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   BAG, 07.12.1972 - 5 AZR 350/72   

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BAG, 07.12.1972 - 5 AZR 350/72 (https://dejure.org/1972,986)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1972 - 5 AZR 350/72 (https://dejure.org/1972,986)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 (https://dejure.org/1972,986)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 477
  • NJW 1973, 1430
  • MDR 1973, 439
  • VersR 1973, 479
  • DB 1972, 2403
  • DB 1973, 579
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    a) Die Rechtsprechung ging zunächst davon aus, dass Trunksucht und deren Folgen nach der Lebenserfahrung jedenfalls in aller Regel selbst verschuldet sind (vgl. zuletzt zB BAG 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - BAGE 24, 477; 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 -) .

    Festgehalten wurde allerdings an der schon früher vertretenen Auffassung, dass für die Beurteilung der Verschuldensfrage in Fällen der Alkoholabhängigkeit auf das Verhalten des Arbeitnehmers "zu Beginn des Alkoholmissbrauchs" (BAG 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - aaO) bzw. - nach neuer Formulierung - auf das Verhalten vor dem Zeitpunkt abzustellen ist, in dem die als Krankheit zu wertende Alkoholabhängigkeit eingetreten ist (BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - zu I 3 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Das Landesarbeitsgericht hat ein solches Verschulden bejaht unter Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (BAG 24, 477 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG und Urteil des Senats vom 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG) und einen dieser Rechtsprechung zugrunde liegenden medizinischen Erfahrungssatz.

    Er hat dies seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1972 (BAG 24, 477 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG) unausgesprochen zugrunde gelegt; in der Entscheidung vom 22. März 1973 (5 AZR 567/72 - AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG) hat er es unterstellt.

    Maßgebend für die Beurteilung der Verschuldensfrage in Fällen der Alkoholabhängigkeit ist also nur das Verhalten des Arbeitnehmers, das vor dem Zeitpunkt liegt, in dem die als Krankheit zu wertende Alkoholabhängigkeit eingetreten ist (BAG 24, 477, 479 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG und Urteil des Senats vom 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG).

    Deshalb scheidet für diese Erkrankung der Beginn der Arbeitsunfähigkeit als Anknüpfungszeitraum für die Prüfung der Verschuldensfrage aus (vgl. in diesem Sinne jedoch Birk, Anm. zum Urteil des Senats vom 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72- in AR-Blattei D, Krankheit III A, Entscheidungen 44/45; Röhsler, Information für Steuer und Wirtschaft, 1982, 319, 322).

    c) Bei der Verschuldensprüfung selbst hat sich das Landesarbeitsgericht an die Grundsätze gehalten, die der Senat in den bereits erwähnten Entscheidungen vom 7. Dezember 1972 (BAG 24, 477 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG) und 22. März 1973 (AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG) aufgestellt hat.

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 24, 36, 39 = AP Nr. 9 zu § 1 LohnFG); der Senat hatte diese Grundsätze auch seinen Entscheidungen vom 7. Dezember 1977 (BAG 24, 477, 479 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG) und vom 22. März 1973 - 5 AZR 567/72 - (AP Nr. 31 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe) zugrunde gelegt.

  • BAG, 22.03.1973 - 5 AZR 567/72

    Trunksucht - Verschulden - Alkoholmißbrauch

    Ist zu prüfen, ob die Trunksucht eines Arbeiters unverschuldet ist, so ist auf den Zeitpunkt des Beginns des Alkoholmißbrauchs abzustellen (Bestätigung des Urteils des Senats vom 7 Dezember 1972, 5 AZR , 350/72 /demnächst/ AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG).

    Wie der Senat schon in seinem Urteil vom 7- Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - /demnächst/ AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG ausgeführt hat, ist bei der Verschuldensprüfung auf das Verhalten des Arbeiters zu Beginn des Alkoholmißbrauchs abzustellen.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - dargelegt hat, ist das nach der Lebenserfahrung beim Alkoholmißbrauch bis zum Auftreten einer krankhaften Trunksucht in aller Regel nicht anzunehmen.

