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   BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01   

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https://dejure.org/2002,481
BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 (https://dejure.org/2002,481)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2002 - 5 AZR 341/01 (https://dejure.org/2002,481)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 (https://dejure.org/2002,481)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Abgrenzung von Willenserklärung und geschäftsähnlicher Handlung, (keine) Anwendbarkeit von § 174 BGB auf die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung von Ausschlußfristen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Ausschlußfristen - Fehlende Vorlage einer Vollmachtsurkunde - Parteifähigkeit einer aufgelösten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Ablehnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

  • Judicialis

    BGB § 174; ; BGB § 180; ; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 5; ; RTV f. gew. AN im Dachdeckerhandwerk i. d. BRD § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen; Zurückweisung wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 174, 180; GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 5; Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk in der Bundesrepublik Deutschland (RTV) § 54
    Tarifliche Ausschlussfristen: Keine Zurückweisung der Geltendmachung wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Zurückweisung der Geltendmachung tariflicher Ansprüche wegen unterbliebener Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Zurückweisung der Geltendmachung tariflicher Ansprüche wegen unterbliebener Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen, Zurückweisung wegen fehlender Vorlage einer Vollmachtsurkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 161
  • NJW 2003, 236
  • MDR 2003, 157
  • NZA 2002, 1344
  • BB 2003, 51
  • DB 2002, 2652
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 350/86

    Löschung des Registereintrags als Voraussetzungen eines Verlusts der Rechts- und

    Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01
    Die Auflösung der beklagten GmbH wegen rechtskräftiger Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse gem. § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG führt nicht zum Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit (ebenso BAG 22. März 1988 - 3 AZR 350/86 - AP ZPO § 50 Nr. 6 = EzA ZPO § 50 Nr. 2).

    Bis zur Löschung der Gesellschaft nach § 74 Abs. 1 GmbHG bleibt sie parteifähig (BAG 22. März 1988 aaO; Luther/Hommelhoff GmbHG 15. Aufl. § 74 Rn. 17).

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01
    Die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung tariflicher Ausschlußfristen ist nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge kraft rechtsgeschäftlichen Willens, sondern auf die durch den Tarifvertrag angeordnete Rechtsfolge gerichtet (vgl. Senat 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • BAG, 05.04.1995 - 5 AZR 961/93

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01
    Eine Genehmigung nach § 180 Satz 2 BGB kommt nicht in Betracht, weil dies der mit den Ausschlußfristen bezweckten Rechtssicherheit entgegenstünde (ebenso Rieble Anm. zu Senat 5. April 1995 - 5 AZR 961/93 - EzA TVG § 4 Ausschlußfrist Nr. 111).
  • LAG Hessen, 28.03.2001 - 1 Sa 1012/00

    Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers; Beweiswert von

    Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. März 2001 - 1 Sa 1012/00 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90

    Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für

    Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01
    Ebensowenig führt die kraft Gesetzes eingetretene Auflösung der Beklagten zur Unzulässigkeit ihrer Revision, denn der vom Erfolg des Rechtsmittels abhängige Kostenerstattungsanspruch reicht als Anhaltspunkt vorhandenen Vermögens aus (so auch BGH 6. Februar 1991 - VIII ZR 26/90 - DB 1991, 1319).
  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 58/92

    HAftung des Arbeitnehmers - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01
    Die Fristwahrung bestimmt sich nach den § 253 Abs. 1 und 5, § 270 Abs. 3 ZPO (BAG 16. März 1995 - 8 AZR 58/92 - BAGE 79, 285, 294).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Der jeweilige Schuldner soll sich darauf verlassen können, dass nach Ablauf der Ausschlussfrist gegen ihn keine Ansprüche mehr erhoben werden (Senat 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - BAGE 102, 161, 164, zu II 2 b bb der Gründe; ErfK/Preis 6. Aufl. §§ 194 bis 218 BGB Rn. 32; Wank in Wiedemann 6. Aufl. § 4 TVG Rn. 721).

    Hierauf finden die Vorschriften über Willenserklärungen nur entsprechend ihrer Eigenart analoge Anwendung (Senat 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - BAGE 102, 161, 163 f., zu II 2 b aa der Gründe; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181, 184, zu II 3 a der Gründe).

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    a) Die Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung einer Ausschlußfrist ist keine Willenserklärung, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften des BGB über Willenserklärungen nur entsprechend ihrer Eigenart analog Anwendung finden (Senat 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - AP BGB § 174 Nr. 16; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15

    Zur Auslegung eines TeilzeitbegehrensZustimmungsfiktion mangels schriftlicher

    Bei der Frage, in welchem Umfang die für Willenserklärungen geltenden Vorschriften auf geschäftsähnliche Handlungen Anwendung finden, ist allerdings jeweils den spezifischen Eigenarten und der Interessenlage bei der in Frage stehenden Handlung Rechnung zu tragen (BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 97/99 - BGHZ 145, 343; vgl. auch BAG 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - AP BGB § 174 Nr. 16; Kammerurteil vom 8. Juli 2013 - 17 Sa 1652/12 - n.v.).
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