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   BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89   

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BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89 (https://dejure.org/1990,537)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1990 - 5 AZR 394/89 (https://dejure.org/1990,537)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 (https://dejure.org/1990,537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebührenminderung - Krankenhaus - Privatliquidation - Pflegesatz - Kostenerstattung - Krankenhausarzt - Einfluss der Gebührenminderung für stationäre privatärztliche Leistungen auf eine zwischen Arzt und Krankenhaus vereinbarte Erstattung von Kosten - Anpassungsregelung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 133, ... 157, §§ 611, 242; ZPO § 256, § 565a; GOÄ vom 12.11.1982 i.d.F. der Zweiten Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20.12.1984 (BGBl. I, S. 1680) § 6a; BPflV vom 25.4.1973 i.d.F. der Vierten Verordnung zur Änderung der BPflV vom 20.12.1984 (BGBl. I, S. 1680) § 3 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 3, § 18 Abs. 6 Satz 2; BPflV vom 21.8.1985 (BGBl. I, S. 1666) §§ 3, 5, 7, 8, 9, 11, 13
    Chefarztvertrag mit Recht der Privatliquidation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 290
  • NJW 1991, 1562
  • NZA 1991, 16
  • BB 1990, 2271
  • DB 1991, 1733
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 310/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage: Anpassung der Abführung an das Krankenhaus nach

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Darüber hinaus hat der Senat die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auch in einem Fall angewandt, bei dem bestimmte Vergütungsteile eines Chefarztes infolge Änderung der Gebührenordnung für Ärzte zurückgingen (vgl.Urteil vom 3. Mai 1989 - 5 AZR 310/88 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung und in der Fachpresse bestimmt).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BAGE 52, 273, 276 [BAG 09.07.1986 - 5 AZR 44/85] = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2b der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 29.09.1961 - V ZR 136/60

    Anpassung des Vertragsinhalts an veränderte Verhältnisse

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Die Anpassung ist dann geboten, wenn der Vertrag selbst keine Regelung darüber enthält, wie bei einer Änderung der Geschäftsgrundlage zu verfahren ist, und wenn einer Partei das weitere Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (BGH Urteil vom 29. September 1961 - V ZR 136/60 (Celle) - NJW 1962, 29, 30 [BGH 29.09.1961 - V ZR 136/60], m.w.N.).
  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 389/80

    Chefarzt - Liquidationsrecht - Belegarztbereich - Pflegekostenrecht - Treu und

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Anerkannt ist in der Rechtsprechung, daß Gesetzesänderungen die Geschäftsgrundlage eines bürgerlich-rechtlichen Vertrages so verändern können, daß Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und daß die vertraglichen Absprachen dann nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAGE 42, 336, 343 [BAG 04.05.1983 - 5 AZR 389/80] = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sind Geschäftsgrundlage die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]; BAGE 52, 273, 276 [BAG 09.07.1986 - 5 AZR 44/85] = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2b der Gründe, m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 78/53

    Rückgriff bei Rückerstattung

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1958 - IV ZR 219/57

    Bindung durch Erbvertrag

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65

    Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, was die Parteien, hätten sie die spätere Entwicklung vorausgesehen, nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der übrigen Vertragsbestimmungen vereinbart hätten (§ 157 BGB; vgl. BAG Urteil vom 2. September 1965 - 5 AZR 24/65 - AP Nr. 4 zu § 128 ZPO, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Auszug aus BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89
    Eine ergänzende Vertragsauslegung nach § 157 BGB kommt in Betracht, wenn zu einem bestimmten Punkte eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt oder wenn sich durch beim Vertragsabschluß nicht erkennbare Umstände später aufgrund der weiteren Entwicklung der Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eine Vertragslücke ergibt (vgl. BGHZ 26, 204, 211 [BGH 08.01.1958 - IV ZR 219/57]; 11, 16, 24; 15, 224, 228 f. [BGH 23.11.1954 - I ZR 78/53]; BAG Urteil vom 8. November 1972 - 4 AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB, m.w.N.).
  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 515/78

    Wettbewerbsverbot

  • LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88

    Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote;

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 235/08 - aaO; 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290) .
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 235/08

