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   BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82   

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BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82 (https://dejure.org/1984,963)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1984 - 5 AZR 394/82 (https://dejure.org/1984,963)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 (https://dejure.org/1984,963)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 195
  • NJW 1985, 1419
  • NZA 1985, 501
  • DB 1985, 710
  • JR 1986, 220
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.10.1954 - 2 AZR 30/53

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot nach MuSchG

    Auszug aus BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82
    Dagegen stellt eine Schwangerschaft mit anomalem Verlauf, bei der außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder sonstige krankhafte Störungen auftreten, eine Krankheit dar (vgl. BAG 1, 140, 141, 142 = AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG, Bl. 2 und Bl. 2 R; BAG 10, 7, 9 = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu II 1 der Gründe; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 24. Juni 1982 - L 16 Kr 112/81 -, Die Krankenversicherung in Rechtsprechung und Schrifttum, Neue Folge A zum SGB, Arbeitsunfähigkeit A-2300/7, m.w.N.; Bulla/Buchner, Mutterschutzgesetz, 5. Aufl., § 11 Rz 34, 35; Meisel/Hiersemann, Mutterschutz und Mutterschaftshilfe, 2. Aufl., § 11 Rz 93; Gröninger/Thomas, MuSchG 1982, § 11 Anm. 11 c; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 77; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG III 1 a = C 111; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl., § 1 Rz 11).

    Physische Arbeitsbehinderungen infolge außergewöhnlicher Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang und in Verbindung mit der Schwangerschaft unterscheiden sich rechtlich in keiner Weise von Arbeitsbehinderungen infolge anderer Krankheitserscheinungen (BAG 1, 140, 141 = AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG, Bl. 2).

  • BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 500/75

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung, Fortsetzungszusammenhang bei mehrfacher

    Auszug aus BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82
    Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit liegt dann vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der voraufgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, so daß die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung bedeutet (vgl. BAG 3, 37, 38, 39 = AP Nr. 2 zu § 63 HGB; BAG 4, 111, 113 f. = AP Nr. 3 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 500/75 - AP Nr. 41 zu § 1 LohnFG; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 176; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 65).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1982 - L 16 KR 112/81
    Auszug aus BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82
    Dagegen stellt eine Schwangerschaft mit anomalem Verlauf, bei der außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder sonstige krankhafte Störungen auftreten, eine Krankheit dar (vgl. BAG 1, 140, 141, 142 = AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG, Bl. 2 und Bl. 2 R; BAG 10, 7, 9 = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu II 1 der Gründe; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 24. Juni 1982 - L 16 Kr 112/81 -, Die Krankenversicherung in Rechtsprechung und Schrifttum, Neue Folge A zum SGB, Arbeitsunfähigkeit A-2300/7, m.w.N.; Bulla/Buchner, Mutterschutzgesetz, 5. Aufl., § 11 Rz 34, 35; Meisel/Hiersemann, Mutterschutz und Mutterschaftshilfe, 2. Aufl., § 11 Rz 93; Gröninger/Thomas, MuSchG 1982, § 11 Anm. 11 c; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 77; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG III 1 a = C 111; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl., § 1 Rz 11).
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 202/59

    6-Wochen-Frist - Fortzahlung des Gehalts - Eintritt des unverschuldeten Unglücks

    Auszug aus BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82
    Dagegen stellt eine Schwangerschaft mit anomalem Verlauf, bei der außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder sonstige krankhafte Störungen auftreten, eine Krankheit dar (vgl. BAG 1, 140, 141, 142 = AP Nr. 1 zu § 13 MuSchG, Bl. 2 und Bl. 2 R; BAG 10, 7, 9 = AP Nr. 20 zu § 63 HGB, zu II 1 der Gründe; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 24. Juni 1982 - L 16 Kr 112/81 -, Die Krankenversicherung in Rechtsprechung und Schrifttum, Neue Folge A zum SGB, Arbeitsunfähigkeit A-2300/7, m.w.N.; Bulla/Buchner, Mutterschutzgesetz, 5. Aufl., § 11 Rz 34, 35; Meisel/Hiersemann, Mutterschutz und Mutterschaftshilfe, 2. Aufl., § 11 Rz 93; Gröninger/Thomas, MuSchG 1982, § 11 Anm. 11 c; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 77; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG III 1 a = C 111; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl., § 1 Rz 11).
  • BAG, 07.05.1956 - 2 AZR 259/55
    Auszug aus BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82
    Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit liegt dann vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der voraufgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, so daß die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung bedeutet (vgl. BAG 3, 37, 38, 39 = AP Nr. 2 zu § 63 HGB; BAG 4, 111, 113 f. = AP Nr. 3 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 500/75 - AP Nr. 41 zu § 1 LohnFG; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 176; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 65).
  • BAG, 18.05.1957 - 2 AZR 600/56

    Erkrankungen - Arbeitsunfähigkeit - Selbständige Unglücksfälle - Charakter einer

    Auszug aus BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 394/82
    Wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit liegt dann vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der voraufgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiterbestanden hat, so daß die neue Erkrankung nur eine Fortsetzung der früheren Erkrankung bedeutet (vgl. BAG 3, 37, 38, 39 = AP Nr. 2 zu § 63 HGB; BAG 4, 111, 113 f. = AP Nr. 3 zu § 63 HGB; BAG Urteil vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 500/75 - AP Nr. 41 zu § 1 LohnFG; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 176; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 1 Rz 65).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Stellt sich die neue Erkrankung als eine Fortsetzung der früheren Erkrankung dar, weil - trotz verschiedener Krankheitssymptome - die wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruht, liegt eine Fortsetzungserkrankung vor (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206; 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 - zu 1 der Gründe, BAGE 47, 195) .
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Dieses kann verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben (Senat 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 -BAGE 47, 195).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Im erneuten Berufungsverfahren wird zu beachten sein, dass eine Fortsetzungserkrankung auch dann vorliegt, wenn sich - trotz verschiedener Krankheitssymptome - eine Erkrankung als eine Fortsetzung der früheren darstellt, weil die wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruht (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 4 der Gründe, BAGE 115, 206; 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 - zu 1 der Gründe, BAGE 47, 195; 25. Mai 2016 - 5 AZR 318/15 - Rn. 11) .
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