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   BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90   

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BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90 (https://dejure.org/1991,690)
BAG, Entscheidung vom 10.07.1991 - 5 AZR 383/90 (https://dejure.org/1991,690)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 (https://dejure.org/1991,690)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Schwerbehinderten bei andauernder Arbeitsunfähigkeit - Fähigkeit des Arbeitnehmer zur Bewirkung der vertraglich geschuldeten Leistung als Voraussetzung für den Annahmeverzug des Arbeitgebers - Pflicht des Arbeitgebers zur Versetzung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG § 1 Abs. 1; BGB § 616, § 615; HGB § 63; GewO § 133c; AFG § 100, § 128; SchwbG § 14 Abs. 2 und 3
    Vergütung eines am bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbaren Schwerbehinderten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 141
  • NZA 1992, 27
  • BB 1991, 2164
  • BB 1992, 211
  • DB 1991, 2488
  • DB 1991, 2489
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82

    Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Demgegenüber hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14. Juli 1983 (- 2 AZR 34/82 -, n. v.) eine Anwendung dieser Grundsätze auf das Schwerbehindertengesetz abgelehnt und zur Begründung auf folgende Überlegungen abgestellt: Das Schwerbeschädigtengesetz von 1923 habe seinen Geltungsbereich im wesentlichen auf Kriegs- und Unfallopfer sowie sachlich auf die erzwingbare Einstellung von Schwerbeschädigten und den Kündigungsschutz beschränkt.

    Im Urteil vom 14. Juli 1983 ( - 2 AZR 34/82 -, n. v.) hat der Zweite Senat die gegen das obengenannte Urteil des Vierten Senats erhobene Kritik von Hueck (Anm. zu BAG AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Versetzung als nähere Bestimmung der Leistung im Sinne einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers nach § 295 BGB ansah, zurückgewiesen.

    Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: April 1991, § 14 Rz 6, m.w.N.).

    Die Norm begründet im bestehenden Arbeitsverhältnis mit den Schwerbehinderten eine Erweiterung der im Arbeitsverhältnis begründeten Fürsorgepflicht und gewährt den Schwerbehinderten ebenso wie § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG einen klagbaren Anspruch (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, zu IV 2 a der Gründe; Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 12; Wilrodt/ Neumann, Schwerbehindertengesetz, 7. Aufl., § 14 Rz 33).

    Ihre Grenzen findet diese Pflicht nach § 14 Abs. 3 Satz 3 SchwbG (§ 11 Abs. 3 Satz 3 SchwbG a.F.) dort, wo ihre Erfüllung mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden und daher unzumutbar ist, wobei es für die Zumutbarkeit auf betriebstechnische wie wirtschaftliche Gesichtspunkte ankommt (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, aaO, m.w.N.; Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 15).

  • BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56

    Fürsorgepflicht - Vereinbarter Dienstort - Dienstliche Gründe - Treu und Glauben

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    In einem vergleichbaren Fall hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 7, 321 [BAG 07.04.1959 - 4 AZR 236/56] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) einen Anspruch aus Annahmeverzug verneint.

    Im Urteil vom 14. Juli 1983 ( - 2 AZR 34/82 -, n. v.) hat der Zweite Senat die gegen das obengenannte Urteil des Vierten Senats erhobene Kritik von Hueck (Anm. zu BAG AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Versetzung als nähere Bestimmung der Leistung im Sinne einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers nach § 295 BGB ansah, zurückgewiesen.

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht muß der Arbeitgeber auch bei Ausübung seiner Rechte das Wohl und die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens des Arbeitnehmers verhindern können (statt vieler: BAGE 50, 362, 366 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74

    Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Bleibt er auch danach noch arbeitsunfähig krank, d. h. kann er infolge seiner Krankheit nicht die vertraglich geschuldete Leistung erbringen (zum Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vgl. zuletzt ausführlich BAGE 48, 1 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG), hat er jedenfalls nach lohnfortzahlungsrechtlichen Normen keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber.
  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78

    Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 1979 Nr. 79268; BSG, SozR 4000 AFG 4100 § 117 Nr. 16, 18, 19, 20) kann ein Arbeitnehmer auch im ungekündigten Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn die Arbeitskraft des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht mehr angenommen wird, also keine weitere Verfügungsgewalt beansprucht wird.
  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG; Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63

    Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: April 1991, § 14 Rz 6, m.w.N.).
  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 29, 140 = AP Nr. 29 zu § 14 SchwBeschG) verneint dies; nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 18, 124, 128 = AP Nr. 4 zu § 12 SchwBeschG, zu 4 der Gründe) ist dies allenfalls dann möglich, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer nicht auch behindert ist und die Kündigung für ihn keine soziale Härte darstellt.
  • BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65

    Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

  • BAG, 02.11.1973 - 5 AZR 147/73

    Böswilligkeit - Arbeitnehmer - Wörtliches Angebot

  • BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64

    Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Der schwerbehinderte Mensch hatte daher bereits nach altem Recht im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 mwN).
  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13

    Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    In jüngerer Zeit hat das Bundesarbeitsgericht die Frage mehrfach dahinstehen lassen (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - zu III 3 der Gründe; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 68, 141) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Die dort dem Arbeitgeber zugewiesene aktive Rolle für Eingliederung und gegen Ausgliederung war aber schon im früheren Recht anerkannt (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).

    Nach der ständigen Rechtsprechung waren § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG und die Vorgängervorschrift § 12 SchwBeschG nicht nur Schutzgesetze iSv. § 823 Abs. 2 BGB, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen konnten, sondern begründeten "auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten" (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - aaO mwN).

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