    Änderungskündigung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 269/96

    Ausgleichsansprüche eines Partners bei gescheiterter nichtehelicher

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß eines Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378, 391; BAG, NJW 1991, 1562, 1563; je m.w.N.).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

    Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. nur BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290, 301 mwN).
  • BGH, 08.07.1996 - II ZR 340/95

    Auseinandersetzung einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGHZ 121, 378, 391; BAG NJW 1991, 1562, 1563; je m.w.N.).
  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 650/08

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 441/95

    Chefarzt - Abführung von Liquidationserlösen

    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Die Gebührenminderung um 15 % ist nicht erst ab 1. Januar 1993 durch das GSG vom 21. Dezember 1992 eingeführt worden, sondern bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1985 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1680; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 402/08

    Anforderungen an eine betriebsbedingte Änderungskündigung; Störung der

    Geschäftsgrundlage sind die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Vertragspartei vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 65, 290; BGH 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - zu II 1 a der Gründe, ZIP 2006, 765).

    Auch Gesetzesänderungen können die Geschäftsgrundlage eines Vertrags so verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in dem zuvor vereinbarten Verhältnis stehen und die vertraglichen Absprachen nach den Regeln über den Wegfall oder die Änderung der Geschäftsgrundlage anzupassen sind (BAG 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 457/95

    Abführung von Liquidationserlösen eines Chefarztes an den Krankenhausträger -

    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Die Gebührenminderung um 15 % ist nicht erst ab 1. Januar 1993 durch das GSG vom 21. Dezember 1992 eingeführt worden, sondern bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1985 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1680; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 442/95

    Chefarzt: Abführung von Nutzungentgelt an Krankenhausträger

    Dabei überläßt es das Gesetz den Parteien des Arbeitsvertrags, inwieweit sie eine Anpassung vornehmen (vgl. zur Anpassungsregelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 BPflV 1986: BAG Urteile vom 25. Februar 1988 - BAGE 57, 344, 356 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, unter I 2 der Gründe).

    Die Gebührenminderung um 15 % ist nicht erst ab 1. Januar 1993 durch das GSG vom 21. Dezember 1992 eingeführt worden, sondern bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1985 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der GOÄ vom 20. Dezember 1984 (BGBl. I S. 1680; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Juli 1990 - 5 AZR 394/89 - BAGE 65, 290 [BAG 25.07.1990 - 5 AZR 394/89] = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag).

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 658/95

    Teilkündigung, ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 22.01.1997 - 5 AZR 53/95

    Chefarzt: Abführung von Liquidationserlösen

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

  • LAG Hamburg, 11.01.1996 - 7 Sa 82/95

    Anspruch auf Gehaltszahlung und Urlaubsabgeltung; Abschließende Regelung durch

  • BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92

    Änderungskündigung - Chefarztvertrag

  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.1996 - 19 Sa 14/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen Anpassung von Arbeitsverträgen mit in

  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 649/96

    Zuschuß zum Altersübergangsgeld

  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 551/02

    Betriebliche Altersversorgung: Teilwiderruf einer Versorgungszusage -

  • LAG Hamburg, 01.10.1998 - 7 Sa 5/98

    Voraussetzungen der Vergleichbarkeitsprüfung bei der sozialen Auswahl

  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 16 KR 91/03

    Krankenversicherung

  • BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95

    Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach

  • BAG, 30.01.1991 - 5 AZR 7/90
  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 542/97
  • LAG Hamm, 06.06.1997 - 18 Sa 2157/96

    Anspruch auf Anschlussbeschäftigung nach einer Qualifizierungsmaßnahme;

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 514/89

    Höhe der Beteiligung eines Chefarzts an den Einnahmen eines Klinikfonds -

  • LAG Hessen, 02.10.1995 - 11 Sa 309/95

    Sozialplan: Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 515/89
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 516/89
  • LAG Hessen, 08.03.2001 - 5 Sa 1198/00

    Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Änderung des Sozialplans durch

  • LAG Nürnberg, 10.08.1992 - 7 Sa 226/91

    Ergänzende Vertragsauslegung eines Arbeitsvetrages

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