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   BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78   

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BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78 (https://dejure.org/1980,12676)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1980 - 5 AZR 339/78 (https://dejure.org/1980,12676)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1980 - 5 AZR 339/78 (https://dejure.org/1980,12676)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78
    Danach ist entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit eines Mitarbeiters (vgl.das diese Grundsätze zusammenfassende Urteil des Senats vom 15» März 1978 - 5 AZR 819/76 - AP Kr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmautor und Regisseur] - [zu B II 1 und 2 der Gründe] - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Die Parteien können deshalb nur bestimmen, welchen Inhalt das Eechtsverhältnis haben soll; sie können nicht über die rechtliche Einordnung entscheiden (ständige Bechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt das bereits erwähnte Urteil AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu B II 4 der Gründe] mit weit. Nachw.).

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Die Parteien haben ein auf Dauer angelegtes Eechtsverhältnis vereinbart (zur Abgrenzung einer Dauerrechtsbeziehung von einem projektbezogenen Dienst- oder Arbeitsvertrag vgl. das oben zu 1. genannte Urteil AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu B I der Gründe]).

    Er war in die Arbeitsorganisation des Beklagten eingegliedert und von dessen Apparat und dem zur Verfügung gestellten Mitarbeiterteam abhängig (vgl. dazu das zu 1. erwähnte Urteil des Senats AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu B II 2 b der Gründet mit weit. Nachw.).

    Eben dies ist die Situation der Mitarbeiter von Rundfunk und Fernsehen, die - wie der Kläger - fremdnützig ihre Arbeitsleistung der Anstalt zur Verwertung nach deren Programmplanung einsetzen (vgl. Urteil des Senats AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu B II 2 b der Gründe] mit weit. Nachw.; Urteil des Senats vom 23 April 1980 - 5 AZR 426/79 - [demnächst] AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängig keit [betr.: Drehbuchautor und Regisseur] - [zu II 3 der Gründe]).

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78
    Eben dies ist die Situation der Mitarbeiter von Rundfunk und Fernsehen, die - wie der Kläger - fremdnützig ihre Arbeitsleistung der Anstalt zur Verwertung nach deren Programmplanung einsetzen (vgl. Urteil des Senats AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu B II 2 b der Gründe] mit weit. Nachw.; Urteil des Senats vom 23 April 1980 - 5 AZR 426/79 - [demnächst] AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängig keit [betr.: Drehbuchautor und Regisseur] - [zu II 3 der Gründe]).
  • BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78

    Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten

    Auszug aus BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78
    a) Es hat dargelegt, daß der Beklagte wie ein Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Klägers verfügen konnte (vgl. dazu BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 2 b und c der Grün de], zuletzt Urteil des Senats vom 7 Mai 1980 ~ 5 AZR 293/78 - [demnächst] AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Korrespondent] - [zu 3 d der Gründe]).
  • BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters

    Auszug aus BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78
    a) Es hat dargelegt, daß der Beklagte wie ein Arbeitgeber über die Arbeitskraft des Klägers verfügen konnte (vgl. dazu BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 2 b und c der Grün de], zuletzt Urteil des Senats vom 7 Mai 1980 ~ 5 AZR 293/78 - [demnächst] AP Nr. 35 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Korrespondent] - [zu 3 d der Gründe]).
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