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   BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07   

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https://dejure.org/2008,4523
BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07 (https://dejure.org/2008,4523)
BAG, Entscheidung vom 11.06.2008 - 5 AZR 389/07 (https://dejure.org/2008,4523)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 (https://dejure.org/2008,4523)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung bei Überschreitung der monatlich geschuldeten Arbeitszeit; Anwendbarkeit des Manteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 24. Januar 2002 (MTV) auf das Arbeitsverhältnis kraft ...

  • Betriebs-Berater

    Mehrarbeitsvergütung

  • Judicialis

    MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 24. Januar 2002 § 2; ; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württ... emberg vom 24. Januar 2002 § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgelt; Mehrarbeitsvergütung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Mehrarbeitsvergütung allein in Abhängigkeit von Arbeit über Monatssoll ? Zuschläge für Mehrarbeit sollen i. d. R. besondere Belastungen abdecken ? Urlaubszeiten im Bezugszeitraum zählen nicht wie tatsächliche Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 1785
  • DB 2009, 910
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07
    Urlaubszeiten, in denen der Arbeitnehmer davon gerade - unter Fortzahlung seiner Vergütung - befreit ist, lassen sich grundsätzlich nicht unter diesen Begriff subsumieren (vgl. BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209 f.).

    Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Monatssoll hinaus gearbeitet wird, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe mwN, hier zur Überschreitung eines Tages- oder Wochenarbeitsvolumens; BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 212).

  • BAG, 18.02.1997 - 3 AZR 806/95

    Mehrarbeitszuschläge für Sonderschichten im Bewachungsgewerbe

    Auszug aus BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07
    a) Allein die Überschreitung der monatlich geschuldeten Arbeitszeit führt zu einem Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. auch BAG 18. Februar 1997 - 3 AZR 806/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 6 = EzA TVG § 4 Bewachungsgewerbe Nr. 2, zu II 2 der Gründe).

    Mit Urteil vom 18. Februar 1997 (- 3 AZR 806/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 6 = EzA TVG § 4 Bewachungsgewerbe Nr. 2, zu II 2 der Gründe) hatte das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich des 50 %igen Mehrarbeitszuschlags für Sonderschichten nach § 3 Ziff. 2 der damals geltenden Fassung des Manteltarifvertrags vom 25. Juni 1992 entschieden, dass der Anspruch auf das zusätzliche Entgelt bereits dann begründet sei, wenn der Arbeitgeber durch die Anordnung der Sonderschicht in den Freizeit- und Erholungsbereich, der dem Arbeitnehmer nach den Festlegungen im Schichtplan zur freien Verfügung stehen sollte, eingreift.

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

    Auszug aus BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07
    Dass auch andere Berechnungszeiträume denkbar sind, steht dem nicht entgegen, weil die getroffene tarifliche Regelung lediglich vertretbar sein muss (vgl. Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 2 f der Gründe).

    Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Monatssoll hinaus gearbeitet wird, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. Senat 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe mwN, hier zur Überschreitung eines Tages- oder Wochenarbeitsvolumens; BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 212).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 13 Sa 33/06
    Auszug aus BAG, 11.06.2008 - 5 AZR 389/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 20. Dezember 2006 - 13 Sa 33/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    Das Bundesarbeitsgericht hat auch bei einem Ausgleichszeitraum von einem Monat als Ausgleichszweck eines Mehrarbeitszuschlags die erhöhten Arbeitsbelastungen durch die Mehrarbeit angesehen (vgl. BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 12; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III 2 e der Gründe) .
  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 210/19

    Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?

    Urlaubszeiten, in denen nicht gearbeitet wird, sind dagegen vom Wortsinn nicht erfasst (vgl. BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 14) .

    Solche Arbeitsbelastungen treten während des Urlaubs im Bezugszeitraum nicht auf (vgl. BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 15 mwN) .

  • BAG, 16.11.2022 - 10 AZR 210/19

    Mehrarbeitszuschläge - geleistete Stunden - Urlaub - gesetzeskonforme

    Urlaubszeiten, in denen nicht gearbeitet wird, sind dagegen nicht vom Wortsinn erfasst (vgl. BAG 17. Juni 2020 - 10 AZR 210/19 (A) - Rn. 24, BAGE 171, 114; 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 14) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 358/10

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag - Geld- und Werttransport Niedersachsen

    a) Grundsätzlich knüpfen die Tarifverträge des Wach- und Sicherheitsgewerbes an die jeweils gruppenspezifisch definierte "regelmäßige Arbeitszeit" an, nämlich die Arbeitszeiten, in denen der Arbeitnehmer bei normalem Lauf der Dinge nach den tariflichen Vorstellungen seine Hauptleistungspflicht erfüllt (vgl. dazu BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 14, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 19) .

