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   BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89   

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BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89 (https://dejure.org/1990,566)
BAG, Entscheidung vom 10.10.1990 - 5 AZR 404/89 (https://dejure.org/1990,566)
BAG, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 (https://dejure.org/1990,566)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BGB § 138 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers - Finanzierung des eigenen Arbeitsplatzes durch Aufnahme eines Kredits - Belastung des Arbeitnehmers mit dem Betriebsrisiko oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtlicher Rahmen für Beteiligung von Arbeitnehmern, Umfang der Beteiligung gegenüber Festgehalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 860
  • NJW-RR 1991, 504 (Ls.)
  • NZA 1991, 264
  • BB 1991, 413
  • DB 1991, 659
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger durch die verspätete Abfassung und Zustellung des Urteils die Möglichkeit verlieren würde, rechtzeitig eine Tatbestandsberichtigung zu beantragen (BAGE 44, 323, 329 = AP, aaO, m. w. N.) und wenn das angefochtene Urteil auf dem Sachverhalt, dessen Berichtigung beantragt worden wäre, beruht (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; BAGE 4, 81, 82 f. = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953, mit Anm. Pohle).

    Das Revisionsgericht hat nur zu untersuchen, ob das angefochtene Urteil auf dem beanstandeten Teil des Tatbestands beruht, dessen Berichtigung angestrebt wird (vgl. BAGE 4, 81, 83 = AP, aaO).

  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Grundsätzlich kann auf ihre Verletzung die Revision nicht gestützt werden (BAGE 44, 323, 328, 329 = AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger durch die verspätete Abfassung und Zustellung des Urteils die Möglichkeit verlieren würde, rechtzeitig eine Tatbestandsberichtigung zu beantragen (BAGE 44, 323, 329 = AP, aaO, m. w. N.) und wenn das angefochtene Urteil auf dem Sachverhalt, dessen Berichtigung beantragt worden wäre, beruht (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; BAGE 4, 81, 82 f. = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953, mit Anm. Pohle).

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82

    Status-Beurteilung eines Bauleiters

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht (unveröffentlichtes Senatsurteil vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 -, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86

    Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Rechtsgeschäft nachträglich geändert oder durch Zusatzvereinbarungen ergänzt wird (BGHZ 100, 353, 359, m. w. N.).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 284/85

    Unzulässigkeit der Berufung auf Formnichtigkeit der Anerkennung einer

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Das ändert aber letztlich nichts daran, daß die Voraussetzungen des § 138 Abs. 1 BGB erfüllt sind, denn insoweit kommt es allein darauf an, daß die begünstigte Klägerin aus der schwächeren Lage des Beklagten übermäßig Vorteile ziehen will (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1987 - V ZR 284/85 - NJW 1988, 130, 131, m. w. N.).
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Da der Beklagte sich hiernach ohne nennenswerte Gegenleistung der Klägerin zur Deckung der Verluste des Instituts verpflichtet hat, ist diese Vereinbarung nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, weil sie nach ihrem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbaren ist (BGHZ 107, 92, 97, m. w. N.).
  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Rechtsmittelkläger durch die verspätete Abfassung und Zustellung des Urteils die Möglichkeit verlieren würde, rechtzeitig eine Tatbestandsberichtigung zu beantragen (BAGE 44, 323, 329 = AP, aaO, m. w. N.) und wenn das angefochtene Urteil auf dem Sachverhalt, dessen Berichtigung beantragt worden wäre, beruht (BAG Urteil vom 11. Juni 1963 - 4 AZR 180/62 - AP Nr. 1 zu § 320 ZPO; BAGE 4, 81, 82 f. = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953, mit Anm. Pohle).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 313/80

    Urteilszustellung

    Auszug aus BAG, 10.10.1990 - 5 AZR 404/89
    Erst wenn ein Berufungsurteil später als 12 Monate nach seiner Verkündung zugestellt wird, liegt ein Verstoß gegen § 551 Nr. 7 ZPO vor (BAGE 38, 55, 58, 59 = AP Nr. 1 zu § 68 ArbGG 1979).
  • BGH, 11.09.2018 - XI ZR 380/16

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des

    bb) Diesen im Bürgschaftsrecht wurzelnden Erwägungen steht nicht das vom Berufungsgericht einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, NJW 1991, 860) entnommene "Leitbild" entgegen, wonach eine arbeitsvertragliche Vergütungsregelung dann gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB verstoße, wenn der Arbeitnehmer mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet werde.

    Der von dem Bundesarbeitsgericht für das Verhältnis der Parteien des Arbeitsvertrags formulierte Grundsatz (BAG, NJW 1991, 860) kann auf das Verhältnis zwischen Bürge und Gläubiger auch nicht entsprechend angewendet werden.

