Rechtsprechung
   BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1151
BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 (https://dejure.org/2019,1151)
BAG, Entscheidung vom 30.01.2019 - 5 AZR 450/17 (https://dejure.org/2019,1151)
BAG, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 (https://dejure.org/2019,1151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 611 BGB, § 256 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 328 BGB, § 335 BGB, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 308 Abs. 1 ZPO, § 145 BGB, § 151 Satz 1 BGB, § 305c Abs. 2 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 320 Abs. 1 ZPO, § 157 BGB, § 315 BGB, § 125 BGB, § 141 Abs. 1 BGB, § 126 BGB, § 2 Abs. 3 Satz 1 TVöD, § 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG, § 3 Abs. 1 TVG, § 4 Abs. 1 TVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 75 BetrVG, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG, Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 GG, § 7 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO) NRW, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 139 BGB, § 545 Abs. 1 ZPO, § 77 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 50 BetrVG, § 97 Abs. 1 ZPO

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung - Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen - Sachleistungen zur kostenfreien Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen im ÖPNV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 165, 168
  • NZA 2019, 1065
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Das folgt aus dem Normcharakter der Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil noch entfalten kann (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 84, BAGE 165, 168; 16. August 2011 - 1 AZR 314/10 - Rn. 20) .

    Da die Verkürzung von vergütungspflichtigen Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters durch § 8 BV unwirksam ist, kann offenbleiben, ob - wie das Landesarbeitsgericht gemeint hat - die vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Zuordnung von Anfahrtszeiten zum ersten und Abfahrtszeiten vom letzten Kunden zur Arbeitszeit und zu deren Vergütung betriebsvereinbarungsoffen ausgestaltet sind (zur Betriebsvereinbarungsoffenheit vertraglicher Einheitsregelungen vgl. nur BAG 30. Januar 2019 -  5 AZR 450/17 - Rn. 60 mwN, BAGE 165, 168) .

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Die in ihr enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit genügen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN; zum Gebot der Normenklarheit bei Tarifnormen sh. auch BAG 12. März 2019 - 1 AZR 307/17 - Rn. 38) , anderenfalls sie unwirksam sind (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 85) .

    Doch sind die Betriebsparteien beim Abschluss ihrer Vereinbarungen gemäß § 75 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BetrVG an die Grundsätze von Recht und Billigkeit gebunden (BAG 12. April 2011 - 1 AZR 412/09 - Rn. 20, BAGE 137, 300; 7. Juni 2011 - 1 AZR 807/09 - Rn. 36; vgl. zur Wahrung grundrechtlich geschützter Freiheitsrechte auch BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 71) und müssen den auf den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zurückzuführenden betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (vgl. BAG 15. Mai 2018 - 1 AZR 20/17 - Rn. 10 mwN) .

    Das folgt aus ihrem Normcharakter, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität eine einmal gesetzte Ordnung aufrechtzuerhalten, soweit sie ihre Funktion auch ohne den unwirksamen Teil entfalten kann (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 84; 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 38 mwN, BAGE 161, 305) .

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Bei einer Gesamtzusage wird nach der ihr zugrundeliegenden vertraglichen Konstruktion das in der Zusage liegende Angebot des Arbeitgebers gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, BAGE 165, 168; 22. März 2017 - 5 AZR 424/16 - Rn. 13) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht