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   BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67   

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BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67 (https://dejure.org/1968,908)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1968 - 5 AZR 410/67 (https://dejure.org/1968,908)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 (https://dejure.org/1968,908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erholungsbedürfnis - Urlaubsabgeltungsanspruch - Verfallklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1968, 1074
  • DB 1968, 1407
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Für die Berechnung der Wartezeit ist allein der rechtliche Bestand eines Arbeitsverhältnisses maßgeblich (so bereits BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - zu 1 der Gründe) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Er setze als Erfüllungssurrogat des Urlaubsanspruchs voraus, dass der Urlaub noch gewährt werden könne, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestände (erstmals BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - zu 4 der Gründe, AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5: "von denselben rechtlichen Faktoren abhängig wie die des Freizeitanspruchs"; ferner 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 46, 224; 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zu 3 b der Gründe, BAGE 48, 186; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 4 der Gründe, BAGE 75, 171; 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Im Urteil vom 6. Juni 1968 (- 5 AZR 410/67 -, AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts zwar das von ihm bisher als Anspruchsvoraussetzung genannte individuelle Erholungsbedürfnis aufgegeben, aber gleichwohl für den Ausschluß des Rechtsmißbrauchs an diesem Merkmal festgehalten.
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Der nunmehr für die Entscheidung von Urlaubsrechtsfragen zuständige erkennende Senat hält in Abweichung vom bisher zuständigen Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts an der auch vom Landesarbeitsgericht zugrundegelegten Ansicht nicht fest: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1966 - 5 AZR 541/65 - AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 22. April 1972 - 5 AZR 499/71 - AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 24. August 1972 - 5 AZR 184/72 - AP Nr. 7 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 29. November 1973 - 5 AZR 207/73 - AP Nr. 8 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; vom 16. August 1977 - 5 AZR 273/76 - AP Nr. 9 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch und vom 16. August 1977 - 5 AZR 436/76 - AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Geltendmachung eines Urlaubsanspruchs durch einen Arbeitnehmer wegen Rechtsmißbrauchs dann grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn dieser krankheitsbedingt im Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat.

    Das nach früheren Entscheidungen des Fünften Senats geforderte individuelle Erholungsbedürfnis als Voraussetzung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen ist vom Fünften Senat in der Entscheidung vom 6. Juni 1968, a.a.O., auch aufgegeben worden.

    Ebenso soll nach dem Urteil vom 6. Juni 1968 a.a.O. die dauernde Arbeitsunfähigkeit für den Abgeltungsanspruch des deswegen ausgeschiedenen Arbeitnehmers unerheblich sein.

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Im Urteil vom 6. Juni 1968 (- 5 AZR 410/67 -, AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts zwar das von ihm bisher als Anspruchsvoraussetzung genannte individuelle Erholungsbedürfnis aufgegeben, aber gleichwohl für den Ausschluß des Rechtsmißbrauchs an diesem Merkmal festgehalten.
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird nicht von einem im Einzelfall festzustellenden "Erholungsbedürfnis" des Arbeitnehmers abhängig gemacht (so schon BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5).
  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Auch die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war davon ausgegangen, dass auch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Abgeltung des zuvor nicht gewährten Urlaubs bestehe (BAG, Urteil vom 06.06.1968 - 5 AZR 410/67).
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Damit kann der Auffassung des Fünften Senats, der gleichwohl dem wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsveih a11n iausgeschiedenen Arbeitnehmer grundsätzlich den Anspurch auf Abgeltung des vor dem Ausscheiden entstandenen und nicht gewährten Urlaubs zugebilligt hat (vgl. Urteil vom 6 . Juni 1Q68 - 5 AZR 410/67 AP Nr. 5 zu $ 7 ptJrlG Rechtsmißbrauch) nicht gefolgt werden.
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - (AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die Auffassung vertreten, daß eine tarifliche Verfallklausel unanwendbar sei, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich sei, den Urlaub tatsächlich auch anzutreten.
  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 1108/77

    Urlaubsanspruch - Ablauf des Kalenderjahres - Alljährliche Inanspruchnahme des

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.1983 - 2 Sa 259/83

    Verwirkung des Urlaubsabgeltungsanspruchs, wenn im betreffenden Jahr überhaupt

  • LAG Hessen, 03.09.1984 - 11 Sa 377/84
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