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   BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10 (F)   

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https://dejure.org/2010,19983
BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10 (F) (https://dejure.org/2010,19983)
BAG, Entscheidung vom 02.11.2010 - 5 AZR 456/10 (F) (https://dejure.org/2010,19983)
BAG, Entscheidung vom 02. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) (https://dejure.org/2010,19983)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 74 Abs 1 S 1 Alt 2 ArbGG, § 236 Abs 2 S 1 Halbs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden - Postausgangskontrolle

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kanzleiversehen

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden - Postausgangskontrolle

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung - Anwaltsverschulden - Postausgangskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kanzleiversehen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 76/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Ursächlichkeit eines möglichen

    Auszug aus BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10
    Ein Nachweis dafür, dass ein Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist bei zuverlässig organisiertem Postausgang nicht nötig, es genügt die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist, eingetreten ist (BGH 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - BGHZ 23, 291, 292 f.; 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09 - NJW 2010, 1378) .

    Ein der Partei zuzurechnendes Verschulden ist nur dann auszuschließen, wenn die Kanzleiorganisation des Prozessbevollmächtigten, insbesondere durch die Auswahl und Überwachung zuverlässigen Personals ordnungsgemäß ist (vgl. BGH 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08 - Rn. 11; 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09 - aaO).

  • BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57

    Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes

    Auszug aus BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10
    Ein Nachweis dafür, dass ein Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist bei zuverlässig organisiertem Postausgang nicht nötig, es genügt die Glaubhaftmachung, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist, eingetreten ist (BGH 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - BGHZ 23, 291, 292 f.; 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09 - NJW 2010, 1378) .
  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 32/02

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10
    Die Erledigung fristgebundener Sachen ist schließlich am Abend eines jeden Arbeitstags anhand des Fristenkalenders zu überprüfen (BGH 22. Mai 2003 - I ZB 32/02 - NJW-RR 2003, 1004 f.; 22. April 2009 - XII ZB 167/08 - Rn. 15, NJW-RR 2009, 937) .
  • BGH, 10.12.2008 - XII ZB 132/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Frist zur Anbringung

    Auszug aus BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10
    Ein der Partei zuzurechnendes Verschulden ist nur dann auszuschließen, wenn die Kanzleiorganisation des Prozessbevollmächtigten, insbesondere durch die Auswahl und Überwachung zuverlässigen Personals ordnungsgemäß ist (vgl. BGH 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08 - Rn. 11; 16. Februar 2010 - VIII ZB 76/09 - aaO).
  • BGH, 22.04.2009 - XII ZB 167/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus BAG, 02.11.2010 - 5 AZR 456/10
    Die Erledigung fristgebundener Sachen ist schließlich am Abend eines jeden Arbeitstags anhand des Fristenkalenders zu überprüfen (BGH 22. Mai 2003 - I ZB 32/02 - NJW-RR 2003, 1004 f.; 22. April 2009 - XII ZB 167/08 - Rn. 15, NJW-RR 2009, 937) .
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 38/10

    Revision - Wiedereinsetzung

    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von dessen Büropersonal eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 2, 4; BGH 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08 - Rn. 11) .

    Es muss durch begleitende organisatorische Maßnahmen außerdem gewährleistet sein, dass diese Fristen im Weiteren auch tatsächlich beachtet werden (vgl. BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4; BGH 20. Dezember 2006 - IV ZB 25/06 - zu II 2 der Gründe mwN, FamRZ 2007, 1637) .

    Die erforderlichen Maßnahmen können insbesondere in der Führung eines Fristenkalenders und der allgemeinen Anweisung bestehen, dass dieser am Ende eines jeden Arbeitstags von einer hierfür bestimmten, geeigneten Person kontrolliert wird (BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4; 19. Juli 2007 - 6 AZR 432/06 - Rn. 10, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 84 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 7; BGH 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98 - NJW 1999, 429) .

  • BVerwG, 23.02.2021 - 2 C 11.19

    Zurechnung von Anwaltsverschulden im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren

    Dem entspricht es, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren etwa der Kündigungsschutzklage, die für die Arbeitnehmer nicht weniger existenziell sind, Anwaltsverschulden nach § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO dem Arbeitnehmer zugerechnet wird (vgl. BAG, Beschluss vom 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 - juris Rn. 2; Urteile vom 24. November 2011 - 2 AZR 614/10 - NJW 2012, 1467 Rn. 15 f. und vom 22. März 2012 - 2 AZR 224/11 - EzA § 5 KSchG Nr. 41 = juris Rn. 41).
  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Zu diesem Zweck muss der Rechtsanwalt eine zuverlässige Fristenkontrolle organisieren und insbesondere einen Fristenkalender führen (vgl. BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 4) .
  • LAG Köln, 28.08.2013 - 9 Ta 111/13

    Keine Rechtskraft der Entscheidung über die Aufhebung von Prozesskostenhilfe

    Ein Nachweis dafür, dass ein Schriftstück tatsächlich in den Postlauf gelangt ist, ist bei zuverlässig organisiertem Postausgang nicht nötig; es genügt die Darlegung, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Bereich, für den die Partei - auch über § 85 Abs. 2 ZPO - verantwortlich ist, eingetreten ist (BAG 02.11.2010 - 5 AZR 456/10 (F) -, juris).
  • BSG, 19.02.2018 - B 14 AS 49/17 R

    Leistungen für einen Schüleraustausch nach Australien

    Die Fristenkontrolle muss gewährleisten, dass der fristwahrende Schriftsatz rechtzeitig hergestellt und postfertig gemacht wird (vgl nur BSG vom 10.12.2014 - B 1 KR 11/14 B - juris, RdNr 9; BSG vom 19.5.2005 - B 10 EG 3/05 B - juris RdNr 4; BGH vom 7.1.2015 - IV ZB 14/14 - juris RdNr 8; BGH vom 13.12.2017 - XII ZB 356/17 - juris RdNr 13; BFH vom 28.7.2015 - II B 150/14 - juris RdNr 11 ff; BAG vom 2.11.2010 - 5 AZR 456/10 (F) - juris RdNr 4; ebenso zum Ablauf in einer Behörde BVerwG vom 9.9.2005 - 2 B 44/05 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 257; jeweils mwN).
  • LAG Hessen, 14.02.2012 - 15 Sa 832/11

    Verspäteter Einspruch gegen ein erstinstanzliches Versäumnisurteil

    Ist das Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von dessen Büropersonal eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (BAG 2. November 2010 - 5 AZR 456/10 (F) - Rn. 2, 4 - zitiert nach juris; BGH 10. Dezember 2008 - XII ZB 132/08 - Rn. 11 - zitiert nach juris).
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