Rechtsprechung
BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wegfall der Bereicherung - Ungerechtfertigte Bereicherung - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis - Gehaltszahlung - Gehalt - Lohnzahlung - Überzahlung - Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmer
- Judicialis
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; ZPO § 286; ; BAT § 70
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 3; ZPO § 286; BAT § 70
Gehaltsüberzahlung: Anscheinsbeweis für Wegfall der Bereicherung bei Kleinbeträgen - Keine Beweiserleichterung bei erheblicher Überzahlung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gehaltsüberzahlung - Rückforderung überzahlten Gehalts; Wegfall der Bereicherung; Anscheinsbeweis; Ausschlußfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de
, S. 56 (Leitsatz)
§§ 812 Abs. 1 Satz 1, 818 Abs. 3 BGB; § 70 BAT-O
Rückzahlungsforderung wegen überzahlter Bezüge/Bereicherung/Anscheinsbeweis/tarifliche Ausschlussfrist - anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zuviel Gehalt gezahlt - Geld zurückfordern?
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 23.10.1997 - 60 Ca 22279/97
- LAG Berlin, 21.01.1999 - 7 Sa 123/97
- BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99
Papierfundstellen
- BAGE 98, 25
- MDR 2001, 1356
- NJ 2001, 667 (Ls.)
- BB 2001, 2008
- DB 2001, 2251
- JR 2003, 131
Wird zitiert von ... (33)
- BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04
Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs
Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und unterliegen der Ausschlussfrist des § 70 BAT (st. Rspr., vgl. BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 174, zu I 4 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148; 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 296; 16. November 1989 - 6 AZR 114/88 - BAGE 63, 246, 252).Der Arbeitgeber kann deshalb auch dem Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist mit dem Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begegnen, wenn der Arbeitnehmer ihn durch aktives Handeln von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten oder es pflichtwidrig unterlassen hat, ihm Umstände mitzuteilen, die ihn zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 150).
Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, und er diese nicht anzeigt (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - aaO;… 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - aaO; 11. Juni 1980 - 4 AZR 443/78 - AP BAT § 70 Nr. 7).
aa) Erkennt der Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber ihm irrtümlich eine zu hohe Vergütung zahlt, beruht der Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Berufung auf den Verfall des Rückzahlungsanspruchs darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthalten hat, die zu einer Entdeckung des Irrtums geführt und dem Arbeitgeber die Wahrung der Ausschlussfrist bei der Rückforderung der überzahlten Vergütung ermöglicht hätten (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 33).
Vielmehr muss der Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seinen Rückzahlungsanspruch innerhalb einer kurzen, nach den Umständen des Falles sowie Treu und Glauben zu bestimmenden Frist in der nach dem Tarifvertrag gebotenen Form geltend machen (13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 162, zu II 2 c der Gründe; 10. Oktober 2002 - 8 AZR 8/02 - BAGE 103, 71, 80; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 34; 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - zu II 4 b der Gründe; 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 3;… vgl. auch Reinecke in Festschrift Schaub S. 602).
Dieses Wissen seiner Dienststelle muss sich das klagende Land zurechnen lassen (vgl. BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 34 mwN).
- BAG, 13.10.2010 - 5 AZR 648/09
Rückzahlung überzahlter Vergütung - Kenntnis der Nichtschuld - treuwidrige …
Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in Fällen wie dem vorliegenden beruht darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthält, die ihn seinen Irrtum entdecken lassen und ihm bezüglich erfolgter Überzahlungen die Einhaltung der Ausschlussfrist ermöglichen würden (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .Der Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber dem Ablauf einer Ausschlussfrist steht dem Verfall des Rückzahlungsanspruchs daher nur solange entgegen, wie der Arbeitgeber aufgrund des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens des Arbeitnehmers von der Einhaltung der Ausschlussfrist abgehalten wird (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - zu II 2 b aa der Gründe, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 13. Februar 2003 - 8 AZR 236/02 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 244 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 162; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu III 3 der Gründe, BAGE 98, 25) .
- BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04
Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines …
aa) § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des gutgläubig Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und daher nicht über den Betrag einer wirklich bestehen gebliebenen Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25; BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383).Je höher die Überzahlung im Verhältnis zum Realeinkommen ist, um so weniger lässt sich annehmen, die zusätzlichen Mittel seien für den Lebensunterhalt verbraucht worden (Senat 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25).
