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   BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93   

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BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93 (https://dejure.org/1994,590)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1994 - 5 AZR 41/93 (https://dejure.org/1994,590)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 (https://dejure.org/1994,590)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung an Tagen mit regionalem Brauchtum - Anforderungen an eine betriebliche Übung - Auslegung des Wortlauts der vom Arbeitgeber getätigten Aushänge bzw. Bekanntmachungen - Entstehen eines Vertrauenstatbestandes auf Seiten der ...

  • archive.org
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3372
  • NZA 1994, 694
  • BB 1994, 724
  • DB 1994, 2034
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
    Bei der Anspruchsentstehung ist nicht entscheidend ein Verpflichtungswille des Arbeitgebers, sondern nur die Frage, wie die Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen durften (BAGE 23, 213, 220 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 b der Gründe).

    Erforderlich ist nur, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 23.06.1988 - 6 AZR 137/86

    Arbeitszeit: Fahrplanbedingten Lenkunterbrechungen eines Omnibusfahrers,

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
    Aus diesem als Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (vgl. nur BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost; aus neuester Zeit BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.08.1972 - 5 AZR 140/72

    Widerruf und Kürzung übertariflicher Lohnbestandteile

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
    Allerdings darf der Arbeitgeber, der sich den Widerruf oder die Kürzung freiwilliger Leistungen vorbehalten hat, diese Gestaltungsrechte nur nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB ausüben (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 der Gründe; BAGE 25, 194, 200 ff. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 17.09.1970 - 5 AZR 539/69

    Wiederholtes tatsächliches Verhalten - Verpflichtungswille - Tatsachenrichter -

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
    Hinzu kommt, daß die Arbeitsfreistellung sich jeweils nur auf wenige Stunden erstreckte und letztlich nur eine Annehmlichkeit bedeutete, jedoch nicht als materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen war (vgl. insoweit auch BAGE 22, 429, 435 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
    Aus diesem als Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (vgl. nur BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost; aus neuester Zeit BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93
    Allerdings darf der Arbeitgeber, der sich den Widerruf oder die Kürzung freiwilliger Leistungen vorbehalten hat, diese Gestaltungsrechte nur nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB ausüben (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 der Gründe; BAGE 25, 194, 200 ff. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Das kann der Arbeitgeber ebenso erreichen, indem er bei jeder Leistungsgewährung gesondert darauf hinweist, mit der Leistungserbringung keinen Anspruch für die Zukunft begründen zu wollen (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 30, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

    Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei

    Maßgeblich ist, wie der Erklärungsempfänger die Willenserklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände verstehen musste (BGH 24. Februar 1988 - VIII ZR 145/87 - BGHZ 103, 275, 280, zu II 4 b bb der Gründe; BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 30, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Dabei steht die Form des Vorbehalts dem Arbeitgeber frei (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteile vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16

    Altersversorgung; Betriebsrentner; Weihnachtsgeld; Marzipantorte; Annehmlichkeit

    Bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes mit dem 1. Januar 2002 und damit der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB hat die Rechtsprechung verlangt, dass die eine betriebliche Übung oder eine Gesamtzusage einschränkenden Vorbehalte zwar nicht ausdrücklich formuliert, aber deutlich zum Ausdruck gebracht werden müssen (BAG 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213, zu I 2 c der Gründe; BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43) .

    Soweit die Beklagte meint und in der Berufungsverhandlung nochmals vorgetragen hat, der Streitfall liege hinsichtlich von Vorbehaltserklärungen wie der dem Urteil BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 zu Grunde liegende Sachverhalt und es sei hier wie dort von einem erklärten Freiwilligkeitsvorbehalt auszugehen, ist dem nicht zu folgen.

    Sie hat jedes Jahr von neuem durch Aushang oder Bekanntgabe die Arbeitsbefreiung als solche eingehend geregelt und dabei klargestellt, dass die Vergünstigung "wie in den Vorjahren" bzw. "auch in diesem Jahr" gewährt werden solle - soweit die betrieblichen Belange dies zuließen, was erkennbar dafür sprach, dass die Freistellungen nicht ohne jede Einschränkung auf Dauer gewährt werden sollten (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - NZA 1994, 694, 695) .

    Dabei sei entsprechend der Entscheidung des fünften Senats vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - auch zu berücksichtigen, dass die Sonderzahlung in Anbetracht ihrer Höhe nicht als materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen sei und letztlich nur eine Annehmlichkeit bedeute (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423, 424 zu II. 1. c) der Gründe) .

    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung BAG 5 AZR 41/93 hat das Bundesarbeitsgericht deutlich gemacht, deren Grundsätze entsprechend fortführen zu wollen.

    Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - NZA 1994, 694 lag der Streit um die weitere Freistellung im Umfang eines halben Arbeitstages am Frankfurter Wäldchestag sowie am Rosenmontag bzw. Karnevalsdienstag zu Grunde.

    Insoweit verwies das Bundesarbeitsgericht (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - NZA 1994, 694, 695 zu II.1. der Gründe) auf die Entscheidung des fünften Senats vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69.

    Soweit die Beklagte in der Berufungsverhandlung gemeint hat, der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - NZA 1998, 423 lasse sich entnehmen, dass bei Sonderleistungen in der im Streitfall gegebenen Größenordnung letztlich nur Annehmlichkeiten betroffen seien, was der Begründung einer betrieblichen Übung entgegenstehe, wurde bereits zuvor aufgezeigt, dass diese Annahme bereits aufgrund der in dem angezogenen Urteil und den dort in Bezug genommenen weiteren Entscheidungen (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 und BAG 17. Januar 1970 - 5 AZR 539/69) sowie insbesondere der diesen jeweils zu Grunde liegenden Sachverhalte zu weitgehend ist; keiner der soeben genannten Entscheidungen lässt sich ein Rechtssatz derart entnehmen, dass bei wie auch immer als Annehmlichkeiten einzuordnenden Sonderleistungen die Begründung einer betriebliche Übung stets und unabhängig von den Umständen des Einzelfalles ausgeschlossen wäre.

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Der innere Wille des Erklärenden ist nicht maßgebend (BGH 5. Oktober 1961 - VII ZR 207/60 - BGHZ 36, 30; 5. Juli 1990 - IX ZR 10/90 -NJW 1990, 3206; BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 30).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP Nr. 192 zu § 611 BGB Gratifikation).

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - aaO).

    Das Revisionsgericht kann insoweit nur prüfen, ob der angenommene Erklärungswert des tatsächlichen Verhaltens den Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB entspricht und mit den Gesetzen der Logik und den allgemeinen Erfahrungssätzen vereinbar ist (BAG Urteil vom 17. September 1970 - 5 AZR 539/69 - BAGE 22, 429, 433 = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).

    Aufgrund dieser Ankündigungsschreiben konnten die Betriebsrentner nicht annehmen, daß sie auch in Zukunft mit einer gleichen Sonderzahlung rechnen durften (BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - aaO); ein rechtlich geschütztes Vertrauen auf die Fortsetzung des bisherigen Verhaltens der Arbeitgeberin konnte sich daraus nicht bilden.

    Entsprechend der Entscheidung des Fünften Senats vom 12. Januar 1994 (- 5 AZR 41/93 - aaO) ist dabei auch zu berücksichtigen, daß die Sonderzahlung in Anbetracht ihrer jeweiligen Höhe nicht als materiell ins Gewicht fallende Leistung anzusehen ist und letztlich nur eine Annehmlichkeit bedeutete.

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    In welcher Form dies geschieht, ist nicht entscheidend; erforderlich ist jedoch, daß der Vorbehalt klar und unmißverständlich kundgetan wird (BAGE 23, 213, 221 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP Nr. 43 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 672/92 - AP Nr. 45 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. April 1997 - 10 AZR 705/96 - AP Nr. 53 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
  • BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 672/92

    Arbeitsfreistellung am Heiligabend

    Ein rechtlich geschütztes Vertrauen der Arbeitnehmer in eine dauerhafte Verpflichtung des Arbeitgebers, künftig stets an Heiligabend Arbeitsbefreiung zu gewähren, kann nicht entstehen, wenn die Maßnahme von Jahr zu Jahr neu unter dem Vorbehalt angekündigt wird, daß diese Regelung nur für das laufende Jahr gelte (Anschluß an BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93).

    Aus diesem als Willenserklärung zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Leistungen (BAGE 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TVArb Bundespost, zu III 1 a der Gründe; BAGE 59, 73, 84 f. = AP Nr. 33 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu II 3 a der Gründe; und zuletzt BAG Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - EWiR 1994, 537 - LS - mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des Fünften Senats im Urteil vom 12. Januar 1994 (- 5 AZR 41/93 - aaO) an.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 5 Sa 275/16

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung und Drohung

    10 Jahren in dieser Art ohne jegliche Beschwerde geduldet und sind somit in Gewohnheitsrecht übergegangen [ BAG 12.01.1994, 5 AZR 41/93 ].

    [ BAG, 12.01.1994, 5 AZR 41/93 ].

    Bei der Art der Einteilung des Urlaubs, selbständige Eintragung in den Wandkalender, berufe ich mich jedoch weiterhin auf "betriebliche Übung", da dies seit mindestens 10 Jahren derart gehandhabt wird, ohne jemals Probleme bereitet zu haben [ BAG, 12.01.1994 5 AZR 41/93 ].

