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   BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80   

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BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80 (https://dejure.org/1982,1233)
BAG, Entscheidung vom 13.10.1982 - 5 AZR 370/80 (https://dejure.org/1982,1233)
BAG, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 (https://dejure.org/1982,1233)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 221
  • NJW 1983, 1446
  • MDR 1983, 609
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 29.01.1971 - 3 AZR 97/69

    Anwesenheitsprämie - Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Ihnen soll während der auf der Mutterschaft beruhenden Freistellung von der Arbeit ihr bisheriger aus der Berufstätigkeit herrührender Lebensstandard gesichert sein (BAG 23, 178 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).

    In einer späteren Entscheidung hat der Dritte Senat eine laufend gewährte Anwesenheitsprämie als Teil des Arbeitsentgelts im Sinne der §§ 11, 14 MuSchG gewertet (BAG 23, 178 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).

  • BAG, 19.05.1976 - 5 AZR 121/75

    Gratifikation - Anspruch auf die Jahresleistung - Einjährige Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    In seinem Urteil vom 19. Mai 1976 (5 AZR 121/75 - AP Nr. 89 zu § 611 BGB 6.

    Wenn es dort in Satz 1 heißt, der Anspruch bestehe in Höhe von einem Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Berechtigte für mindestens 12 Arbeitstage einen Lohn- oder Lohnfortzahlungsanspruch erworben hat, so will Satz 2 verhindern, daß - obgleich grundsätzlich ein Anspruch auf die Jahresleistung besteht - durch längere Arbeitsunfähigkeit ganze Monate als Berechnungsgrundlage wegfallen (vgl. BAG Urteil vom 19. Mai 1976 aaO).

  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 144/72

    Anwesenheitsprämie - Jährlich einmalige Gewährung - Fortzuzahlendes

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Für den Bereich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hatte der erkennende Senat dem Arbeitgeber bei einer jährlich zu zahlenden Sonderleistung zugebilligt, die Anspruchsvoraussetzungen festzulegen und dabei auch Fehlzeiten anspruchsmindernd zu berücksichtigen (Urteil vom 9. November 1972 - 5 AZR 144/72 - 8.

    AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) .

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Tarifverträge sind wie Gesetze auszulegen; dabei ist zunächst vom Wortlaut auszugehen und sodann der Sinn und Zweck der Tarifnorm zu ermitteln; danach ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt).
  • BAG, 22.02.1957 - 1 AZR 426/56

    Tariffähigkeit von Handwerksinnungen und Spitzenorganisationen - Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Tarifverträge sind wie Gesetze auszulegen; dabei ist zunächst vom Wortlaut auszugehen und sodann der Sinn und Zweck der Tarifnorm zu ermitteln; danach ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt).
  • BAG, 30.03.1967 - 5 AZR 359/66

    Gratifikationsregelung - Betriebsanwesenheitsgratifikation - Schwangerschaft

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    2. Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 30. März 1967 (5 AZR 359/66 - BAG 19, 300 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation) eine Klausel für rechtswirksam gehalten, nach der die Höhe der Gratifikation entsprechend der Betriebsanwesenheit bemessen wurde.
  • BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 886/77

    Laufend gewährte Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung im

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Für eine laufend gewährte Anwesenheitsprämie hat er seit der Entscheidung vom 4. Oktober 1978 (5 AZR 886/77 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) angenommen, daß eine vertragliche Abrede nichtig ist, nach der eine solche Prämie während der durch Krankheit ausgefallenen Arbeitszeit nicht weitergezahlt werden soll.
  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Diese differenzierende Rechtsprechung hat der Senat für das Lohnfortzahlungsgesetz in seinem Urteil vom 19. Mai 1982 (5 AZR 466/80 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) jedoch aufgegeben.
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93

    Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Tarifverträge sind wie Gesetze auszulegen; dabei ist zunächst vom Wortlaut auszugehen und sodann der Sinn und Zweck der Tarifnorm zu ermitteln; danach ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 560/78

    Grundheuer - Alleinköche - Deutsche Seeschiffahrt - Mehrarbeitsvergütung -

    Auszug aus BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
    Tarifverträge sind wie Gesetze auszulegen; dabei ist zunächst vom Wortlaut auszugehen und sodann der Sinn und Zweck der Tarifnorm zu ermitteln; danach ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 2 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Die Einbeziehung von Fehlzeiten einer Arbeitnehmerin während der Mutterschutzfrist als leistungsmindernd für die Gewährung von Jahressonderleistungen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts inzwischen grundsätzlich ausgeschlossen (Urteile vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - und - 5 AZR 401/80 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 500/81

    Kürzung der Weihnachtsgratifikation um krankheitsbedingte Fehlzeiten

    Dem arbeitsrechtlichen Schutzprinzip wird durch entsprechende Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung dieser Rückzahlungsklauseln Rechnung getragen (vgl. dazu Fenn, Anm. zum Urteil des Senats vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - betr. eine Jahressonderleistung, die wegen der Inanspruchnahme von Mutterschutzfristen gekürzt werden sollte, in EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 72, zu I 1 a a.E.).

    Im übrigen ist das Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 von Fenn (Anm. zum weiteren Urteil des Senats vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - in EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie) zustimmend besprochen worden; Fenn hat der Begründung des Senats uneingeschränkt zugestimmt.

