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   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11   

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https://dejure.org/2013,3726
BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 (https://dejure.org/2013,3726)
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Volltextveröffentlichungen (21)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 S 2 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, Art 9 Abs 3 GG, § 4 Abs 3 TVG, § 10 Abs 4 S 1 AÜG
    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • IWW

    AÜG § 9 Nr. 2 AÜG § 10 Abs. 4 BGB § 305 Abs. 1 BGB § 305c Abs. 1 BGB § 307 Abs. 1 BGB § 823 Abs. 2 GG Art. 9 Abs. 3 GG Art. 20 Abs. 3

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Anspruch des Leiharbeitnehmers auf Equal Pay

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Entgeltforderungen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP - Ausschlussfrist - formularmäßige Bezugnahme auf mehrere Regelwerke

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt "equal pay"

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Entgeltforderungen wegen Tarifunfähigkeit der CGZP - Ausschlussfrist - formularmäßige Bezugnahme auf mehrere Regelwerke

  • hensche.de

    CGZP, Equal pay, Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • rechtsportal.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • datenbank.nwb.de

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leiharbeitnehmer: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (?equal pay?) ? Wirksamkeit einer Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum "equal pay"-Anspruch bei Leiharbeit mit CGZP-Tarifvertrag

  • faz.net (Pressebericht, 13.03.2013)

    Leiharbeiter gestärkt

  • faz.net (Kurzinformation)

    Gilt der Tarifvertrag für mich, wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "equal pay" und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen in der Leiharbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "equal pay" und die CGZP-"Tarifverträge" in der Arbeitnehmerüberlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeit, "equal pay" und die CGZP-Tarifverträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer - CGZP, "Equal pay" und Verjährung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    CGZP: BAG klärt Streitfragen zum Equal-pay-Anspruch der Leiharbeitnehmer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vertrauensschutz - Bezugnahmeklausel

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • handelsblatt.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer: Tücken der Inbezugnahme mehrerer Tarifwerke

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Nachzahlungsanspruch von Leiharbeitern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch bei DGB-Tarifverträgen drohen Nachzahlungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

  • templin-thiess.de (Kurzinformation und Auszüge)

    CGZP-Urteil

Besprechungen u.ä. (5)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zeitarbeit: Alles wird (doch) gut oder?!

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Anspruch von Leiharbeitnehmern mit CGZP-Arbeitsverträgen auf gleichen Lohn unterliegt arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 306
  • NJW 2013, 2544
  • ZIP 2013, 1243
  • MDR 2013, 797
  • NZA 20013, 680
  • NZA 2013, 680
  • BB 2013, 1523
  • BB 2013, 1659
  • DB 2013, 1361
 
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Wird zitiert von ... (192)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Für eine die Art und Weise der Geltendmachung eines entstandenen Entgeltanspruchs - und damit zugleich dessen Untergang (zur rechtsvernichtenden Wirkung der Ausschlussfrist: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 29, BAGE 116, 66)  - regelnde Klausel gelten keine geringeren Anforderungen.

    aa) Der Senat hat im Jahre 2005 entschieden, dass eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die die schriftliche Geltendmachung aller Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Frist von nicht weniger als drei Monaten ab Fälligkeit verlangt, den Arbeitnehmer nicht unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligt (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66) .

    bb) Eine Ausschlussfrist muss dem Gläubiger aber eine faire Chance lassen, seine Ansprüche durchzusetzen (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - Rn. 30, BAGE 116, 66) .

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Der Arbeitnehmer muss bereits bei Vertragsschluss für die Dauer des Arbeitsverhältnisses erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN).

    Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 16 mwN) .

    aa) Für eine den Inhalt des Entgeltanspruchs regelnde Allgemeine Geschäftsbedingung wie die zur Pauschalabgeltung von Überstunden verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, der Arbeitnehmer müsse bereits bei Vertragsabschluss erkennen können, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 331/11 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Die Beklagte hat selbst nicht vorgebracht, der Klägerin die Möglichkeit der Einflussnahme auf die streitgegenständliche Klausel eingeräumt zu haben (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25 f. mwN).

    aa) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., vgl. zB BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 30 mwN) .

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    a) Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Revision weist selbst darauf hin, dass die Tariffähigkeit der CGZP bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert wurde (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

  • BVerfG, 29.12.2004 - 1 BvR 2283/03

    Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. -) .

    Zudem wäre ein Eingriff in den Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG wegen der damit vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke nicht nur gegenüber Arbeitgeber-, sondern auch gegenüber Arbeitnehmerkoalitionen verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. dazu im Einzelnen: BVerfG 29. Dezember 2004 - 1 BvR 2283/03 ua. - zu C II 3 b der Gründe).

