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   BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99   

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https://dejure.org/2001,1590
BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99 (https://dejure.org/2001,1590)
BAG, Entscheidung vom 25.04.2001 - 5 AZR 395/99 (https://dejure.org/2001,1590)
BAG, Entscheidung vom 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 (https://dejure.org/2001,1590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 139; ; ArbGG § 61 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 139; ArbGG § 61a
    Unzulässigkeit einer Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3212
  • NZA 2001, 1157
  • DB 2001, 1512
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamburg, 10.02.1999 - 5 Sa 95/96

    Feststellungsintersse nach Beendigung des Vertragsverhälntnisses; Prozessökonomie

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Landesarbeitsgericht Hamburg - 5 Sa 95/96 -.

    5 AZR 395/99 5 Sa 95/96.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Februar 1999 - 5 Sa 95/96 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu ermitteln, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

    Mit der Feststellung des Arbeitsverhältnisses muß vielmehr zugleich feststehen, daß eigene Ansprüche des Klägers gerade aus dem Arbeitsverhältnis zumindest dem Grunde nach noch bestehen oder gegnerische Ansprüche zumindest im bestimmten Umfange nicht mehr gegeben sind (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - aaO).

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu ermitteln, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50).

    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Anders als im bestehenden Vertragsverhältnis, in dem der Beschäftigte jederzeit ein rechtliches Interesse daran hat, daß seine Rechtsstellung als Arbeitnehmer alsbald festgestellt wird (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - AP HGB § 92 Nr. 5), bedarf das Interesse an der Feststellung, daß ein vergangenes Rechtsverhältnis ein Arbeitsverhältnis war, einer besonderen Begründung.
  • BAG, 24.09.1997 - 4 AZR 429/95

    Feststellungsinteresse bei vergangenem Rechtsverhältnis

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn sich gerade aus dieser Feststellung Rechtsfolgen für Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 23. April 1997 aaO; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1; 3. März 1999 aaO; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - NZA 2000, 775).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe § 139 ZPO mißachtet, muß genau angegeben werden, wonach das Gericht hätte fragen sollen und was die Partei daraufhin vorgetragen hätte (st. Rspr.; BAG 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 = EzA EFZG § 4 Nr. 39; Germelmann/Matthes/Prütting Arbeitsgerichtsgesetz 3. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99
    Dabei hat das Gericht den Sachverhalt nicht selbständig zu ermitteln, vielmehr hat der Kläger die erforderlichen Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG 21. September 1993 - 9 AZR 580/90 - BAGE 74, 201, 203; 23. April 1997 - 5 AZR 727/95 - BAGE 85, 347; 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 53 = EzA ZPO § 256 Nr. 50).
  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Es genügt nicht, sich auf gesetzliche Vorschriften zu berufen, die den erhobenen Anspruch vorsehen, vielmehr müssen die sich aus den Normen ergebenden Konsequenzen im Einzelfall von der klagenden Partei bei der Formulierung ihres Klageantrags berücksichtigt werden (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Es genügt nicht, sich auf gesetzliche Vorschriften zu berufen, die den erhobenen Anspruch vorsehen, vielmehr müssen die sich aus den Normen ergebenden Konsequenzen im Einzelfall von der klagenden Partei bei der Formulierung ihres Klageantrags berücksichtigt werden (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - zu II der Gründe) .

    Ein Antrag, der lediglich den Gesetzestext wiederholt, ist allerdings regelmäßig nicht geeignet, einen bestimmten Streit der Beteiligten mit Rechtskraftwirkung beizulegen (vgl. BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 15, 18; 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - zu II der Gründe; BGH 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10 - Rn. 12) .

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2023 - 3 Sa 33/22

    Auskunftsanspruch - Geldentschädigung - immaterieller Schaden -

    Regelmäßig ist allerdings ein Antrag, der lediglich den Gesetzestext wiederholt, nicht geeignet, einen bestimmten Streit der Beteiligten mit Rechtskraftwirkung beizulegen (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - NZA 2013, 1166; 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - NZA 2001, 1157).
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