverzug - tatsächliches Angebot - Unvermögen - Schadensersatz

    Bei einer zur Zahlung verurteilten Partei ist dies nicht (mehr) der Fall, wenn sie den Urteilsbetrag nicht nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil bezahlt, sondern den Klageanspruch aus freien Stücken ohne Vorbehalt endgültig erfüllen will (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 11 f. mwN) .
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

    Der Sinn eines Rechtsmittelverfahrens, dem Revisionskläger Gelegenheit zu geben, eine ihm ungünstige vorinstanzliche Entscheidung durch Inanspruchnahme einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen, gebietet es, dass der Rechtsmittelkläger durch die angefochtene Entscheidung nicht nur bei der Einlegung, sondern noch im Zeitpunkt der Entscheidung über das Rechtsmittel beschwert sein muss (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 11 mwN) .
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1078/12

    Aufhebungsvereinbarung - (außer-) ordentliche Kündigung - Verzugslohn

    Der Klageanspruch muss dazu vielmehr aus freien Stücken und ohne Vorbehalt - endgültig - erfüllt werden (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11  - Rn. 12; BGH 24. Mai 1957 - VIII ZR 274/56 -; Musielak/Ball ZPO 10. Aufl. Vor § 511 Rn. 25) .

    Ob das eine oder das andere anzunehmen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls ( BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11  - aaO; BGH 16. November 1993 -  X ZR 7/92  - zu A der Gründe; 25. Mai 1976 - III ZB 4/76  - zu 3 b der Gründe) .

  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei entfällt, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 [juris Rn. 15 f.]; Urteil vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 [juris Rn. 12]; Beschluss vom 13. Januar 2000 - VII ZB 16/99, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 7. Dezember 2010 - VI ZB 87/09, NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 9]; BAG, NJW 2012, 3327 [juris Rn. 12]).

    In diesem Fall kommt es zu einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 2000, 1120 [juris Rn. 6]; NJW-RR 2011, 488 [juris Rn. 9]; BAG, NJW 2012, 3327 [juris Rn. 12]).

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 991/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 12) .

    Anders als in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Beklagte nicht im Zusammenhang mit der Zahlung zum Ausdruck gebracht, die Klägerin könne das Geld unabhängig vom Ausgang eines Revisionsverfahrens behalten (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 24.02.2016 - 4 AZR 992/13

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

    Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 12) .

    Anders als in der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat die Beklagte nicht im Zusammenhang mit der Zahlung zum Ausdruck gebracht, die Klägerin könne das Geld unabhängig vom Ausgang eines Revisionsverfahrens behalten (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 14) .

  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 334/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

    Sinn eines Rechtsmittelverfahrens ist es, dem Rechtsmittelkläger Gelegenheit zu geben, eine ihm ungünstige vorinstanzliche Entscheidung durch Inanspruchnahme einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 320/11 - Rn. 11 mwN, NJW 2012, 3327) .
  • LAG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 Sa 1010/12

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Die Tenorierung des arbeitsgerichtlichen Zahlungsurteils hat mithin Bestand, weil sie den Rechtsgrund dafür schafft, dass der Kläger den mit der Klage geltend gemachten und zwischenzeitlich überwiesenen Betrag behalten darf (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 320/11 - EZA-SD 2012, Nr. 14, 15 - 16).
  • LAG München, 25.11.2021 - 3 Sa 466/21

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2017 - 3 Sa 35/17

    Ungerechtfertigte Bereicherung - Gleichbehandlungsgrundsatz

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