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   BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60   

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BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 (https://dejure.org/1961,190)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 (https://dejure.org/1961,190)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60 (https://dejure.org/1961,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederwahl eines Betriebsrats - Ablauf der Amtszeit - Akklamation - Betriebsversammlung - Ordnungsmäßige Neuwahl - Betriebsratspflichtiger Betrieb - Mitbestimmung des Betriebsrates - Aufstellung eines Urlaubsplanes - Direktionsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 11, 318
  • NJW 1962, 268
  • NJW 1962, 269
  • MDR 1962, 164
  • BB 1962, 48
  • DB 1962, 70
  • DB 1962, 71
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.03.1955 - 1 ABR 19/54

    Betriebsverfassungsrecht: Nichtigkeit der Wahl des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60
    Eine solche Wahl, die gegen alle Vorschriften über die Wahl des Betriebsrates verstößt, ist nicht nur anfechtbar, sondern von vornherein nichtig (vgl. BAG 1, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAG 4, 63 [6?] - AP Nr- 1 zu § 19 BetrVG; Hueck-Nipperdey, aaO, Bd. II, § 54 V 2 S. 720-722; Galperin-Siebert, aaO, § 18 Anm. 27; Dietz, aaO, § 18 Anm. 26; Erdmann, BetrVG, 2.Aufl., 1954, § 18 Anm. 2 b; Fitting-Kraegeloh, aaO, § 18 Anm. 8 ; Neumann-Duesberg, aaO, S. 246).
  • BAG, 08.03.1957 - 1 ABR 5/55

    Nichtigkeit der Wahl durch Beeinflussung - Verstosse gegen wesentliche

    Auszug aus BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60
    Eine solche Wahl, die gegen alle Vorschriften über die Wahl des Betriebsrates verstößt, ist nicht nur anfechtbar, sondern von vornherein nichtig (vgl. BAG 1, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAG 4, 63 [6?] - AP Nr- 1 zu § 19 BetrVG; Hueck-Nipperdey, aaO, Bd. II, § 54 V 2 S. 720-722; Galperin-Siebert, aaO, § 18 Anm. 27; Dietz, aaO, § 18 Anm. 26; Erdmann, BetrVG, 2.Aufl., 1954, § 18 Anm. 2 b; Fitting-Kraegeloh, aaO, § 18 Anm. 8 ; Neumann-Duesberg, aaO, S. 246).
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02

    Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der

    Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs. 1 BGB steht (seit BAG 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG), kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (früher schon BAG 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

    Handelt es sich um einen betriebsratslosen Betrieb, kann der Arbeitgeber die Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (BAG 12.10.1961 5 AZR 423/60 AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrechts).

  • BAG, 04.12.1970 - 5 AZR 242/70

    Festsetzung des Urlaubszeitpunktes - Beiderseitige Interessen - Abwägung nch

    Bei der Festsetzung des Urlaubszeitpunktes hat der Arbeitgeber die beiderseitigen Inter essen nach billigem Ermessen abzuwagen (Bestä tigung von BAG 11, 318 = AP Nr® 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht)® .