  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Für den vergleichbaren Fall der Geltendmachung von Annahmeverzugsvergütung nach einer Arbeitgeberkündigung hat das Bundesarbeitsgericht für die schriftliche Geltendmachung seit jeher die Erhebung der Kündigungsschutzklage ausreichen lassen (st. Rspr. seit BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156; siehe auch BAG 19. September 2012 - 5 AZR 924/11 - Rn. 18) .
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99

    Gleichbehandlung von Teilzeitkräften

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    § 10 Abs. 4 AÜG ist deshalb kein Schutzgesetz iSv. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 368/99 - zu B II 1 b aa der Gründe, BAGE 97, 350; Palandt/Sprau 72. Aufl. § 823 BGB Rn. 56) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Die Vereinbarung von Ausschlussfristen entspricht einer weit verbreiteten Übung im Arbeitsleben (BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - zu IV 3 Gründe mwN, BAGE 115, 19) .
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    Auch hier muss der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss erkennen können, was "auf ihn zukommt": Es muss aus der Klausel ersichtlich sein, welche Rechtsfolge der Arbeitnehmer zu gewärtigen (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - Rn. 26, BAGE 115, 372) und was er zu tun hat, um diese Rechtsfolge zu verhindern.
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 590/05

    Allgemeinverbindlichkeit - Ende - mehrgliedriger Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
    a) Bei den in § 1 Arbeitsvertrag 2010 genannten Tarifverträgen handelt es sich nicht um ein einheitliches Tarifwerk (Einheitstarifvertrag), sondern, wie auch die Präambel zum AMP-TV 2010 festhält, um einen mehrgliedrigen Tarifvertrag im engeren Sinne (zur Terminologie: BAG 8. November 2006 - 4 AZR 590/05 - Rn. 22, BAGE 120, 84) .
  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerfG, 29.05.2012 - 1 BvR 3201/11

    Zeitratierliche Berechnung einer Betriebsrente (§§ 7 Abs 2 S 3, S 4 iVm § 2 Abs 1

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2011 - 7 Sa 1318/11

    "equal pay"-Anspruch - Leiharbeit - Wirksamkeit von Tarifverträgen der CGZP

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.06.2011 - 3 Ca 422/11

    Entgeltzahlung einer Leiharbeitnehmerin nach dem Grundsatz Equal pay

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Dies schließt alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche ein, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - Rn. 12; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39, BAGE 144, 306) .

    Wegen der weitreichenden Folgen von Ausschlussfristen muss aus der Verfallklausel, wenn diese dem Transparenzgebot genügen soll, ersichtlich sein, welche Rechtsfolgen der Vertragspartner des Verwenders zu gewärtigen hat und was er zu tun hat, um deren Eintritt zu verhindern (st. Rspr., zB BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 55; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48, BAGE 144, 306) .

  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 53/14

    Urlaub - Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen

    Die bloße Erwartung, das Bundesarbeitsgericht werde eine Rechtsfrage in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend im Schrifttum geäußerter Auffassungen, entscheiden, vermag einen Vertrauenstatbestand nicht zu begründen (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 24, BAGE 144, 306) .
  • BAG, 16.02.2023 - 8 AZR 450/21

    Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts

    a) Die erste Stufe der Ausschlussklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil mit ihr die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb von weniger als drei Monaten verlangt wird (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 51, BAGE 144, 306) .
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Rechtsprechung
   BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12   

Zitiervorschläge
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BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12 (https://dejure.org/2013,3996)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2013 - 5 AZR 424/12 (https://dejure.org/2013,3996)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 (https://dejure.org/2013,3996)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"); Verjährung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Verjährung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay"))

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer der tarifunfähigen CGZP

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Gleiches Entgelt für Leiharbeitnehmer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leiharbeiter haben Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP wirkt sich unterschiedlich auf Leiharbeitnehmeransprüche aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

    Leiharbeiter und Betriebsräte

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Nachzahlungen an Zeitarbeinehmer: Equal Pay ja, aber…

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Ein Strauß Buntes zu Equal Pay

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 144, 322
  • ZIP 2013, 1392
  • MDR 2013, 1108
  • NZA 2013, 785
  • BB 2013, 1651
  • DB 2013, 1496
  • DB 2013, 16
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .

    Die Tariffähigkeit der CGZP wurde bereits nach deren ersten Tarifvertragsabschluss im Jahre 2003 in Frage gestellt und öffentlich diskutiert (vgl. Schüren in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 9 Rn. 107 ff. mwN; Ulber NZA 2008, 438; Rolfs/Witschen DB 2010, 1180; Lunk/Rodenbusch RdA 2011, 375) .

    Nachdem das Arbeitsgericht Bamberg mit Beschluss vom 16. April 2008 (- 2 Ca 249/08 -) einen Rechtsstreit über Vergütungsansprüche aus einem Leiharbeitsverhältnis für die Zeit vom 17. Oktober 2006 bis zum 31. Januar 2008 ausgesetzt hatte, hat der dortige Kläger ein Beschlussverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP anhängig gemacht (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 17, BAGE 136, 302) , in dem festgestellt worden ist, dass die CGZP am 22. Juli 2003 nicht tariffähig war (ArbG Berlin 8. September 2011 - 63 BV 9415/08 -) .

