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   BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82   

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BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82 (https://dejure.org/1985,698)
BAG, Entscheidung vom 09.01.1985 - 5 AZR 415/82 (https://dejure.org/1985,698)
BAG, Entscheidung vom 09. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 (https://dejure.org/1985,698)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 1
  • NJW 1985, 2214
  • NZA 1985, 562
  • BB 1985, 930
  • JR 1986, 484
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.01.1972 - 5 AZR 264/71

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Behebung der Krankheit - Krankenpflege

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R; Urteil BAG 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 74; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a = C 111).

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter erst dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 79, 80; Schmatz/Fischwasser, aaO, Anm. III 1 b = C 112).

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Lohnfortzahlungsrechts kann auch dann eintreten, wenn der Arbeiter zwar noch nicht arbeitsunfähig ist, die zur Behebung seiner Krankheit erforderliche Behandlung ihn jedoch wegen ihrer besonderen Art an der künftigen Arbeitsleistung hindert (Urteile des Senats vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG und vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG).

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Zum Lohnausfall führten vielmehr die Wahl des Behandlungszeitpunktes und die große Entfernung zum Behandlungsort (vgl. hierzu das Urteil des Senats BAG 45, 165 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu 1 c der Gründe).

    Wäre das nicht gewollt gewesen, hätten sich die Tarifvertragsparteien jede tarifliche Katalogisierung der einzelnen Verhinderungstatbestände ersparen können (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 29. Februar 1984 BAG 45, 165 = AP Nr. 52 zu 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Die Bestimmung kann tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 - AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB; BAG 40, 75, 78 = AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - AP Nr. 58 zu § 616 BGB, Bl. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 05.04.1976 - 5 AZR 397/75

    Krankheit - Durch Geburtsfehler verursachte gesundheitliche Störungen -

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Lohnfortzahlungsrechts kann auch dann eintreten, wenn der Arbeiter zwar noch nicht arbeitsunfähig ist, die zur Behebung seiner Krankheit erforderliche Behandlung ihn jedoch wegen ihrer besonderen Art an der künftigen Arbeitsleistung hindert (Urteile des Senats vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG und vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Dieser körperliche Zustand war - wenn auch damals kein akuter Schub vorlag - regelwidrig, weil er von der durch das Leitbild des gesunden Menschen geprägten Norm abwich (vgl. zum Begriff der Regelwidrigkeit BSGE 35, 10, 12 m. w. N.).
  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78

    Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter erst dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R; BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe; Kaiser/Dunkl, aaO, § 1 Rz 79, 80; Schmatz/Fischwasser, aaO, Anm. III 1 b = C 112).
  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 392/78

    Schwere Erkrankung eines Kindes - Freistellung von Arbeit - Lohnfortzahlung -

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Die Bestimmung kann tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 - AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB; BAG 40, 75, 78 = AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - AP Nr. 58 zu § 616 BGB, Bl. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R; Urteil BAG 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 74; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a = C 111).
  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Die Bestimmung kann tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 - AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB; BAG 40, 75, 78 = AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - AP Nr. 58 zu § 616 BGB, Bl. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R; Urteil BAG 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 74; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a = C 111).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79

    Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts bei einer Schulung für ehrenamtliche

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Ob der krankhafte Zustand der Schulter des Klägers (zum Begriff der Krankheit vgl. etwa BAG 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe, BAGE 48, 1; ErfK/Reinhard § 3 EFZG Rn. 4 ff.; HWK/Schliemann § 3 EFZG Rn. 34 ff., jeweils mwN) bereits vor dem 21. Oktober 2013 die Arbeitsunfähigkeit des Klägers bedingt hat, ist zwischen den Parteien streitig geblieben und konnte durch die Vernehmung des behandelnden Arztes nicht geklärt werden.
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeitnehmer dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, mit weiteren Nachweisen; aus neuerer Zeit: Senatsurteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - AP Nr. 86 zu § 1 LohnFG, zu II 1 der Gründe; ferner BSG Urteil vom 7. August 1991 - 1/3 RK 28/89 -, SozR 3-2200 § 182 Nr. 9).
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m. w. N.).

    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LFZG auszugehen (vgl. BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP, aaO).

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP, aaO, m. w. N.).

  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 301/88

    Was bedeutet Krankheit im Arbeitsrecht?

    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 [BAG 17.11.1960 - 2 AZR 97/59] = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., I. Teil, § 1 Rz 74; Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand August 1989, zu § 1 LFZG Rz 40).

    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LFZG auszugehen (vgl. BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62, aaO).

