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   BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88   

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BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88 (https://dejure.org/1989,3063)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1989 - 5 AZR 330/88 (https://dejure.org/1989,3063)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 330/88 (https://dejure.org/1989,3063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einordnung einer in der Bundesrepublik Deutschland nicht rechtsfähigen Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - Haftung der Organe einer im Inland nicht rechtsfähigen juristischen Person - Kriterien ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung von Organen einer im Inland nicht rechtsfähigen juristischen Person - hier: Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Deswegen muß der Arbeitgeber ihn auf Zahlungsschwierigkeiten hinweisen, wenn in absehbarer Zeit zweifelhaft ist, ob das Gehalt gezahlt werden kann (BAG Urteil vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG, zu II 2 b der Gründe).

    Daraus läßt sich jedoch kein vorsätzliches Vorgehen des Beklagten zu 2) nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB ableiten (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG, zu II 1 der Gründe).

  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Diese Kostenentscheidung kann nicht abgeändert werden, weil dagegen keine selbständigen Rechtsmittel eingelegt worden sind (BGHZ 20, 253, 255).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Fehlt es an einer solchen Würdigung, so kann die vom Tatsachenrichter vorgenommene Auslegung keinen Bestand haben (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BGH, 16.11.1978 - II ZR 94/77

    "Prospekthaftung" in der Publikums-KG

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Aus Verschulden bei Vertragsabschluß kann aber nicht nur der Vertragspartner oder sein Stellvertreter haften, sondern auch ein an den Vertragsverhandlungen Beteiligter, der auf die Vertragsabwicklung besonderen Einfluß hat und das dem Vertragspartner gegenüber deutlich erkennen läßt (BGHZ 56, 81, 85, 86; BGHZ 72, 382, 384, 385).
  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Aus Verschulden bei Vertragsabschluß kann aber nicht nur der Vertragspartner oder sein Stellvertreter haften, sondern auch ein an den Vertragsverhandlungen Beteiligter, der auf die Vertragsabwicklung besonderen Einfluß hat und das dem Vertragspartner gegenüber deutlich erkennen läßt (BGHZ 56, 81, 85, 86; BGHZ 72, 382, 384, 385).
  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 29/74

    Arbeitgeber - Begriff - Definition - Gläubiger der Arbeitsleistung - Schuldner

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Vielmehr müssen die für eine BGB-Gesellschaft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein: Die Beklagten müssen sich gegenseitig vertraglich verpflichtet haben, durch Zusammenwirken einen gemeinsamen Zweck zu fördern (BAGE 26, 320, 325 ff. = AP Nr. 1 zu § 705 BGB; BGHZ 92, 259, 265).
  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Vielmehr müssen die für eine BGB-Gesellschaft erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein: Die Beklagten müssen sich gegenseitig vertraglich verpflichtet haben, durch Zusammenwirken einen gemeinsamen Zweck zu fördern (BAGE 26, 320, 325 ff. = AP Nr. 1 zu § 705 BGB; BGHZ 92, 259, 265).
  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76

    Vertrauenshaftung eines Dritten bei Vertragsdurchführung

    Auszug aus BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88
    Der Bundesgerichtshof hat diese "Sachwalter-Haftung" eines Dritten im Rahmen einer culpa in contrahendo ausnahmsweise bejaht, wenn er es nach Vertragsabschluß unterlassen hat, dem Verhandlungspartner wesentliche Informationen über die voraussichtliche Undurchführbarkeit des Geschäfts (Zahlungsschwierigkeit) zu geben, jedoch hatte der Dritte - ohne Vertragspartner oder Stellvertreter zu sein - in diesen Fällen schon bei den Vertragsverhandlungen selbst seinen maßgeblichen Einfluß auf die weitere Abwicklung dargestellt (BGHZ 70, 337, 343).
  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07

    Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei

    Bereits in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1989 (- 5 AZR 330/88 -) war der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne nähere Begründung davon ausgegangen, dass eine "BGB-Gesellschaft" "Vertragspartner" eines Arbeitnehmers sein kann.
  • LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 394/18

    Beitragsrecht: keine Rechtsgrundlage für Erlass eines Haftungsbescheides für

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird davon ausgegangen, dass regelmäßig die GbR und nicht ihre Gesellschafter Arbeitgeber der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist (BAG, Urteil v. 30.10.2008, 8 AZR 397/07, NZA 2009, 485; vgl. bereits BAG, Urteil v. 14.6.1989,5 AZR 330/88).
  • LSG Bayern, 17.12.2019 - L 5 KR 460/18

    Keine Rechtsgrundlage für beitragsrechtliche Haftungsbescheide

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird davon ausgegangen, dass regelmäßig die GbR und nicht ihre Gesellschafter Arbeitgeber der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist (BAG, Urteil v. 30.10.2008, 8 AZR 397/07, NZA 2009, 485; vgl. bereits BAG, Urteil v. 14.6.1989,5 AZR 330/88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2012 - L 8 R 67/09

    Sonstige Angelegenheiten

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) anerkannt, dass sie (und nicht ihre Gesellschafter) Arbeitgeber der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist (BAG, Urteil v. 30.10.2008, 8 AZR 397/07, NZA 2009, 485; vgl. bereits BAG, Urteil v. 14.6.1989,5 AZR 330/88).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 28 AS 1489/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungszuschuss; Einstellungszuschuss

    Bereits in seiner Entscheidung vom 14. Juni 1989 (- 5 AZR 330/88 -) war der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ohne nähere Begründung davon ausgegangen, dass eine "BGB-Gesellschaft" "Vertragspartner" eines Arbeitnehmers sein kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 160/15

    Anfrageverfahren - Statusfeststellung - Einzugsstelle - Deutsche

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. Oktober 1976 - 12/3 RK 50/75 -, juris) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteile vom 30. Oktober 2008 - 8 AZR 397/07 - und vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 330/88 - jeweils juris) anerkannt, dass sie (und nicht ihre Gesellschafter) Arbeitgeber der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist (vgl. auch Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2012 - L 8 R 67/09 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 5 KR 2534/12
    Dementsprechend ist auch in der Rechtsprechung des BAG anerkannt, dass die GbR (und nicht ihre Gesellschafter) Arbeitgeberin der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist (BAG Urt. v. 30.10.2008 - 8 AZR 397/07, NZA 2009, 485; vgl. bereits BAG Urt. v. 14.6.1989 - 5 AZR 330/88).
  • SG Hildesheim, 28.08.2012 - S 28 R 585/08
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) anerkannt, dass sie (und nicht ihre Gesellschafter) Arbeitgeber der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist (BAG, Urteil v. 30.10.2008, 8 AZR 397/07, NZA 2009, 485; vgl. bereits BAG, Urteil v. 14.6.1989,5 AZR 330/88).
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