    Diese Flexibilisierungsregelung sagt aber noch nichts über die Frage aus, wann Mehrarbeitszuschläge zu leisten sind, und schließt nicht aus, dass beim Abruf einer höheren Stundenzahl - und damit einer erhöhten tatsächlichen Belastung für den Arbeitnehmer (vgl. dazu BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 19)  - ein Anspruch auf einen Zuschlag entsteht.

    Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Monatssoll hinaus gearbeitet wird, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 15, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 19) .

  • LAG Hamm, 14.12.2018 - 13 Sa 589/18

    Mehrarbeitszuschläge nur bei aktiver Leistung

    Wie das Bundesarbeitsgericht ( 11.06.2008 - 5 AZR 389/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge:Bewachungsgewerbe Nr. 19; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge:Verkehrsgewerbe; 05.11.2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6) in vergleichbaren Fällen bereits zutreffend zum Ausdruck gebracht hat, ist der in § 4.1.2.
  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 647/07

    Tariflicher Überstundenzuschlag - Begriff "Arbeit leisten

    Urlaubszeiten, in denen der Arbeitnehmer davon gerade - unter Fortzahlung seiner Vergütung - befreit ist, lassen sich ebenso wenig unter diesen Begriff subsumieren (Senat 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 209 f.) wie Zeiten krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder eines Sonderurlaubs.

    Eine tarifvertragliche Bestimmung, die den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge allein davon abhängig macht, dass über ein bestimmtes Monatssoll hinaus gearbeitet wird, bezweckt regelmäßig, eine grundsätzlich zu vermeidende besondere Arbeitsbelastung durch ein zusätzliches Entgelt auszugleichen (vgl. Senat 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - AP TzBfG § 4 Nr. 6 = EzA TzBfG § 4 Nr. 6, zu III 1 der Gründe mwN; BAG 7. Juli 2004 - 4 AZR 433/03 - BAGE 111, 204, 212).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13

    Berechnung der Entgeltfortzahlung eines Wachmanns nach dem Referenzprinzip -

    (1) Der Begriff "Arbeit leisten" wird ebenso wie der Begriff "arbeiten" ausschließlich für das aktive Tun verwandt (so zum vormals geltenden § 2 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 24. Januar 2002 BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 19).

    § 6 MRTV ist keine allgemeine Berechnungsvorschrift für Ausfallzeiten, in denen keine Arbeitsleistung erbracht wird (vgl. BAG 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bewachungsgewerbe Nr. 19 zum entsprechend formulierten § 2 des Manteltarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe in Baden-Württemberg vom 24. Januar 2002).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.2021 - 9 Sa 15/21

    Tarifliche Mehrarbeitszuschläge für Werksfeuerwehrmann - MRTV

    e) Dieser Auslegung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.06.2008 (5 AZR 389/07) entgegen.

    Das hier geforderte "aktive Tun" (BAG 11.06.2008 - 5 AZR 389/07, Rn. 14) liegt im vorliegenden Fall darin, dass sich der Kläger in der Feuerwache aufhält und selbst dann, wenn er schläft, schnellstmöglich die Arbeit im Alarmfall aufnehmen muss.

  • ArbG Dortmund, 14.02.2018 - 10 Ca 4180/17
    - 5 AZR 389/07 und vom 07.07.2004 - 4 AZR 433/03.
  • LAG Baden-Württemberg, 31.01.2018 - 10 Sa 8/18

    Mehrarbeitszuschlag nach dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte zum ERA-TV in

    Auch wenn mit Mehrarbeitszuschlägen zusätzliche arbeitsmarktpolitische Zwecke verfolgt werden sollten, dienen die Zuschläge aber stets einem finanziellen Ausgleich der Arbeitnehmer für Mehrbelastungen (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - zu II. 2. b) der Entscheidungsgründe; 5. November 2003 - 5 AZR 8/03 - zu III. 1. der Entscheidungsgründe; 11. Juni 2008 - 5 AZR 389/07 - Rn. 15) .
  • LAG Niedersachsen, 08.12.2011 - 5 Sa 983/11

    Überstundenzuschlag bei streikbedingtem Arbeitsausfall im öffentlichen Dienst

  • LAG Niedersachsen, 08.12.2011 - 5 Sa 982/11

    Überstundenzuschlag bei streikbedingtem Arbeitsausfall im öffentlichen Dienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2019 - 8 Sa 332/18

    Mehrarbeitszuschlag - Sicherheitsgewerbe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 7 Sa 138/20

    Mehrarbeitszuschlag - Urlaubs- und Krankheitsstunden - betriebliche Übung -

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