  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02

    Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft

    Dies gibt, wie das Bundesarbeitsgericht (NJW 1991, 860, 861) für eine Vereinbarung über die Belastung eines am Gewinn nicht beteiligten Arbeitnehmers mit dem Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers entschieden hat, dem Bürgschaftsvertrag nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu beurteilenden Gesamtcharakter das Gepräge der Sittenwidrigkeit.
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Erst recht gäbe eine - jedenfalls bei Fehlen eines angemessenen Ausgleichs grundsätzlich sittenwidrige (§ 138 BGB) - Verlustbeteiligung - ebenso wie sonstige Verstöße gegen zwingendes Recht - keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (vgl BAG vom 21. März 1984, 5 AZR 462/82; vom 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, BB 1991, 413).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Senat 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 - AP BGB § 138 Nr. 47 = EzA BGB § 138 Nr. 24, zu III der Gründe; BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02 - BGHZ 156, 302, 306, zu II 1 der Grünnde).
  • LAG Hamm, 21.04.2015 - 14 Sa 1249/14

    Wirksamkeit der Vereinbarung der Abhängigkeit einer Beteiligung des Arbeitnehmers

    Eine Vergütungsvereinbarung ist sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet wird, was insbesondere dann anzunehmen ist, wenn eine Vergütungsabrede eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht (vgl. BAG, 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, AP BGB § 138 Nr. 47, II. 1. der Gründe).

    Die von der Beklagten behauptete Vereinbarung führt ohne angemessenen Ausgleich bzw. nennenswerte Gegenleistung (vgl. BAG, 10. Oktober 1990, 5 AZR 404/89, AP BGB § 139 Nr. 47, Leitsatz bzw. III. der Gründe) zu einer Beteiligung des Klägers an ihren Umsatzverlusten, die ihr durch die Weigerung von Mandanten entstehen, für erbrachte Leistungen zu zahlen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1148/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

    Zwar ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG, Urteil vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 - AP BGB § 138 Nr. 47 zu III der Gründe; BGH, Urteil vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02 - BGHZ 156, 302, 306, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05; BAG 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89; BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2022 - 7 Sa 124/22

    Variabler Vergütungsbestandteil - keine Anpassung einer Zielvorgabe bei

    Das wäre dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer mit dem Betriebs- oder Wirtschaftsrisiko des Arbeitgebers belastet wird, insbesondere, wenn eine Vergütungsabrede - ohne nennenswerte Gegenleistung - eine Verlustbeteiligung des Arbeitnehmers vorsieht (BAG 10.10.1990 - 5 AZR 404/89 - Rn. 22 mwN., juris).

    Die Voraussetzungen des § 138 BGB sind erfüllt, wenn die begünstigte Arbeitgeberin aus der schwächeren Lage des Arbeitnehmers übermäßig Vorteile ziehen will (vgl. BAG 10.10.1990 - 5 AZR 404/89 - Rn. 25 mwN., juris).

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05; BAG 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89; BGH 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

    Erst recht gäbe eine - jedenfalls bei Fehlen eines angemessenen Ausgleichs grundsätzlich sittenwidrige (§ 138 BGB) - Verlustbeteiligung, ebenso wie sonstige Verstöße gegen zwingendes Recht, keinen Anlass, allein deshalb eine aufgrund des Gesamtbildes unzweifelhafte Beschäftigung in Zweifel zu ziehen (BSG, a.a.O.; BAG vom 21. März 1984 - 5 AZR 462/82 - und vom 10. Oktober 1990 - 5 AZR 404/89 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 387/16

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - als stiller Gesellschafter einer GmbH

  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2007 - 9 U 151/06

    Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft für eine Schuld des

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 6 Sa 1149/14

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung mit Hartz-IV-Empfängern

  • LAG Baden-Württemberg, 18.03.1998 - 12 Sa 78/97

    Abgrenzung ziwschen einem Arbeitnehmer und einem Selbständigen; Begründung der

  • LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1185/10

    Unwirksamkeit einer vom Arbeitgeber formularmäßig gestellten Vertragsbedingung,

  • LAG Hamm, 05.12.2003 - 7 (8) Sa 1083/03

    Arbeitsverhältnis, unternehmerisches Risiko, Abschlagszahlung, Vorschussleistung,

  • LAG Bremen, 10.05.1999 - 1 Sa 291/98

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses trotz eines Aufhebungsvertrages;

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 160/90

    Handelsvertreterverhältnis oder Arbeitsverhältnis - Feststellung des Bestandes

  • BAG, 14.11.1990 - 5 AZR 464/89

    Kündbarkeit (Widerruflichkeit) eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag eines

  • ArbG Ludwigshafen, 12.03.1996 - 1 Ca 1809/95

    Ansprüche eines Speditionsbetreibers gegen einen freien Mitarbeiter anlässlich

  • LAG Hessen, 10.03.1992 - 7 Sa 1029/91

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis;

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