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   BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12   

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https://dejure.org/2014,18572
BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12 (https://dejure.org/2014,18572)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2014 - 5 AZR 423/12 (https://dejure.org/2014,18572)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 (https://dejure.org/2014,18572)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 11 BUrlG
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • IWW

    § 80 Abs. 1, § ... 304 Abs. 1 Satz 1, § 313 Abs. 1 Satz 1 InsO, §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, §§ 850 ff. ZPO, § 850 Abs. 4 ZPO, § 10 Abs. 4 AÜG, § 9 Nr. 2 AÜG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 97 ArbGG, § 7 Abs. 4, § 11 BUrlG, § 9 Nr. 2 2. HS AÜG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay bzgl. Beschäftigung als Leiharbeitnehmer

  • bag-urteil.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall des Anspruchs auf equal pay

  • rechtsportal.de

    Verfall des Anspruchs auf equal pay

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    § 2 Abs. 1 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff.) .

    Es fehlt bereits die für eine Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag unverzichtbare Kollisionsregel (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 26 ff.) .

    Wenn ein Verleiher gleichwohl zur Vermeidung einer Gleichbehandlung der Leiharbeitnehmer von der CGZP abgeschlossene Tarifverträge arbeitsvertraglich vereinbart hat, bevor die dazu allein berufenen Gerichte für Arbeitssachen über deren Tariffähigkeit befunden hatten, ist er ein Risiko eingegangen, das sich durch die rechtskräftigen Entscheidungen zur fehlenden Tariffähigkeit der CGZP realisiert hat (vgl. 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 25) .

    Nur mit einer Bezugnahme auf einen wirksamen Tarifvertrag konnte die Beklagte als Klauselverwenderin den Zweck der Bezugnahme - das Abweichen vom Gebot der Gleichbehandlung nach § 9 Nr. 2 AÜG - erreichen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35) .

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    a) Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 789/11

    Änderungskündigung zur Arbeitszeit- und Vergütungsreduzierung im

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    Zur Insolvenzmasse gehört gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO das nach den §§ 850 ff. ZPO pfändbare Arbeitseinkommen (vgl. BAG 20. Juni 2013 - 6 AZR 789/11 - Rn. 18 f.) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12

    Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    Auch bei dem Anspruch aus § 10 Abs. 4 AÜG handelt es sich um einen solchen - die vertragliche Vergütungsabrede korrigierenden gesetzlichen - Entgeltanspruch (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 294/12 - Rn. 24) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    a) Der aus Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitete Grundsatz des Vertrauensschutzes kann es, obwohl höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht sind und keine vergleichbare Rechtsbindung erzeugen, gebieten, einem durch gefestigte Rechtsprechung begründeten Vertrauenstatbestand erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit einer geänderten Rechtsprechung oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung zu tragen (BVerfG 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - Rn. 85, BVerfGE 122, 248; vgl. dazu auch BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 27 mwN, BAGE 142, 64) .
  • LAG Hamm, 29.02.2012 - 3 Sa 1621/11

    Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem equal-pay-Gebot; Abschluss eines

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 29. Februar 2012 - 3 Sa 1621/11 - aufgehoben.
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 834/08

    Pfändung - Schadensersatz als Arbeitseinkommen

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    "Arbeitseinkommen" iSd. § 850 Abs. 4 ZPO ist ua. die Vergütung, die der Arbeitgeber als Gegenleistung für vom Arbeitnehmer geleistete Dienste zu zahlen hat (BAG 6. Mai 2009 - 10 AZR 834/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 131, 9) .
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    Sie ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 10, BAGE 135, 255; BGH 7. Juli 2008 - II ZR 26/07 - Rn. 12) .
  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    Sie ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (BAG 1. September 2010 - 5 AZR 700/09 - Rn. 10, BAGE 135, 255; BGH 7. Juli 2008 - II ZR 26/07 - Rn. 12) .
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12
    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren erstem Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der Kläger ist, was in jeder Lage des Verfahrens und damit auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr., zB BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - Rn. 11 mwN) , prozessführungsbefugt.
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Dies ist in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    c) Der Kläger ist, was in jeder Lage des Verfahrens und damit auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr., zB BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - Rn. 11 mwN) , auch insoweit prozessführungsbefugt wie er die Ausstellung von Tickets für seine Ehefrau begehrt.
  • BAG, 23.11.2016 - 5 AZR 53/16

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergleichsentgelt

    d) Soweit die Klägerin die Abgeltung anteiligen Urlaubs für das erste Halbjahr 2010 verlangt, richtet sich dessen Berechnung nach § 7 Abs. 4, § 11 BUrlG (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - Rn. 27) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der Kläger ist, was in jeder Lage des Verfahrens und damit auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist (st. Rspr., zB BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - Rn. 11 mwN) , prozessführungsbefugt.
  • LAG Nürnberg, 06.11.2014 - 5 Sa 105/13

    Vergütung Leiharbeitnehmer - Equal-Pay-Prinzip

    Gewährt der Verleiher dem Leiharbeitnehmer während des Zeitraumes einer Überlassung Urlaub, berechnet sich das Urlaubsentgelt nach dem dafür beim Entleiher anzuwendenden Bestimmungen (BAG vom 28.05.2014, 5 AZR 423/12, abgedruckt in JURIS).

    Bei der Berechnung des Urlaubsabgeltungsanspruches ist nach § 11 BUrlG das Entgelt zugrunde zu legen, das der Leiharbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielte, unabhängig davon, ob er in diesem Zeitraum durchgehend überlassen wurde (BAG vom 28.05.2014, 5 AZR 423/12 a. a. O.).

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 765/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Dies ist in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - Rn. 11) .
  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Dies ist in jeder Lage des Verfahrens, auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (vgl. BAG 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - Rn. 11) .
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - 19 Sa 4/14

    Vergleichsentgelt - Hemmung der Verjährung - Klageänderung

    Die Urlaubsabgeltung ist bei durchgehender Überlassung an einen Entleiher nach § 11 BUrlG zu berechnen, und zwar auf der Basis des in den letzten 13 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielten Entgelts, in das das Vergleichsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG allerdings nur indirekt einfließt (BAG, Urteil vom 28.05.2014, 5 AZR 423/12, juris, Rn. 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 R 7/15
    Ein pauschaler Verweis auf "Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts" vermittelt insoweit gerade keine fallbezogene Klarheit, zumal inzwischen geradezu eine Vielzahl von Entscheidungen des BAG zum vorliegenden Problemkreis vorliegt (vgl. nur beispielsweise aus den letzten Monaten etwa BAG, Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 254/13 -, juris; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - NJW-Spezial 2014, 755; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 259/13 - juris; Urteil vom 24. September 2014 - 5 AZR 256/13 -, juris; BAG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 422/12 - NZA 2014, 1264; Urteil vom 28. Mai 2014 - 5 AZR 423/12 - juris).
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