    Die Revision ist im Ergebnis unbegründet Der Senat laßt es offen, ob der Begründung des Urteils des Landesarbeitsgerichts zu folgen wäre» Zwar ist es richtig, daß die nachträgliche Anrechnung arbeitsfreier Tage auf den Erholungsuilaub unzulässig ist (BAG AP Nr» 2 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, AP Nr» 1 zu § 10 BUrlG Kur)» Zweifel erwecken je doch die - von der Revision mit Sach- und Verfahrensrugen angegriffenen - Ausfuhrungen des Landesarbeitsgerichts über das Pehlen einer rechtzeitig vor dem 25» August 1968 aus gesprochenen Anrechnung des Tages des Betriebsausflugs auf den Erholungsurlaub der Klägerin» Diese Zweifel können je doch uneiorbert bleiben» Denn das Klagebegehren ist auch dann begründet, wenn man - entsprechend dem Vorbringen der Beklagten - eine rechtzeitige Unterrichtung der Klägerin von der Anrechnung anzunehmen hatte und weiterhin zugunsten der Beklagten unterstellt, die Anrechnung des Betriebsausflugstages auf den Urlaub sei gegenüber nichtteilnehmenden Betriebsangehörigen jedenfalls grundsätzlich nicht ausgeschlossen» Denn in diesem Palle hat die Beklagte bei der Urlaubserteilung nicht das sie verpflichtende Gebot billigen Ermessens beachtet Dies ergibt sich bereits aus aem eigenen Volbringen der Beklagten und laßt sich daher auch m der Ro\ lsionsmstanz abschließend beurteilen Der Senat hat bereits für den Rechtszustend vor dem Bundesurlaubsgesetz entschieden, daß der Arbeitgeber, sofern er nn Rahmen seines Direktionsrechts den Zeitpunkt des Urlaubs festlegt, dabei die beiderseitigen Interessen gemäß § 515 138 Ab8.1 BGB nach, billigem Ermessen abzuwagen hat (BAG 11, 318 = AP Nr« 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht)» Pur den Arbeitnehmer ist die getroffene Bestimmung danach nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht Es ist gerichtlich - auch noch m der Revisionsinstanz - nachprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten und ob nicht Bachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebe id gewesen sind Diese Grundsätze haben unverändert auch für die gesetzliche Regelung der Urlaubserteilung m § 7 Abs« 1 BUrlG Geltung« Sie gelten auch für die Urlaubsregelung des auf das Arbeitsverhaltnis der Parteien anwendbaren Bundes-Angestelltentanfvertrages (Qrtskrankenkassen), der insoweit dem Gesetzesrecht folgt (vgl. § 47 ebenda)«.

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Aus diesem einheitlichen Begriff der Billigkeit folgt eine unlösbare Verzahnung zwischen Voraussetzung und Inhalt des nach § 131 Abs. 1 Satz 1 AO ergehenden Verwaltungsaktes (vgl. auch Ehmke, a.a.O., S. 46), der sich als eine einheitliche Ermessensentscheidung darstellt, wie sie die gesetzliche Regelung in anderen Fällen durch den Begriff des billigen Ermessens (vgl. etwa § 315 BGB und dazu BAG NJW 1962, 268, 269/70; BGH, Betriebsberater 1971, 1175/1176; ferner § 640 Abs. 2 RVO, dazu BGHZ 57, 96, 99) zum Ausdruck bringt.

    Aus diesem einheitlichen Begriff der Billigkeit folgt eine unlösbare Verzahnung zwischen Voraussetzung und Inhalt des nach § 131 Abs. 1 Satz 1 AO ergehenden Verwaltungsaktes (vgl. auch Ehmke, a.a.O., S. 46), der sich als eine einheitliche Ermessensentscheidung darstellt, wie sie die gesetzliche Regelung in anderen Fällen durch den Begriff des billigen Ermessens (vgl. etwa § 315 BGB und dazu BAG NJW 1962, 268, 269/70; BGH, Betriebsberater 1971, 1175/1176; ferner § 640 Abs. 2 RVO, dazu BGHZ 57, 96, 99) zum Ausdruck bringt.

  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10

    Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als

    Die Ausübung des billigen Ermessens ist gerichtlich dahingehend nachprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (BAG NJW 1962, 268, 270).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAGE 4, 63, 67 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG; BAGE 11, 318, 321 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu I 2 der Gründe; BAGE 15, 235, 238 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG, zu 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 27. April 1976 - 1 ABR 482/75 - AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; BAGE 29, 392, 395 [BAG 28.11.1977 - 1 ABR 36/76] = AP Nr. 6 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 44, 57, 60 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAGE 46, 363, 365 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe) und einhelliger Auffassung in der Literatur (Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 66; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 19 Rz 3; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 39; Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 19 Rz 132; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 12; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 39; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 15) muß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden sein, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    Die Kriterien konnten vielmehr einseitig vom Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Betriebsrates und unabhängig von dessen fehlender Zustimmung eingeführt werden (vgl. für die Festlegung von Betriebsferien BAG 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60, Rn. 13 bei juris; 25. November 1981 - 4 AZR 274/79, Rn. 21 bei juris, für die Anordnung von Kurzarbeit).
  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    2. Das Landesarbeitsgericht geht, insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl, davon aus, daß deren Nichtigkeit nur in ganz besonderen Ausnahmefällen angenommen werden kann Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn bei Durchführung des Wahlverfahrens gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl, also gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und gegen die gesetzlichen Wahlvorschriften so grob verstoßen wird, daß von einem Wahlakt im Sinne des Gesetzes nicht mehr gesprochen werden kann (BAG 1, 37 [39] = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAG 4, 63 [67] = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG; BAG 11, 318 [321] = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG 15, 235 [238 = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; Dietz-Richardi, aaO, § 19 Anm. 5 ff-; Erdmann- Jürging-Kammann, BetrVG, § 19 Anm. 2 und 3; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 19 Anm. 4; Galperin-Löwisch, aaO, § 19 Anm. 41; Gnade-Kehrmann-Schneider, BetrVG, § 19 Anm. 3)- Diese Voraussetzungen liegen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts im vorliegenden Fall nicht vor, weil die von der Beklagten gerügten Verstöße gegen die gesetzlichen Wahlvorschriften die Nichtigkeit der durchgeführten Wahl nicht rechtfertigen könnten.
  • BGH, 05.12.2012 - IV ZR 111/10