    Soweit daher der Arbeitnehmer für die Zeit der Abwesenheit keinen Anspruch auf Lohn oder Gehalt hat oder soweit dieser Lohnanspruch wirksam abbedungen werden kann, können einschlägige Fehlzeiten bei einmaligen Sonderleistungen anspruchsmindernd berücksichtigt werden (so auch Fenn, Anm. zu BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie, zu 2; Buchner, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 67, 73 und 75).

    Es kommt hinzu, daß solche krankheitsbedingten Fehlzeiten, für die kein Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung besteht, auch nach tariflichen Regelungen anspruchsmindernd berücksichtigt werden dürfen (vgl. etwa den Tarifvertrag, der dem Urteil des Senats vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zugrunde lag).

  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 582/85

    Auslegung der §§ 2, 2 und 5 des Tarifvertrages über betriebliche Sonderzahlungen

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine jährliche Sonderzahlung wegen der Fehlzeiten in der Mutterschutzfrist nicht anteilig gekürzt werden darf (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - BAG 40, 221, 226 f. = AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 3 und 4 der Gründe).

    Danach ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen (BAG Urteil vom 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP Nr. 121 zu § 1 TVG Auslegung, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 560/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seeschiffahrt; BAG 40, 221, 224 = AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 1 a der Gründe).

    Zwar dürfen sich weder die Mutterschutzfristen - das sind die Zeiten, in denen die Arbeitnehmerin wegen eines Beschäftigungsverbots im Sinne von § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG nicht arbeitet - noch Zeiten der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit dahin auswirken, daß eine jährlich zu zahlende Sonderleistung gekürzt wird (BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 -, aaO).

    Diesen Weg ist er aber bewußt nicht gegangen (vgl. Herschel in Anm. zu BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation, unter II 2).

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Die Einbeziehung von Fehlzeiten einer Arbeitnehmerin während der Mutterschutzfrist als Leistungsmindernd für die Gewährung von Jahressonderleistungen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts inzwischen grundsätzlich ausgeschlossen (Urteile vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - und - 5 AZR 401/80 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    Der Senat hat seine Entscheidung nicht näher begründet, sondern sich lediglich auf zwei Urteile des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts bezogen (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 8. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968).

    Er hat in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 1982 (AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation) einen anteiligen Anspruch auf die Sonderzuwendung für den Monat, in dem die Mutterschutzfrist endete mit der Begründung verneint, daß die Arbeitnehmerin deswegen in diesem Monat nicht mehr die geforderte Zahl von 12 tatsächlichen Arbeitstagen erreicht hat.

  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91

    Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub

    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden hat (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 08. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968), darf eine jährlich zu zahlende Jahressonderleistung nicht wegen Fehlzeiten, die durch die Mutterschutzfristen der §§ 3, 6 MuSchG entstehen, gekürzt oder ausgeschlossen werden.
  • BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 47/83

    Pflicht zur Abführung von vermögenswirksamen Leistungen

    Bei den in dieser Bestimmung genannten Ansprüchen handelt es sich vielmehr um solche, die den Gesamtlohn umfassen (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation, zu I 1 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Daher kann z. B. eine jährlich zu zahlende Jahressonderleistung wegen Fehlzeiten, die durch die Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen entstehen, nicht anteilig gekürzt werden; eine etwa in einem Tarifvertrag enthaltene entgegenstehende Regelung ist daher nichtig (BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 419/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

    Die gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung einer bestimmten Lohn- bzw. Vergütungsgruppe und Beschäftigungszeit ist als Arbeitnehmerschutzbestimmung einseitig zwingend (vgl. BAG 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 40, 221; 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 57, 317; ErfK/Franzen 11. Aufl. § 1 TVG Rn. 13; Schaub/ Treber ArbR-Hdb 14. Aufl. § 200 Rn. 17) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 149/10

    Rückkehrrecht - Rechtsfolgen - Dynamisierung der individuellen Zwischenstufe

    Die gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung einer bestimmten Lohn- bzw. Vergütungsgruppe und Beschäftigungszeit ist als Arbeitnehmerschutzbestimmung einseitig zwingend (vgl. BAG 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 40, 221; 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 57, 317; ErfK/Franzen 11. Aufl. § 1 TVG Rn. 13; Schaub/ Treber ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 200 Rn. 17) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 566/10

    Rückkehrrecht nach § 17 HVFG

    a) Die gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung einer bestimmten Lohn- bzw. Vergütungsgruppe und Beschäftigungszeit ist als Arbeitnehmerschutzbestimmung einseitig zwingend (vgl. BAG 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 40, 221; 10. Februar 1988 - 1 ABR 70/86 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 57, 317; ErfK/Franzen 11. Aufl. § 1 TVG Rn. 13; Schaub/ Treber ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 200 Rn. 17) .
  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 55/86
  • BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 226/83
  • BSG, 17.04.1991 - 3 RK 18/89

    Erstattungsfähiges Arbeitsentgelt im Lohnausgleichsverfahren nach § 10 Abs. 1 S.

  • BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 552/91

    Anspruch auf tarifliche und betriebliche Sonderzahlung "13. Monatseinkommen bzw.

  • BAG, 03.06.1987 - 5 AZR 153/86

    Auswirkung auf tarifliche Sonderzahlung bei Mutterschaftsurlaub

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 279/82
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 418/92

    Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 317/81
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