  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 10 C 13.1330

    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; Niederlassungserlaubnis; Verhältnis

    Dass diese Ausnahme nur für den Fall gilt, in dem ein Ausländer unverschuldet erkrankt oder behindert ist, wie das Verwaltungsgericht annimmt, ergibt sich weder unmittelbar aus dem Gesetz noch aus der von der Beklagten im angefochtenen Bescheid vom 12. September 2012 zitierten Kommentarstelle bei Dienelt in Renner, AuslR, 9. Aufl. 2011, § 9 Rn. 53. Auch der Hinweis der Beklagten auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Alkoholmissbrauch (U.v. 7.12.1972 - 5 AZR 350/72 - juris) ist nicht ohne Weiteres auf das Problem der Drogenerkrankung der Klägerin, die zudem an einem Borderline-Syndrom leidet, übertragbar.
  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 D 40.83

    Bedingt vorsätzliche Herbeiführung dauernder Dienstunfähigkeit durch

    Das Bundesarbeitsgericht, das früher die gegenteilige Ansicht vertrat (BAGE 24, 477 [BAG 07.12.1972 - 5 AZR 350/72] = NJW 1973, 1430), hat sich inzwischen der hier vertretenen Ansicht angeschlossen (Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - [NJW 1983, 2659]).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 266/80
    Verschulden im Sinne von § 1 LohnFG ist ein gröblicher Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse gebotene Verhalten (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 7. Dezember 1972 - 5 AZR 350/72 - AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 400/76
    a) Es obliegt grundsätzlich dem BeurteilungsSpielraum der Tatsacheninstanz festzustellen, ob eine Trunksucht als Krankheit im arbeitsrechtlichen Sinne anzusehen ist (vgl. zum arbeitsrechtlichen Begriff der krankhaften Trunksucht: BAG 24, 477 = AP Nr. 26 zu § 1 LohnFG; zum versicherungsrechtlichen Begriff der krankhaften TrunksuchtsBSG vom 17- Oktober 1969, SozR Nr. 25 zu § 184 RVO; BSGE 28, 114 und 31, 279 [281]).
  • LAG Nürnberg, 24.10.1973 - 6 Sa 53/73
    Für die Frage, ob den Kläger an der Trunksucht ein Verschulden trifft, muß auf sein Verhalten zu Beginn des Alkoholmißbrauchs abgestellt werden (BAG 1972-12-07 5 AZR 350/72 = ARSt 1973, 115).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1981 - 5 UF 37/81
    Jedenfalls für die krankhafte Alkohol- und Drogensucht kann dies nicht allgemein angenommen werden; insbesondere kann das Verschulden nicht ohne weiteres darin gesehen werden, daß der Alkoholsüchtige bei Beginn des übermäßigen Alkoholgenusses die schädlichen Gesundheitsfolgen hätte vorhersehen, und nach dieser Einsicht hätte handeln können ("actio libera in causa«; so aber BAG NJW 1973, 1430 [Nr. 21]; 1973, 1431 [Nr. 22] [Ls]; Habscheid, FamRZ 1962, 504, 506 f, im Anschluß an LG Konstanz FamRZ 1962, 521, 523 f), denn es ist wissenschaftlich ungeklärt, ob der zu der Sucht führende übermäßige Alkoholgenuß Ursache oder Folge einer anderweitigen Störung ist (ebenso BVerwG NJW 1980, 1347 [Nr. 14]; zust. wohl Diederichsen, aaO § 1579 Anm. 2c).
  • OVG Saarland, 26.02.1975 - V R 89/73
    Eine chronische Trunksucht ist - jedenfalls in aller Regel - selbstverschuldet (so auch BAG 1972-12-07 5 AZR 350/72 = NJW 1973, 1430).2.
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