    Wirksamkeit einer Entscheidung des Verwaltungsrats einer rechtlich

    Die Ausübung des billigen Ermessens ist gerichtlich dahingehend nachprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (BAG NJW 1962, 268, 270).
  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 200/87

    Urlaubswiderruf

    Der Widerruf eines einmal bewilligten, erst recht eines bereits angetretenen Urlaubs ist nur in Ausnahmefällen, an deren Vorliegen strenge Anforderungen zu stellen sind, zulässig (BAGE 11, 318 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.08.2013 - 8 Sa 5/13

    Leistungsbeurteilung nach dem ERA-TV - Darlegungs- und Beweislast

    Jedenfalls wenn der Arbeitgeber eine Leistungsbeurteilung erstellt hat (dies ist bei dem der Entscheidung des BAG vom 22. Februar 2012 zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht der Fall gewesen), kann diese nur dahingehend überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürlichem Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (BAG 12. Oktober 1961 - 5 AZR 423/60 - NJW 1962, 268, Gründe I.5.a).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76

    Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des

  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 P 17.21

    Mitbestimmung bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen

  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 274/79

    Kurzarbeit - Ankündigungsfrist - Mitbestimmungsrechte

  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 342/79
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

  • BVerwG, 09.08.2022 - 5 P 14.21

    Mitbestimmung bei Anordnung von Betriebsurlaub

  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 2 Sa 2/13

    Leistungsentgelt nach ERA-TV

  • LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98

    Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat:

  • BAG, 14.05.1964 - 5 AZR 239/63

    Urlaubszeit - Gesetzliche Wochenfeiertage - Lohnausfallprinzip - Feiertagsgeld -

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 499/12

    Rückzahlung des sog. Sanierungsgelds und Beitragszuschusses Ost durch die

  • BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88

    Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken

  • BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61

    Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 471/11

    Rückforderung von an die kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 501/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 495/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 503/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

  • LAG Hessen, 17.09.2012 - 16 Sa 1741/11

    Einführung von Kurzarbeit durch Betriebsvereinbarung - Betriebsratswahl -

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 504/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70

    Koppelung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit einer Ermessensentscheidung;

  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt -

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 496/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

  • LG Köln, 26.09.2013 - 20 O 498/12

    Rückforderung des Sanierungsgeldes und des Beitragszuschusses Ost von einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 1 A 4778/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung -

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 6/70

    Wertung des Begriffs "unbillig" in § 131 Abs. 1 S. 1 AO (Abgabenordnung) als

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 2/70

    Zur Frage der Besetzung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 4/70

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Erstattung der inzwischen bezahlten

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83

    Teilweise Arbeitsverhinderung - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung - Unverschuldetes

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 201/87

    Feiertagsbezahlung und Urlaub bei Aussperrung - Aussperrungserklärung als

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 49/89

    Klage einer Arbeitslosen auf ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) gem. § 112

  • BAG, 31.05.1988 - 1 AZR 202/87
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 20.896

    Verwaltungsrechtsweg, öffentlich-rechtlicher Vertrag über Grundabtretung zur

  • LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12

    Anspruch auf Abbruch einer Betriebsratswahl

  • BAG, 22.04.1980 - 6 AZR 165/78
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