- BGH, 17.10.2013 - IX ZR 10/13
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer fremden Schuld als unentgeltliche Leistung
Im Übrigen gibt die Zurückverweisung dem Berufungsgericht Gelegenheit, die notwendigen Feststellungen zu der zwischen den Parteien umstrittenen Werthaltigkeit der getilgten Vergütungsforderung des Beklagten und zu dem vom Beklagten erhobenen Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung zu treffen (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 9. Mai 1984 - IVb ZR 7/83, NJW 1984, 2095, 2096; vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 386; vom 17. Januar 2003 - V ZR 235/02, NJW 2003, 3271; BAG, BB 2001, 2008;… MünchKomm-BGB/Schwab, 6. Aufl., § 818 Rn. 160 und 164 ff). - LAG Niedersachsen, 26.02.2007 - 9 Sa 1560/06
Geltung einer vertraglichen Ausschlussfrist auch für Ansprüche des Arbeitgebers …
Ansprüche des Arbeitgebers auf Rückzahlung überzahlter Vergütung sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 m.w.N.; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 24.06.1992 - 5 AZR 463/91 - n. v.- juris).Auf die Kenntnis des Arbeitgebers von seinem Rückzahlungsanspruch kommt es regelmäßig nicht an (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 912/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).
Eine solche pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass seinem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist, der zu einer erheblichen Überzahlung geführt hat, und er diese nicht anzeigt (BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 01.06.1995 - 6 AZR 914/94 - AP BGB § 812 Nr. 16).
Regelmäßig beginnt nicht die volle Ausschlussfrist von neuem zu laufen, sondern nur eine deutlich kürzere Frist zur alsbaldigen Anspruchserhebung (BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 374/99 - AP BGB § 812 Nr. 25; BAG vom 10.03.2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38; BAG vom 03.12.1970 - 5 AZR 208/70 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 46 jeweils zu tarifvertraglichen Ausschlussfristen).
- BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 736/09
Insolvenzanfechtung
§ 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz des "gutgläubig" Bereicherten, der das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-)Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und der nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 28) .Jedoch kann nach den vom Bundesarbeitsgericht zur Entreicherung des Arbeitnehmers bei einer Lohn- oder Gehaltsüberzahlung entwickelten Grundsätzen eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung nur dann ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer "gutgläubig" bereichert ist (BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 28; 18. September 1986 - 6 AZR 517/83 - BAGE 53, 77) .
- LAG Düsseldorf, 14.04.2004 - 12 Sa 177/04
Ausschlussfrist, unzulässige Rechtsausübung
Nach der Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 23.05.2001, 5 AZR 374/99, AP Nr. 25 zu § 812 BGB, Urteil vom 28.01.1999, 6 AZR 277/97, ZTR 1999, 471, Urteil vom 27.03.1996, 5 AZR 336/94, AP Nr. 26 zu § 70 BAT, Urteil vom 14.09.1994, 5 AZR 407/93, AP Nr. 127 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, Urteil vom 11.06.1980, 4 AZR 443/78, AP Nr. 7 zu § 70 BAT, Urteil vom 28.02.1979, 5 AZR 728/77, AP Nr. 6 zu § 70 BAT; vgl. BAG, Urteil vom 19.01.1999, 9 AZR 637/97, AP Nr. 34 zu § 1 TVG Tarifverträge: Druckindustrie…, Urteil vom 04.09.1991, 5 AZR 647/90, AP Nr. 113 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, ErfK/Schaub, 4. Aufl., § 4 TVG Rz. 94), der die Kammer gefolgt ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.1997, LAGE Nr. 44 zu § 4 TVG Ausschlussfristen = ZTR 1997, 520 = NZA-RR 1998, 80), erfassen im allgemeinen tarifliche Ausschlussfristen und im besonderen § 70 BAT Ansprüche auch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), insbesondere Rückforderungsansprüche des Arbeitgebers aus Überzahlungen.Ob der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung greift, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG, Urteil vom 23.05.2001, a.a.O., Urteil vom 15.05.1984, 3 AZR 38/83, n. v., Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 242 BGB Rz. 38).
Andererseits hat das Bundesarbeitsgericht den Arbeitgeber, der trotz Kenntnis von Umständen, die zu einer Überprüfung des (Überzahlungs-) Sachverhalts objektiv Anlass gaben, längere Zeit weiterhin untätig geblieben ist, für nicht schützenswert gehalten (BAG, Urteil vom 23.05.2001, a.a.O.), oder darauf abgestellt, ob der Arbeitnehmer entweder den Arbeitgeber nicht auf eine irrtümliche Überzahlung hingewiesen oder ob er objektiv unrichtige Angaben gemacht und dadurch Anlass zur Überprüfung der Angaben und Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs gegeben habe (BAG, Urteil vom 28.01.1999, 6 AZR 277/97, ZTR 1999, 47).
- BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17
Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft
Soweit das Landesarbeitsgericht hierzu anführt, dass ein über § 8 Ziff. 4 TV SozSich hinausgehender Ausschluss der Rückforderung nach dem allgemeinen Bereicherungsrecht im Hinblick auf das schutzwürdige Vertrauen des Begünstigten, die überzahlte Überbrückungsbeihilfe behalten zu dürfen, gerechtfertigt sei, da dieses immerhin wie verdientes Arbeitsentgelt der Sicherung des Lebensunterhalts diene, ist zu berücksichtigen, dass auch Überzahlungen von Arbeitsentgelt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 812 ff. BGB zurückgefordert werden können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - zu I 2 a der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - zu I der Gründe, BAGE 98, 25) und die Tarifvertragsparteien diese Regelungen nur im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 8 Ziff. 4 TV SozSich, dh. - BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 144/07
Präsenzpflicht angestellter Lehrkräfte während der Schulferien
Soweit es auf die Kenntnis der "Beschäftigungsdienststelle" oder von "Mitarbeitern" des Arbeitgebers abgestellt hat, deren Verhalten und Wissen sich der Arbeitgeber zurechnen lassen müsse, betreffen die Entscheidungen Sachverhalte, in denen der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über entgeltrelevante persönliche Umstände nicht informiert hatte oder in denen Fragen des Rechtsmissbrauchs zu beantworten waren (…vgl. BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - Rn. 28 ff., BAGE 98, 25). - BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05
Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters
a) Die Rückforderung ist jeweils mit der Überzahlung fällig geworden, da der Klägerin die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen bekannt waren oder bekannt sein mussten (vgl. BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176, zu I 1 a der Gründe; 19. Februar 2004 - 6 AZR 664/02 - AP BAT-O § 70 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 174, zu I 4 b aa der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 148 f.).Eine pflichtwidrige Unterlassung ist in der Regel anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer eine erhebliche Überzahlung nicht anzeigt, obwohl er erkennt, dass dem Arbeitgeber bei der Berechnung der Vergütung ein Irrtum unterlaufen ist (BAG 10. März 2005 - 6 AZR 217/04 - AP BAT § 70 Nr. 38 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 176, zu II 1 der Gründe; 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 - BAGE 98, 25, 32; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 150 f., jeweils mwN).
- LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20
Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem …
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2019 - 7 Sa 499/17
Rückforderung überzahlter Vergütung und Abfindung
- LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter …
- BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04
Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17
Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; kinderbezogener Anteil im …
- LAG Baden-Württemberg, 17.02.2017 - 4 Ta 2/17
Entreicherungseinwand bei Beziehern von Grundleistungen nach dem AsylBLG
- LAG Hamm, 16.09.2003 - 19 Sa 993/03
Tarifliche Ausschlussfrist, unverschuldete Versäumnis, Wiedereinsetzung, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 9 Sa 593/17
Berechnung der Urlaubsabgeltung; Berechnung von Urlaubsansprüchen; …
- OLG München, 05.10.2010 - 5 U 4438/09
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der von einem insolventen …
- BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 41/01
Abfindungsanspruch - Vergütung - Ausschlußfrist
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.08.2014 - 6 Sa 215/13
Entgelt
- LAG Schleswig-Holstein, 24.09.2008 - 3 Sa 204/08
Leistungszulage, Gleichbehandlungsgrundsatz, Ausschluss, Benachteiligung, …
- LAG Düsseldorf, 29.04.2016 - 10 Sa 1033/15
Verfallfrist; Ausschlussfrist; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 243/16
Rückzahlung geleisteter Vergütung - Verjährung
- LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2007 - 6 Sa 42/07
Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Überzahlung, Rückzahlung, Ausschlussfrist, …
- LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06
Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2014 - 24 Sa 1228/14
Grundsätze zum Nachweis der Entreicherung gegenüber Ansprüchen auf Erstattung und …
- VG Stuttgart, 25.09.2009 - 12 K 1925/09
Pflicht zur Rückzahlung überzahlter Versorgungsbezüge - Anrechnung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 321/20
Rückzahlungsverpflichtung - überzahlte Vergütung - Unkenntnis der Nichtschuld - …
- VG Bayreuth, 21.11.2008 - B 5 K 08.820
Unterhaltsbeitrag kraft Disziplinarrechts ist Versorgungsbezug - Entreicherung
- ArbG Düsseldorf, 07.02.2007 - 15 Ca 6939/06
Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen einer erkannten …
- LAG Schleswig-Holstein, 01.02.2012 - 3 Sa 233/11
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Vergleich, Abfindung, Rückzahlung, …