Rechtsprechung
BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 611a BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle - IWW
- bag-urteil.com
Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
- Bundesarbeitsgericht
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
- rewis.io
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle
- Betriebs-Berater
Anspruch auf Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle - Berücksichtigung von Kompensationsleistungen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Anspruch von Fahrradlieferanten auf Gestellung von Mobiltelefon und Fahrrad
Kurzfassungen/Presse (18)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
- beck-blog (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Fahrradlieferanten - Arbeitgeber muss Rad und Handy stellen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrrad und Mobiltelefon - das notwendige Arbeitsmittel eines Fahrradkuriers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Fahrradlieferanten Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel ...
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz erstreitet für Kuriere Handy und Fahrrad
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Fahrradlieferant hat Anspruch auf Bereitstellung eines Fahrrads und eines Handys
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Betriebsmittel zur Verfügung stellen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fahrradkuriere haben Anspruch auf Dienstfahrrad und Smartphone
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Fahrradlieferant hat Anspruch auf Rad und Smartphone
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
- fgvw.de (Kurzinformation)
Lieferservice muss Fahrradkuriere mit Velo und Handy ausrüsten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Lieferdienst muss Mitarbeitern Fahrrad und Mobiltelefon als notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
- heuking.de (Kurzinformation)
Pflicht des Arbeitgebers zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrradlieferanten haben Anspruch auf Fahrrad und Mobiltelefon - Vereinbarung über Nutzung des eigenen Fahrrads und Mobiltelefons in AGB unwirksam
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel; AGB-Kontrolle
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Gestellung essentieller Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber; Unangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Pflichten des Arbeitgebers: Rad und Smartphone für Fahrradkuriere
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Anspruch eines Fahrradlieferanten für die Tätigkeit ein Fahrrad und ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt zu erhalten
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 29.01.2020 - 2 Ca 5722/19
- LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20
- BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 1119
- MDR 2022, 649
- NZA 2022, 401
- DB 2022, 947
- NZA-RR 2022, 175
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22
Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung
- BAG, 25.05.2022 - 10 AZR 230/19
Angemessener Nachtarbeitszuschlag - Dauernachtarbeit - Vermeidbarkeit
Zwar sind Klage- und Antragsänderungen in der Revisionsinstanz wegen § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht mehr möglich (vgl. BAG 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 - Rn. 11 mwN) . - ArbG Köln, 18.01.2022 - 16 Ca 4198/21
Klage gegen das Erzbistum Köln
Der Anspruch des Arbeitnehmers darauf ergibt sich nach heutiger Rechtslage aus § 611a Abs. 1 BGB i. V. m. dem Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 10. November 2021 - 5 AZR 334/21 -, Rn. 16 ff., 22 m.w.N., juris).