Rechtsprechung
BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 445/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Lohnfortzahlung bei Rückfall in die Alkoholabhängigkeit - Darlegungslast für das Verschulden des Arbeitnehmers an der wiederholten Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 24.04.1986 - 5 Ca 99/86
- LAG Düsseldorf, 18.03.1987 - 15 Sa 892/86
- BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 445/87
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80
Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit
Auszug aus BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 445/87
"Schuldhaft" im Sinne dieser Entgeltfortzahlungsbestimmungen handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. statt vieler BAGE 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 -, zu I 1 der Gründe, DB 1988, 402; BB 1988, 407).Insoweit wird auf die eingehende Begründung im Urteil des Senats vom 1. Juni 1983 verwiesen (BAGE 43, 54 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, m.w.N.).
- BAG, 11.11.1987 - 5 AZR 497/86
Lohnfortzahlung
Auszug aus BAG, 11.05.1988 - 5 AZR 445/87
"Schuldhaft" im Sinne dieser Entgeltfortzahlungsbestimmungen handelt der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt (vgl. statt vieler BAGE 43, 54, 58 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 3 a der Gründe; ferner die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des Senats vom 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 -, zu I 1 der Gründe, DB 1988, 402; BB 1988, 407).Diese - vom Senat in dem oben erwähnten und zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu II 1 und 2 der Gründe näher ausgeführten - grundsätzlichen Überlegungen hat das Landesarbeitsgericht in allen wesentlichen Punkten bereits selbst entwickelt und zutreffend auf den von ihm festgestellten Sachverhalt angewandt.
- BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14
Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden
Ein solches Verhalten begründe im Allgemeinen den Vorwurf eines Verschuldens gegen sich selbst (BAG 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - zu II 2 der Gründe, BAGE 56, 321; 11. Mai 1988 - 5 AZR 445/87 - zu II der Gründe; 27. Mai 1992 - 5 AZR 297/91 - zu II 2 und 3 der Gründe) . - LAG Köln, 16.01.2014 - 13 Sa 516/13
Arbeitsunfähigkeit wegen Alkoholabhängigkeit
Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in den darauf folgenden Entscheidungen (11.11.1987 - 5 AZR 497/86; 11.11.1987- 5 AZR 306/86; 11.11.1987- 5 AZR 478/86; 30.03.1988 - 5 AZR 42/87; 11.05.1988 - 5 AZR 445/87; 11.05.1988 - 5 AZR 446/87; 07.09.1991- 5 AZR 410/90; 27.05.1992 - 5 AZR 297/91) bestätigt und insbesondere hinsichtlich des Rückfalls, der Anforderungen an die Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers und des Verschuldens bei einem im Zustand der Trunkenheit verursachten Verkehrsunfall fortgeführt.1) Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.05.1988 (5 AZR 445/87) festgestellt, dass auch bei einem durch Rückfall in den Alkoholmissbrauch arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer der Arbeitgeber die Darlegungslast und Beweislast für ein Verschulden des Arbeitnehmers an der Krankheit trägt.
- LAG Baden-Württemberg, 30.03.2000 - 4 Sa 108/99
Verschulden bezüglich Arbeitsunfähigkeit
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitnehmer die "Beweisführung" des Arbeitgebers, aus der sich ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit ergibt, sogar "zu widerlegen und zunächst im Einzelnen darzulegen, aus welchen Gründen sein Verhalten nicht als schuldhaft anzusehen ist" (vgl. BAG, Urteil vom 11. Mai 1988 - 5 AZR 445/87 - nicht amtlich veröffentlicht, I 3 der Gründe;… Urteil vom 11. November 1987 - 5 AZR 497/86 - aaO., zu II 1 und 2 der Gründe).