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Überdies hatten zum frühesten Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2009 bereits zwei Instanzen in dem dafür nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 97 ArbGG vorgesehenen Verfahren die fehlende Tariffähigkeit der CGZP festgestellt (ArbG Berlin 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 -; LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 -) .
  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Tarifunfähigkeit der CGZP

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nachdem das Arbeitsgericht Bamberg mit Beschluss vom 16. April 2008 (- 2 Ca 249/08 -) einen Rechtsstreit über Vergütungsansprüche aus einem Leiharbeitsverhältnis für die Zeit vom 17. Oktober 2006 bis zum 31. Januar 2008 ausgesetzt hatte, hat der dortige Kläger ein Beschlussverfahren zur Feststellung der Tariffähigkeit der CGZP anhängig gemacht (vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 17, BAGE 136, 302) , in dem festgestellt worden ist, dass die CGZP am 22. Juli 2003 nicht tariffähig war (ArbG Berlin 8. September 2011 - 63 BV 9415/08 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09

    Tariffähigkeit der CGZP

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Überdies hatten zum frühesten Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2009 bereits zwei Instanzen in dem dafür nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 iVm. § 97 ArbGG vorgesehenen Verfahren die fehlende Tariffähigkeit der CGZP festgestellt (ArbG Berlin 1. April 2009 - 35 BV 17008/08 -; LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 -) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 67/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Nach den Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302) , dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2012 (- 24 TaBV 1285/11 ua. -) sowie der Zurückweisung der hiergegen gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABN 27/12 -) ist rechtskräftig und mit bindender Wirkung gegenüber jedermann festgestellt, dass die CGZP seit ihrer Gründung und jedenfalls bis zum 14. Dezember 2010 nicht tariffähig war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7) .
  • BAG, 27.11.1964 - 1 ABR 13/63

    Tariffähiger Verband - Abschluß von Tarifverträgen - Tarifzuständigkeit -

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Trotz fehlender Tariffähigkeit abgeschlossene "Tarifverträge" sind deshalb von Anfang an unwirksam (BAG 15. November 2006 - 10 AZR 665/05 - Rn. 21 mwN, BAGE 120, 182; 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - zu B I der Gründe, BAGE 16, 329; ErfK/Franzen 13. Aufl. § 2 TVG Rn. 5; Schaub/Treber Arbeitsrechts-Handbuch 14. Aufl. § 198 Rn. 4).
  • BAG, 24.10.2001 - 5 AZR 32/00

    Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft;

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Die erforderliche Kenntnis setzt keine zutreffende rechtliche Würdigung voraus, es genügt vielmehr die Kenntnis der den Anspruch begründenden tatsächlichen Umstände (BGH 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe; BAG 24. Oktober 2001 - 5 AZR 32/00 - zu B I 3 a aa der Gründe; ErfK/Preis 13. Aufl. §§ 194 - 218 BGB Rn. 9; MüKoBGB/Grothe 6. Aufl. § 199 BGB Rn. 25 ff. - jeweils mwN) .
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    In der von der Revision angezogenen Entscheidung (BAG 24. März 2004 - 5 AZR 303/03 - zu I 2 c cc der Gründe, BAGE 110, 79) hat der Senat bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit der Vergütung eines Leiharbeitnehmers zwar auch einen von der CGZP abgeschlossenen Entgelttarifvertrag herangezogen, eine Feststellung von deren Tariffähigkeit war damit aber nicht verbunden.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
    Die Kürze der Fristen auf beiden Stufen benachteiligte den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. dazu im Einzelnen: BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - BAGE 116, 66; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - BAGE 115, 19).
  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12

    Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 24 TaBV 1285/11

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 12 Sa 576/12

    Anspruch auf gleiches Entgelt eines Leiharbeitnehmers

  • LAG Hamm, 21.03.2012 - 3 Sa 1526/11

    Verjährung von Ansprüchen eines Leiharbeitnehmers aus § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG -

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Nicht erforderlich ist es in der Regel, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 35, BAGE 149, 169; 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 24 mwN, BAGE 144, 322; BGH 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 - Rn. 33; 26. September 2012 - VIII ZR 240/11 - zu B II 3 b bb (2) (b) der Gründe) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 178/18

    Arbeitnehmerstatus - Rückabwicklung

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn und solange dem Gläubiger die Erhebung einer die Verjährung hemmenden Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unzumutbar war (st. Rspr., zB BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 36, BAGE 149, 169; 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25 mwN, BAGE 144, 322) .
  • OLG Stuttgart, 14.04.2020 - 10 U 466/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

    Die Erhebung einer Klage muss bei verständiger Würdigung in einem Maße Erfolgsaussicht haben, dass sie zumutbar ist (BGH, Urteil vom 11. September 2014 - III ZR 217/13 Rn. 15; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115, juris Rn. 49; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 17/14 Rn. 46; Urteil vom 7. November 2014 - V ZR 309/12 Rn. 14; Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15 Rn. 11; BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12, BAGE 144, 322, juris Rn. 24).

    Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 217/12, BGHZ 201, 129, juris Rn. 38; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115, juris Rn. 49; Beschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 516/14, BGHZ 208, 210, juris Rn. 26; Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172, juris Rn. 86; Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16 Rn. 94; BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12, BAGE 144, 322, juris Rn. 24).

    Zuwarten allein lässt keine Klärung der Rechtslage erwarten (BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12, BAGE 144, 322, juris Rn. 27).

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