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    a) Bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (1. Januar 2002) und damit der Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB hat die Rechtsprechung verlangt, dass die eine betriebliche Übung oder eine Gesamtzusage einschränkenden Vorbehalte zwar nicht ausdrücklich formuliert, aber deutlich zum Ausdruck gebracht werden müssen (vgl. ua. BAG 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213, zu I 2 c der Gründe; 12. Januar 1994 - 5 AZR 41/93 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 43 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 30, zu I 2 der Gründe).
  • OLG Celle, 03.01.2014 - 2 U 164/13

    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem geschlossenen Gewerberaummietvertrag

  • ArbG Düsseldorf, 20.01.2015 - 2 Ca 4459/14

    Annahmeverzug, Anrechnung, Zwischenverdienst

  • LG Berlin, 20.11.2015 - 12 O 79/15

    Abschluss eines Kaufvertrags über einen Neuwagen - Angebot und Annahme

  • LAG München, 07.05.2013 - 6 Sa 731/12

    Bonuszusage, Freiwilligkeitsvorbehalt

  • VGH Bayern, 25.07.2007 - 17 P 05.3061

    Personalvertretungsrecht (Land); Dienstvereinbarung "Flexible Arbeitszeit"; Keine

  • LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02

    Unterlassungsanspruch; Arbeitszeit; Karnevalsdienstag; betriebliche Übung;

  • LAG Köln, 13.01.2011 - 6 Sa 942/10

    Beteiligung an Einnahmen aus Privatliquidation des Chefarztes aufgrund

  • ArbG Duisburg, 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07

    Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.12.2008 - 8 Sa 969/08

    Betriebliche Altersversorgung - Freiwilligkeitsvorbehalt - betriebliche Übung

  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.2013 - 21 TaBV 3/13

    Teilnichtigkeit eines Einigungsstellenspruchs - unzulässige Verlagerung von

  • LAG Hamm, 05.12.1996 - 4 Sa 350/96

    Auslösung: Änderungskündigung zur Kürzung

  • LAG Düsseldorf, 09.07.1997 - 11 Sa 164/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

  • LAG Köln, 08.08.2003 - 11 Sa 238/03

    Karneval; Rosenmontag; Arbeitsbefreiung; betriebliche Übung; tarifliche

  • LAG München, 31.07.2008 - 3 Sa 354/08

    Tarifvorrang

  • LAG Düsseldorf, 08.10.2012 - 14 Sa 331/12

    Voraussetzungen für den Anfall der "Antrittsprämie" nach MTV -Angestellte

  • LAG Köln, 13.12.2002 - 4 Sa 221/02

    Betriebliche Übung

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 667/97
  • LAG Köln, 08.05.1998 - 11 Sa 1536/97

    Betriebliche Übung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Direktionsrecht; öffentlicher

  • LG Köln, 03.09.2015 - 14 O 554/13

    Erstattung von Rechtsberatungskosten wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

  • ArbG Düsseldorf, 27.05.2011 - 1 Ca 7858/10

    Stillschweigende Annahme eines arbeitgeberseitigen Veränderungsvorschlags

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 24.04.2009 - AS 2/09

    Kündigung eines nebenberuflichen Dienstvertrages als Gemeindeberater- Verstoß

  • BAG, 17.01.1995 - 1 AZR 784/94

    Anspruch auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation/ Weihnachtsgeld - Nachwirkung

  • LAG Hessen, 28.03.2008 - 3 Sa 61/08

    Zurückweisung einer Kündigungserklärung - Unverzüglichkeit - Vollmachtsurkunde

  • LAG Köln, 08.08.2003 - 11 (12) Sa 239/03

    Karneval; Rosenmontag; Arbeitsbefreiung; betriebliche Übung; tarifliche

  • LAG Hamburg, 06.11.1998 - 3 Sa 29/97

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Betriebsvereinbarung; Auslegung einer entstandenen

  • LG Berlin, 11.10.2016 - 91 O 68/15

    Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: Fortführung einer

  • LAG Köln, 08.08.2003 - 11 (13) Sa 240/03

    Karneval; Rosenmontag; Arbeitsbefreiung; betriebliche Übung; tarifliche

  • ArbG Celle, 30.07.1998 - 1 Ca 356/98

    Begriff der "betrieblichen Übung"; Vorbehalt des Arbeitgebers zur Verhinderung

  • LAG Brandenburg, 03.07.2002 - 4 Sa 111/02

    Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Hausmeister; Anspruch eines

  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2014 - 3 Ca 2700/13

    Zahlung einer höheren Abfindung hinsichtlich Vereinbarung des Einbehalts einer

  • ArbG Verden, 20.09.2000 - 1 Ca 123/00

    Verfall eines Anspruches auf eine tarifliche Sonderzahlung aus einem

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