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62, aaO, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Wird eine Schwangerschaft von besonderen, über das übliche Maß hinausgehenden Beschwerden begleitet, liegt ein regelwidriger Zustand vor (BAG 14. November 1984 - 5 AZR 394/82 - BAGE 47, 195, 198 f.; 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - BAGE 48, 1, 3; 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - AP LohnFG § 1 Nr. 86, zu II 1 der Gründe; Kaiser/Dunkl/Hold/Kleinsorge EFZG 5. Aufl. § 3 Rn. 27, 31).
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 297/91

    Alkoholsucht - Entziehungskur - Ausheilung - Rückfall - Verschulden

    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand (BAGE 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; BAGE 43, 54, 57 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe; aus neuerer Zeit: BAGE 48, 1, 3 = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe; jeweils m.w.N.).

    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LFZG auszugehen (vgl. BAGE 48, 1, 3 = AP, aaO).

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbar naher Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 = AP, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 228/05

    Mehrflugstundenvergütung - Flugdienstuntauglichkeit

    b) Krankheit im Sinne des § 3 EFZG setzt einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand voraus (BAG 19. November 2003 - 10 AZR 127/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 8, zu II 4 der Gründe; Senat 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - EEK I/1084, zu II 1 der Gründe; 7. August 1991 - 5 AZR 410/90 - BAGE 68, 196, 198; 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - BAGE 48, 1, 3).
  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 189/89

    Arbeitsfreistellung für Arztbesuch

    Die gesetzliche Regelung kann durch Tarifvertrag abbedungen und modifiziert werden (BAGE 48, 1, 6 f. [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu III der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Traumatherapie bei nicht zur

    Der Arbeitgeber sei verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Dienstverrichtung gemäß § 616 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) freizustellen, wenn sich dieser zur Behandlung drohender Arbeitsunfähigkeit regelmäßig während der Arbeitszeit in ärztliche Behandlung begeben müsse (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteile vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 467/81 - und vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - ).

    Je nach Art der notwendigen Behandlung können auch längere Abwesenheitszeiten über einen längeren Zeitraum noch eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" darstellen (z.B. alle zwei Wochen sieben bis acht Stunden Abwesenheit über zwei Jahre, vgl. BAG, Urteil vom 09. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 -juris, Rn. 2 und 28).

  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88

    Muß der Arbeiter bei Vertragsschluß oder bei Beschäftigungsbeginn arbeitsfähig

    Nach den für den Senat bindenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts war der Kläger nämlich bereits bei Abschluß des Arbeitsvertrages mit der Beklagten krank und außerstande, die übernommene Arbeitsleistung zu erbringen (zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit vgl. BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, m. w. N.).

    Denn Arbeitsunfähigkeit im objektiv-medizinischen Sinn - worauf es allein ankommt - liegt nicht erst dann vor, wenn der Arbeitnehmer völlig außerstande ist, die geschuldete Arbeit auszuführen, sondern schon dann, wenn er diese nur unter der Gefahr aufnehmen oder fortsetzen könnte, seinen Zustand in absehbar naher Zeit zu verschlimmern (BAGE 48, 1, 3 [BAG 09.01.1985 - 5 AZR 415/82] = AP Nr. 62 zu § 1 LohnFG, zu I 1 der Gründe, m. w. N.; vgl. ferner Senatsurteil vom 26. Juli 1989 - 5 AZR 301/88 - zu II 1 der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

  • ArbG Frankfurt/Main, 23.05.2000 - 4 Ca 8647/99

    Vergütungsanspruch aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 52/89

    Erwerbsunfähigkeit und Ruhen des Arbeitsverhältnisses

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2012 - L 16 KR 372/10

    Krankenversicherung

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 637/89

    Kürzung der Bezüge bei Wiedereingliederung eines Busfahrers nach langer

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 60/91

    Vergütungsfortzahlung bei Teilarbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers unter dem

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei durch starkes Rauchen

  • LAG Niedersachsen, 30.08.1985 - 3 Sa 28/85

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines Arbeitnehmers; Ablauf eines Urlaubsanspruches;

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83

    Teilweise Arbeitsverhinderung - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung - Unverschuldetes

  • LAG Hessen, 03.07.2001 - 2 Sa 53/01

    Streit über die Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers (Arzt) und in diesem

  • LAG Niedersachsen, 21.04.1986 - 14 Sa 167/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines Schwerbehinderten; Abgeltungsfähigkeit eines

  • ArbG Duisburg, 07.06.2010 - 3 Ca 2775/09

    Schadensersatz, Kausalität, Arbeitsunfähigkeit, behinderungsgerechte Einrichtung

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.1995 - 6 Sa 184/95

    Krankheitsbedingte Kündigung einer Altenpflegerin wegen Unmöglichkeit der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.1988 - 6 Sa 370/88

    Amtsärztliches Attest; Arbeitsunfähigkeit; Kündigung; Fürsorgepflicht

  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1988 - 9 Sa 102/86

    Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit;

  • ArbG Ulm, 18.05.1992 - 5 Ca 443/91

    Kein Lohnfortzahlungsanspruch nach dem Lohnfortzahlungsgesetz bei

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