Rechtsprechung
BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90 |
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Vergütungsanspruch eines Schwerbehinderten bei andauernder Arbeitsunfähigkeit - Fähigkeit des Arbeitnehmer zur Bewirkung der vertraglich geschuldeten Leistung als Voraussetzung für den Annahmeverzug des Arbeitgebers - Pflicht des Arbeitgebers zur Versetzung eines ...
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Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
LFZG § 1 Abs. 1; BGB § 616, § 615; HGB § 63; GewO § 133c; AFG § 100, § 128; SchwbG § 14 Abs. 2 und 3
Vergütung eines am bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbaren Schwerbehinderten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Vergütungsanspruch eines Schwerbehinderten
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 21.11.1989 - 1 Ca 7783/89
- LAG Köln, 28.05.1990 - 6 Sa 213/90
- BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Papierfundstellen
- BAGE 68, 141
- NZA 1992, 27
- BB 1991, 2164
- BB 1992, 211
- DB 1991, 2488
- DB 1991, 2489
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 14.07.1983 - 2 AZR 34/82
Schwerbehinderte - Annahmeverzug nach Kündigung
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Demgegenüber hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14. Juli 1983 (- 2 AZR 34/82 -, n. v.) eine Anwendung dieser Grundsätze auf das Schwerbehindertengesetz abgelehnt und zur Begründung auf folgende Überlegungen abgestellt: Das Schwerbeschädigtengesetz von 1923 habe seinen Geltungsbereich im wesentlichen auf Kriegs- und Unfallopfer sowie sachlich auf die erzwingbare Einstellung von Schwerbeschädigten und den Kündigungsschutz beschränkt.Im Urteil vom 14. Juli 1983 ( - 2 AZR 34/82 -, n. v.) hat der Zweite Senat die gegen das obengenannte Urteil des Vierten Senats erhobene Kritik von Hueck (Anm. zu BAG AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Versetzung als nähere Bestimmung der Leistung im Sinne einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers nach § 295 BGB ansah, zurückgewiesen.
Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: April 1991, § 14 Rz 6, m.w.N.).
Die Norm begründet im bestehenden Arbeitsverhältnis mit den Schwerbehinderten eine Erweiterung der im Arbeitsverhältnis begründeten Fürsorgepflicht und gewährt den Schwerbehinderten ebenso wie § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG einen klagbaren Anspruch (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, zu IV 2 a der Gründe;… Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 12;… Wilrodt/ Neumann, Schwerbehindertengesetz, 7. Aufl., § 14 Rz 33).
Ihre Grenzen findet diese Pflicht nach § 14 Abs. 3 Satz 3 SchwbG (§ 11 Abs. 3 Satz 3 SchwbG a.F.) dort, wo ihre Erfüllung mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen verbunden und daher unzumutbar ist, wobei es für die Zumutbarkeit auf betriebstechnische wie wirtschaftliche Gesichtspunkte ankommt (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, aaO, m.w.N.;… Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 15).
- BAG, 25.03.1959 - 4 AZR 236/56
Fürsorgepflicht - Vereinbarter Dienstort - Dienstliche Gründe - Treu und Glauben …
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
In einem vergleichbaren Fall hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 7, 321 [BAG 07.04.1959 - 4 AZR 236/56] = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) einen Anspruch aus Annahmeverzug verneint.Im Urteil vom 14. Juli 1983 ( - 2 AZR 34/82 -, n. v.) hat der Zweite Senat die gegen das obengenannte Urteil des Vierten Senats erhobene Kritik von Hueck (Anm. zu BAG AP Nr. 27 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Versetzung als nähere Bestimmung der Leistung im Sinne einer Mitwirkungshandlung des Arbeitgebers nach § 295 BGB ansah, zurückgewiesen.
- BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84
Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Im Rahmen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht muß der Arbeitgeber auch bei Ausübung seiner Rechte das Wohl und die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen und unter Umständen auch besondere Maßnahmen treffen, die die Entstehung eines Schadens und damit auch eine Beeinträchtigung des Fortkommens des Arbeitnehmers verhindern können (statt vieler: BAGE 50, 362, 366 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61
Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung …
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG;… Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.). - BAG, 28.05.1975 - 5 AZR 172/74
Bevorzugung von schwerbeschädigten Bewerbern
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG;… Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.). - BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit …
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Bleibt er auch danach noch arbeitsunfähig krank, d. h. kann er infolge seiner Krankheit nicht die vertraglich geschuldete Leistung erbringen (zum Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vgl. zuletzt ausführlich BAGE 48, 1 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG), hat er jedenfalls nach lohnfortzahlungsrechtlichen Normen keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber. - BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 51/78
Anspruch auf Erhöhung des Arbeitslosengeldes - Beginn des Leistungsfalls durch …
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 4. September 1979 - 7 RAr 51/78 - USK 1979 Nr. 79268;… BSG, SozR 4000 AFG 4100 § 117 Nr. 16, 18, 19, 20) kann ein Arbeitnehmer auch im ungekündigten Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn die Arbeitskraft des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht mehr angenommen wird, also keine weitere Verfügungsgewalt beansprucht wird. - BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78
Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Die Norm beinhaltet auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten (BAGE 13, 109; 16, 193 = AP Nr. 1 und Nr. 3 zu § 12 SchwBeschG; BAG Urteil vom 28. Mai 1975 - 5 AZR 172/74 - AP Nr. 6 zu § 12 SchwBeschG, mit zustimmender Anm. Schwedes; BAGE 32, 105 und 34, 250 = AP Nr. 2 und Nr. 3 zu § 11 SchwbG;… Gröninger/Thomas, aaO, § 14 Rz 6, m.w.N.). - BAG, 23.01.1964 - 2 AZR 289/63
Beschäftigung der schwerbeschädigten Arbeitnehmer nach Fähigkeiten und …
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Diese Vorschrift gibt dem Schwerbehinderten zwar keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz und auch kein Recht, nach seinen Neigungen und Wünschen beschäftigt zu werden (BAG Urteil vom 23. Januar 1964 - 2 AZR 289/63 - AP Nr. 2 zu § 12 SchwBeschG), wohl aber im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (BAG Urteil vom 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 -, zu IV 1 der Gründe; Gröninger/Thomas, Schwerbehindertengesetz, Stand: April 1991, § 14 Rz 6, m.w.N.). - BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 29, 140 = AP Nr. 29 zu § 14 SchwBeschG) verneint dies; nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 18, 124, 128 = AP Nr. 4 zu § 12 SchwBeschG, zu 4 der Gründe) ist dies allenfalls dann möglich, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer nicht auch behindert ist und die Kündigung für ihn keine soziale Härte darstellt. - BAG, 08.02.1966 - 1 AZR 365/65
Grenzen der Förderungspflicht des Arbeitgebers nach SchwbG § 12 Abs. 1
- BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77
Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte
- BAG, 02.11.1973 - 5 AZR 147/73
Böswilligkeit - Arbeitnehmer - Wörtliches Angebot
- BAG, 07.08.1964 - 1 AZR 27/64
Schwerbeschädigter hat klagbaren Anspruch auf eine SchwbG § 12 entsprechende …
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf …
Der schwerbehinderte Mensch hatte daher bereits nach altem Recht im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 mwN). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 664/13
Krankheitsbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
In jüngerer Zeit hat das Bundesarbeitsgericht die Frage mehrfach dahinstehen lassen (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - zu III 3 der Gründe; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 68, 141) . - BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04
Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung
Die dort dem Arbeitgeber zugewiesene aktive Rolle für Eingliederung und gegen Ausgliederung war aber schon im früheren Recht anerkannt (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).Nach der ständigen Rechtsprechung waren § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG und die Vorgängervorschrift § 12 SchwBeschG nicht nur Schutzgesetze iSv. § 823 Abs. 2 BGB, deren Verletzung Schadensersatzansprüche auslösen konnten, sondern begründeten "auch und vor allem eine privatrechtlich gesteigerte Fürsorgepflicht gegenüber dem Schwerbehinderten" (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - aaO mwN).
- BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03
Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit
Bestätigung und Fortführung: BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 = AP SchwbG § 14 Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 69 mwN; Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01- AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1.Dieser schwerbehindertenrechtliche Beschäftigungsanspruch entsteht unmittelbar bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141, 149 mwN; 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105, 108; Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - AP SGB IX § 81 Nr. 2 = EzA SGB IX § 81 Nr. 1).
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01
Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats
Es räumt im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf ein, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß der schwerbehinderte Mensch entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (zum alten Recht: BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 mwN).Entgeltansprüche stehen dem Kläger bei unterbliebener Arbeitsleistung nicht bereits deswegen zu, weil er als schwerbehinderter Mensch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141; ebenso Senat 23. Januar 2001 - 9 AZR 287/99 - BAGE 97, 23).
- BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach …
Mit dieser Feststellung weicht der Senat nicht vom Urteil des BAG vom 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 -(EzA § 315 BGB Nr. 69) ab. - BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99
Behindertengerechte Beschäftigung
Das entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 25. März 1959 - 4 AZR 236/56 - BAGE 7, 321; 14. Juli 1983 - 2 AZR 34/82 - nv.; 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141).Die besonderen Belange Schwerbehinderter, die Arbeitsleistung und Entgelt betreffen, sind in den §§ 45 bis 47 SchwbG abschließend berücksichtigt (vgl. BAG 10. Juli 1991 aaO, im Anschluß daran BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 3).
- BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97
Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung
Eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Freikündigung kann danach allenfalls bestehen, wenn der zu kündigende Arbeitnehmer nicht auch behindert ist und die Kündigung für ihn aus besonderen Gründen keine soziale Härte ist (BAG Urteil vom 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141, 150 = AP Nr. 1 zu § 14 SchwbG 1986). - BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
Gleichwohl werden auch diese Vorschriften als Schutzgesetze iSd. § 823 Abs. 2 BGB angesehen (BGHZ 133, 370 - zu § 266 a StGB; RG JW 1907, 829 - zu § 618 BGB; BAG DB 1975, 1226 - zu §§ 78, 78 a BetrVG; BAG 12. November 1980 - 4 AZR 779/78 - BAGE 34, 250 - zu § 11 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF; BAG NZA 1992, 27 - zu § 14 Abs. 2 SchwbG). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2010 - 6 Sa 640/09
Außerordentliche Kündigung - Erwerbsunfähigkeit - Verweigerung der Begutachtung - …
Das ergäbe sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 10.07.1991 - 5 AZR 383/90 -. - LAG Hamm, 17.05.2001 - 8 (6) Sa 30/01
Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung eines …
- LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00
Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse
- LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 1013/97
Arbeitsplatzausstattung - behindertengerechter Arbeitsplatz - zum Anspruch auf …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05
schwerbehindert, Schadensersatzanspruch, Nichtbeschäftigung, Fürsorgepflicht, …
- LAG Hessen, 26.04.2001 - 5 Sa 1070/00
Arbeitszeit: Schwerbehinderte - Mehrarbeit - Leistungsverweigerungsrecht - …
- BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
Reichweite der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
- LAG München, 20.12.2010 - 8 Sa 297/10
Schadensersatz - entgangene Vergütung - Anspruch eines Versicherungsvertreters …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2009 - 24 U 207/08
Schadensersatz wegen Falschberatung
- LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10
Schadensersatz wegen Provisionsminderung
- BAG, 06.04.1994 - 5 AZR 518/93
Gesamthafenbetrieb - Hafenarbeit
- LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 391/04
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Tarifvertrag, auflösende Bedingung, …
- LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
Schadensersatz wegen Provisionsminderung
- LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1206/09
Schadenersatz wegen Provisionsminderung
- ArbG Hagen, 05.07.2000 - 4 Ga 14/00
Einstweiliger Rechtsschutz, Freistellung, Beschäftigungspflicht, Insolvenz
- LAG Köln, 28.05.1990 - 6 Sa 213/90
Beschäftigungs- und Vergütungspflicht gegenüber einem schwerbehinderten …
- LAG Hamm, 13.03.1997 - 8 Sa 1559/96
Zuweisung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes; Anspruch auf behindertengerechte …
- LAG Köln, 24.11.1995 - 13 Sa 830/95
Vergütungsanspruch eines Schwerbehinderten - Leistungsunvermögen
- ArbG Siegen, 05.04.1995 - 2 Ca 723/94
Streit zwischen den Beteiligten über Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers …
- LAG Hessen, 25.07.2002 - 13 Sa 800/00
Arbeitsunfall
- LAG Baden-Württemberg, 24.08.2000 - 6 Sa 19/00
Kein Annahmeverzug des Arbeitgebers nach verlorenem Kündigungsschutzprozess wenn …
- LAG Niedersachsen, 08.10.1997 - 15 Sa 2325/96
Anspruch auf Beschäftigung bei krankheitsbedingter Unmöglichkeit der Erbringung …
- LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 3 Sa 93/01
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige ordentliche …
- LAG Hamm, 14.01.1999 - 8 Sa 2175/97
Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung; Änderung der Arbeitsorganisation; …
- LAG Hamm, 13.11.1997 - 17 Sa 1157/97
Schadenersatzanspruch wegen entgangener Arbeitslosengeldzahlung; Schuldhafte …
- VG Stuttgart, 23.01.2006 - 11 K 10.06
Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung